Rechtsprechung
| BVerfG, 28.05.1993 - 2 BvF 2/90; 2 BvF 4/90; 2 BvF 5/92 |
Schwangerschaftsabbruch II
§ 218 StGB;
Art. 2 Abs. 2 Satz 1, Art. 1 Abs. 1 GG, Schutzpflichten des Staates
Volltextveröffentlichungen (2)
- DFR
Schwangerschaftsabbruch II
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die gesetzliche Regelung des Schwangerschaftsabbruchs
Besprechungen u.ä.
- honsell.at
(Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Wächter oder Herrscher - Die Rolle des Bundesverfassungsgerichts zwischen Recht und Politik (Prof. Dr. Heinrich Honsell; ZIP 2009, 1689)
Verfahrensgang
- BVerfG, 04.08.1992 - 2 BvQ 16/92
- BVerfG, 02.12.1992 - 2 BvF 2/90
- BVerfG, 25.01.1993 - 2 BvQ 16/92
- BVerfG, 28.05.1993 - 2 BvF 2/90; 2 BvF 4/90; 2 BvF 5/92
Zeitschriftenfundstellen
- BVerfGE 88, 203
- NJW 1993, 1751
- NJW 1993, 2230
- NStZ 1993, 483
- MDR 1993, 789 (Ls.)
- FamRZ 1993, 899
- NZS 1993, 353
- NVwZ 1993, 877
- NJ 1993, 333
- DVBl 1993, 801
Wird zitiert von ... (292)
- BVerfG, 27.10.1998 - 1 BvR 2306/96
Bayerisches Schwangerenhilfegesetz
e) Mit Urteil vom 28. Mai 1993 erklärte das Bundesverfassungsgericht unter anderem § 218 a Abs. 1 StGB in der Fassung des Schwangeren- und Familienhilfegesetzes mit dem Grundgesetz für unvereinbar und nichtig (BVerfGE 88, 203).Der Gesetzentwurf verweist zur Begründung auf die Ausführungen im Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 28. Mai 1993 (BVerfGE 88, 203 ff.).
Jedenfalls hier, wo die Tätigkeit des Arztes notwendiger Bestandteil des gesetzlichen Schutzkonzepts ist, weil es seiner Mitwirkung im Interesse der Schwangeren und ihrer Gesundheit bedarf und von der Beteiligung des Arztes am Schutzkonzept zugleich ein besserer Schutz für das ungeborene Leben durch eingehende ärztliche Beratung (vgl. dazu BVerfGE 88, 203 ) zu erwarten ist, kann der ärztlichen Vornahme von rechtswidrigen Schwangerschaftsabbrüchen der Schutz des Art. 12 Abs. 1 GG nicht versagt werden.
Mit ähnlichen Erwägungen hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, daß sich die ärztliche Mitwirkung auf der Grundlage rechtswirksamer Verträge vollzieht (vgl. BVerfGE 88, 203 ).
Dieses aus der Verfassung abgeleitete Junktim zwischen der Zulässigkeit der Aufhebung strafrechtlicher Vorschriften und der gleichzeitigen Normierung eines alternativen Schutzkonzepts für das ungeborene Leben begründet daher eine Bundeskompetenz kraft Sachzusammenhangs für solche Einzelregelungen, die zur Verwirklichung seines Konzepts unerläßlich sind und bei denen auf eine gemeinsame Regelung der Länder nicht gewartet werden kann (vgl. BVerfGE 88, 203 ).
a) Der Bundesgesetzgeber war mit dem Schwangeren- und Familienhilfegesetz vom 27. Juli 1992, das in seinem grundsätzlichen Ansatz und in weiten Teilen der Ausgestaltung durch das Bundesverfassungsgericht (vgl. BVerfGE 88, 203) bestätigt und im übrigen durch das Schwangeren- und Familienhilfeänderungsgesetz vom August 1995 novelliert und ergänzt worden ist, vom Strafrecht als staatlicher Reaktion auf Schwangerschaftsabbrüche zu einem strafrechtlich abgesicherten Konzept des Schutzes durch Beratung übergegangen.
Der Gesetzgeber war gehalten, die Wirksamkeit seines neuen Schutzkonzeptes einzuschätzen und die als notwendig erachteten Rahmenbedingungen unter Berücksichtigung der Konfliktlage sowie der unterschiedlichen staatlichen Reaktionsmöglichkeiten daraufhin zu prüfen, ob das teilweise Absehen von Strafe verfassungsrechtlich hinnehmbar war (vgl. BVerfGE 88, 203 ).
aa) Insgesamt schützen die den Schwangerschaftsabbruch betreffenden Vorschriften des Bundes das ungeborene Leben sowie Gesundheit und Leben der Frau durch gewissenhafte Beratung, ausreichende Versorgung, qualifizierte ärztliche Berufsausübung sowie durch sonstige Hilfen (vgl. BVerfGE 88, 203 ).
Die verfassungsrechtliche Schutzpflicht gebiete es daher dem Gesetzgeber zu prüfen, in welcher Weise solchen Gefahren wirksam entgegengetreten werden könne, und geeignete Regelungen zu treffen (BVerfGE 88, 203 ).
Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 1993 (BVerfGE 88, 203) griff der in der 12. Wahlperiode eingerichtete Sonderausschuß des Deutschen Bundestages "Schutz des ungeborenen Lebens" das Thema quotierter Einnahmebeschränkungen erneut auf (Anhörung der Sachverständigen am 14. April 1994 - Protokoll der 21. Sitzung, S. 91 f.) und sandte im April 1994 eine Delegation nach Frankreich, um Aufschluß darüber zu erhalten, wie sich die vom Bundesverfassungsgericht beispielhaft genannte französische Regelung auswirkte (…vgl. Protokoll der 21. Sitzung des Sonderausschusses vom 14. April 1994, S. 95 und den Bericht über die Informationsreise in der Ausschußdrucksache 145).
Die verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Bundesregelung ergeben sich aus Unterschieden zu dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 88, 203 ).
Je mehr Dritte in den innersten Abwägungsprozeß der Frau eindringen, um so größer wird die Gefahr, daß die Frau sich dem durch Vorschieben von anderen Gründen oder Ausweichen in die Illegalität entzieht (BVerfGE 88, 203 ).
Deshalb kann der Gesetzgeber davon ausgehen, daß die Entscheidung für die Mutterschaft eher behindert als gefördert wird, wenn ein Dritter die Gründe, aus denen eine Frau das Austragen ihres Kindes als unzumutbar ansieht, überprüfen und bewerten müßte (BVerfGE 88, 203 ).
Dies rechtfertigt es nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts davon abzusehen, die erwartete Gesprächs- und Mitwirkungsbereitschaft der Frau zu erzwingen oder sie zu verpflichten, sich im Beratungsgespräch als Person zu identifizieren (BVerfGE 88, 203 ).
Beim Arzt kann nicht einmal die Anonymität gewahrt werden, die auch das Bundesverfassungsgericht als hilfreich für eine offene Beratung eingeschätzt hat (BVerfGE 88, 203 ).
Zwar hat das Bundesverfassungsgericht ausgeführt, die Feststellung und Beurteilung einer Indikation werde vom Arzt gerade nicht verlangt, wenn er sich ein Bild darüber machen solle, ob er nach seinem ärztlichen Selbstverständnis eine Mitwirkung bei dem von der Frau gewünschten Abbruch verantworten könne (BVerfGE 88, 203 ).
Zugleich ist aber das ärztlich verantwortbare Handeln davon abhängig gemacht worden, daß der Arzt sich selbst ein Bild davon macht, ob der Abbruchwunsch auf einem verantwortlichen Entschluß und achtenswerten Gründen beruhe (BVerfGE 88, 203 ).
Für die Schwangere setzt damit die Norm die Mindestvoraussetzungen, die sie selbst erfüllen muß, um die Schwangerschaft abbrechen zu lassen, obwohl sie sich an den Arzt richtet und lediglich umschreibt, was ärztlich verantwortbares Handeln ist und - nach den Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 88, 203 ) - ohnedies gilt.
Auf Seite 3 heißt es nach Darstellung des Hinweises des Bundesverfassungsgerichts auf die von Spezialeinrichtungen ausgehenden Gefahren (BVerfGE 88, 203 ):.
Die Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts in der Entscheidung vom 28. Mai 1993 (vgl. BVerfGE 88, 203 ) konnten es dem Bundesgesetzgeber nur nahelegen, spezialisierten Abbruchkliniken entgegenzuwirken, um so Beratungsdefizite zu verhindern.
Das Bundesverfassungsgericht hat die Erfüllung des sog. Sicherstellungsauftrags nur insoweit zugelassen, als zu seiner Verwirklichung nicht andere dem Lebensschutz abträgliche Maßnahmen gefördert werden (vgl. BVerfGE 88, 203 ).
Dieses nach ärztlichem Berufsrecht ohnehin zu führende Gespräch mit der abbruchwilligen Frau wird in die notwendigen Rahmenbedingungen eines dem Lebensschutz dienenden Beratungskonzepts einbezogen (vgl. BVerfGE 88, 203 ).
Diese Einschätzung wird von dem Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 88, 203 ) zu Recht nicht geteilt.
Nach den Erklärungen der Vertreter der ärztlichen Standesorganisationen in der mündlichen Verhandlung vor dem Zweiten Senat (vgl. BVerfGE 88, 203 ) ist davon auszugehen, daß die ärztlichen Standesorganisationen und damit jedenfalls die Mehrzahl der Frauenärzte es als unerläßlich für eine ärztlich verantwortbare Entscheidung ansehen, von der Frau Gründe für ihr Verlangen nach Abtreibung zu erfahren.
