Rechtsprechung
   BGH, 03.07.1997 - III ZR 208/96   

Schweinepest Niedersachsen

Anscheinsgefahr, Tierseuchengesetz ist abschließende Regelung, kein Rückgriff auf polizeigesetzliche Entschädigungsansprüche (Hinweis: für Baden-Württemberg: § 55 PolG)

Volltextveröffentlichungen (2)

  • archive.org
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    NGefAG § 80; TierseuchenG § 66
    Entschädigung für grundloses Töten von Vieh wegen nicht bestätigtem Seuchenverdacht

Kurzfassungen/Presse (2)

Zeitschriftenfundstellen

  • BGHZ 136, 172
  • NJW 1998, 544
  • DÖV 1997, 961
  • DVBl 1998, 521
  • NVwZ 1998, 320
  • VersR 1998, 324
  • WM 1997, 2268



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Wird zitiert von ... (2)  

  • BGH, 03.06.2004 - III ZR 56/03  

    Landwirtschaft - Entschädigung für enteignungsgleichen Eingriff

    Offen bleiben kann, ob der Gleichklang des § 32 Abs. 1 PflSchG mit der Entschädigung des sogenannten Nichtstörers im Polizei- und Ordnungsrecht es rechtfertigen könnte, eine Entschädigungspflicht bei der Vernichtung von Pflanzen oder Pflanzenerzeugnissen auch dann in Betracht zu ziehen, wenn diese zwar zum maßgeblichen Zeitpunkt unter dem begründeten Verdacht standen, Träger von Schadorganismen zu sein, sich aber nachträglich herausstellt, daß die Gefahr in Wirklichkeit nicht bestand, und wenn der in Anspruch Genommene die den Verdacht begründenden Umstände nicht zu verantworten hat (vgl. - für den ordnungsbehördlich in Anspruch genommenen "Anscheinsstörer" - Senatsurteile BGHZ 117, 303; 136, 172; 138, 15; Urteil vom 11. Juli 1996 - III ZR 133/95 - NJW 1996, 3151; zu etwaigen Beweiserleichterungen für den Anspruchsteller in solchen Fällen vgl. Senat BGHZ 126, 279, 285; Urteil vom 11. Juli 1996 aaO).

    Andererseits sind besondere soziale oder wirtschaftspolitische, etwa auch seuchenpolizeiliche Gründe (siehe etwa zu §§ 66 ff TierSG Senatsurteil BGHZ 136, 172, 176; vgl. auch Senatsurteil vom 25. Januar 1973 - III ZR 113/70 - DVBl. 1973, 627, 631) im Gesetzgebungsverfahren als Begründung für die in § 32 Abs. 2 PflSchG getroffene Regelung nicht zutage getreten.

  • BVerwG, 20.01.2005 - 3 C 15.04  

    Tierseuchenrecht; gemeiner Wert eines Tieres; gemeiner Wert eines Tieres auch

    Die Entschädigung wirkt dabei als "Prämie" für die rechtzeitige Anzeige (vgl. § 69 Abs. 1 Ziff. 2 TierSG; vgl. u.a. Urteil vom 19. Oktober 1971 - BVerwG I C 3.69 - BVerwGE 39, 10 ; BVerfG, Beschluss vom 17. November 1966 - 1 BvL 10/61 - BVerfGE 20, 351 ; BGH, Urteil vom 3. Juli 1997 - III ZR 208/96 - juris).
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