Rechtsprechung
| BVerfG, 09.10.2001 - 1 BvR 622/01 |
Schuldnerspiegel im Internet
§ 90 Abs. 2 BVerfGG, allgemeiner Grundsatz der Subsidiarität im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes, hier: vor Einlegung der Verfassungsbeschwerde Durchführung des Verfahrens nach § 926 Abs. 1 ZPO;
zur Frage der Reichweite von Art. 17 GG bei zivilgerichtlicher Untersagung einer Internet-Veröffentlichung
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
- DFR
Schuldnerspiegel
- Bundesverfassungsgericht
- stroemer.de
Schuldnerspiegel
- NWB SteuerXpert START
GG Art. 17, Art. 5 Abs. 1 Satz 1, Art. 5 Abs. 1 Satz 2, Art. 103 Abs. 1; BVerfGG § 23 Abs. 1 Satz 1, § 92
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BVerfGG § 90
Erschöpfung des Rechtswegs bei Verfassungsbeschwerde gegen Entscheidungen im einstweiligen Rechtsschutz - Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Kurzfassungen/Presse (4)
- Deutsche Zeitschrift für Wirtschafts- und Insolvenzrecht (Leitsatz)
Schuldnerspiegel im Internet
- Hahn Rechtsanwälte (Kurzinformation)
Internet / Schuldnerspiegel / Grundrechtsberücksichtigung
- finanztip.de (Kurzinformation)
Dürfen säumige Schuldner im Internet an den Pranger gestellt werden?
- Jurion(Abodienst) (Verschiedene Textarten)
Grundsatz der Subsidiarität
Besprechungen u.ä.
- WEKA Datenschutz (Entscheidungsbesprechung)
Hürden beim Einlegen einer Verfassungsbeschwerde ("Schuldnerspiegel")
Verfahrensgang
- LG Schwerin - 25.08.2000
- LG Schwerin, 11.07.2000 - 3 O 304/00
- LG Schwerin, 25.08.2000 - 3 O 304/00
- OLG Rostock, 21.03.2001 - 2 U 55/00
- BVerfG, 09.10.2001 - 1 BvR 622/01
Zeitschriftenfundstellen
- BVerfGE 104, 65
- NJW 2002, 741
- MMR 2002, 89
Wird zitiert von ... (55)
- BVerfG, 20.12.2002 - 1 BvR 2305/02
Verfassungsbeschwerde gegen Dosenpfand ohne Erfolg
Das bedeutet, dass auch die Erschöpfung des Rechtswegs in der Hauptsache geboten ist, wenn sich dort nach der Art des gerügten Grundrechtsverstoßes die Chance bietet, der verfassungsrechtlichen Beschwer abzuhelfen (vgl. BVerfGE 79, 275 [278 f.]; 86, 15 [22 f.]; 104, 65 [70]).Dies ist regelmäßig anzunehmen, wenn und soweit mit der Verfassungsbeschwerde Grundrechtsverletzungen gerügt werden, die sich auf die Hauptsache beziehen (vgl. BVerfGE 86, 15 [22]; 104, 65 [71]).
Die Beschwerdeführerinnen haben die somit gebotenen verwaltungsgerichtlichen Rechtsbehelfe im Hauptsacheverfahren zwar ergriffen; der Rechtsweg ist aber nicht erschöpft, weil über die Klagen noch nicht entschieden wurde (vgl. auch BVerfGE 104, 65 [71]).
Ein Beschwerdeführer darf bei der Rüge von Grundrechtsverletzungen, die sich auf die Hauptsache beziehen, allerdings dann nicht auf das Hauptsacheverfahren verwiesen werden, wenn dies für ihn unzumutbar ist, etwa weil die Durchführung des Verfahrens von vornherein aussichtslos erscheinen muss, oder wenn die Entscheidung von keiner weiteren tatsächlichen und rechtlichen Klärung abhängt und diejenigen Voraussetzungen gegeben sind, unter denen das Bundesverfassungsgericht gemäß § 90 Abs. 2 Satz 2 BVerfGG sofort entscheiden kann (vgl. BVerfGE 104, 65 [71] m. w. N.).
