Rechtsprechung
| BGH, 28.07.1999 - VIII ZB 3/99 |
Schwiegervater in Einliegerwohnung
§ 181 Abs. 1, Abs. 2 ZPO <Fassung bis 30.6.02>, keine (§ 182 ZPO <Fassung bis 30.6.02> ausschließende) Ersatzzustellung an Verwandten möglich, der im gleichen Haus, aber nicht in der gleichen Wohnung wohnt (Hinweis: vgl. nun § 178 ZPO);
§ 176 ZPO <Fassung bis 30.6.02> (Hinweis: nun § 172 ZPO), für Amtszustellungen muß der Bevollmächtigte gegenüber dem Gericht benannt worden sein;
§ 191 Nr. 4 ZPO <Fassung bis 30.6.02>, § 418 ZPO, Anforderungen an den Gegenbeweis hinsichtlich der Richtigkeit der Zustellurkunde, eidesstattliche Versicherung genügt nicht;
§ 233 ZPO, Auswahlverschulden
Volltextveröffentlichungen (3)
- Jurion
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Ersatzzustellung an den Hausgenossen i.S. des § 181 ZPO
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Kurzfassungen/Presse
- recht.com (Leitsatz/Auszüge/Zusammenfassung)
Zeitschriftenfundstellen
- NJW 2000, 1957
- NJW-RR 2000, 444
- VersR 2000, 1392
Wird zitiert von ... (14)
- LAG Nürnberg, 08.05.2009 - 2 Ta 36/09
Benennung der Prozessbevollmächtigten durch die Gegenpartei
Sie ist der Auffassung, eine Bestellungsanzeige durch den Gegner reiche nach neuerer höchstrichterlicher Rechtsprechung als Bestellung aus und bezieht sich hierbei auf die bei Zöller/Stöber, ZPO, 26. u. 27. Aufl. zitierte Fundstelle NJW-RR 2000, 444.Die zitierte Entscheidung betrifft die Entscheidung des BGH vom 28.07.1999, Az. VIII ZB 3/99.
Auch das Bundesverfassungsgericht hat in der Entscheidung vom 07.08.2007, Az. 1 BvR 685/07 (zitiert nach JURIS) unter Rz. 22 ausgeführt, die Mitteilung von der Prozessvollmacht könne auch durch den Prozessgegner etwa durch die Bezeichnung des Beklagtenvertreters in der Klageschrift erfolgen, sofern die vertretene Partei oder ihr Bevollmächtigter dem Gegner das Bestehen der Prozessvollmacht angezeigt haben unter Hinweis auf BVerfGE 75, 183; BGH, NJW-RR 2000, S. 444/445, Stöber in Zöller/Stöber, 26. Aufl., § 172 Rz. 7. Das Verfassungsgericht hat ausgeführt, ein lediglich vorprozessuales Auftreten eines Anwalts für den späteren Prozessgegner genüge hierfür nicht.
Unabhängig davon, dass die Annahme der Kanzleiangestellten der Prozessbevollmächtigten der Klagepartei nicht gleichzusetzen ist mit einer Mitteilung durch die Partei selbst oder durch die Prozessbevollmächtigten, reicht eine bloße Benennung der Prozessbevollmächtigten der beklagten Par- 2 Ta 36/09 -4tei in der Klageschrift nicht aus (…vgl. BVerfG vom 07.08.2007, a.a.O.; Bayer. Verfassungsgerichtshof; BGH vom 28.07.1999, a.a.O., Rz. 11).
Abgesehen davon, dass sich auch die Beschwerdeführerin selbst hätte vergewissern müssen, ob die Anwälte auf die Klage erwidern und den Termin wahrnehmen würden (…vgl. Rz. 19 im JURIS-Ausdruck der Entscheidung der BVerfG vom 14.04.1987), ist das Versäumnisurteil auch nicht unter dem Gesichtspunkt eines fairen Verfahrens gesetzeswidrig zustande gekommen, da schon ohne Abstellen auf die Eigeninitiative der Kanzleiangestellten durch die Benennung der Prozessbevollmächtigten der Beklagten keine wirksame Bestellung vorlag (…vgl. oben Zöller/Stöber, 27. Aufl., § 172 Rz. 7;… Bayer. Verfassungsgerichtshof vom 29.10.1993, a.a.O.;… BVerfG vom 07.08.2007, a.a.O.; BGH vom 28.07.1999 = NJW-RR 2000, 444, 445).
