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   BGH, 01.07.1970 - VIII ZR 24/69   

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§ 455 BGB <Fassung bis 31.12.01>, § 985 BGB, Herausgabeverlangen ohne Rücktritt (anders nunmehr nach § 449 Abs. 2 BGB <Fassung seit 1.1.02>)

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    ZPO § 771
    Klagebefugnis des Vorbehaltseigentümers

Zeitschriftenfundstellen

  • BGHZ 54, 214
  • NJW 1970, 1733



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Wird zitiert von ... (19)  

  • BGH, 01.03.2007 - IX ZR 261/03  

    Rechtsanwälte - Reichweite der Belehrungspflicht des Anwalts

    Der Herausgabeanspruch greift erst ein, wenn der Verkäufer gemäß § 455 BGB vom Kaufvertrag zurückgetreten oder die gemäß § 326 BGB gesetzte Nachfrist fruchtlos abgelaufen ist (BGHZ 54, 214, 216 ff; 70, 96, 100 f).
  • BGH, 19.12.2007 - XII ZR 61/05  

    AGB - Verbrauchserfassungsgeräte: Unangemessen lange Laufzeit

    Damit hat der Gesetzgeber die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu § 455 BGB a.F. kodifiziert (vgl. z.B. BGHZ 54, 214, 216 f.), die dem Verkäufer bei Vertragsverletzungen durch den Käufer einen Herausgabeanspruch aus § 985 BGB wegen des - trotz Vertragsuntreue noch bestehenden - Besitzrechts des Käufers nach § 986 BGB versagte, solange der Käufer nicht zurückgetreten bzw. die Nachfrist des § 326 BGB a.F. nicht erfolglos verstrichen war (vgl. BT- Drucks. 14/6040, S. 241; Staudinger/Beckmann BGB [2004] § 449 Rdn. 49; Habersack/Schürnbrand, JuS 2002, 833, 836).
  • BGH, 26.11.1997 - VIII ZR 322/96  

    Wirksamkeit eines von einem nicht mitwirkenden Richter unterschriebenen Urteils;

    Nach der Rechtsprechung des Senats (BGHZ 54, 214, 219 f) könne der Vorbehaltsverkäufer auch bei Zahlungsverzug des Vorbehaltskäufers die Herausgabe des Vorbehaltsgutes nur dadurch erreichen, daß er entweder gemäß § 455 BGB vom Vertrag zurücktrete oder nach § 326 BGB vorgehe; er sei dagegen nicht berechtigt, das Vorbehaltsgut wieder an sich zu nehmen und gleichzeitig weiterhin auf Vertragserfüllung zu bestehen.

    Dies spricht gleichzeitig gegen die - auch nicht weiter begründete - These der Revision, die Parteien hätten durch den Abschluß des Vertrages vom 7. September 1993 diejenige Rechtssituation schaffen wollen, in der - ohne besondere Vereinbarung - eine wirksame Rücknahme der unter Eigentumsvorbehalt verkauften Geräte durch den Kläger möglich gewesen wäre (vgl. BGHZ 54, 214, 219 f).

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  • BGH, 07.12.1977 - VIII ZR 168/76  

    Kerman-Teppich - Eigentumsvorbehalt, Verjährung, § 223 BGB <Fassung bis

    Ist eine Kaufpreisforderung verjährt, so kann der Verkäufer von dem sich auf die Verjährung berufenden Käufer statt der Bezahlung des Kaufpreises die Herausgabe der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Sache auch dann fordern, wenn die Vertragspartner keine Vereinbarung über ein Rücknahmerecht getroffen haben (Bestätigung von BGHZ 34, 191; Abgrenzung zu BGHZ 54, 214).

    c) Entgegen der Auffassung des Berufungsgerichtes sowie der von J. Blomeyer (aaO) und Lange (aaO) vertretenen Ansicht steht dieses Ergebnis nicht in Widerspruch zu dem Urteil des erkennenden Senats vom 1. Juli 1970 (BGHZ 54, 214).

    Ein entscheidungserheblicher Widerspruch besteht auch nicht deshalb, weil die analoge Anwendung des § 223 BGB u. a. darauf beruht, daß der Eigentumsvorbehalt als Sicherung für die verjährte Kaufpreisforderung betrachtet wird, während in BGHZ 54, 214,219 ausgesprochen ist, er sichere nicht die Kaufpreisforderung, sondern die Rechte des Verkäufers nach Auflösung des Vertrages.

