Rechtsprechung
| BGH, 21.11.1995 - VI ZR 341/94 |
Sechs Bauchoperationen
§ 823 Abs. 1 BGB, Arzthaftung: Aufklärungspflicht über Risiken, die erst in einer Nachfolgeoperation bestehen;
Befundsicherungspflicht, Beweislastumkehr bei ungeklärtem Verbleib von Behandlungsunterlagen;
§ 286 ZPO, Beweiswürdigung bei Vernehmung des angeblichen Schädigers als Zeugen
Volltextveröffentlichungen (3)
- Jurion
- archive.org
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Arzthaftung: Zur Pflicht des Krankenhausträgers, daß über den Verbleib von Behandlungsunterlagen jederzeit Klarheit besteht
Kurzfassungen/Presse (4)
- recht.com (Leitsatz/Auszüge/Zusammenfassung)
- rechtinco.de (Leitsatz)
- pwg-seminare.de (Auszüge)
Fehlen von Behandlungsunterlagen: Beweiserleichterung für Patienten
- Universität des Saarlandes (Zusammenfassung)
Verhältnis Arzt - Patient / Haftung: Verlust der Behandlungsunterlagen
Besprechungen u.ä.
- WEKA Datenschutz (Entscheidungsbesprechung)
Pflicht des Krankenhausträgers zur Sicherung von Behandlungsunterlagen
Zeitschriftenfundstellen
- NJW 1996, 779
- MDR 1996, 261
- VersR 1996, 330
Wird zitiert von ... (46)
- BGH, 13.02.1996 - VI ZR 402/94
Umfang der Beweiserleichterungen zugunsten des Patienten bei nicht …
Der erkennende Senat hat im Urteil vom 21. November 1995 - VI ZR 341/94 - Umdruck S. 10 für den insoweit vergleichbaren Fall eines nicht mehr auffindbaren Röntgenbildes Beweiserleichterungen für den Patienten eingreifen lassen und hierzu ausgeführt, daß es zu den Organisationsaufgaben (dort: eines Krankenhausträgers) gehöre, Unterlagen zu sichern, die Auskunft über das Behandlungsgeschehen gäben, und daß dem Patienten keine beweisrechtlichen Nachteile entstehen dürften, wenn solche Unterlagen nicht verfügbar seien.Da das EKG jedoch nach den Ausführungen des gerichtlichen Sachverständigen, die das Berufungsgericht verfahrensfehlerfrei seiner Beurteilung zugrundegelegt hat, mit hinreichender Wahrscheinlichkeit einen früheren Herzinfarkt des Patienten hätte erkennen lassen, sind die Kläger nach den im Senatsurteil vom 21. November 1995 - aaO. - unter Hinweis auf das Senatsurteil BGHZ 99, 391, 396 ff. aufgestellten Grundsätzen des Nachweises enthoben, daß der frühere Infarkt auf dem EKG erkennbar war.
Die Beweiserleichterungen aus der Verletzung der Pflicht zur Aufbewahrung ärztlicher Unterlagen sind nämlich, wie sich aus dem Senatsurteil vom 21. November 1995 - aaO. - und insbesondere dem dort in Bezug genommenen, in BGHZ 99, 391, 396 ff. abgedruckten Senatsurteil ergibt, aus Billigkeitsgründen entwickelt wurden, um der Beweisnot des Patienten abzuhelfen, wenn ihm aus einem vom Arzt zu verantwortenden Grund Beweisunterlagen vorenthalten werden, die er zum Nachweis eines Behandlungsfehlers benötigt.
