Rechtsprechung
| OLG Nürnberg, 23.06.1998 - Ws 1603/97 |
Schwein am Kreuz
§ 166 StGB, 'Störung des öffentlichen Friedens';
§ 172 StPO, Klageerzwingungsverfahren, § 175 StPO, Anordnung weiterer Ermittlungen
Volltextveröffentlichungen (5)
- JurPC
§§ 166 StGB, 172 Abs. 2 StPO
Beschimpfung religiöser Bekenntnisse im Internet - Kanzlei Prof. Schweizer (Volltext/Auszüge)
Beschimpfung des Inhalts eines christlichen Bekenntnisses im Internet
- stroemer.de
Schweine-T-Shirt
- EKD
- archive.org (Volltext/Leitsatz)
Beschimpfen religiöser Bekenntnisse im Internet
Kurzfassungen/Presse (6)
- archive.org (Pressemitteilung)
Beschimpfen religiöser Bekenntnisse im Internet
- archive.org (Leitsatz)
StGB § 166; StPO § 172
Beschimpfen religiöser Bekenntnisse im Internet - finanztip.de (Kurzinformation)
Beanstandete Darstellung im Internet
- finanztip.de (Kurzinformation)
Gotteslästerung im Internet
- compulaw.de (Leitsatz)
§ 166 StGB
Urheberrecht - Recht am eigenen Bild - Beschimpfung religiöser Bekenntnisse - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Beschimpfung von religiösen Bekenntnissen im Internet
Besprechungen u.ä. (3)
- cybercourt.de (Entscheidungsanmerkung)
Gotteslästerung im Internet
- digi-info.de (Entscheidungsanmerkung)
§ 166 StGB; § 172 StPO
Glaubensverunglimpfende Darstellungen im Internet sind strafbar (hier Darstellung eines gekreuzigten Schweines) - WEKA Datenschutz (Entscheidungsbesprechung)
Darstellung eines gekreuzigten Schweins
Zeitschriftenfundstellen
- NStZ 1999, 238
- MMR 1998, 535
- NStZ-RR 1999, 238
Wird zitiert von ...
- VG Sigmaringen, 19.01.2011 - 1 K 1561/10
Versammlung; Auflage; Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Darin unterscheidet sich der vorliegende Fall von dem, über den das OLG Nürnberg durch seinen Beschluss vom 23.06.1998 - Ws 1603/97 - im Rahmen eines Klageerzwingungsverfahrens entschieden und ausgeführt hat, dass die Darstellung eines an ein Kreuz genagelten Schweins auf einem T-Shirt im Internet ein Beschimpfen i.S. des § 166 StGB darstellen könne.
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