- BGH, 06.04.2011 - VIII ZR 22/10
Verfahrensrecht - Zustellung nur an die angegebenen Bevollmächtigten wirksam!
a) Gibt der Kläger im Rubrum der Klageschrift einen Rechtsanwalt als Prozessbevollmächtigten des Beklagten an, so ist dieser als für den Rechtszug bestellter Prozessbevollmächtigter gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 ZPO anzusehen und hat die Zustellung an ihn zu erfolgen (Fortführung von BGH, Beschluss vom 28. Juli 1999 - VIII ZB 3/99; Aufgabe von BGH, Beschluss vom 1. Oktober 1980 - IVb ZR 613/80; Urteil vom 9. Oktober 1985 - IVb ZR 59/84).*).Die Bestellung eines Prozessbevollmächtigten nach § 172 Abs. 1 Satz 1 ZPO geschieht in der Weise, dass die vertretene Partei oder ihr Vertreter dem Gericht oder im Falle einer Parteizustellung dem Gegner Kenntnis von dem Vertretungsverhältnis gibt (BGH, Beschlüsse vom 29. Oktober 1973 - NotZ 4/73, BGHZ 61, 308, 311 - zu § 176 ZPO aF; vom 1. Oktober 1980 - IVb ZR 613/80, LM Nr. 13 zu § 176 ZPO [aF]; Senatsbeschlüsse vom 28. Juli 1999 - VIII ZB 3/99, NJW-RR 2000, 444 unter [II] 1 b;… vom 28. November 2006 - VIII ZB 52/06, NJW-RR 2007, 356 Rn. 7;… MünchKommZPO/Häublein, 3. Aufl., § 172 Rn. 5;… Zöller/Stöber, ZPO, 28. Aufl., § 172 Rn. 6;… Musielak/Wolst, ZPO, 7. Aufl., § 172 Rn. 2;… Prütting/Gehrlein/Kessen, ZPO, 2. Aufl., § 172 Rn. 3).
Sie kann auch durch eine Anzeige des Prozessgegners erfolgen, wenn die vertretene Partei oder ihr Vertreter dem Gegner von dem Bestehen einer Prozessvollmacht Kenntnis gegeben haben (Senatsbeschluss vom 28. Juli 1999 - VIII ZB 3/99, aaO; BGH…, Beschluss vom 1. Oktober 1980 - IVb ZR 613/80, aaO; Urteil vom 9. Oktober 1985 - IVb ZR 59/84, NJW-RR 1986, 286 unter 1; BVerfG, NJW 2007, 3486, 3488; BayVerfGH, NJW 1994, 2280, 2281; OLG Zweibrücken, OLGR 2005, 822, 823; OLG Köln, OLGR 1992, 302, 303;… MünchKommZPO/Häublein, aaO;… Stein/Jonas/Roth, ZPO, 22. Aufl., § 172 Rn. 9;… Zöller/Stöber, aaO Rn. 7;… Musielak/Wolst, aaO Rn. 3;… Prütting/Gehrlein/ Kessen, aaO Rn. 4).
In diesem Sinne sind auch die Ausführungen des Senats in dem oben genannten Senatsbeschluss vom 28. Juli 1999 (VIII ZB 3/99, aaO) zu verstehen.
- BGH, 19.07.2007 - I ZR 136/05
Fehlende Unterschrift
Für ein etwaiges Verschulden des S. im Zusammenhang mit der Zustellung des Versäumnisurteils und der Information der Beklagten haftet diese nicht (vgl. BGH, Beschl. v. 28.7.1999 - VIII ZB 3/99, NJW-RR 2000, 444, 445; Beschl. v. 6.6.2001 - VIII ZB 8/01, NJW-RR 2002, 137).