  • BGH, 30.10.1985 - VIII ZR 251/84  

    Formularmäßige Vereinbarung der Fälligkeit der Restschuld bei unverschuldetem

    des Vorbehaltskäufers besteht nicht mehr, wenn der Verkäufer bei Zahlungsverzug des Käufers gemäß § 455 BGB vom Vertrag zurückgetreten oder eine nach § 326 BGB gesetzte Nachfrist abgelaufen ist (Senatsurteil vom 1. Juli 1970 - VIII ZR 24/69 = BGHZ 54, 214, 216).

    (vgl. BGHZ 54, 214, 220).

  • BGH, 27.03.2008 - IX ZR 220/05  

    Insolvenzrecht - Keine Aussonderung des vorbehaltenen Eigentums durch die Bank

    Solange das vorbehaltene Eigentum noch der Verkäuferin (F. AG) gehörte, sicherte es ausschließlich deren durch den Rücktritt vom Kfz-Kaufvertrag aufschiebend bedingten Herausgabeanspruch, also den Warenkredit (vgl. BGHZ 54, 214, 219; MünchKomm-InsO/Ganter, aaO § 47 Rn. 55; Jaeger/Henckel, aaO § 47 Rn. 43; Gaul ZInsO 2000, 256, 258; a.A. Bülow WM 2007, 429, 432).
  • BGH, 25.06.1999 - V ZR 190/98  

    Immobilien - Schadensberechnung beim Grundstückskauf

    Damit findet auch das Besitzrecht der Beklagten nach § 986 BGB sein Ende mit der Folge, daß die Klägerin das noch nicht übereignete Grundstück nach § 985 BGB zurückverlangen könnte (vgl. auch BGHZ 54, 214, 216; 87, 156, 159; Senatsurt. v. 11. Februar 1983, V ZR 191/81, WM 1983, 418; MünchKomm-BGB/Emmerich, 3. Aufl., § 325 Rdn. 64; Soergel/Wiedemann, BGB, 12. Aufl., § 326 Rdn. 72 und 73).
  • BGH, 21.03.1996 - III ZR 106/95  

    Veräußerung eines unter einer aufschiebenden Bedingung erworbenen

    Überträgt man die Grundsätze dieser Entscheidung auf die Situation beim "Anwartschaftsrecht aus Vorbehaltskauf", so bedeutet das: Indem sich der Verkäufer das Vollrecht an dem veräußerten Gegenstand bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vorbehält, will er zum einen seine für den Fall der Nichtzahlung bestehenden Rückabwicklungsrechte (§ 455, § 326 BGB) vor unberechtigten Verfügungen des Käufers schützen (vgl. BGHZ 54, 214, 215 f).
  • BGH, 01.10.1999 - V ZR 162/98  

    Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht beim Grundstückskaufvertrag

    Damit waren der Anspruch der Klägerin auf dessen Bezahlung und der Anspruch der Beklagten auf den Erwerb des Eigentums an den Grundstücken erloschen (BGHZ 20, 338, 344; 54, 214, 216).
  • BGH, 17.01.1997 - V ZR 285/95  

    Geltendmachung eines Verzugsschadens neben dem Nichterfüllungsschaden;

    Fälligkeitszinsen können nach einem Rücktritt oder einem auf § 326 BGB gestützten Schadensersatzbegehren zwar nicht mehr geltend gemacht werden, weil sie zu den primären Erfüllungsansprüchen gehören, die mit dem fruchtlosen Ablauf der Nachfrist gemäß § 326 Abs. 1 Satz 2 BGB erloschen sind (BGHZ 54, 214, 216; Senatsurt. v. 28. Oktober 1988, V ZR 94/87, LM § 894 BGB Nr. 12).
  • BGH, 09.07.1986 - VIII ZR 232/85  

    Warenverkauf unter Eigentumsvorbehalt durch den Gemeinschuldner; Ablehnung der

  • BGH, 18.04.1985 - IX ZR 75/84  

    Vertretung einer wegen Vermögenslosigkeit im Handelsregister gelöschten GmbH

  • BGH, 03.11.1988 - IX ZR 213/87  

    Wirksamkeit eines Poolvertrages; Schadensersatzanspruch des bösgläubigen

  • BGH, 28.10.1988 - V ZR 94/87  

    Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts bei Leistungsstörungen eines

  • BayObLG, 01.10.1999 - 5Z BR 162/98  
  • BGH, 19.01.1999 - X ZR 45/97  
  • BGH, 21.09.1983 - VIII ZR 163/82  
  • FG Münster, 07.03.2001 - 15 K 2968/97  
  • FG Rheinland-Pfalz, 07.12.1995 - 4 K 1744/94  
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