Dabei ist insbesondere zu berücksichtigen, daß die Anordnung, ein Arzt dürfe einen beratenen Abbruch schon dann verantworten, wenn er der Frau nur Gelegenheit gegeben habe, ihm ihre Gründe mitzuteilen, den tragenden Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts in der Entscheidung vom 28. Mai 1993 widerspräche (vgl. BVerfGE 88, 203 ).
Am deutlichsten tritt dies in der von dem Bundesverfassungsgericht getroffenen Vollstreckungsanordnung hervor (vgl. BVerfGE 88, 203 ).
Insoweit greift der Gesetzgeber zulässig durch Inanspruchnahme einer Kompetenz kraft Sachzusammenhangs und Annexes in den Kompetenzbereich der Länder über (vgl. BVerfGE 88, 203 ).
Diese könne aber nur ein "im Strafrecht wurzelndes Schutzkonzept" tragen, um dem Bundesgesetzgeber den sonst durch Strafrecht zu gewährleisteten Schutz zu ermöglichen (BVerfGE 88, 203 ).
Die Senatsmehrheit erkennt in Übereinstimmung mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 28. Mai 1993 (BVerfGE 88, 203 ) an, daß die Kompetenz zur Regelung des Sicherstellungsauftrags nicht auf den notwendigen Sachzusammenhang mit Art. 74 Abs. 1 Nr. 1 GG gestützt werden kann (vgl. C III 2 b aa der Entscheidungsgründe).
Näheres zu diesen Widersprüchen führt die Senatsmehrheit nicht aus, statt dessen unternimmt sie es, den Auftrag des Zweiten Senats an den "Gesetzgeber" (BVerfGE 88, 203 ), geeignete Regelungen zur Verhinderung von Spezialkliniken zu treffen, als einen Auftrag an den Bundesgesetzgeber zu deuten.
a) Es drängt sich auf, daß die von der Senatsmehrheit in § 13 Abs. 2 SchKG hineingelesene bundesrechtliche Anordnung, die Länder dürften Spezialkliniken nicht durch eine Quotenregelung entgegenwirken, das Untermaßverbot verletzt, das vom Gesetzgeber bei der Erfüllung der Schutzpflicht für ungeborenes Leben zu beachten ist (vgl. BVerfGE 88, 203 ).
aa) Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 28. Mai 1993 ausgeführt, daß die verfassungsrechtliche Schutzpflicht für das ungeborene menschliche Leben dem Gesetzgeber gebiete, geeignete Maßnahmen zur Verhinderung von Spezialkliniken zu treffen, weil die von ihnen ausgehenden Gefahren für die Erfüllung der dem Arzt im Rahmen der Beratungsregelung zufallenden Aufgabe beim Schutz des ungeborenen menschlichen Lebens auf der Hand lägen (vgl. BVerfGE 88, 203 ).
cc) Ob unter diesen Umständen das bei Erfüllung der grundrechtlichen Schutzpflicht zu beachtende Untermaßverbot (vgl. BVerfGE 88, 203 ) noch gewahrt ist, wenn ein Gesetzgeber keinerlei gesetzliche Regelungen zu Spezialeinrichtungen vorsieht und diese damit duldet, ist hier nicht zu entscheiden.
a) Vor dem Hintergrund der dargestellten tragenden Ausführungen des Zweiten Senats (BVerfGE 88, 203 ) drängt es sich hier auf, der Frage nach der Verfassungsmäßigkeit der von der Senatsmehrheit angenommenen berufsrechtlichen Regelung des § 218 c Abs. 1 Nr. 1 StGB nachzugehen.
Die verfassungsrechtliche Tragfähigkeit dieser Einschätzung des Gesetzgebers unterliegt verfassungsgerichtlicher Kontrolle (vgl. dazu im einzelnen BVerfGE 88, 203 ).
Ungeachtet dessen mußte der Beschwerdeführer zu 2), der seine vertragsärztliche Zulassung in Bayern erst nach Ergehen des Urteils des Zweiten Senats vom 28. Mai 1993 (BVerfGE 88, 203) erhalten hatte, damit rechnen, daß er eine Praxis, in der nahezu ausschließlich Schwangerschaftsabbrüche vorgenommen werden, auf Dauer nicht würde betreiben können.
- BVerfG, 27.10.1998 - 1 BvR 1108/97 e) Mit Urteil vom 28. Mai 1993 erklärte das Bundesverfassungsgericht unter anderem § 218 a Abs. 1 StGB in der Fassung des Schwangeren- und Familienhilfegesetzes mit dem Grundgesetz für unvereinbar und nichtig (BVerfGE 88, 203).
Der Gesetzentwurf verweist zur Begründung auf die Ausführungen im Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 28. Mai 1993 (BVerfGE 88, 203 ff.).
Jedenfalls hier, wo die Tätigkeit des Arztes notwendiger Bestandteil des gesetzlichen Schutzkonzepts ist, weil es seiner Mitwirkung im Interesse der Schwangeren und ihrer Gesundheit bedarf und von der Beteiligung des Arztes am Schutzkonzept zugleich ein besserer Schutz für das ungeborene Leben durch eingehende ärztliche Beratung (vgl. dazu BVerfGE 88, 203 ) zu erwarten ist, kann der ärztlichen Vornahme von rechtswidrigen Schwangerschaftsabbrüchen der Schutz des Art. 12 Abs. 1 GG nicht versagt werden.
Mit ähnlichen Erwägungen hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, daß sich die ärztliche Mitwirkung auf der Grundlage rechtswirksamer Verträge vollzieht (vgl. BVerfGE 88, 203 ).
Dieses aus der Verfassung abgeleitete Junktim zwischen der Zulässigkeit der Aufhebung strafrechtlicher Vorschriften und der gleichzeitigen Normierung eines alternativen Schutzkonzepts für das ungeborene Leben begründet daher eine Bundeskompetenz kraft Sachzusammenhangs für solche Einzelregelungen, die zur Verwirklichung seines Konzepts unerläßlich sind und bei denen auf eine gemeinsame Regelung der Länder nicht gewartet werden kann (vgl. BVerfGE 88, 203 ).
a) Der Bundesgesetzgeber war mit dem Schwangeren- und Familienhilfegesetz vom 27. Juli 1992, das in seinem grundsätzlichen Ansatz und in weiten Teilen der Ausgestaltung durch das Bundesverfassungsgericht (vgl. BVerfGE 88, 203) bestätigt und im übrigen durch das Schwangeren- und Familienhilfeänderungsgesetz vom August 1995 novelliert und ergänzt worden ist, vom Strafrecht als staatlicher Reaktion auf Schwangerschaftsabbrüche zu einem strafrechtlich abgesicherten Konzept des Schutzes durch Beratung übergegangen.
Der Gesetzgeber war gehalten, die Wirksamkeit seines neuen Schutzkonzeptes einzuschätzen und die als notwendig erachteten Rahmenbedingungen unter Berücksichtigung der Konfliktlage sowie der unterschiedlichen staatlichen Reaktionsmöglichkeiten daraufhin zu prüfen, ob das teilweise Absehen von Strafe verfassungsrechtlich hinnehmbar war (vgl. BVerfGE 88, 203 ).
aa) Insgesamt schützen die den Schwangerschaftsabbruch betreffenden Vorschriften des Bundes das ungeborene Leben sowie Gesundheit und Leben der Frau durch gewissenhafte Beratung, ausreichende Versorgung, qualifizierte ärztliche Berufsausübung sowie durch sonstige Hilfen (vgl. BVerfGE 88, 203 ).
Die verfassungsrechtliche Schutzpflicht gebiete es daher dem Gesetzgeber zu prüfen, in welcher Weise solchen Gefahren wirksam entgegengetreten werden könne, und geeignete Regelungen zu treffen (BVerfGE 88, 203 ).
Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 1993 (BVerfGE 88, 203) griff der in der 12. Wahlperiode eingerichtete Sonderausschuß des Deutschen Bundestages "Schutz des ungeborenen Lebens" das Thema quotierter Einnahmebeschränkungen erneut auf (Anhörung der Sachverständigen am 14. April 1994 - Protokoll der 21. Sitzung, S. 91 f.) und sandte im April 1994 eine Delegation nach Frankreich, um Aufschluß darüber zu erhalten, wie sich die vom Bundesverfassungsgericht beispielhaft genannte französische Regelung auswirkte (…vgl. Protokoll der 21. Sitzung des Sonderausschusses vom 14. April 1994, S. 95 und den Bericht über die Informationsreise in der Ausschußdrucksache 145).
Die verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Bundesregelung ergeben sich aus Unterschieden zu dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 88, 203 ).
Je mehr Dritte in den innersten Abwägungsprozeß der Frau eindringen, um so größer wird die Gefahr, daß die Frau sich dem durch Vorschieben von anderen Gründen oder Ausweichen in die Illegalität entzieht (BVerfGE 88, 203 ).
Deshalb kann der Gesetzgeber davon ausgehen, daß die Entscheidung für die Mutterschaft eher behindert als gefördert wird, wenn ein Dritter die Gründe, aus denen eine Frau das Austragen ihres Kindes als unzumutbar ansieht, überprüfen und bewerten müßte (BVerfGE 88, 203 ).
Dies rechtfertigt es nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts davon abzusehen, die erwartete Gesprächs- und Mitwirkungsbereitschaft der Frau zu erzwingen oder sie zu verpflichten, sich im Beratungsgespräch als Person zu identifizieren (BVerfGE 88, 203 ).
Beim Arzt kann nicht einmal die Anonymität gewahrt werden, die auch das Bundesverfassungsgericht als hilfreich für eine offene Beratung eingeschätzt hat (BVerfGE 88, 203 ).
Zwar hat das Bundesverfassungsgericht ausgeführt, die Feststellung und Beurteilung einer Indikation werde vom Arzt gerade nicht verlangt, wenn er sich ein Bild darüber machen solle, ob er nach seinem ärztlichen Selbstverständnis eine Mitwirkung bei dem von der Frau gewünschten Abbruch verantworten könne (BVerfGE 88, 203 ).