- BVerfG, 26.07.2005 - 1 BvR 782/94
Übertragung von Lebensversicherungsverträgen
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts fordert der Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde im materiellen Sinn zusätzlich zur - hier hinsichtlich der Genehmigung der Bestandsübertragung erfolgten - Erschöpfung des Rechtswegs, dass der Beschwerdeführer alle ihm zur Verfügung stehenden weiteren Möglichkeiten ergreift, um eine Korrektur der geltend gemachten Verfassungsverletzung zu erreichen (vgl. BVerfGE 104, 65 ). - BVerfG, 03.01.2007 - 1 BvR 1936/05
Erschöpfung des Rechtswegs bei Unterlassungsverfügungen wegen Verletzungen des …
Daher ist auch die Erschöpfung des Rechtswegs in der Hauptsache geboten, wenn dort nach der Art des gerügten Grundrechtsverstoßes die Gelegenheit besteht, der verfassungsrechtlichen Beschwer abzuhelfen (vgl. BVerfGE 79, 256 [278 f.]; - 86, 15 [22 f.]; - 104, 65 [71]).Dies ist regelmäßig anzunehmen, wenn - wie vorliegend - mit der Verfassungsbeschwerde Grundrechtsverletzungen gerügt werden, die sich auf die Hauptsache beziehen (vgl. BVerfGE 86, 15 [22]; - 104, 65 [71]).
Beruht eine im Eilverfahren ergangene fachgerichtliche Entscheidung auf der Beurteilung schwieriger rechtlicher Fragen, die in der fachgerichtlichen Rechtsprechung noch nicht höchstrichterlich entschieden sind, und bietet das Hauptsacheverfahren Möglichkeiten weiterer Klärung, so steht es der Zumutbarkeit einer Verweisung auf den Rechtsschutz in der Hauptsache jedoch nicht entgegen, dass bereits im Eilverfahren eine mehr als nur summarische Prüfung der für die Beurteilung maßgeblichen Rechtsfragen erfolgt ist (vgl. BVerfGE 104, 65 [71 f.]).
- BVerfG, 20.10.2004 - 1 BvR 117/03
Zum so genannten Dosenpfand
Das bedeutet, dass auch die Erschöpfung des Rechtswegs in der Hauptsache geboten ist, wenn sich dort nach der Art des gerügten Grundrechtsverstoßes die Chance bietet, der verfassungsrechtlichen Beschwer abzuhelfen (vgl. BVerfGE 79, 275 ; 86, 15 ; 104, 65 ).Dies ist regelmäßig anzunehmen, wenn und soweit mit der Verfassungsbeschwerde Grundrechtsverletzungen gerügt werden, die sich auf die Hauptsache beziehen (vgl. BVerfGE 86, 15 ; 104, 65 ).
Ein Beschwerdeführer darf bei der Rüge von Grundrechtsverletzungen, die sich auf die Hauptsache beziehen, allerdings dann nicht auf das Hauptsacheverfahren verwiesen werden, wenn dies für ihn unzumutbar ist, etwa weil die Durchführung des Verfahrens von vornherein aussichtslos erscheinen muss, oder wenn die Entscheidung von keiner weiteren tatsächlichen und rechtlichen Klärung abhängt und diejenigen Voraussetzungen gegeben sind, unter denen das Bundesverfassungsgericht gemäß § 90 Abs. 2 Satz 2 BVerfGG sofort entscheiden kann (vgl. BVerfGE 104, 65 m.w.N.).
- BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05
Effektiver Rechtsschutz in einem sozialgerichtlichen Eilverfahren
Ein Beschwerdeführer, der sich gegen Entscheidungen in einem letztinstanzlich abgeschlossenen Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes wendet, kann nicht auf das Hauptsacheverfahren verwiesen werden, wenn er gerade die Versagung des einstweiligen Rechtsschutzes rügt (vgl. BVerfGE 59, 63 ), wenn das Hauptsacheverfahren keine ausreichende Abhilfemöglichkeit bietet (vgl. BVerfGE 79, 275 ; 104, 65 ) oder wenn dem Beschwerdeführer die Beschreitung des Hauptsacherechtswegs unzumutbar ist (vgl. BVerfGE 86, 46 ). - BVerfG, 17.01.2006 - 1 BvR 541/02
Effektiver Rechtsschutz gegen Rechtsverordnungen
Der Grundsatz der Subsidiarität erfordert jedoch, dass ein Beschwerdeführer über das Gebot der Rechtswegerschöpfung im engeren Sinne hinaus alle ihm zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten ergreift, um eine Korrektur der geltend gemachten Verfassungsverletzung zu erwirken oder eine Grundrechtsverletzung zu verhindern (vgl. BVerfGE 74, 102 m.w.N.; 104, 65 ; stRspr). - BVerfG, 09.02.2007 - 1 BvR 3219/06
Erschöpfung des Rechtswegs bei zivilrechtlicher Untersagungsverfügung
Daher ist auch die Erschöpfung des Rechtswegs in der Hauptsache geboten, wenn dort nach der Art des gerügten Grundrechtsverstoßes die Gelegenheit besteht, der verfassungsrechtlichen Beschwer abzuhelfen (vgl. BVerfGE 79, 275 ; 86, 15 ; 104, 65 ).Dies ist regelmäßig anzunehmen, wenn - wie vorliegend - mit der Verfassungsbeschwerde Grundrechtsverletzungen gerügt werden, die sich auf die Hauptsache beziehen (vgl. BVerfGE 86, 15 ; 104, 65 ).
Beruht eine im Eilverfahren ergangene fachgerichtliche Entscheidung auf der Beurteilung schwieriger rechtlicher Fragen, die in der fachgerichtlichen Rechtsprechung noch nicht höchstrichterlich entschieden sind, und bietet das Hauptsacheverfahren Möglichkeiten weiterer Klärung, so steht es der Zumutbarkeit einer Verweisung auf den Rechtsschutz in der Hauptsache nicht entgegen, dass bereits im Eilverfahren eine mehr als nur summarische Prüfung der für die Beurteilung maßgeblichen Rechtsfragen erfolgt ist (vgl. BVerfGE 104, 65 ).
- BVerfG, 13.06.2006 - 1 BvR 2622/05
Erschöpfung des Rechtswegs gegen Entscheidungen im Rahmen des einstweiligen …
Daher ist auch die Erschöpfung des Rechtswegs in der Hauptsache geboten, wenn dort nach der Art des gerügten Grundrechtsverstoßes die Gelegenheit besteht, der verfassungsrechtlichen Beschwer abzuhelfen (vgl. BVerfGE 79, 275 ; 86, 15 ; 104, 65 ).Dies ist regelmäßig anzunehmen, wenn - wie vorliegend - mit der Verfassungsbeschwerde Grundrechtsverletzungen gerügt werden, die sich auf die Hauptsache beziehen (vgl. BVerfGE 86, 15 ; 104, 65 ).
Beruht eine im Eilverfahren ergangene fachgerichtliche Entscheidung auf der Beurteilung schwieriger rechtlicher Fragen, die in der fachgerichtlichen Rechtsprechung noch nicht höchstrichterlich entschieden sind, und bietet das Hauptsacheverfahren Möglichkeiten weiterer Klärung, so steht es der Zumutbarkeit einer Verweisung auf den Rechtsschutz in der Hauptsache nicht entgegen, dass bereits im Eilverfahren eine mehr als nur summarische Prüfung der für die Beurteilung maßgeblichen Rechtsfragen erfolgt ist (vgl. BVerfGE 104, 65 ).
- BVerfG, 13.08.2009 - 1 BvR 1737/09
Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde gegen eine Entscheidung im einstweiligen …
Das bedeutet, dass auch die Erschöpfung des Rechtswegs in der Hauptsache geboten sein kann, wenn sich dort die Chance bietet, der verfassungsrechtlichen Beschwer abzuhelfen (vgl. BVerfGE 79, 275 ; 104, 65 ; BVerfGK 10, 265 ).Dies ist regelmäßig dann anzunehmen, wenn - wie hier - mit der Verfassungsbeschwerde Grundrechtsverletzungen gerügt werden, die sich auf die Hauptsache beziehen (vgl. BVerfGE 104, 65 ; BVerfGK 10, 265 ).