- BGH, 05.10.2004 - XI ZR 210/03
Bankrecht - Beweislast bei ec-Karten Missbrauch
Das Kreditinstitut wird zudem aus dem mit dem Karteninhaber bestehenden Girovertrag regelmäßig als verpflichtet anzusehen sein, sämtliche in seinem Besitz befindlichen technischen Aufzeichnungen, die die streitigen oder vorangegangene Auszahlungsvorgänge betreffen oder hierüber Aufschluß geben können, bis zur Klärung der Angelegenheit aufzuheben und dem Kontoinhaber gegebenenfalls auch zugänglich zu machen (vgl. BGH, Urteil vom 21. November 1995 - VI ZR 341/94, NJW 1996, 779, 780 f.). - BGH, 15.02.2000 - VI ZR 48/99
Umfang der Aufklärung bei Schutzimpfung von Kindern
Maßgebend ist vielmehr, ob das betreffende Risiko dem Eingriff spezifisch anhaftet und es bei seiner Verwirklichung die Lebensführung des Patienten besonders belastet (BGHZ 126, 386, 389; Senatsurteil vom 21. November 1995 - VI ZR 341/94 - VersR 1996, 330, 331).
- BVerwG, 20.01.2000 - 2 C 13.99
Beamtenrecht; Laufbahnrecht; Verwaltungsprozeßrecht
§ 6 Abs. 1 Satz 3 LVO NW F. 1997 würde in einer mit Art. 19 Abs. 4 GG (vgl. zu den sich aus dieser Verfassungsnorm ergebenden Anforderungen an die Beweislastverteilung BVerfGE 52, 131 ) nicht zu vereinbarenden Weise leerlaufen, wenn der Erfolg einer Klage auf Einstellung in ein Beamtenverhältnis auf Probe davon abhängen würde, ob die Einstellungsbehörde die Ranglisten vorlegen und die Kriterien für die Ermittlung der Ranglistenplätze benennen kann (Urteil vom 18. Juni 1998 - BVerwG 2 C 6.98 - ; BGH, NJW 1996, 779). - BGH, 29.09.2009 - VI ZR 251/08
Schadensersatzrecht - Grober ärztlicher Fehler führt zu Beweislastumkehr!
Risikostatistiken sind für das Maß der Aufklärung von nur geringem Wert (vgl. Senatsurteile BGHZ 126, 386, 389; 144, 1, 5; vom 22. April 1980 - VI ZR 37/79 -VersR 1981, 456, 457 und vom 21. November 1995 - VI ZR 341/94 - VersR 1996, 330, 331).Maßgebend ist vielmehr, ob das betreffende Risiko dem Eingriff spezifisch anhaftet und es bei seiner Verwirklichung die Lebensführung des Patienten besonders belastet (…Senatsurteile BGHZ 126, aaO und vom 21. November 1995 - VI ZR 341/94 - aaO).
- BGH, 25.11.2003 - VI ZR 8/03
Zulässigkeit eines Teilurteils; Anforderungen an die Sachaufklärung im …
d) Die Ausführungen des Berufungsgerichts lassen auch nicht hinreichend klar erkennen, ob es sich bei der Annahme, dem Kläger komme eine mehrstufige Beweiserleichterung zugute, der Voraussetzungen bewußt gewesen ist, die nach der Rechtsprechung des erkennenden Senat insoweit zu beachten sind (vgl. Senatsurteile BGHZ 132, 47, 50 ff.; 138, 1, 4 ff.; vom 4. Oktober 1994 - VI ZR 205/93 - VersR 1995, 46 f.; vom 21. November 1995 - VI ZR 341/94 - VersR 1996, 330 ff.;… vom 6. Juli 1999 - VI ZR 290/98 - aaO). - BGH, 13.01.1998 - VI ZR 242/96