Zugleich ist aber das ärztlich verantwortbare Handeln davon abhängig gemacht worden, daß der Arzt sich selbst ein Bild davon macht, ob der Abbruchwunsch auf einem verantwortlichen Entschluß und achtenswerten Gründen beruhe (BVerfGE 88, 203 ).
Für die Schwangere setzt damit die Norm die Mindestvoraussetzungen, die sie selbst erfüllen muß, um die Schwangerschaft abbrechen zu lassen, obwohl sie sich an den Arzt richtet und lediglich umschreibt, was ärztlich verantwortbares Handeln ist und - nach den Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 88, 203 ) - ohnedies gilt.
Auf Seite 3 heißt es nach Darstellung des Hinweises des Bundesverfassungsgerichts auf die von Spezialeinrichtungen ausgehenden Gefahren (BVerfGE 88, 203 ):.
Die Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts in der Entscheidung vom 28. Mai 1993 (vgl. BVerfGE 88, 203 ) konnten es dem Bundesgesetzgeber nur nahelegen, spezialisierten Abbruchkliniken entgegenzuwirken, um so Beratungsdefizite zu verhindern.
Das Bundesverfassungsgericht hat die Erfüllung des sog. Sicherstellungsauftrags nur insoweit zugelassen, als zu seiner Verwirklichung nicht andere dem Lebensschutz abträgliche Maßnahmen gefördert werden (vgl. BVerfGE 88, 203 ).
Dieses nach ärztlichem Berufsrecht ohnehin zu führende Gespräch mit der abbruchwilligen Frau wird in die notwendigen Rahmenbedingungen eines dem Lebensschutz dienenden Beratungskonzepts einbezogen (vgl. BVerfGE 88, 203 ).
Diese Einschätzung wird von dem Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 88, 203 ) zu Recht nicht geteilt.
Nach den Erklärungen der Vertreter der ärztlichen Standesorganisationen in der mündlichen Verhandlung vor dem Zweiten Senat (vgl. BVerfGE 88, 203 ) ist davon auszugehen, daß die ärztlichen Standesorganisationen und damit jedenfalls die Mehrzahl der Frauenärzte es als unerläßlich für eine ärztlich verantwortbare Entscheidung ansehen, von der Frau Gründe für ihr Verlangen nach Abtreibung zu erfahren.
Dabei ist insbesondere zu berücksichtigen, daß die Anordnung, ein Arzt dürfe einen beratenen Abbruch schon dann verantworten, wenn er der Frau nur Gelegenheit gegeben habe, ihm ihre Gründe mitzuteilen, den tragenden Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts in der Entscheidung vom 28. Mai 1993 widerspräche (vgl. BVerfGE 88, 203 ).
Am deutlichsten tritt dies in der von dem Bundesverfassungsgericht getroffenen Vollstreckungsanordnung hervor (vgl. BVerfGE 88, 203 ).
Insoweit greift der Gesetzgeber zulässig durch Inanspruchnahme einer Kompetenz kraft Sachzusammenhangs und Annexes in den Kompetenzbereich der Länder über (vgl. BVerfGE 88, 203 ).
Diese könne aber nur ein "im Strafrecht wurzelndes Schutzkonzept" tragen, um dem Bundesgesetzgeber den sonst durch Strafrecht zu gewährleisteten Schutz zu ermöglichen (BVerfGE 88, 203 ).
Die Senatsmehrheit erkennt in Übereinstimmung mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 28. Mai 1993 (BVerfGE 88, 203 ) an, daß die Kompetenz zur Regelung des Sicherstellungsauftrags nicht auf den notwendigen Sachzusammenhang mit Art. 74 Abs. 1 Nr. 1 GG gestützt werden kann (vgl. C III 2 b aa der Entscheidungsgründe).
Näheres zu diesen Widersprüchen führt die Senatsmehrheit nicht aus, statt dessen unternimmt sie es, den Auftrag des Zweiten Senats an den "Gesetzgeber" (BVerfGE 88, 203 ), geeignete Regelungen zur Verhinderung von Spezialkliniken zu treffen, als einen Auftrag an den Bundesgesetzgeber zu deuten.
a) Es drängt sich auf, daß die von der Senatsmehrheit in § 13 Abs. 2 SchKG hineingelesene bundesrechtliche Anordnung, die Länder dürften Spezialkliniken nicht durch eine Quotenregelung entgegenwirken, das Untermaßverbot verletzt, das vom Gesetzgeber bei der Erfüllung der Schutzpflicht für ungeborenes Leben zu beachten ist (vgl. BVerfGE 88, 203 ).
aa) Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 28. Mai 1993 ausgeführt, daß die verfassungsrechtliche Schutzpflicht für das ungeborene menschliche Leben dem Gesetzgeber gebiete, geeignete Maßnahmen zur Verhinderung von Spezialkliniken zu treffen, weil die von ihnen ausgehenden Gefahren für die Erfüllung der dem Arzt im Rahmen der Beratungsregelung zufallenden Aufgabe beim Schutz des ungeborenen menschlichen Lebens auf der Hand lägen (vgl. BVerfGE 88, 203 ).
cc) Ob unter diesen Umständen das bei Erfüllung der grundrechtlichen Schutzpflicht zu beachtende Untermaßverbot (vgl. BVerfGE 88, 203 ) noch gewahrt ist, wenn ein Gesetzgeber keinerlei gesetzliche Regelungen zu Spezialeinrichtungen vorsieht und diese damit duldet, ist hier nicht zu entscheiden.
a) Vor dem Hintergrund der dargestellten tragenden Ausführungen des Zweiten Senats (BVerfGE 88, 203 ) drängt es sich hier auf, der Frage nach der Verfassungsmäßigkeit der von der Senatsmehrheit angenommenen berufsrechtlichen Regelung des § 218 c Abs. 1 Nr. 1 StGB nachzugehen.
Die verfassungsrechtliche Tragfähigkeit dieser Einschätzung des Gesetzgebers unterliegt verfassungsgerichtlicher Kontrolle (vgl. dazu im einzelnen BVerfGE 88, 203 ).
Ungeachtet dessen mußte der Beschwerdeführer zu 2), der seine vertragsärztliche Zulassung in Bayern erst nach Ergehen des Urteils des Zweiten Senats vom 28. Mai 1993 (BVerfGE 88, 203) erhalten hatte, damit rechnen, daß er eine Praxis, in der nahezu ausschließlich Schwangerschaftsabbrüche vorgenommen werden, auf Dauer nicht würde betreiben können.
- VerfGH Bayern, 25.01.2006 - 14-VII-02
Verfassungsmäßigkeit des Bayerischen Schwangerenberatungsgesetzes
Mit dem Erlass des Gesetzes zur Vermeidung und Bewältigung von Schwangerschaftskonflikten (Schwangerschaftskonfliktgesetz - SchKG), das Bestandteil des Schwangeren- und Familienhilfeänderungsgesetzes (SFHÄndG) vom 21. August 1995 (BGBl I S. 1050) ist, folgte der Bundesgesetzgeber den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts in dessen Urteil vom 28. Mai 1993 (BVerfGE 88, 203 = NJW 1993, 1751), durch das u. a. verschiedene Regelungen des Schwangeren- und Familienhilfegesetzes (SFHG) vom 27. Juli 1992 (BGBl I S. 1398) für verfassungswidrig und nichtig erklärt worden waren.Das Bundesverfassungsgericht hat dazu ausgeführt, das gesetzgeberische Konzept für den Schutz des ungeborenen Lebens, das in der Frühphase der Schwangerschaft in einem Schwangerschaftskonflikt den Schwerpunkt auf die Beratung der schwangeren Frau legt, um sie für das Austragen des Kindes zu gewinnen, sei verfassungsgemäß (BVerfG vom 28.5.1993 = BVerfGE 88, 203/264 und 266).
Das Beratungsverfahren erhalte mit der Verlagerung des Schwerpunkts der Schutzgewährung auf präventiven Schutz durch Beratung eine zentrale Bedeutung für den Lebensschutz (BVerfGE 88, 203/281).
Der Staat müsse aufgrund seiner Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung des Beratungskonzepts neben der Anerkennung der Beratungsstellen auch - auf gesetzlicher Grundlage - die Möglichkeiten zur wirksamen Überwachung der Beratungsstellen regeln (vgl. BVerfGE 88, 203/288).
Deshalb hat es das Bundesverfassungsgericht auch als erforderlich erachtet, dass eine Beratungsbescheinigung erst dann ausgestellt wird, wenn die Beratungsstelle die Beratung als abgeschlossen ansieht (vgl. BVerfGE 88, 203/286; vgl. § 7 Abs. 1 SchKG, Art. 10 Abs. 1 Satz 1 BaySchwBerG).
Das Beratungskonzept setzt auf die das bedrohte Rechtsgut schützende Wirkung einer Beratung, die bei der Schwangeren die Bereitschaft für das Kind bekräftigen und fördern soll (BVerfGE 88, 203/270 und 276).
Der Gesetzgeber hat durch Art. 12 Abs. 1, Art. 16 Nr. 1 BaySchwBerG weder den dem ungeborenen menschlichen Leben zukommenden Schutz des Art. 100 BV (vgl. BVerfG vom 25.2.1975 = BVerfGE 39, 1/41; BVerfGE 88, 203 Leitsatz 1) noch das Grundrecht auf Menschenwürde der Berater in den Beratungsstellen missachtet.
Das Beratungskonzept stellt hohe Anforderungen an die inhaltliche Ausgestaltung der Beratung und an die persönliche und fachliche Qualifikation der Personen, die sie durchführen (BVerfG vom 28.5.1993 = BVerfGE 88, 203/270 f., 281 ff. und 301 f.).
