Rechtsprechung
   BGH, 30.03.1993 - 5 StR 720/92   

Schüsse ins Dunkel

§§ 212, 15 StGB, Unterbrechung des Kausalverlaufs

Volltextveröffentlichungen (3)

  • HRR Strafrecht

    § 52 StGB; § 212 StGB; § 222 StGB
    alternative Kausalität (Bedingungstheorie der Rechtsprechung); Konkurrenz zwischen fahrlässiger Tötung und Totschlag (Subsidiarität).

  • DFR

    Zwei Schüsse

  • Alpmann Schmidt

    StGB § 52, 212, 222

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    Verhältnis von vorsätzlicher und fahrlässiger Tötung bei alternativer Kausalität

Zeitschriftenfundstellen

  • BGHSt 39, 195
  • NJW 1993, 1723
  • NStZ 1993, 386
  • MDR 1993, 670
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Wird zitiert von ... (11)  

  • BGH, 05.03.2002 - VI ZR 398/00  

    Immobilien - Schadensersatz bei unwahren Angaben im Kaufvertrag

    Dabei ist gleichgültig, ob neben dieser Bedingung noch andere Umstände zur Herbeiführung des Erfolges mitgewirkt haben (BGHSt 39, 195, 197 f.; 39, 322, 324, jeweils m.w.N.).

    Eine haftungsbegründende Ursächlichkeit des Täterhandelns wird nicht dadurch ausgeschlossen, daß das Verhalten des Opfers oder eines Dritten zur Herbeiführung des Erfolges mitgewirkt haben (vgl. BGHSt 39, 195, 197 f. m.w.N.).

    Ein Ursachenzusammenhang wäre nur dann zu verneinen, wenn ein späteres Ereignis die Fortwirkung der ursprünglichen Bedingung beseitigt und seinerseits allein unter Eröffnung einer neuen Ursachenreihe den Erfolg herbeigeführt hat (vgl. BGHSt 39, 195, 197 f.; 39, 322, 324); so liegt der Streitfall jedoch nicht.

    Da es für die Verwirklichung des objektiven Tatbestandes des § 263 Abs. 1 StGB ausreicht, daß der Irrtum des Getäuschten für seine Vermögensverfügung zumindest mitbestimmend war, verliert dieser Irrtum seine haftungsbegründende Bedeutung nicht dadurch, daß das Verhalten eines Dritten die Vermögensverfügung mitveranlaßt hat (vgl. BGHSt 39, 195, 197 f.).

  • BGH, 13.11.2003 - 5 StR 327/03  

    Freispruch Brandenburger Klinikärzte aufgehoben

    Nach ständiger Rechtsprechung ist als haftungsbegründende Ursache eines strafrechtlich bedeutsamen Erfolges jede Bedingung anzusehen, die nicht hinweggedacht werden kann, ohne dass der Erfolg entfiele ( BGHSt 39, 195, 197; 45, 270, 294 f.).

    aa) Nach ständiger Rechtsprechung ist als haftungsbegründende Ursache eines strafrechtlich bedeutsamen Erfolges jede Bedingung anzusehen, die nicht hinweggedacht werden kann, ohne daß der Erfolg entfiele ( BGHSt 39, 195, 197; 45, 270, 294 f.).

  • BGH, 05.03.2008 - 2 StR 626/07  

    Totschlag und Mord (Kausalität: ausreichende Mitursächlichkeit); Vorsatz

    Eine Mitursächlichkeit, die den Eintritt des tatbestandlichen Erfolges begünstigt oder beschleunigt, genügt für die haftungsbegründende Kausalität des Täterhandelns (vgl. BGHSt 39, 195, 197 f; BGH NStZ 2001, 29, 30).

    Eine Mitursächlichkeit in diesem Sinne genügt für die haftungsbegründende Kausalität des Täterhandelns (vgl. BGHSt 39, 195, 197 f; BGH NStZ 2001, 29, 30).

mehr
  • BGH, 07.05.2004 - V ZR 77/03  

    Immobilien - Folgen einer Kontamination durch verschiedene Ereignisse

    Ist ein bestimmter Schaden durch mehrere gleichzeitig wirkende Umstände, etwa durch mehrere Mängel einer Sache, verursacht worden und hätte, wie hier, jede dieser Ursachen für sich allein ausgereicht, um den ganzen Schaden herbeizuführen, dann sind sämtliche Umstände als rechtlich ursächlich zu behandeln, obwohl keiner von ihnen als "conditio sine qua non" qualifiziert werden kann (BGH, Urt. v. 17. März 1988, IX ZR 43/87, NJW 1988, 2880, 2882; Urt. v. 16. Mai 1983, III ZR 89/82, VersR 1983, 731, 732; Urt. v. 6. Mai 1971, VII ZR 302/69, VersR 1971, 818, 819 f.; vgl. auch BGHZ 118, 263, 266 f.; BGHSt 39, 195, 198).
  • KG, 06.01.2005 - 27 U 267/03  

    Architekten & Ingenieure - Haftungsrisiken der Leistungsphase 8

    Einem Schädiger soll das Fehlverhalten des anderen nicht zugute kommen (vgl. BGH NJW 1993, 1723).
  • BGH, 30.08.2000 - 2 StR 204/00  

    Kausalität zwischen Tötungshandlung und Erfolg bei Hinzutreten von Dritten;

    Dagegen schließt es die Ursächlichkeit des Täterhandelns nicht aus, daß ein weiteres Verhalten, sei es des Täters, sei es des Opfers, sei es auch Dritter, an der Herbeiführung des Erfolgs mitgewirkt hat (st. Rspr. und h.M. im Schrifttum, zusammenfassende Darstellung mit zahlreichen Nachweisen in BGHSt 39, 195, 197 f).
  • BGH, 21.03.2001 - 1 StR 19/01  

    Mord; Totschlag; Erschöpfende Beweiswürdigung; Überzeugungsbildung bei inneren

    a) Wenn S. sich beim Überreichen des Gürtels eine Tötungshandlung des P. vorgestellt hat, zu der er selbst - sei es als Gehilfe oder als Mittäter - einen Tatbeitrag leisten wollte, wird zu prüfen sein, ob seine Tatbeiträge bei beiden Teilakten der Tötungshandlung rechtlich als eine Tat zu werten sind (vgl. BGHSt 39, 195; BGH NJW 1984, 1568; NStZ 1984, 214; StV 1986, 293; NStZ 1998, 62; StV 2000, 309).
  • BGH, 29.06.1994 - 3 StR 628/93  
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  • BGH, 10.02.2011 - 4 StR 576/10  

    Vorsätzliche Einfuhr von Betäubungsmitteln und vorsätzliches Handeltreiben (keine

    Vielmehr ist die fahrlässige Begehungsform subsidiär (BGH, Urteil vom 30. März 1993 - 5 StR 720/92, BGHSt 39, 195, 199; Stree/Sternberg-Lieben in Schönke/Schröder, StGB, 28. Aufl. Vorbem. §§ 52 ff. Rn. 119; vgl. auch BGH, Urteil vom 31. März 1955 - 4 StR 51/55, BGHSt 7, 287, 289 [Tatmehrheit]).
  • BGH, 29.06.1994 - 3 StR 628/94  
    Für die sogenannte alternative Kausalität genügt es, wenn eine Handlung nur als eine von mehreren Bedingungen für den Erfolg (mit-)ursächlich war (vgl. BGHSt 39, 195 m.w.Nachw.).
  • OLG Hamm, 12.07.2004 - 31 U 67/04  
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