Annahme eines groben Behandlungsfehlers bei der Befunderhebung
Nach den Grundsätzen des allerdings erst nach Erlaß des angefochtenen Urteils veröffentlichten, mittlerweile in BGHZ 132, 47, 50 ff. abgedruckten Urteils des erkennenden Senats vom 13. Februar 1996 läßt nämlich ein Verstoß gegen die Pflicht zur Erhebung und Sicherung medizinischer Befunde oder zu deren ordnungsgemäßer Aufbewahrung im Weg der Beweiserleichterung zwar auf ein reaktionspflichtiges positives Befundergebnis schließen, wenn dieses hinreichend wahrscheinlich ist (vgl. hierzu auch Senatsurteil vom 21. November 1995 - VI ZR 341/94 - VersR 1996, 330 ff.). - BGH, 15.03.2005 - VI ZR 289/03
Arztrecht - Aufklärung über Nebenwirkungen eines Medikamentes
Maßgebend ist vielmehr, ob das betreffende Risiko dem Eingriff spezifisch anhaftet und es bei seiner Verwirklichung die Lebensführung des Patienten besonders belastet (vgl. Senatsurteile BGHZ 90, 103, 107; 144, 1, 5 f.; vom 21. November 1995 - VI ZR 341/94 - VersR 1996, 330, 331; vom 2. November 1993 - VI ZR 245/92 - VersR 1994, 104, 105 = AHRS 4510/104). - BGH, 17.04.2007 - VI ZR 108/06
Arztrecht - Vollständige Aufklärung über Risiken bei neuem Medikament
Entscheidend für die ärztliche Hinweispflicht ist nicht ein bestimmter Grad der Risikodichte, insbesondere nicht eine bestimmte Statistik, sondern vielmehr, ob das betreffende Risiko dem Eingriff spezifisch anhaftet und es bei seiner Verwirklichung die Lebensführung des Patienten besonders belastet, so dass grundsätzlich auch über derartige äußerst seltene Risiken aufzuklären ist (Senatsurteile BGHZ 144, 1, 5 f. und vom 21. November 1995 - VI ZR 341/94 - VersR 1996, 330, 331; ferner BGHZ 126, 386, 389). - OLG Hamm, 12.12.2001 - 3 U 119/00
Pflicht zur ordnungsgemäßen Aufbewahrung von Befundträgern.
Bei einem Verstoß gegen die Befundsicherungs- oder Befunderhebungspflicht können dem Patienten Beweiserleichterungen, und zwar bis hin zur Beweislastumkehr zugute kommen (BGHZ 99, 391 = NJW 1987, 1482; 1996, 779; 1589; BGHZ 138, 1 = NJW 1998, 1780).Verletzt der Arzt die Pflicht zur ordnungsgemäßen Aufbewahrung von Befundträgern, kann dieser Verstoß beweiserleichternde Bedeutung haben (BGH NJW 1996, 779; 1589).
- BGH, 27.09.2001 - IX ZR 281/00
Rechtsanwälte
- OLG Karlsruhe, 30.03.2000 - 19 U 93/99
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für aus Verletzung der …
- OLG Karlsruhe, 13.06.2001 - 7 U 123/97
Arzthaftung - Aufklärungspflicht - unbekannte Beeinträchtigungen - Befunderhebung …
- BGH, 06.05.2003 - VI ZR 259/02
Arztrecht - Ärztlicher Behandlungsfehler
- BGH, 09.01.2007 - VI ZR 59/06
Deliktsrecht - Diagnosefehler ist nicht zwingend ein Befunderhebungsfehler
- BGH, 23.06.2005 - IX ZR 419/00
Mietrecht - Haftet Zwangsverwalter für verwahrloste Wohnung?