Die allgemeine Beratung in Fragen der Sexualaufklärung, Verhütung und der Familienplanung ist zwar ein bedeutender Teil der Schwangerenberatung (vgl. BVerfG vom 28.5.1993 = BVerfGE 88, 203/258; BVerwG vom 15.7.2004 = NJW 2004, 3727 f.).
Der Beratung der schwangeren Frau in ihrer durch die Schwangerschaft hervorgerufenen Konfliktsituation, der Schwangerschaftskonfliktberatung mit der abschließenden Erteilung der Beratungsbescheinigung, kommt jedoch für den Grundrechtsschutz im Rahmen der strafrechtlichen Regelung wesentliche Bedeutung zu (vgl. BVerfG vom 28.5.1993 = BVerfGE 88, 203/264, 270 und 273).
- BVerfG, 10.02.2004 - 2 BvR 834/02
Landesrechtlich geregelte Straftäterunterbringung (so genannte nachträgliche …
Die Verfassung gibt den Schutz als Ziel vor, nicht aber seine Ausgestaltung im Einzelnen ( BVerfGE 88, 203 ; 92, 26 ; 97, 169 ).Sie könnten alleine in der Verletzung des Untermaßverbots (vgl. BVerfGE 88, 203 ) liegen.
Nur dann, wenn der Gesetzgeber das Untermaßverbot missachtet und keinen angemessenen und wirksamen Schutz bereithält, unterliegt er der verfassungsgerichtlichen Kontrolle (vgl. BVerfGE 88, 203 ).
Das Bundesverfassungsgericht kann die Verletzung einer Schutzpflicht nämlich nur dann feststellen, wenn die öffentliche Gewalt Schutzvorkehrungen entweder überhaupt nicht getroffen hat oder die getroffenen Regelungen und Maßnahmen gänzlich ungeeignet oder völlig unzulänglich sind, das gebotene Schutzziel zu erreichen, oder erheblich dahinter zurückbleiben (vgl. BVerfGE 77, 170 m.w.N.; 88, 203 ; 92, 26 ).
Dementsprechend wird auch von keiner Seite vorgetragen, der Staat müsse seine Aufgabe, das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG angemessen zu schützen (vgl. BVerfGE 88, 203 ), gerade in der von den landesrechtlichen Unterbringungsgesetzen angestrebten Weise erfüllen, also mit dem Mittel der dort zur Schließung einer vermeintlichen "Sicherheitslücke" vorgesehenen Sicherungsverwahrung.
- BGH, 28.03.1995 - VI ZR 356/93
Rechtmäßigkeit eines Schwangerschaftsabbruchs als Haftungsvoraussetzung
»a) Ob ein Schwangerschaftsabbruch aus der früher in § 218 a Abs. 2 Nr. 3 StGB a.F. geregelten Notlagenindikation rechtmäßig war und deshalb bei Fehlschlagen des Eingriffs Grundlage eines zivilrechtlichen Anspruchs auf Ersatz von Unterhaltsaufwand für ein Kind sein kann, ist nach den Voraussetzungen zu beurteilen, die das BVerfG im Urteil vom 28. Mai 1993 - BVerfGE 88, 203 ff. = NJW 1993, 1751 ff. für die Rechtmäßigkeit von Schwangerschaftsabbrüchen aufgestellt hat.Das Berufungsgericht führt aus, im Hinblick auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 28. Mai 1993 - BVerfGE 88, 203, 295 f. = NJW 1993, 1751, 1763 f. bestünden Bedenken, der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum fehlgeschlagenen Schwangerschaftsabbruch hinsichtlich der im vorliegenden Verfahren geltend gemachten Ansprüche zu folgen.
a) Der erkennende Senat folgt dem Berufungsgericht allerdings nicht in seiner auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 28. Mai 1993 - aaO. - Bezug nehmenden Auffassung, Art. 1 Abs. 1 GG verbiete es im Streitfall den Klägern, von dem beklagten Arzt Schadensersatz für ihre Belastung mit dem Unterhalt für ihren Sohn Erik zu verlangen, weil es gegen das Grundrecht des Kindes auf Achtung seiner Menschenwürde verstoße, die Pflicht der Eltern, ihm Unterhalt zu leisten, als Schaden zu begreifen.
Der erkennende Senat hat dies in seinem Urteil vom 16. November 1993 - aaO. - näher begründet und auch dargelegt, daß den Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts im Urteil vom 28. Mai 1993 - aaO. - in diesem Punkt keine Bindungswirkung beikommt.
Zwar kann hiernach (BVerfGE 88, 203, 256 ff., 272 ff., 299 = NJW 1993, 1754 f.) ein Schwangerschaftsabbruch auch aufgrund einer sozialen oder psychisch-personalen Notlage der Schwangeren ausnahmsweise vom Gesetzgeber nicht nur für straffrei, sondern auch für rechtmäßig erklärt werden.
Indes hat das Bundesverfassungsgericht im Urteil vom 28. Mai 1993 - aaO. - besondere Anforderungen auch an die Gewährleistung verlangt dafür, daß im konkreten Fall diese Voraussetzungen wirklich erfüllt sind.
Ob im Streitfall deshalb der Vertrag nach §§ 134, 138 BGB als nichtig anzusehen ist oder ob er die Voraussetzungen erfüllt, unter denen nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 28. Mai 1993 (BVerfGE 88, 203, 296 f. = NJW 1993, 1755, 1763 f. und V 6) diese Vorschriften im Falle der Schlechterfüllung näher bezeichneten vertragsrechtlichen Sanktionen von Verfassungs wegen grundsätzlich nicht entgegenstehen dürfen, kann offen bleiben.
Da - wie oben dargelegt - die Rechtsprechung des erkennenden Senats der Auslegung des Grundgesetzes durch das Bundesverfassungsgericht im Urteil vom 28. Mai 1993 - aaO. - angepaßt werden muß, kann die früher vertretene Auffassung keinen Bestand haben, soweit sie damit nicht in Einklang steht.
- BVerfG, 12.11.1997 - 1 BvR 479/92
Kind als Schaden
Zwar habe der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts in seinem Urteil vom 28. Mai 1993 im Leitsatz 14 sowie unter D V 6 der Gründe (vgl. BVerfGE 88, 203 ) in diesem Punkt Bedenken erhoben.Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat sich in Form eines Beschlusses vom 22. Oktober 1997 zu dem vorliegenden Verfahren geäußert: Er ist mehrheitlich der Ansicht, daß es sich bei der in BVerfGE 88, 203 geäußerten Rechtsauffassung, es sei von Verfassungs wegen (Art. 1 Abs. 1 GG) nicht gestattet, die Unterhaltspflicht für ein Kind als Schaden zu begreifen, um eine die Entscheidung des Senats tragende Rechtsansicht handele.
Die vorstehende Beurteilung zwingt nicht dazu, im Hinblick auf die Entscheidung des Zweiten Senats vom 28. Mai 1993 (BVerfGE 88, 203 und Leitsatz 14) das Plenum des Bundesverfassungsgerichts anzurufen.
c) Der Zweite Senat hat in seinem Urteil vom 28. Mai 1993 (a.a.O., S. 296 und Leitsatz 14) ausgeführt, eine rechtliche Qualifikation des Daseins eines Kindes als Schadensquelle komme von Verfassungs wegen (Art. 1 Abs. 1 GG) nicht in Betracht; die Verpflichtung aller staatlichen Gewalt, jeden Menschen in seinem Dasein um seiner selbst willen zu achten, verbiete es, die Unterhaltspflicht für ein Kind als Schaden zu begreifen.
- BVerfG, 09.03.1994 - 2 BvL 43/92
Cannabis
Diesem Grundsatz kommt gesteigerte Bedeutung für die Prüfung einer Strafvorschrift zu, die als schärfste dem Staat zur Verfügung stehende Sanktion ein sozialethisches Unwerturteil über ein bestimmtes Handeln des Bürgers ausspricht (vgl. BVerfGE 25, 269 [286]; 88, 203 [258]).Bei der Beurteilung der Eignung und Erforderlichkeit des gewählten Mittels zur Erreichung der erstrebten Ziele sowie bei der in diesem Zusammenhang vorzunehmenden Einschätzung und Prognose der dem Einzelnen oder der Allgemeinheit drohenden Gefahren steht dem Gesetzgeber ein Beurteilungsspielraum zu, welcher vom Bundesverfassungsgericht je nach der Eigenart des in Rede stehenden Sachbereichs, den Möglichkeiten, sich ein hinreichend sicheres Urteil zu bilden, und der auf dem Spiel stehenden Rechtsgüter nur in begrenztem Umfang überprüft werden kann (vgl. BVerfGE 77, 170 [215]; 88, 203 [262]).
Angesichts der dargestellten offenen kriminalpolitischen und wissenschaftlichen Diskussion über die vom Cannabiskonsum ausgehenden Gefahren und den richtigen Weg ihrer Bekämpfung (vgl. oben I. 2. c) und 4.) hat der Gesetzgeber die Auswirkungen des geltenden Rechts unter Einschluß der Erfahrungen des Auslandes zu beobachten und zu überprüfen (vgl. BVerfGE 50, 290 [335]; 56, 54 [78]; 65, 1 [55 f.]; 88, 203 [309 f.]).
Außerdem verpflichtet er in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 Satz 2 GG den Staat, sich schützend und fördernd vor diese Rechtsgüter zu stellen, d.h. vor allem, sie vor rechtswidrigen Eingriffen von Seiten anderer zu bewahren (vgl. BVerfGE 39, 1 [42]; 88, 203 [251]; st. Rspr.).
