Rechtsprechung
| BGH, 09.07.1987 - 4 StR 216/87 |
Schuldschein
§ 255 StGB, Vermögensnachteil, konkrete schadensgleiche Vermögensgefährdung
Volltextveröffentlichungen (2)
- Jurion
- Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Vermögensgefährdung durch einen abgenötigten Schuldschein
Kurzfassungen/Presse (2)
- recht.com (Leitsatz/Auszüge/Zusammenfassung)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Vermögensgefährdung durch erzwungene Hingabe eines Schuldscheins
Zeitschriftenfundstellen
- BGHSt 34, 394
- NJW 1987, 3144
- MDR 1987, 949
- BB 1988, 439
- StV 1989, 478
Wird zitiert von ... (33)
- BVerfG, 07.12.2011 - 2 BvR 2500/09
Akustische Wohnraumüberwachung (präventiv-polizeiliche; Kernbereich privater …
Der Vermögensschaden im Sinne des Betrugstatbestands soll bereits dann vorliegen, wenn das Vermögen konkret gefährdet ist (vgl. BGHSt 33, 244 ; 34, 394 ; 47, 160 ; 48, 331 ;… Fischer, StGB, 58. Aufl. 2011, § 263 Rn. 156). - BGH, 07.10.2003 - 1 StR 212/03
Untreue (Abschluss eines Austauschvertrages als Nachteil im Sinne einer …
Eine bloße Vermögensgefährdung kann eine strafbarkeitsbegründende Vermögensbeschädigung im Sinne von § 263 Abs. 1 StGB und als Vermögensnachteil im Sinne von § 266 Abs. 1 StGB darstellen, wenn der Vermögensverlust naheliegt (vgl. BGHSt 34, 394, 395 m.w.N.).Der Bundesgerichtshof hat bislang ausdrücklich offen gelassen, ob die Herbeiführung einer bloßen Vermögensgefährdung - die sich als strafbarkeitsbegründende Vermögensbeschädigung im Sinne von § 263 Abs. 1 StGB und als Vermögensnachteil im Sinne von § 266 Abs. 1 StGB darstellt, "wenn der Vermögensverlust naheliegt" (vgl. BGHSt 34, 394, 395 m.w.N.) - das Regelbeispiel des § 263 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 Alt. 1 StGB verwirklichen kann (so BGH, Beschl. vom 7. Mai 2002 - 3 StR 48/02 = NStZ 2002, 547;… vgl. dazu einerseits Tiedemann in LK 11. Aufl. § 263 Rdn. 298;… andererseits Tröndle/ Fischer StGB 51. Aufl. § 263 Rdn. 122;… Cramer in Schönke/Schröder, StGB 26. Aufl. § 263 Rdn. 188c).
Das strafbarkeitsbegründende Kriterium der konkreten Vermögensgefährdung wird auch dahin umschrieben, daß nach den Umständen des Einzelfalles die "naheliegende Gefahr des Vermögensverlustes" ( BGHSt 34, 394, 395), die naheliegende Möglichkeit eines Verlustes (BGH NStZ 1996, 203 Nr. 21 a.E.) oder gar "des endgültigen Verlustes" bestehen muß (…Samson in SK § 263 Rdn. 166; vgl. weiter BGHSt 21, 112, 113; BGH wistra 1991, 307 f.;… Lackner/Kühl StGB 24. Aufl. § 263 Rdn. 42).
- BGH, 21.02.1989 - 4 StR 643/88
Subsidiarität des Kreditbetruges
Im einzelnen: 1. Der Bundesgerichtshof hat bislang ausdrücklich offen gelassen, ob die Herbeiführung einer bloßen Vermögensgefährdung - die sich als strafbarkeitsbegründende Vermögensbeschädigung im Sinne von § 263 Abs. 1 StGB und als Vermögensnachteil im Sinne von § 266 Abs. 1 StGB darstellt, »wenn der Vermögensverlust naheliegt« (vgl. BGHSt 34, 394, 395 m.w.N.) - das Regelbeispiel des § 263 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 Alt. 1 StGB verwirklichen kann (so BGH NStZ 2002, 547;… vgl. dazu einerseits Tiedemann in LK 11. Aufl. § 263 Rdn. 298;… andererseits Tröndle/Fischer, StGB 51. Aufl. § 263 Rdn. 122;… Cramer in Schönke/Schröder, StGB 26. Aufl. § 263 Rdn. 188 c).Das strafbarkeitsbegründende Kriterium der konkreten Vermögensgefährdung wird auch dahin umschrie- FSxbghstx48x358 BGHSt 48, 358 [Vermögensverlust bei Austauschverträgen]BGHSt 48, 358 ben, daß nach den Umständen des Einzelfalls die »naheliegende Gefahr des Vermögensverlusts« (BGHSt 34, 394, 395), die naheliegende Möglichkeit eines Verlusts (BGH NStZ 1996, 203 Nr. 21 aE) oder gar »des endgültigen Verlusts« bestehen muß (…Samson in SK-StGB § 263 Rdn. 166; vgl. weiter BGHSt 21, 112, 113; BGH wistra 1991, 307 f.;… Lackner/Kühl, StGB 24. Aufl. § 263 Rdn. 42).
