Rechtsprechung
| BGH, 07.05.1956 - III ZR 243/54 |
Seereise
§ 249 BGB, vertaner Urlaub, Frustrationsschaden, Vertragsstörung;
§ 839 BGB, Aufklärungspflicht der Zollbehörden
Kurzfassungen/Presse
- HERA - Heilbronner Reiserechtsarchiv (Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ajs-luftrecht.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Entschädigung für Nutzungsausfall privat genutzter Luftfahrzeuge (Dr. Christoph Klaas; VersR 1999, 799)
Zeitschriftenfundstellen
- NJW 1956, 1234
Wird zitiert von ... (9)
- BGH, 10.10.1974 - VII ZR 231/73
Schadensersatz wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit bei mangelhaften …
Ein in diese Richtung weisender Ansatz findet sich freilich schon in der "Seereise"-Entscheidung (BGH NJW 1956, 1234, 1235), in der eine Entschädigung für die Beeinträchtigung des Genusses einer solchen Reise zugesprochen wurde, weil den Reisenden ihr Gepäck nicht zur Verfügung stand.Bezeichnenderweise knüpft deshalb auch die Rechtsprechung zur Entschädigung für den vorübergehenden Verlust der Gebrauchsmöglichkeit eines Kraftfahrzeugs im ersten grundlegenden Urteil (BGHZ 40, 345, 349) gerade an die "Seereise"-Entscheidung des Bundesgerichtshofs (NJW 1956, 1234) an, in der bereits auf den "Kommerzialisierungsgedanken" als Kriterium für das Vorliegen eines materiellen Schadens abgehoben worden ist.
- BGH, 14.05.1976 - V ZR 157/74
Entgehende Gebrauchsvorteile beim Schuldnerverzug
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 30.09.1963 - III ZR 137/62
Ersatz von Nutzungsausfall
Noch stärker als in dem vom erkennenden Senat entschiedenen Seereise-Fall (Urt. v. 7. Mai 1956 - III ZR 243/54 - in NJW 1956, 1234) gilt hier der Satz, daß die Benutzungsmöglichkeit des Wagens angesichts dessen, daß sie in aller Regel nur durch entsprechende Vermögensaufwendungen »erkauft« werden kann, tatsächlich »kommerzialisiert« worden ist, so daß eine Beeinträchtigung dieser Benutzungsmöglichkeit auch eine Beeinträchtigung des - mit den gemachten Vermögensaufwendungen erstrebten - vermögenswerten Äquivalentes darstellt.
- BGH, 22.11.1985 - V ZR 237/84
Schadensersatz wegen entgangener Nutzungsmöglichkeit von beweglichen und …
bb) Nicht tragfähig ist des weiteren der sogenannte Kommerzialisierungsgedanke (führend BGH, NJW 1956, 1234 - Seereise-Fall; ihm folgend u. a. BGHZ 40, 345 (349 f.) = NJW 1964, 542; vgl. auch BGHZ 60, 214 (216) = NJW 1973, 747; BGHZ 63, 98 (101) = NJW 1975, 733 - Pelzmantel). - OLG Stuttgart, 19.10.2006 - 7 U 60/06
Umfang des Verdienstausfallschadens: Ersatzfähigkeit der entgangenen …
Die Rechtsprechung hat hier schon das Vorliegen von Vermögensschäden bejaht (z.B. BGH NJW 1956, 1234; BGHZ 63, 98), zeigt aber andererseits Tendenzen, insoweit eine Zuordnung zum immateriellen Bereich vorzunehmen. - BGH, 11.01.1983 - VI ZR 222/80
Umfang des Schadensersatzes wegen entgangenen Urlaubs
Zivilsenat in einer früheren Entscheidung (Urteil vom 7. Mai 1956 - III ZR 243/54 - NJW 1956, 1234 - »Seereisefall«) hinsichtlich einer Amtspflichtverletzung (§ 839 BGB) anders entschieden hatte, mag sich das aus dem besonderen Sachbezug des zollamtlichen Fehlers zu der Urlaubsreise erklären; doch bedarf das hier keines weiteren Eingehens. - BGH, 12.02.1975 - VIII ZR 131/73
Pelzmantel - § 463 BGB <Fassung bis 31.12.01>, § 253 BGB, …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - AG Herne-Wanne, 27.03.1998 - 3 C 5/98
Sitzplatz bei den Backstreet Boys - §§ 325 BGB <Fassung bis …
(Vgl. BGH NJW 1956, S. 1234 (1235); BGHZ 86, 212 (217), offengelassen von BGHZ (GrS) 98, 212 (222 f.); 106, 28 (31).). - AG Köln, 22.01.1981 - 124 C 3029/79 Die abweichende Ansicht des Kl. wird auch nicht durch die Entscheidung des BGH in VersR 56, 491(492) =NJW 56, 1234, (1235) gestützt.
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