- BVerfG, 24.10.2002 - 2 BvF 1/01
Altenpflege
Das Bundesverfassungsgericht habe in einer Entscheidung zu Art. 74 Abs. 1 Nr. 7 GG (BVerfGE 88, 203 ) auf die Grenzen dieses Kompetenztitels gerade in Abgrenzung zum Gesundheitswesen hingewiesen.Die Entscheidung der Verfassung in Art. 74 Abs. 1 Nr. 19 GG, dem Bund für das Gesundheitswesen nur eingeschränkte Gesetzgebungskompetenzen zuzuweisen, darf nicht durch eine erweiternde Auslegung anderer Kompetenztitel unterlaufen werden (vgl. BVerfGE 4, 74 ; 17, 287 ; 33, 125 ; 71, 162 ; 88, 203 ; 98, 265 ).
Die Prognose muss sich methodisch auf ein angemessenes Prognoseverfahren stützen lassen, und dieses muss konsequent verfolgt worden sein (im Sinne der "Verlässlichkeit" der Prognosen, von der auch BVerfGE 88, 203 spricht).
- BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 2378/98
Großer Lauschangriff
Im Einzelnen wird die Einschätzungsprärogative des Gesetzgebers von der Eigenart des in Rede stehenden Sachbereichs, den Möglichkeiten, sich ein hinreichend sicheres Urteil zu bilden, und der Bedeutung der auf dem Spiel stehenden Rechtsgüter beeinflusst (vgl. BVerfGE 50, 290 ; 88, 203 ; 90, 145 ).Die verbleibende Unsicherheit macht es erforderlich, die Entwicklung zu beobachten und fortlaufend zu prüfen, ob das Ermittlungsinstrument tatsächlich geeignet ist, auch das mit ihm verfolgte spezielle Ziel in hinreichendem Maße zu erreichen (zur Überprüfung gesetzlicher Regelungen vgl. BVerfGE 33, 171 ; 37, 104 ; 88, 203 ).
- BVerfG, 18.11.2003 - 1 BvR 302/96
 
Der Gesetzgeber kann sich bei seiner Aufgabe, Mütter und Kinder zu schützen, auch Dritter bedienen (vgl. BVerfGE 88, 203 ; vgl. auch schon für Familienleistungen BVerfGE 11, 105 ).Die Schutzpflicht des Staates nach Art. 6 Abs. 1 GG und sein Schutzauftrag nach Art. 6 Abs. 4 GG berühren sich insoweit (vgl. BVerfGE 88, 203 ).
aa) Bei der Frage, wie der Gesetzgeber dem Gebot des Art. 3 Abs. 2 GG nachkommt, steht ihm ein Gestaltungsspielraum zu (vgl. zum Gestaltungsspielraum bei Schutzpflichten allgemein BVerfGE 88, 203 ).
- BVerfG, 31.05.2006 - 2 BvR 1673/04
Jugendstrafvollzug
- BVerfG, 30.03.2004 - 2 BvR 1520/01
Geldwäsche
- BVerfG, 06.02.2001 - 1 BvR 12/92
Unterhaltsverzichtsvertrag
- BVerfG, 26.02.2008 - 2 BvR 392/07
Geschwisterbeischlaf
- BVerfG, 16.03.2004 - 1 BvR 1778/01
Kampfhunde
- BVerfG, 10.11.1998 - 2 BvR 1057/91
Familienlastenausgleich II
- BVerfG, 11.01.2005 - 2 BvR 167/02
Einbeziehung von Sozialversicherungsbeiträgen des Kindes in den Grenzbetrag des § …
- OLG Karlsruhe, 23.04.2003 - 6 U 189/02
Flugblatt mit extremen Aussagen gegen Abtreibungen in einer Frauenarztpraxis: …
- BVerfG, 14.06.2007 - 2 BvR 1447/05
Revisionsgrenzen bei Rechtsfolgenzumessung
- BGH, 27.06.1995 - VI ZR 32/94
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Aufklärungsmangel, Chirurgie - …
- BVerfG, 15.02.2006 - 1 BvR 357/05
Luftsicherheitsgesetz
- BVerfG, 10.03.1998 - 1 BvR 178/97
Kindergartenbeiträge
- BVerfG, 02.04.1996 - 2 BvR 169/93
Kein Anspruch auf Berücksichtigung des hypothetischen Ausbildungsverlaufs bei der …
- BGH, 18.06.2002 - VI ZR 136/01
Arztrecht - Unterhaltspflicht des Arztes für behindertes Kind
- BVerfG, 24.05.2006 - 2 BvR 669/04
Einbürgerung
- BVerfG, 13.02.2007 - 1 BvR 421/05
Vaterschaftsfeststellung
- VerfG Brandenburg, 18.06.1998 - VfGBbg 27/97
Kein Verstoß gegen Rechte der Sorben durch Auflösung der Gemeinde Horno und …
- BVerfG, 03.04.2001 - 1 BvR 1629/94
 
- BVerfG, 13.09.2005 - 2 BvF 2/03
Beitragssatzsicherungsgesetz mit Grundgesetz vereinbar
- VGH Bayern, 18.12.2008 - 10 BV 07.558
Staatliches Sportwettenmonopol in Bayern rechtmäßig
- BVerfG, 18.07.2005 - 2 BvF 2/01
Regelungen des Risikostrukturausgleichs verfassungsgemäß
- BSG, 23.11.2006 - B 11b AS 1/06 R
Verfassungsmäßigkeit der Ersetzung der Arbeitslosenhilfe durch das …
- BVerwG, 03.03.1994 - 4 C 1.93
- BVerfG, 14.12.2000 - 2 BvR 1741/99
Genetischer Fingerabdruck I
- OVG Niedersachsen, 21.01.2002 - 11 MA 3363/01
Schwangerschaftskonfliktberatung; Widerruf (Anerkennung als …
- BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvF 3/92
Zollkriminalamt
- BSG, 22.04.2008 - B 1 KR 10/07 R
Krankenversicherung - Belastungsgrenze - Arbeitslosengeld-II-Bezieher - …
- VGH Hessen, 18.11.1997 - 11 UE 315/97
Zum Anspruch auf Förderung von Schwangerenberatungsstellen; zum Umfang der …
- VGH Baden-Württemberg, 10.06.2011 - 1 S 915/11
Untersagung von Schwangerschaftskonfliktberatung auf dem Gehsteig durch privaten …
- BVerfG, 24.01.2001 - 1 BvR 2623/95
Fernsehaufnahmen im Gerichtssaal II
- BVerfG, 09.12.2003 - 1 BvR 558/99
Alterssicherung der Landwirte
- BVerfG, 19.01.1999 - 1 BvR 2161/94
Testierausschluß Taubstummer
- BVerfG, 19.12.2000 - 2 BvR 1500/97
Körperschaftsstatus der Zeugen Jehovas
- VG Hannover, 26.08.2002 - 10 A 2141/01
Widerruf einer Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle
- BVerfG, 18.06.2008 - 2 BvL 6/07
Regelung über Versorgungsabschlag für teilzeitbeschäftigte Beamte nichtig
- BGH, 07.12.2004 - VI ZR 308/03
Arztrecht - Meinungsäußerungsrecht versus Persönlichkeitsrecht des Arztes
- LSG Berlin-Brandenburg, 09.05.2006 - L 10 AS 1093/05
Arbeitslosengeld II - Beteiligtenfähigkeit der Arbeitsgemeinschaft - …
- BVerfG, 05.02.1997 - 1 BvR 2306/96
Steiner
- BAG, 08.06.2000 - 2 AZR 638/99
Außerordentliche Kündigung wegen Totschlags
- BVerfG, 16.03.1994 - 2 BvL 3/90
Entziehungsanstalt
- VerfGH Sachsen, 14.05.1996 - 44-II-94
- BVerfG, 10.04.1997 - 2 BvL 45/92
Räumliche Aufenthaltsbeschränkung
- OVG Niedersachsen, 30.10.2003 - 11 LC 18/03
Katholische Schwangerenberatungsstelle; ; Förderung; finanziell; Kirche; …
- VG Freiburg, 04.03.2011 - 4 K 314/11
Grundrechte, Polizeirecht: Untersagung von Gehsteigbefragungen durch …
- BGH, 16.11.1993 - VI ZR 105/92
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Fehlerhafte Beratung, …
- BFH, 05.12.2000 - VII R 18/00
Anrechnung von Erziehungsurlaub
- BVerwG, 03.07.2003 - 3 C 26.02
Schwangerschaftskonfliktberatung; Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen; …
- BAG, 14.12.1994 - 5 AZR 524/89
Lohnfortzahlung bei Schwangerschaftsabbruch wegen Notlagenindikation
- BAG, 29.08.2001 - 4 AZR 352/00
Ungleiche tarifliche Vergütung
- OVG Brandenburg, 08.11.2004 - 4 A 637/03
Antrag auf Zulassung der Berufung, Widerruf der Anerkennung einer …
- BSG, 10.05.2005 - B 1 KR 25/03 R
Krankenversicherung - Arzneimittel
- OLG Nürnberg, 14.11.2008 - 5 U 1148/08
Schadensersatzansprüche der Eltern wegen der Unterhaltskosten für ein gesund …
- BVerfG, 09.07.1997 - 2 BvR 1371/96
Besonders schwerer Nachteil
- BVerfG, 26.10.2004 - 1 BvR 911/00
Brandenburgisches Hochschulgesetz
- OVG Nordrhein-Westfalen, 10.11.1999 - 14 A 2268/99
Kein Wohngeld für ungeborenes Kind - Anspruch ist nicht aus der Schutzpflicht des …
- BGH, 30.05.2000 - VI ZR 276/99
"Babycaust"
- BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 1084/99
- BAG, 29.06.2004 - 1 ABR 21/03
Videoüberwachung am Arbeitsplatz - Verhältnismäßigkeitsgrundsatz
- BSG, 19.10.2004 - B 1 KR 3/03 R
Krankenversicherung - keine Kostenübernahme einer brustvergrößernden Operation - …
- BVerfG, 14.10.2008 - 1 BvR 2310/06
Versagung von Beratungshilfe in Angelegenheiten des Kindergeldes nach dem …
- BVerwG, 21.03.1996 - 4 C 9.95
Immissionsschutzrecht: Lärmschutz bei Bau oder wesentliche Änderung einer …
- VerfGH Bayern, 15.12.2009 - 6-VII-09
Rechtmäßigkeit verfahrensfreier Grenzgaragen
- BVerwG, 01.06.2011 - 8 C 5.10
Berufsausübungsfreiheit; Berufswahlfreiheit; DDR-Gewerbeerlaubnis; …
- BSG, 24.02.2000 - B 2 U 43/98 R
Rückwirkung bei neuer Berufskrankheit
- BVerfG, 16.01.2003 - 2 BvR 716/01
Anwesenheit im JGG-Verfahren
- BVerfG, 31.05.2006 - 2 BvR 2402/04
- BAG, 25.02.1998 - 7 AZR 641/96
Einzel- oder kollektivvertragliche Altersgrenzenregelung von 60 Jahren bei …
- BSG, 30.09.1999 - B 8 KN 5/98 U R
Rückwirkungsklauseln bei neuen Berufskrankheiten, hier: chronisch obstruktiven …
- BAG, 29.11.2001 - 4 AZR 762/00
Ungleiche tarifliche Vergütung
- SG Osnabrück, 26.08.2009 - S 16 AL 131/08
Arbeitslosengeld - Arbeitslosigkeit - ärztliches Beschäftigungsverbot für …
- BSG, 06.09.1995 - 14 REg 1/95
Geltungsbereich des BErzGG , Verfassungsmäßigkeit der Neufassung des BErzGG durch …
- VerfGH Rheinland-Pfalz, 05.07.2005 - VGH B 28/04
Pflicht für Rauchwarnmelder in LBO?