- BGH, 27.01.1998 - VI ZR 339/96
Feststellung eines groben Behandlungsfehlers im Arzthaftungsprozeß
- OLG München, 17.03.2011 - 1 U 5245/10
Rechtsfolgen fehlender Mitwirkung des behandelnden Arztes
- BGH, 22.12.2010 - 3 StR 239/10
Gefährliche Körperverletzung; Einwilligung; ärztliche Heilbehandlung; …
- OLG Koblenz, 13.05.2004 - 5 U 41/03
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Fehlerhafte Aufklärung, Zahnarzt
- OLG Brandenburg, 05.04.2005 - 1 U 34/04
- BGH, 06.07.2010 - VI ZR 198/09
Verfahrensrecht - Aufklärung bei ärztlicher Behandlung und Sachverständige
- OLG Zweibrücken, 10.10.2000 - 5 U 8/00
Rechtsanwaltshaftung Arzthaftung Lehrkrankenhaus, akademisches Aufklärungspflicht
- OLG Zweibrücken, 19.10.2004 - 5 U 6/04
Zum Umfang der Aufklärungspflicht bei einem Blutspender über die damit …
- BGH, 19.10.2010 - VI ZR 241/09
Arzthaftung - Unbekanntes Risiko wegen Diskussion in anderem Fachbereich
- OLG Nürnberg, 16.07.2004 - 5 U 2383/03
Zur ärztliche Aufklärung vor dem Einsetzen einer Hüftkopfendoprothese und zum …
- OLG Karlsruhe, 08.12.2004 - 7 U 163/03
Verfahrensrecht - Klagen gegen mehrere einfache Streitgenossen
- BGH, 09.07.1996 - VI ZR 101/95
Pflicht des Arztes zur Belehrung über das Risiko einer Nachoperation
- OLG Brandenburg, 08.11.2000 - 1 U 6/99
Beweisrechtliche Auswirkungen von Dokumentationsmängeln bei der Arzt-Haftung
- OLG Brandenburg, 08.11.2007 - 12 U 53/07
Keine Arzthaftung wegen seltener Komplikation bei einer Leistenhernienoperation - …
- OLG Karlsruhe, 28.11.2001 - 7 U 114/99
Trotz mangelder OP-Aufklärung kein Schadenersatz
- OLG Brandenburg, 08.03.2007 - 12 U 186/06
Aufklärung über die Risiken eines ärztlichen Eingriffs, Zeckenschutzimpfung
- OLG Koblenz, 11.01.2002 - 10 U 599/98
Kausalität und Aufklärungspflicht im Zusammenhang mit ärztlichem …
- BGH, 30.11.2004 - VI ZR 209/04
Umfang der Aufklärungspflicht vor einem ärztlichen Heileingriff
- OLG Stuttgart, 12.10.1999 - 14 U 22/99
Arzthaftung - Nahtinsuffizienz - Verwendung von Klammernahtapparaten - …
- BGH, 07.10.2003 - VI ZR 76/03
Umkehr der Beweislast im Arzthaftungsprozeß wegen eines Befunderhebungsfehlers …
- OLG Köln, 03.02.2010 - 5 U 104/09
Zurückweisung der Berufung gegen die Abweisung der Klage auf Schadensersatz wegen …
- LG Wiesbaden, 26.04.2007 - 2 O 195/01
Arzt- und Krankenhaushaftung: Behandlungsfehlerhafte Verzögerung einer …
- OLG Jena, 01.06.2010 - 4 U 498/07
Haftung für Behandlungsfehler nur bei Ursächlichkeit des Schadens
- OLG Jena, 31.05.2011 - 4 U 635/10
zur Verwertung/Nichtverwertung eines (früheren) Gutachtens
- BGH, 22.01.1998 - VI ZR 339/96
- OLG Bremen, 22.08.2000 - 3 U 110/99
Voraussetzungen einer Beweiserleichterung im Arzthaftungsprozess; Begriff des …
- SG Marburg, 06.04.2011 - S 12 KA 831/10
Vertragszahnärztliche Versorgung - Dokumentationspflicht - Nachweis einer …
- BGH, 16.12.2003 - VI ZR 74/03
Verfahrensrecht - Erfolglose Nichtzulassungsbeschwerde
- LG Berlin, 19.07.2007 - 21 O 394/06
Anscheinsbeweis für sorgfaltswidrige Aufbewahrung von ec-Karte und PIN bei …
- OLG Dresden, 21.05.2010 - 4 U 1545/09
Arzthaftung; Orbitalbodenfraktur; Visuskontrolle; Aufklärung