- BGH, 15.12.2006 - 5 StR 181/06
Betrug durch manipulierte Fußballwetten (konkludente Täuschung; …
Die täuschungsbedingte Gefahr des endgültigen Verlustes eines Vermögensbestandteils muss zum Zeitpunkt der Verfügung so groß sein, dass sie schon jetzt eine Minderung des Gesamtvermögens zur Folge hat (vgl. BGHSt 34, 394, 395; BGH NStZ 2004, 264). - BayObLG, 15.02.1990 - RReg. 2 St 398/89
Zum Tatbestand des Kreditbetruges
Im einzelnen: 1. Der Bundesgerichtshof hat bislang ausdrücklich offen gelassen, ob die Herbeiführung einer bloßen Vermögensgefährdung - die sich als strafbarkeitsbegründende Vermögensbeschädigung im Sinne von § 263 Abs. 1 StGB und als Vermögensnachteil im Sinne von § 266 Abs. 1 StGB darstellt, »wenn der Vermögensverlust naheliegt« (vgl. BGHSt 34, 394, 395 m.w.N.) - das Regelbeispiel des § 263 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 Alt. 1 StGB verwirklichen kann (so BGH NStZ 2002, 547;… vgl. dazu einerseits Tiedemann in LK 11. Aufl. § 263 Rdn. 298;… andererseits Tröndle/Fischer, StGB 51. Aufl. § 263 Rdn. 122;… Cramer in Schönke/Schröder, StGB 26. Aufl. § 263 Rdn. 188 c).Das strafbarkeitsbegründende Kriterium der konkreten Vermögensgefährdung wird auch dahin umschrie- FSxbghstx48x358 BGHSt 48, 358 [Vermögensverlust bei Austauschverträgen]BGHSt 48, 358 ben, daß nach den Umständen des Einzelfalls die »naheliegende Gefahr des Vermögensverlusts« (BGHSt 34, 394, 395), die naheliegende Möglichkeit eines Verlusts (BGH NStZ 1996, 203 Nr. 21 aE) oder gar »des endgültigen Verlusts« bestehen muß (…Samson in SK-StGB § 263 Rdn. 166; vgl. weiter BGHSt 21, 112, 113; BGH wistra 1991, 307 f.;… Lackner/Kühl, StGB 24. Aufl. § 263 Rdn. 42).
- BGH, 18.02.2009 - 1 StR 731/08
Schadensbestimmung bei Betrug im Fall von Risikogeschäften (Bewertung zum …
Dementsprechend erkannte der Bundesgerichtshof auch schon früher: "Für Risikogeschäfte, wie sie hier in Rede stehen, folgt daraus, dass ein Vermögensschaden nur insoweit vorliegt, als die von dem Getäuschten eingegangene Verpflichtung wertmäßig höher ist als die ihm dafür gewährte Gegenleistung unter Berücksichtigung aller mit ihr verbundenen, zur Zeit der Vermögensverfügung gegebenen Gewinnmöglichkeiten" (BGHSt 30, 388, 390; vgl. auch BGHSt 34, 394, 395 und BGHSt 51, 165, 177 Rdn. 38, wonach die Annahme einer konkreten Vermögensgefährdung bedeutet, dass nach wirtschaftlicher Betrachtungsweise schon eine Verschlechterung der gegenwärtigen Vermögenslage vorliegen muss, dass sie schon jetzt eine Minderung des Gesamtvermögens zur Folge hat;… sowie Hefendehl in MünchKomm-StGB § 263 Rdn. 718: "Hierbei handelt es sich indes um ein Scheinproblem, weil die ‚Möglichkeit des Schadens' eben ein Schaden sein muss"). - BGH, 03.03.1999 - 2 StR 598/98
Bereicherungsabsicht (Erpressung einer unberechtigten Wechselforderung als …
Anders wäre es, wenn er nur eine Verbesserung seiner Beweissituation suchte (vgl. BGHSt 20, 136 ff.; 34, 394 ff.).Anders wäre es, wenn er nur eine Verbesserung seiner Beweissituation suchte (…vgl. dazu Cramer in Schönke-Schröder, StGB 25. Aufl. - § 263 Rdn. 146 und 147; bei Ausstellung eines Schuldscheins: BGHSt 20, 136 ff.; 34, 394 ff.;… bei schriftlichem Schuldversprechen: BGHR StGB § 253 Abs. 1 Bereicherungsabsicht 5).