- BSG, 23.01.2008 - B 10 EG 5/07 R
Elterngeld - Erziehungsgeld - Stichtagsregelung - Systemwechsel - …
- BSG, 30.09.1999 - B 8 KN 1/98 U R
Rückwirkungsklauseln bei neuen Berufskrankheiten, hier: chronisch obstruktiven …
- BVerfG, 10.01.1995 - 1 BvF 1/90
Zweitregister
- BAG, 11.03.1998 - 7 AZR 700/96
Tarifliche Altersgrenze von 55 Jahren
- BVerfG, 24.01.2001 - 1 BvR 12/92
- OLG Karlsruhe, 25.11.2004 - 3 Ss 81/04
Üble Nachrede: Behauptungen über die Vornahme von Abtreibungen durch einen …
- BVerfG, 06.05.1997 - 1 BvR 409/90
Vaterschaftsauskunft
- VGH Bayern, 08.07.1997 - 14 B 93.3102
Bauplanungsrecht: Zulässigkeit eines Fernmeldedienstgebäudes mit Sendefunkanlage …
- BGH, 04.12.2001 - VI ZR 213/00
Arztrecht - Haftung des behandelnden Arztes bei Behinderung des Neugeborenen
- BVerfG, 07.10.2003 - 2 BvR 2118/01
Dolmetscherkosten im Strafverfahren
- OLG Koblenz, 20.03.2006 - 5 U 255/06
Arzthaftung und Umfang des Schadensersatzes bei unterbliebenem …
- BVerfG, 14.10.2008 - 1 BvF 4/05
Neuregelung der Agrarmarktbeihilfen ist nicht verfassungswidrig
- BVerfG, 29.11.1995 - 1 BvR 2203/95
Schutz der Bevölkerung vor unzumutbaren Ozon-Belastungen
- BVerfG, 22.10.1997 - 1 BvR 479/92
Verfassungsrechtliche Einschätzung der Arzthaftung bei fehlgeschlagener …
- BSG, 30.09.1999 - B 8 KN 4/98 U R
Rückwirkungsklauseln bei neuen Berufskrankheiten, hier: chronisch obstruktiven …
- OLG Schleswig, 27.06.2001 - 4 W 2/01
Haftung des Arztes bei missglücktem Schwangerschaftsabbruch
- BGH, 19.02.2002 - VI ZR 190/01
Zum Anspruch eines Vaters auf Freistellung von den Unterhaltsansprüchen seines …
- LSG Sachsen, 29.03.2007 - L 3 AS 101/06
Zulassung der Berufung im Gerichtsbescheid im sozialgerichtlichen Verfahren, …
- VerfGH Saarland, 29.09.2011 - Lv 4/11
- BSG, 18.06.1997 - 6 RKa 58/96
- BVerfG, 24.06.1997 - 1 BvR 2306/96
Bayerisches Schwangerenhilfegesetz e.A.
- BGH, 15.02.2000 - VI ZR 135/99
Schadensersatz bei Nichterkennen einer Schwangerschaft
- BSG, 19.10.2004 - B 1 KR 9/04 R
Krankenversicherung - Nichtbestehen eines Anspruchs auf Krankenbehandlung in Form …
- BAG, 15.12.2005 - 2 AZR 462/04
Mutterschutz bei Totgeburt
- BVerwG, 03.03.1994 - 4 C 10.92
- BVerfG, 16.03.2004 - 1 BvR 550/02
Verfassungsbeschwerde gegen Gefahrenabwehrverordnung - Gefährliche Hunde - des …
- BVerfG, 04.02.2010 - 2 BvR 2307/06
Klageerzwingungsverfahren (Wiederaufnahme der Ermittlungen); Recht auf Leben …
- BVerfG, 26.04.1995 - 2 BvR 794/91
Verfassungsmäßigkeit der Stichtagsregelung im Besoldungsstrukturgesetz 1990
- BVerfG, 27.04.1995 - 1 BvR 729/93
Rechtssatzverfassungsbeschwerde gegen gesetzgeberisches Unterlassen
- OLG Oldenburg, 21.05.1996 - 5 U 7/96
Schwangerschaft, Schwangerschaftsabbruch, Zwillingsschwangerschaft, Aufklärung, …
- BSG, 13.05.1998 - B 14 KG 27/97 B
Kein Anspruch auf Kindergeld vor der Geburt - Verfassungsmäßigkeit
- BGH, 01.04.2003 - VI ZR 366/02
Grundrechte - Diffamierung eines Arztes, der Schwangerschaftsabbrüche vornimmt
- VGH Baden-Württemberg, 18.12.2006 - 12 S 2474/06
Zum Anspruch eines freien Trägers der Jugendhilfe zur Förderung von Kindergärten …
- VGH Baden-Württemberg, 04.06.2008 - 12 S 2559/06
Normenkontrollverfahren - Gültigkeit einer Rechtsverordnung über die Förderung …
- BVerfG, 07.09.2010 - 2 BvF 1/09
Regelung der Informationsbeschaffung des Bundes bei der Gewährung von …
- BGH, 28.05.1993 - VI ZR 105/92
- OLG Düsseldorf, 09.03.1995 - 8 U 15/94
Schmerzensgeld für ungewollte Schwangerschaft
- BGH, 04.03.1997 - VI ZR 354/95
Umfang des Schadensersatzanspruchs wegen eines ärztlichen Kunstfehlers; …
- BVerfG, 22.10.1997 - 1 BvR 307/94
Plenarvorlagen
- OLG Hamm, 16.07.1998 - 15 W 274/98
- LVerfG Sachsen-Anhalt, 08.12.1998 - LVG 10/97
- BSG, 30.09.1999 - B 8 KN 5/98 UR
- BVerwG, 27.01.2000 - 5 C 19.99
Kinder- und Jugendhilferecht
- BVerwG, 15.07.2004 - 3 C 48.03
Schwangerschaftsberatung; Schwangerenberatung; Schwangerschaftskonfliktberatung; …
- BSG, 23.01.2008 - B 10 EG 3/07 R
Stichtagsregelung für Elterngeld verfassungsgemäß
- BVerfG, 20.07.2010 - 1 BvR 748/06
§§ 90 und 91 des Hamburgischen Hochschulgesetzes teilweise verfassungswidrig
- LG Augsburg, 12.01.1994 - 8 KLs 200 Js 6776/92
- BAG, 01.11.1995 - 5 AZR 273/94
Verfassungsmäßigkeit des § 14 Abs. 1 Satz 1 MuSchG
- OLG Köln, 11.01.2001 - 7 U 104/00
Haftung des Staates bei Bankenzusammenbruch
- BVerfG, 01.04.2003 - 1 BvR 539/03
Verfassungsbeschwerde eines Schießsportverbands gegen das neue Waffengesetz …
- BVerfG, 08.06.2004 - 2 BvR 785/04
Zur Berücksichtigung einer "Risikoschwangerschaft" bei der Beurteilung der …
- VGH Baden-Württemberg, 19.08.2004 - 1 S 976/04
Widerruf der Waffenbesitzkarte - maßgeblicher Zeitpunkt der Rechtslage
- BGH, 21.12.2004 - VI ZR 196/03
Haftung des Arztes für eine Schädigung des ungeborenen Kindes durch Erkrankung …
- BVerfG, 15.10.2009 - 1 BvR 3474/08
Verfassungsbeschwerden gegen Ergänzungsplanfeststellungsbeschluss für Flughafen …
- VGH Hessen, 07.09.2011 - 8 B 1552/10
Verbot des Internetvertriebs von Glücksspielen
- BVerfG, 05.01.1998 - 1 BvR 307/94
- BSG, 10.05.2005 - B 1 KR 20/03 R
Versorgung mit dem Arzneimittel Viagra durch die Krankenversicherung
- BVerwG, 15.03.2007 - 3 C 35.06
Schwangerschaftskonfliktberatung; Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen; …
- VerfG Schleswig-Holstein, 26.02.2010 - LVerfG 1/09
Amtsordnung - Wahl des Amtsausschusses
- OLG Oldenburg, 30.05.1995 - 5 U 38/95
Schwangerschaft, Abbruch, fehlgeschlagener, Haftpflichtversicherer, …
- BGH, 03.06.1997 - VI ZR 133/96
Aufklärungspflicht des Berufungsgerichts
- VerfG Brandenburg, 30.06.1999 - VfGBbg 3/98
- BVerfG, 28.03.2002 - 2 BvR 2104/01
Verfassungsbeschwerde gegen Entscheidungen des Oberlandesgerichts im …
- BSG, 23.01.2008 - B 10 EG 4/07 R
Stichtagsregelung für Elterngeld verfassungsgemäß
- LSG Nordrhein-Westfalen, 20.12.2011 - L 11 SF 399/11
Sonstige Angelegenheiten
- BSG, 18.10.1995 - 9 RVg 7/93
Tätlicher Angriff im Sinne des OEG
- BVerwG, 05.12.1996 - 5 C 51.95
Kinder- und Jugendhilferecht - Anspruch auf Förderung eines Kindes in …
- BVerfG, 09.02.1998 - 1 BvR 2234/97
Erfolglose Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit "Nichtraucherschutz"
- FG Rheinland-Pfalz, 19.05.2005 - 4 K 1160/04
Zur Frage, ob § 37 Absatz 2a Nr. 1 KStG i.d.F. des StVergAbG …
- VG Neustadt, 26.10.2005 - 1 K 1285/05