Die Notwendigkeit, vorab das Klageverfahren durchzuführen, entfällt allerdings, wenn dies für den Beschwerdeführer nicht zumutbar ist (vgl. BVerfGE 79, 275 ; 104, 65 ).
- BVerfG, 22.02.2006 - 2 BvR 1657/05 Er muss deshalb grundsätzlich den in der Hauptsache zur Verfügung stehenden Rechtsweg beschreiten, wenn - wie vorliegend - ausschließlich Grundrechtsverletzungen gerügt werden, die sich nicht auf das Eilverfahren, sondern auf die Hauptsache beziehen (vgl. BVerfGE 86, 15 [22]; 104, 65 [70 f.]).
Ein Beschwerdeführer darf ausnahmsweise nicht auf das Hauptsacheverfahren verwiesen werden, wenn dies für ihn unzumutbar ist, etwa weil die Durchführung des Verfahrens von vornherein aussichtslos erscheinen muss (vgl. BVerfGE 70, 180 [186]) oder wenn die Entscheidung von keiner weiteren tatsächlichen und rechtlichen Klärung abhängt und diejenigen Voraussetzungen gegeben sind, unter denen das Bundesverfassungsgericht gemäß § 90 Abs. 2 Satz 2 BVerfGG sofort entscheiden kann (vgl. BVerfGE 79, 275 [279]; 86, 15 [22 f.]; 104, 65 [71]).
Darüber hinaus besteht die Aussicht, dem Bundesverfassungsgericht für den Fall einer gegen die letztinstanzliche Hauptsacheentscheidung gerichteten Verfassungsbeschwerde oder einer Vorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG die vertieft begründete Rechtsauffassung der Fachgerichte zu vermitteln; zugleich wird auf diese Weise der grundgesetzlichen Zuständigkeitsverteilung und Aufgabenzuweisung entsprochen, nach der vorrangig die Fachgerichte Rechtsschutz gegen Verfassungsverletzungen gewähren (vgl. BVerfGE 68, 376 [380]; 104, 65 [73]).
- BVerfG, 24.06.2002 - 1 BvR 575/02
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Dosenpfand
- BVerfG, 08.10.2007 - 2 BvR 1387/07
Erfolglose Verfassungsbeschwerde der NPD gegen die Versagung von Eilrechtsschutz …
- BVerfG, 22.02.2002 - 1 BvR 300/02
Effektiver Rechtsschutz gegen Wohnungsverweisung und Kontaktverbot zum Schutz vor …
- BVerfG, 15.03.2006 - 2 BvR 917/05
Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz (wirksame Kontrolle; Auslegung der …
- BVerfG, 10.03.2008 - 1 BvR 2925/07
- BVerfG, 23.03.2004 - 1 BvR 745/01
Verweigerung vorläufigen Rechtsschutzes gegen eine Versammlung
- BVerfG, 01.10.2008 - 1 BvR 2466/08
Vorläufiger Rechtsschutz bei drittbelastendem Verwaltung
- BVerfG, 19.12.2006 - 1 BvR 2935/06
Umgebungsschutz für Denkmaleigentümer
- BVerfG, 24.10.2006 - 2 BvR 30/06
Schuldgrundsatz bei Disziplinarsanktionen; gerichtliche Überprüfung von …
- BVerfG, 18.12.2007 - 1 BvR 1273/07
Verletzung des gesetzlichen Richters durch Entscheidung über ein Ablehnungsgesuch
- VerfGH Berlin, 26.05.2009 - VerfGH 43/09
Verfassungsbeschwerde gegen Entscheidung im Eilverfahren - Grundsatz der …
- BVerfG, 28.09.2005 - 1 BvR 1789/05
Berücksichtigung des Einkommens des Lebenspartners bei der Berechnung der …
- BVerfG, 26.02.2010 - 1 BvR 1541/09
