Rechtsprechung
Gericht
BGH
Datum
19.10.2000
Aktenzeichen
I ZR 176/00
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§ 99 Abs. 2 ZPO, bei Teilerledigung bzw Teilanerkenntnis ist eine einheitliche Kostenentscheidung auch mit der Berufung angreifbar, § 567 Abs. 4 ZPO <Fassung bis 31.12.01> bleibt anwendbar;
§ 546 ZPO <Fassung bis 31.12.01>, § 5 ZPO, Ausnahme von der Zusammenrechnung der Beschwer bei subjektiver Klagehäufung auf Beklagtenseite, soweit es um eine gem. § 567 Abs. 4 ZPO <Fassung bis 31.12.01> nicht anfechtbare Kostenentscheidung geht
Fundstellen
NJW 2001, 230
MDR 2001, 648
MDR 2001, 648
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