Auch Familien mit Kindern müssen Grundsteuer zahlen
- BSG, 18.07.2006 - B 1 KR 10/05 R
Krankenversicherung - Kostenerstattungsanspruch reicht nicht weiter als …
- VG Berlin, 11.09.2007 - 28 A 49.06
Dienstherr muss sich an den Kosten seiner Beamten für nicht …
- BVerfG, 22.04.2009 - 1 BvR 121/08
Verfassungsbeschwerde gegen die Genehmigungspflicht für zur hauptberuflichen …
- BVerfG, 29.07.2009 - 1 BvR 1606/08
Verfassungsmäßigkeit der Beschränkung des Geldausgleichs für …
- BVerfG, 26.02.2010 - 1 BvR 1541/09
Verfassungsbeschwerde hinsichtlich des Umfangs und der Höhe der Leistungen für …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 10.11.1998 - 19 A 1320/98
Im falschen Grab beerdigt
- BVerfG, 30.11.2000 - 2 BvR 1473/00
Schüsse auf DDR-Grenzer als Mordversuch
- AG Bernau, 11.03.2002 - 3 Cs 224 Js 36463/01
Vorlagebeschluß an das BVerfG wegen vermuteter Verfassungswidrigkeit von …
- BSG, 19.10.2004 - B 1 KR 23/03 R
Kostenübernahme durch die Krankenversicherung bei brustvergrößernder Operation
- BVerfG, 24.05.2005 - 1 BvR 906/04
Kündigung eines Fitness-Vertrages wegen Risikoschwangerschaft
- BVerfG, 09.01.2006 - 1 BvR 756/96
- OLG Hamm, 21.08.2007 - 3 OBL 86/07
Strafsenat ordnet Fortdauer der einstweiligen Unterbringung nach neuem Recht an
- OVG Nordrhein-Westfalen, 05.09.2007 - 19 A 2705/06
- LSG Baden-Württemberg, 22.11.2007 - L 7 SO 4180/06
Krankenhilfe; ergänzende Ansprüche; Verfassungsmäßigkeit
- VGH Baden-Württemberg, 18.02.2009 - 1 S 893/08
Aufrechterhalten einer Schutzbereichanordnung?
- BVerfG, 15.10.2009 - 1 BvR 3522/08
Verfassungsbeschwerden gegen Ergänzungsplanfeststellungsbeschluss für Flughafen …
- BSG, 19.04.2011 - B 13 R 8/11 R
Rentenberechnung - Gesamtleistungsbewertung - Bewertung von beitragsfreien Zeiten …
- BVerfG, 24.06.1997 - 2 BvF 1/93
Verwerfung des Normenkontrollantrags betreffend "Hamburger Beihilfeverordnung"
- LVerfG Sachsen-Anhalt, 12.12.1997 - LVG 12/97
- BSG, 27.01.2000 - B 12 KR 29/98 R
§ 58 Abs 1 Satz 1 SGB XI ist verfassungsgemäß
- LSG Nordrhein-Westfalen, 14.03.2007 - L 12 AS 2/06
Grundsicherung für Arbeitssuchende
- VerfGH Rheinland-Pfalz, 28.05.2009 - VGH B 45/08
Verfassungsmäßigkeit des rheinland-pfälzischen Kinderschutzgesetzes
- OLG Hamm, 30.06.2009 - 2 OBL 26/09
Unterbringungsbefehl, dieselbe Tat, Begriff; neue Taten; neuer …
- OLG Rostock, 07.05.2010 - 7 U 67/09
Imprägnierte Eizellen sind "mehr" als Samen
- BSG, 19.04.2011 - B 13 R 29/10 R
Bewertung von Zeiten einer Schul- bzw Hochschulausbildung bei der …
- BSG, 19.04.2011 - B 13 R 28/10 R
Bewertung von Zeiten einer Schul- bzw Hochschulausbildung bei der …
- BSG, 19.04.2011 - B 13 R 27/10 R
Gesamtleistungsbewertung bei der Rentenberechnung - Bewertung von betragsfreien …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 18.01.2012 - L 11 SF 430/11
Sonstige Angelegenheiten
- OVG Nordrhein-Westfalen, 18.08.2000 - 12 A 179/00
- OLG Hamm, 05.09.2001 - 3 U 229/00
Früherkennung von Schädigungen des Kindes im Mutterleib
- LAG Bremen, 05.11.2002 - 1 Sa 98/02
- LAG Hamm, 18.03.2003 - 19 Sa 1098/02
Ausschluss befristet Beschäftigter vom Bezug einer Besitzstandszulage durch …
- OLG Saarbrücken, 30.06.2004 - 1 U 386/02
Arzthaftung: Unterlassene Rücklaufkontrolle eines zytogenetischen …
- BVerwG, 07.01.2009 - 3 B 88.08
Schwangerschaftskonfliktberatung; Beratungsstellen; ausreichendes Angebot; …
- VG Stuttgart, 25.06.2009 - 4 K 1431/09
Blauzungenkrankheit und Impfpflicht
- BSG, 19.04.2011 - B 13 R 55/10 R
Rentenberechnung - Gesamtleistungsbewertung - Bewertung von beitragsfreien Zeiten …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 29.12.2011 - L 11 SF 388/11
Sonstige Angelegenheiten
- BGH, 30.05.1995 - VI ZR 68/94
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Fehlerhafte Diagnose, Gynäkologie …
- BSG, 18.06.1997 - 6 RKa 13/97
- LAG Nürnberg, 25.02.1998 - 4 Sa 670/97
Arbeitnehmerstatus: Abgrenzungskriterien - Versicherungsvertreter
- BVerfG, 12.05.1999 - 1 BvR 1988/95
Kosten für Säuglingserstausstattung, hier: Klage eines nichtehelichen Kindes …
- BVerfG, 11.06.2003 - 1 BvR 1573/02
Familienfreundliche Auslegung von Vorschriften des BAföG
- OVG Nordrhein-Westfalen, 02.10.2003 - 21 A 1144/02
- LAG Schleswig-Holstein, 11.02.2004 - 3 Sa 342/03
Erschwerniszulage, Funktionszulage, Gleichheitsgrundsatz, Stichtagsregelung, …
- LAG Hamm, 20.04.2004 - 6 Sa 1279/03
Der Anwendbarkeit von § 1 Abs. 1 Satz 1 BetrAVG stehen weder …
- BVerwG, 15.07.2004 - 3 C 12.04
Schwangerschaftsberatung; Schwangerenberatung; Schwangerschaftskonfliktberatung; …
- SG Schleswig, 08.03.2005 - S 6 AS 70/05
Arbeitslosengeld II - Höhe der Regelleistung - Pflicht zur Selbsthilfe - …
- VGH Bayern, 09.06.2005 - 12 BV 03.1971
"Anonyme Geburt" im Krankenhaus: Bezirke müssen Kosten für Inobhutnahme eines …
- LSG Berlin-Brandenburg, 28.03.2006 - L 24 KR 39/05
Krankenversicherung - Krankenbehandlung - Geltung einer im Ausland erfolgten …
- LSG Baden-Württemberg, 14.02.2007 - L 5 KR 973/06
Krankenversicherung - Reduzierung des Leistungsumfangs bei künstlicher …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 29.05.2008 - 16 A 343/06
- LSG Berlin-Brandenburg, 09.07.2008 - L 29 AS 520/06
Regelleistung; Höhe; Verfassungsmäßigkeit
- BVerfG, 04.05.2011 - 1 BvR 1502/08
Die pauschale Behauptung der Grundrechtsbeeinträchtigung durch die in § 2 Abs. 2 …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 24.10.2011 - L 11 SF 329/11
Sonstige Angelegenheiten
- LSG Nordrhein-Westfalen, 20.12.2011 - L 11 SF 392/11
Sonstige Angelegenheiten
- VG Mainz, 01.02.2002 - 1 L 1106/01
Rasterfahndung ist rechtmäßig // Konkrete Gefahr von Anschlägen wegen …
- VG Braunschweig, 19.11.2002 - 5 A 187/01
"Kampfhunde"Steuer; Wiedereinsetzung; Hundesteuer; Rasseliste; Beleihung; …
- BGH, 13.01.2003 - AnwZ (B) 24/02
Zulässigkeit einer Singularzulassung in der Übergangszeit
- OLG Stuttgart, 25.03.2003 - 1 U 125/02
Arzthaftung: Schadensersatzanspruch wegen Unterbleibens eines rechtmäßigen …
- OGH Österreich, 26.05.2004 - 7 Ob 83/04p
- BVerwG, 15.07.2004 - 3 C 13.04
Schwangerschaftsberatung; Schwangerenberatung; Schwangerschaftskonfliktberatung; …
- BVerwG, 15.07.2004 - 3 C 14.04
Schwangerschaftsberatung; Schwangerenberatung; Schwangerschaftskonfliktberatung; …
- AGH Nordrhein-Westfalen, 09.09.2005 - 1 ZU 9/05
