Rechtsprechung
   BGH, 13.10.1978 - V ZR 147/77   

Schwiegertochter Grundstücksschenkung

§§ 1000, 996 BGB, berechtigte Besitzerin, (keine) Regelungslücke, Forderungsverzicht, § 999 Abs. 2 BGB, unberechtigte Fremdbesitzerin

Volltextveröffentlichungen

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 1979, 716



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Wird zitiert von ... (7)  

  • BGH, 24.11.1995 - V ZR 88/95  

    Immobilien - Der unrechtmäßige Besitzer kann auch Verwender i.S.d.§ 994 BGB

    Denn für die Anwendung der §§ 987 ff BGB kommt es nach gefestigter Rechtsprechung auch des Senats nur darauf an, dass das Besitzrecht später weggefallen ist und jedenfalls bei Geltendmachung des Vindikationsanspruchs nicht mehr besteht, weil sonst der berechtigte Besitzer schlechter stünde als der unberechtigte (BGHZ 34, 122, 131; 75, 288, 292 f; Senatsurteile v. 13. Oktober 1978, V ZR 147/77, NJW 1979, 716; v. 14. Juli 1995, V ZR 45/94, NJW 1995, 2627).
  • BGH, 27.07.2001 - V ZR 104/00  

    Sachenrechtsmoratorium; Verwendungsersatzanspruch des zum Erwerb Berechtigten

    Es entspricht gefestigter Rechtsprechung, daß nach Beendigung eines Besitzrechts in (entsprechender) Anwendung der §§ 994 ff BGB auch Ausgleich für die in der Zeit der Besitzberechtigung gemachten Verwendungen verlangt werden kann, weil sonst der berechtigte Besitzer schlechter stünde als der unberechtigte Besitzer (BGHZ 34, 122, 131, 132; Senat BGHZ 75, 288, 292 f; 131, 220, 222; Urt. v. 13. Oktober 1978, V ZR 147/77, NJW 1979, 716; Urt. v. 8. Juni 1999, V ZR 24/98, NJW-RR 2000, 895, 896).
  • OLG Brandenburg, 19.10.2005 - 3 U 158/04  

    Mietvertrag: Anspruch auf Nutzungsentschädigung im Zusammenhang mit einem

    Diese Einschränkung greift auch ein, wenn der Mangel des Besitzrechts darauf beruht, dass ein mit dem Eigentümer darüber geschlossener Vertrag unwirksam ist (vgl. BGH LM BGB § 994 Nr. 4; BGH NJW 1979, 716 m.w.N.).

    Diese Einschränkung greift sogar ein, wenn der Mangel des Besitzrechts darauf beruht, dass ein mit dem Eigentümer darüber geschlossener Vertrag unwirksam ist (vgl. BGH LM BGB § 994 Nr. 4; BGH NJW 1979, 716 m.w.N.).

mehr
  • OLG Düsseldorf, 25.03.2003 - 24 U 100/01  

    Mietrecht - Fehlende notarielle Beurkundung des Vorkaufsrechts des Mieters

    Nach ständiger Rechtsprechung (BGH NJW 1959, 528; 1979, 716 f. mit weiteren Nachweisen) können die §§ 994 f. BGB, die auf den unrechtmäßigen Eigenbesitzer zugeschnitten sind, auf den unrechtmäßigen Fremdbesitzer nur begrenzt angewendet werden.
  • BGH, 22.07.2011 - V ZR 245/09  

    Wohnungseigentum - Verwaltungskosten nach Ausscheiden aus WEG-Gemeinschaft

    Diese Vorschriften sind nicht anwendbar, weil der Gesellschaftsvertrag besondere, andere Ansprüche ausschließende Regelungen für die Abwicklung nach dem Ende des Besitzrechts bereitstellt (vgl. Senat, Urteile vom 13. Oktober 1978 - V ZR 147/77, NJW 1979, 716 und vom 18. Juni 1999 - V ZR 24/98, NJW-RR 2000, 895, 896).
  • BGH, 05.10.1979 - V ZR 71/78  

    Verwendungsersatz bei Wiederkauf

    Was das Besitzverhältnis anbelangt, so war der Beklagte zwar im Zeitpunkt der Verwendungen, die er angeblich ab Frühjahr 1973 und möglicherweise noch vor dem Wiederkauf vorgenommen hatte, aufgrund seines Kaufvertrages vom 8. Dezember 1972 rechtmäßiger Besitzer; für die Anwendung der §§ 987 ff BGB kommt es jedoch nur darauf an, daß sein Besitzrecht später weggefallen ist und jedenfalls bei Geltendmachung des Vindikationsanspruches nicht mehr besteht, weil sich sonst der berechtigte Besitzer schlechter stehen würde als der unberechtigte (BGHZ 34, 122, 131; Senatsurteil vom 13. Oktober 1978 - V ZR 147/77 = NJW 1979, 716).
  • BGH, 10.10.1984 - IVa ZR 75/83  

    Rückabwicklung einer Grundstücksschenkung nach Eintritt des Nacherbfalles

    Auch die Vorschrift des § 999 Abs. 2 BGB läßt eine so weitgehende Ausdehnung des Anwendungsbereichs der §§ 987 ff. BGB im Hinblick auf ihre beschränkte Funktion (vgl. dazu BGH, Urteil vom 13.10.1978 - V ZR 147/77 - NJW 1979, 716 = LM BGB § 996 Nr. 7) nicht zu.
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