Rechtsprechung
   BVerfG, 31.10.1984 - 1 BvR 753/83   

Schwarze Sheriffs

Art. 5 GG, Zulässigkeit von kritisch-satirischer Beschäftigung mit Privatunternehmen

Volltextveröffentlichungen (2)

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aus aus Bild und Schrift zusammengesetzte Meinungsäußerung - "Recht & Ordnung - München 1980"

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

  • OLG München, 11.04.1983 - 21 U 3181/82
  • BVerfG, 31.10.1984 - 1 BvR 753/83

Zeitschriftenfundstellen

  • BVerfGE 68, 226
  • NJW 1985, 787
  • ZUM 1985, 160
  • VersR 1985, 1075



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Wird zitiert von ... (33)  

  • BGH, 24.01.2006 - XI ZR 384/03  

    Bankrecht - Schadensersatz wegen Interviewäußerungen des Bankvorstandssprechers?

    Es findet also eine Wechselwirkung in dem Sinne statt, dass § 823 Abs. 1 BGB zwar dem Grundrecht Schranken setzt, aber aus der Erkenntnis der wertsetzenden Bedeutung dieses Grundrechts ausgelegt und in seiner das Grundrecht begrenzenden Wirkung selbst wieder eingeschränkt werden muss (BVerfGE 7, 198, 208 f.; 68, 226, 231; 69, 257, 269 f.; 85, 1, 16; BVerfG NJW 2000, 2413, 2414; st.Rspr.).
  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91  

    'Soldaten sind Mörder'

    Dabei spielt es aber, anders als im Fall von Tatsachenbehauptungen, grundsätzlich keine Rolle, ob die Kritik berechtigt oder das Werturteil "richtig" ist (vgl. BVerfGE 66, 116 [151]; 68, 226 [232]).
  • BGH, 05.12.2006 - VI ZR 45/05  

    Terroristentochter

    Verfolgt der Äußernde nicht eigennützige Ziele, sondern dient sein Beitrag dem geistigen Meinungskampf in einer die Öffentlichkeit wesentlich berührenden Frage, dann spricht die Vermutung für die Zulässigkeit der Äußerung; eine Auslegung der die Meinungsfreiheit beschränkenden Gesetze, die an die Zulässigkeit öffentlicher Kritik überhöhte Anforderungen stellt, ist mit Art. 5 Abs. 1 GG nicht vereinbar (BVerfGE 42, 163, 170; 66, 116, 139; 68, 226, 232).
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