Verfassungsbeschwerde hinsichtlich des Umfangs und der Höhe der Leistungen für …
- BVerfG, 11.06.2003 - 2 BvR 1724/02
Gewährung effektiven Rechtsschutzes bei Disziplinarmaßnahme im Strafvollzug
- BVerfG, 20.04.2007 - 2 BvR 203/07
Verfassungsrechtliche Zulässigkeit der Verlegung eines Strafgefangenen
- BVerfG, 02.10.2003 - 1 BvR 1504/03
Zusammensetzung des Senats der Technischen Universität Dresden
- VerfGH Rheinland-Pfalz, 02.11.2006 - VGH B 27/06
Idar-Obersteiner Oberbürgermeisterwahl kann stattfinden
- BVerfG, 18.06.2007 - 2 BvR 2395/06
Effektiver Rechtsschutz bezüglich einer Fesselung (einstweiliger Rechtsschutz im …
- BVerfG, 04.03.2008 - 1 BvR 2617/07
Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde unmittelbar gegen das Gesetz zur …
- BVerfG, 07.03.2002 - 1 BvR 2334/94
Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung vorläufigen …
- BVerfG, 17.04.2008 - 1 BvR 790/07
Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung der Aussetzung der …
- BVerfG, 22.05.2002 - 1 BvR 797/96
Erschöpfung des Rechtswegs bei Verurteilung zur Unterlassung einer …
- BVerfG, 15.03.2006 - 2 BvR 1419/05
Einstweiliger Rechtsschutz gegen eine Maßnahme im Maßregelvollzug
- BVerfG, 22.06.2006 - 2 BvR 857/06
Zurückweisung von Verfassungsbeschwerden gegen die Erweiterung der Landebahn des …
- BVerfG, 11.06.2010 - 2 BvR 3044/09
Unverletzlichkeit der Wohnung; Durchsuchungsanordnung (Tatverdacht; bloße …
- BVerfG, 05.04.2007 - 2 BvR 461/07
Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung gegen die Versagung der …
- BVerfG, 23.08.2010 - 1 BvR 2002/10
Verfassungsbeschwerde gegen den Abschlag in Höhe von 16% des Abgabepreises eines …
- BVerfG, 30.09.2010 - 1 BvR 2414/10
Vorläufige Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts für eine Tochter von der …
- VerfG Brandenburg, 19.06.2003 - VfGBbg 1/03
Kein verfassungsrechtlicher Anspruch der Eltern auf Erweiterung des …
- BVerfG, 06.12.2007 - 1 BvR 3041/07
Zurückweisung der Verfassungsbeschwerde gegen ein Versammlungsverbot nach …
- BVerfG, 30.03.2009 - 2 BvQ 18/09
Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung wegen der Nichtbestätigung …
- BVerfG, 04.02.2011 - 1 BvR 303/11
Vereinbarkeit eines sich wiederholenden Wechsels des Betreuungsrechts zwischen …
- BVerfG, 24.02.2011 - 2 BvR 45/11
Rechtswegerschöpfung bei unterlassener Erhebung einer Anhörungsrüge nach …
- VGH Bayern, 18.06.2002 - 22 CE 02.815
- BVerfG, 27.02.2006 - 1 BvR 1690/01
- BVerfG, 09.12.2009 - 2 BvQ 84/09
Untätigkeit des angerufenen ordentlichen Gerichts bei Stellung eines Antrags auf …
- BVerfG, 20.06.2011 - 1 BvR 303/11
- BVerfG, 27.05.2005 - 1 BvR 964/05
- VerfG Brandenburg, 21.10.2011 - VfGBbg 34/11
- BVerfG, 30.12.2002 - 2 BvQ 59/02
- OVG Rheinland-Pfalz, 02.11.2006 - B 27/06
- OVG Rheinland-Pfalz, 02.11.2006 - A 28/06
- BVerfG, 19.12.2003 - 2 BvQ 68/03
- BVerfG, 15.07.2004 - 2 BvQ 26/04
- VerfGH Sachsen, 26.02.2009 - 83-IV-08