- BGH, 05.11.2003 - 1 StR 287/03
Betrug (Versuch; Vollendung; Vermögensschaden: schadensgleiche …
Betrug ist vollendet, wenn die täuschungsbedingte Gefahr des endgültigen Verlusts eines Vermögensbestandteils zum Zeitpunkt der Verfügung so groß ist, dass sie schon jetzt eine Minderung des Gesamtvermögens zur Folge hat (vgl. BGHSt 34, 394, 395).Betrug ist - soweit hier erörterungsbedürftig - vollendet, wenn die täuschungsbedingte Gefahr des endgültigen Verlusts eines Vermögensbestandteils zum Zeitpunkt der Verfügung so groß ist, daß sie schon jetzt eine Minderung des Gesamtvermögens zur Folge hat (vgl. BGHSt 34, 394, 395;… zusammenfassend Tröndle/Fischer StGB 51. Aufl. § 263 Rdn. 94 f. m. zahlr. Nachw.).
- BGH, 18.01.2000 - 4 StR 599/99
Vollendung; Räuberische Erpressung; Nachteilszufügung; Vermögensnachteil; …
Dies setzt jedoch voraus, daß hierdurch das Vermögen schon konkret gefährdet, also mit wirtschaftlichen Nachteilen ernstlich zu rechnen ist ( BGHSt 34, 394, 395 m.w.N.).Dies setzt jedoch voraus, daß hierdurch das Vermögen schon konkret gefährdet, also mit wirtschaftlichen Nachteilen ernstlich zu rechnen ist ( BGHSt 34, 394, 395 m.w.N.).
- BGH, 15.05.2001 - 4 StR 139/01
Schwere räuberische Erpressung; Vermögensnachteil (Vollendung; Schadensgleiche …
Voraussetzung ist aber, daß das Vermögen schon konkret gefährdet, also mit wirtschaftlichen Nachteilen ernsthaft zu rechnen ist ( BGHSt 34, 394, 395 m.w.N.).Voraussetzung ist aber, daß das Vermögen schon konkret gefährdet, also mit wirtschaftlichen Nachteilen ernsthaft zu rechnen ist ( BGHSt 34, 394, 395 m.w.N.).
- BVerfG, 10.03.2009 - 2 BvR 1980/07
"Nachteil" beim Untreuetatbestand (schadensgleiche Vermögensgefährdung: Kriterien …
- BGH, 19.12.1990 - 3 StR 90/90
Steuerhinterziehung bei mittelbarer Parteienfinanzierung durch Wirtschaftsverband
- BGH, 05.02.1998 - 4 StR 622/97
- BGH, 21.02.1992 - 2 StR 620/91
- BGH, 07.05.2002 - 3 StR 48/02
Besonders schwerer Fall des Betrugs (kein Erfordernis der Dauerhaftigkeit des …
- BGH, 24.04.2007 - 4 StR 558/06
Betrug (Feststellung des Vermögensschadens; Eingehungsbetrug: konkrete, …
- BGH, 06.03.1992 - 2 StR 581/91
- BGH, 11.08.1999 - 5 StR 207/99
Versuch; Räuberische Erpressung; Schuldschein; Schadensgleiche …
- BGH, 09.11.1999 - 4 StR 492/99
Versuch; Vollendung bei der räuberischen Erpressung; Milderes Gesetz; Konkrete …
- BGH, 06.06.2000 - 4 StR 191/00
(Schadensgleiche) Vermögensgefährdung durch Ausstellung eines Schuldscheins; …
- BGH, 31.05.1988 - 5 StR 196/88
- BGH, 17.10.1995 - 1 StR 372/95
- OLG Hamm, 19.09.2005 - 2 Ss OWi 356/05
Betrug; Beweismittelbetrug; Manipulation; Vermögensgefährdung
- OLG Saarbrücken, 29.07.2009 - 1 Ws 118/09
Dinglicher Arrest zur Rückgewinnungshilfe bei Betrugshandlung zu Lasten der …
- BGH, 25.01.1991 - 3 StR 329/90
- BGH, 27.04.1993 - 1 StR 173/93
- BGH, 30.09.1997 - 4 StR 335/97
- BGH, 20.02.1991 - 2 StR 421/90
Mithaftung des Erwerbers eines GmbH-Anteils
- BGH, 25.06.1991 - 4 StR 264/91
- BGH, 10.07.1991 - 2 StR 242/91
- BGH, 28.09.1993 - 1 StR 576/93
- BGH, 14.03.1991 - 4 StR 66/91
- BGH, 22.12.1992 - 5 StR 628/92