- AnwG Karlsruhe, 04.10.2005 - AG 8/04-II 6/2004
- ArbG Hamburg, 21.05.2007 - 26 Ca 241/02
Zu den Ansprüchen des Arbeitnehmers bei einem im Laufe der Durchführung des …
- OLG Hamm, 21.08.2007 - 3 Ws 486/07
Vorläufige Unterbringung; Sechsmonatsprüfung; Frist; verspätete Vorlage; …
- VG Arnsberg, 30.08.2007 - 7 K 2608/06
Zuverlässigkeitsprüfung auch für Privatflugzeugführer rechtmäßig
- KG, 10.03.2008 - 20 U 224/04
Arzthaftung: Schmerzensgeldanspruch bei einem Suizidversuch einer schwangeren …
- VG Düsseldorf, 05.02.2010 - 25 K 6307/09
Hundesteuerrecht
- BSG, 07.10.2010 - B 13 R 55/10 R
- LSG Nordrhein-Westfalen, 28.09.2011 - L 11 SF 292/11
Sonstige Angelegenheiten
- LSG Nordrhein-Westfalen, 19.10.2011 - L 11 SF 297/11
Sonstige Angelegenheiten
- OVG Berlin, 16.04.2002 - 4 B 14.99
Prüfungsgebühren für Referendare
- LAG Brandenburg, 13.02.2003 - 3 TaBV 15/01
- LVerfG Sachsen-Anhalt, 16.11.2004 - LVG 5/04
Regelung zu Kinderbetreuung in Sachsen-Anhalt verfassungsgemäß // Kinder von …
- LSG Berlin-Brandenburg, 31.01.2006 - L 24 KR 43/05
- VGH Hessen, 06.11.2009 - 10 C 2691/08
Förderung von Beratungsstellen nach dem Schwangerschaftskonfliktgesetz
- VG Koblenz, 12.01.2011 - 2 K 801/10
Beamtenrechtlicher Kindererziehungszuschlag ist zusätzlich zum Mindestruhegehalt …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 21.09.2011 - L 11 SF 294/11
Sonstige Angelegenheiten
- LSG Nordrhein-Westfalen, 19.10.2011 - L 11 SF 236/11
Sonstige Angelegenheiten
- BVerfG, 18.10.1993 - 1 BvR 1335/93
Verfassungsrechtliche Anforderungen an eine fristlose Kündigung wegen …
- ArbG Nürnberg, 31.07.1996 - 2 Ca 4546/95
- BSG, 18.06.1997 - 6 RKa 63/96
- BSG, 01.07.1998 - B 6 KA 64/97 R
Ermächtigung - vertragsärztliche Versorgung - Sterilisation - Empfängnisverhütung …
- LVerfG Sachsen-Anhalt, 08.12.1998 - LVG 19/97
- LAG Hamburg, 14.06.2002 - 3 Sa 37/02
- LAG Hamm, 16.09.2003 - 19 Sa 836/03
Auslegung von Tarifverträgen, Verstoß von Tarifnormen gegen den allgemeinen …
- VG Stuttgart, 18.05.2006 - 4 K 376/06
Kennzeichnungspflicht für Düngemittel
- OVG Berlin-Brandenburg, 02.02.2007 - 11 N 3.06
Frage der Falschbeurkundung bei unklarer Staatsangehörigkeit und …
- VG Hannover, 14.01.2009 - 11 A 1261/08
Förderung einer Schwangerenberatungsstelle; Förderung; Gestaltungsspielraum; …
- VerfGH Bayern, 23.01.2012 - 18-VII-09
Kein allgemeines Verbot für Werbeanlagen!
- LG Dortmund, 19.04.2012 - 4 O 320/10
Künstliche Befruchtung: Frauenärzte müssen Unterhalt zahlen
- OLG Düsseldorf, 15.12.1994 - 8 U 41/93
Schadensersatzansprüche nach fehlgeschlagener Sterilisation
- BVerfG, 24.11.2000 - 2 BvR 1473/00
- OVG Niedersachsen, 26.04.2001 - 11 L 4042/00
Förderung von Schwangerenberatungsstellen; Schwangerenberatungsstelle; Förderung; …
- OVG Niedersachsen, 07.04.2003 - 11 LA 13/03
Widerruf der Anerkennung als Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle; …
- BSG, 15.06.2005 - B 1 KR 111/04 B
Kostenübernahme der Krankenversicherung bei Auslandsbehandlung
- VGH Bayern, 27.07.2005 - 5 BV 04.1769
Grundsatzurteile zur Schwangerschaftskonfliktberatung
- VG Mainz, 25.10.2006 - 6 K 178/06
Die Beihilfevorschriften des Bundes finden derzeit (noch) Anwendung, weil die vom …
- SG Detmold, 10.01.2007 - S 3 (5) KR 47/06
Krankenversicherung
- VG Düsseldorf, 02.03.2007 - 25 K 5562/06
- SG Düsseldorf, 11.12.2007 - S 4 KR 11/06
Krankenversicherung
- SG Detmold, 21.01.2008 - S 21 AS 123/06
Grundsicherung für Arbeitsuchende
- LSG Nordrhein-Westfalen, 29.08.2011 - L 11 SF 255/11
Sonstige Angelegenheiten
- OLG Frankfurt, 05.12.2011 - WpÜG 1/11
Kein Drittschutz zur Erzwingung von Einschreiten der BaFin für Aktionäre der …
- LSG Hessen, 18.06.1997 - L 7 Ka 730/95
- OVG Hamburg, 19.11.2001 - 4 Bf 202/01
- LSG Niedersachsen, 27.02.2002 - L 2 EG 1/01
Bundeserziehungsgeld - jugoslawische Staatsangehörige - Erforderlichkeit einer …
- VG Braunschweig, 29.10.2002 - 5 A 127/02
Förderanspruch für katholische Schwangerschaftsberatungsstellen in Niedersachsen; …
- VG Braunschweig, 18.05.2004 - 5 B 89/04
Hundesteuer; hier: für "Kampfhund"; Gleichheitsgrundsatz; Hundesteuer; Kampfhund; …
- OVG Sachsen-Anhalt, 04.03.2005 - 1 M 279/04
Widerruf einer Waffenbesitzkarte
- LSG Hamburg, 13.06.2007 - L 1 KR 46/06
- OVG Rheinland-Pfalz, 28.05.2009 - B 45/08
- BSG, 20.07.2010 - B 1 KR 10/10 B
Verfassungsmäßigkeit des Leistungsausschlusses von Viagra bei erektiler …
- BVerwG, 31.05.2011 - 8 C 5.10
Berufsausübungsfreiheit; Berufswahlfreiheit; DDR-Gewerbeerlaubnis; …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 20.07.2011 - L 11 SF 207/11
Sonstige Angelegenheiten
- LSG Nordrhein-Westfalen, 20.07.2011 - L 11 SF 199/11
Sonstige Angelegenheiten
- LSG Nordrhein-Westfalen, 22.07.2011 - L 11 SF 210/11
Sonstige Angelegenheiten
- LSG Nordrhein-Westfalen, 25.07.2011 - L 11 SF 157/11
Sonstige Angelegenheiten
- OLG Nürnberg, 06.10.1993 - 4 U 1138/93
- LSG Nordrhein-Westfalen, 10.10.1997 - L 13 Kg 96/96
Kindergeld-/Erziehungsgeldangelegenheiten
- OLG Karlsruhe, 10.03.1999 - 7 U 204/96
- BayObLG, 22.06.1999 - 5St RR 97/99
- LSG Niedersachsen, 27.02.2002 - L 2 EG 3/01
- VG Göttingen, 01.09.2005 - 4 A 175/03
Überprüfung einer Hausarbeit und einer mündlichen Prüfung im 1. juristischen …
- VGH Hessen, 07.02.2007 - 8 TG 2404/06
- AG Stuttgart, 28.03.2007 - 28 F 1157/06
- LG Dortmund, 22.12.2010 - 4 O 191/09
Ungewollte Schwangerschaft
- VG Oldenburg, 23.06.2011 - 11 B 1310/11
Verwurzelung einer jungen Mutter in Deutschland
- LSG Nordrhein-Westfalen, 22.02.2012 - L 11 SF 1/12
Sonstige Angelegenheiten
- LSG Nordrhein-Westfalen, 29.02.2012 - L 11 SF 377/11
Sonstige Angelegenheiten
- BVerfG, 12.11.1997 - 1 BvR 307/94
'Kind als Schaden' - Art. 20 Abs. 2 GG, Rechtsfortbildung, Art. 1, …
- AG Weinheim, 25.03.2003 - 1 Ds 503 Js 36735/01 Ak 151/02
- LSG Nordrhein-Westfalen, 24.10.2011 - L 11 SF 335/11
Sonstige Angelegenheiten
- LSG Nordrhein-Westfalen, 24.10.2011 - L 11 SF 334/11
Sonstige Angelegenheiten
- LSG Nordrhein-Westfalen, 01.12.2011 - L 11 SF 386/11
Sonstige Angelegenheiten
- LSG Nordrhein-Westfalen, 01.12.2011 - L 11 SF 384/11
Sonstige Angelegenheiten
- LSG Nordrhein-Westfalen, 01.02.2012 - L 11 SF 4/12
Sonstige Angelegenheiten
- LSG Nordrhein-Westfalen, 01.02.2012 - L 11 SF 3/12
Sonstige Angelegenheiten
- ArbG Jena, 20.11.2009 - 1 Ca 147/09
