Rechtsprechung
   BGH, 22.10.1976 - V ZR 36/75   

Schweinemästerei

§§ 906, 1004 BGB, Wahlfreiheit des Störers hinsichtlich der Beseitigung

Sonstiges

Zeitschriftenfundstellen

  • BGHZ 67, 252
  • NJW 1977, 146



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Wird zitiert von ... (27)  

  • BGH, 20.11.1992 - V ZR 82/91  

    Lärmimmissionen durch Frösche in einem Gartenteich

    Entscheidend ist aber, daß die Auswahl der möglichen tatsächlichen Maßnahmen dem Störer überlassen bleiben muß (vgl. z.B. Senatsurteile BGHZ 67, 252, 253; v. 24. Februar 1978, V ZR 95/75, NJW 1978, 1584, 1585; v. 17. Dezember 1982, V ZR 55/82, NJW 1983, 751, 752); er soll allein darüber entscheiden, welche davon er sich genehmigen lassen will, und kann in Kontakt mit den Naturschutzbehörden am besten beurteilen, welches konkrete Vorgehen Erfolg verspricht und mit den Belangen des Naturschutzes zu vereinbaren ist.

    Aus diesem Grunde ist auch eine Antragstellung nach § 31 BNatSchG nicht etwa die allein in Betracht kommende Abhilfemaßnahme, zu der die Beklagte verurteilt werden könnte (vgl. BGHZ 67, 252, 254), vielmehr ist das entsprechende Befreiungsverfahren nur das Mittel zur Aufhebung des bestehenden Verbots für in Betracht kommende Lärmverhinderungsmaßnahmen.

    Falls sich nach Einschaltung der zuständigen Naturschutzbehörde ergeben sollte, daß nur eine bestimmte Abwehrmaßnahme als genehmigungsfähig in Betracht kommt, kann die Beklagte auch allein dazu verurteilt werden (vgl. BGHZ 67, 252, 254).

  • BGH, 12.12.2003 - V ZR 98/03  

    Nachbarrecht - Störer: Wann Verurteilung zu konkreter Maßnahme möglich?

    Dies hat seinen Grund in der Überlegung, daß die Rechte des Störers nicht weitergehend eingeschränkt werden sollen, als dies der Schutz des Berechtigten vor Beeinträchtigungen seines Eigentums erfordert (Senat, BGHZ 67, 252, 253).

    bb) Folgerichtig steht aber einer Verurteilung zu einer konkreten Maßnahme dann nichts im Wege, wenn nur sie den Nichteintritt der drohenden Beeinträchtigung gewährleistet (vgl. Senat, BGHZ 67, 252, 254; Urt. v. 11. November 1983, V ZR 231/82, aaO).

  • BGH, 06.07.2001 - V ZR 246/00  

    Immobilie - Immissionsschutz, Industrielärm vom Nachbargrundstück

    a) Zutreffend ist allerdings, daß nach der Rechtsprechung des Senats, die in der Kommentarliteratur Zustimmung gefunden hat, dem Gedanken der zeitlichen Priorität - anders als im Rahmen des sekundären Rechtsschutzes nach § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB (BGHZ 59, 378, 384 f) - beim primären Rechtsschutz nach §§ 906 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1, 1004 Abs. 1 BGB grundsätzlich keine Bedeutung zukommt (BGHZ 15, 146, 148; Urt. v. 6. Juni 1969, V ZR 53/66, LM BGB § 906 Nr. 32; Urt. v. 22. Oktober 1976, V ZR 36/75, NJW 1977, 146 [insoweit nicht in BGHZ 67, 252 ff. abgedruckt]; MünchKomm-BGB/Säcker, 3. Aufl., § 906 Rdn. 93; BGB-RGRK/Augustin, 12. Aufl., § 906 Rdn. 51; Palandt/Bassenge, BGB, 60. Aufl., § 906 Rdn. 28; Soergel/Baur, BGB, 12. Aufl., § 906 Rdn. 92).
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