- BVerfG, 07.08.2007 - 1 BvR 685/07
Verfassungsmäßigkeit einer Abwesenheitsentscheidung in einem Zivilrechtsstreit
Die Mitteilung von der Prozessvollmacht kann allerdings auch durch den Prozessgegner - etwa durch die Bezeichnung des Beklagtenvertreters in der Klageschrift - erfolgen, sofern die vertretene Partei oder ihr Bevollmächtigter dem Gegner ihrerseits das Bestehen der Prozessvollmacht angezeigt haben (vgl. BVerfGE 75, 183 ; BGH NJW-RR 2000, S. 444, 445;… Stöber in: Zöller, ZPO 26. Aufl.;… § 172 Rn. 7). - KG, 31.01.2008 - 8 U 69/07
Haftung aus Vermögensverwaltungsvertrag: Verbindlichkeit vereinbarter …
Der Gegenbeweis ist aber nur geführt, wenn jede Möglichkeit der Richtigkeit der Urkunde zweifelsfrei ausgeschlossen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Juli 1999, Aktenzeichen VIII ZB 3/99, NJW-RR 2000, 444 f.). - BGH, 06.06.2001 - VIII ZB 8/01
Ersatzzustellung und Verschulden einer Fristversäumnis bei längerem …
Die beiden in der Wohnung verbliebenen Töchter waren indes nicht seine Bevollmächtigten; sie waren seine Hilfspersonen, die ihm halfen, seinen Obliegenheiten bei möglichen Zustellungen nachzukommen (vgl. Beschluß des Senats vom 28. Juli 1999 - VIII ZB 3/99 - NJW-RR 2000, 444 unter 2 b). - OLG Zweibrücken, 29.07.2005 - 6 UF 58/04
Bestimmung der Beendigung der Ehezeit gemäß § 1587 Abs. 2 BGB bei …
Unter diesen Umständen war von einer Bestellung der Prozessbevollmächtigten der Antragsgegnerin auszugehen (vgl. dazu BGH NJW-RR 2000, 444, 445). - BVerfG, 12.03.2003 - 1 BvR 2240/02
Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Verwerfung des Einspruchs gegen einen …
Der Bundesgerichtshof hat sich in den letzten Jahren in mehreren Entscheidungen mit ähnlich gelagerten Fällen auseinandergesetzt und sich dabei auch mit der Frage befasst, ob das schlichte Bestreiten der Zustellung ausreichend ist, um den Gegenbeweis nach § 418 Abs. 2 ZPO zu führen (vgl. BGH, NJW-RR 2000, S. 444 f.;… VersR 1984, S. 81 f.). - OLG Saarbrücken, 21.05.2003 - 5 U 375/02
Verfahrensrecht - Fehlerhaft bezeichneter Zustellungsadressat
Dennoch ist der Gegenbeweis jedenfalls dann nicht geführt, wenn die Möglichkeit der Richtigkeit der Urkunde nach Würdigung aller zum Gegenbeweis angebotenen Beweismittel nicht nur nicht ausgeschlossen werden kann, sondern nach wie vor ernsthaft in Betracht kommt (BGH, Beschl. vom 27.8.1999 - VIII ZB 3/99, NJW-RR 2000, 444, 445; Beschl. vom 5.7.2000 - XII ZB 110/00, NJW-RR 2001, 280; Beschl. vom 30.3.2000 - IX ZR 251/99, NJW 2000, 1872; Beschl. vom 5.10.2000 - X ZB 13/00, NJW-RR 2001, 571). - KG, 15.09.2003 - 8 U 309/02
Verfahren bei Zustellungen: Ersatzzustellung unter der Meldeanschrift; …
Sie haften für eigenes Verschulden bei der Auswahl ihrer Hilfspersonen, weil während der Urlaubsabwesenheit der Eheleute.....nicht gewährleistet war, dass eingehende Schriftstücke sie auch erreichten (vgl. BGH NJW-RR 2000, 444). - OLG Hamm, 12.01.2010 - 4 U 193/09
Zustellung gegen Empfangsbekenntnis
- FG Hamburg, 11.11.2002 - III 444/01
Postzustellung durch Niederlegung:
- OVG Berlin-Brandenburg, 19.08.2010 - 1 M 73.10
- LG Krefeld, 15.01.2010 - 1 S 126/09
