Rechtsprechung
   OLG Köln, 19.01.1968 - 2 U 11/67   

Schülerlotse

Art. 34 GG, Verwaltungshelfer

Sonstiges

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 1968, 655



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Wird zitiert von ... (2)  

  • BGH, 14.10.2004 - III ZR 169/04  

    Amtshaftung - Rückgriffsbeschränkung in Art. 34 Satz 2 GG

    Die Zweckrichtung der Norm bezieht in ihren Anwendungsbereich darüber hinaus indes auch unselbständige Verwaltungshelfer ein, soweit ihnen gegenüber eine ähnliche Fürsorgepflicht besteht, wie etwa beim Turnunterricht hilfeleistende Schüler (vgl. Senatsurteil vom 3. Juli 1958 - III ZR 88/57 - VersR 1958, 705) oder Schülerlotsen (OLG Köln NJW 1968, 655); in solchen Fällen kann der Innenregreß allerdings auch schon einfachrechtlich ausgeschlossen sein (vgl. § 106 SGB VII).
  • OLG Schleswig, 19.05.2006 - 4 U 33/05  

    Arzt- und Krankenhaushaftung: Beweislastumkehr bei Dokumentationsversäumnis des

    Lediglich im Falle unselbstständiger Verwaltungshelfer mag eine begrenzte Innenhaftung Anwendung finden, sofern ihnen gegenüber eine ähnliche Fürsorgepflicht besteht wie Beamten, Richtern, Soldaten, Zivildienstleistenden sowie Angestellten und Arbeitern des öffentlichen Dienstes (so entschieden für im Turnunterricht hilfeleistende Schüler, BGH VersR 1958, 705; Schülerlotsen, OLG Köln NJW 1968, 655).
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