Rechtsprechung
| BGH, 06.10.1961 - 2 StR 289/61 |
Selbstbedienung
§ 242 StGB, Einstecken, Beobachtung, Vollendung
Volltextveröffentlichungen (2)
- Alpmann Schmidt
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zeitschriftenfundstellen
- BGHSt 16, 271
- NJW 1961, 2266
- JR 1962, 64
Wird zitiert von ... (42)
- OLG Hamm, 05.01.2009 - 2 Ss 499/08
Diebstahl; Vorbereitungshandlung; Versuch; Anfang der Ausführung
"Gewahrsam" ist die vom Herrschaftswillen getragene tatsächliche Sachherrschaft (RGSt 60, 271, 272; BGHSt 8, 275; 16, 271, 273; OLG Karlsruhe…, Urteil vom 26. Februar 2004 - 1 Ss 105/03 -, zitiert nach juris Rn. 18).Für deren Beurteilung kommt es entscheidend auf die Anschauungen des täglichen Lebens und die Verkehrsauffassung an (BGH…, Beschluss vom 06. Oktober 1961 - 2 StR 189/61 - zitiert nach juris Rn. 10; BGHSt 16, 271, 273; 22, 180, 182).
Denn der Diebstahl ist kein heimliches Delikt (vergleiche nur: BGH, Beschluss vom 06. Oktober 1961 - 2 StR 289/61 - zitiert nach juris Rn. 10).
In solchen Fällen soll der Täter die Zugriffsmöglichkeit des Gewahrsamsinhabers vereitelt und eigenen Gewahrsam begründet haben (BGH, Beschluss vom 06. Oktober 1961 - 2 StR 289/61 - zitiert nach juris Rn. 10 und 11).
- OLG Düsseldorf, 23.10.1989 - 5 Ss 384/89
Sakkos unter Mantel - § 242 StGB, zur Vollendung des Diebstahls bei …
Die Wegnahme einer Sache ist vollendet, sobald der Gewahrsam des bisherigen Inhabers an der Sache ohne oder gegen dessen Willen aufgehoben und diese in die tatsächliche Verfügungsmacht des Täters gelangt ist (BGH in NStZ 1981, 435 ; BGHSt 16, 271 ; OLG Köln NJW 1984, 810 ;… Samson in SK, StGB , 3. Aufl., § 242 Rn. 17).Die Frage, ob neuer Gewahrsam begründet ist, ist nach den tatsächlichen Umständen des Einzelfalles und der Verkehrsanschauung zu beantworten (Senatsbeschluß in NJW 1986, 2266; BGHSt 16, 271 ; BGH in NJW 1981, 997; OLG Köln NJW 1986, 392;… Dreher/Tröndle, StGB , 44 Aufl., § 242 Rn. 14 und 15).
Neuer Gewahrsam ist regelmäßig in dem Augenblick begründet, in dem die Herrschaftsmacht des bisherigen Gewahrsamsinhaber über die Sache vollständig aufgehoben ist (RGSt 76, 131; BGHSt 16, 271 ; 23, 254; 26, 24, 26).
Der eigene Gewahrsam des Täters an der Sache ist damit hergestellt (Senatsbeschluß in JMBl. NW 1988, 20, 21; BGHSt 16, 271 ff im Anschluß an Welzel GA 1960, 257 ff; BGHSt 17, 296; 23, 254; 26, 24, 26;… Dreher/Tröndle aaO. § 242 Rn. 15;… Samson aaO. § 242 Rn. 24;… Ruß in LK, StGB , 10. Aufl., § 242 , Rn. 43 a;… Lackner, StGB , 17. Aufl., § 242 Anm. 3 c).
- OLG Karlsruhe, 26.02.2004 - 1 Ss 105/03
Diebstahl: Vollendung der Wegnahme; Einbrechen bei Öffnen eines verschlossenen …
Ob die vorgenannten Elemente vorliegen, ist nach der natürlichen Auffassung des täglichen Lebens zu beurteilen (BGHSt 16, 271 ; 22, 180 ).Jedoch ist die Möglichkeit des Wegschaffens der Sache im Sinne der sog. Ablationstheorie in Grenzfällen - und so auch im vorliegenden Fall - für die Vollendung der Wegnahme bedeutsam (…vgl. Eser, in Schönke/Schröder, StGB, 20. Aufl. 2001, § 242 Rdnr. 37), was sich daran zeigt, dass nur ein zum Gewahrsamswechsel führendes Ergreifen die Wegnahme vollendet (vgl. BGHSt 16, 271; 23, 254 ; 26, 24 ; OLG Köln NJW 1984, 810).
Das tatsächliche Fortschaffen der Sache aus dem Zugriffsbereich des früheren Gewahrsamsinhabers ist insoweit nicht zwingend erforderlich, denn der Wegnahmebegriff setzt nicht voraus, dass der Täter endgültigen und gesicherten Gewahrsam erlangt hat (vgl. BGHSt 16, 271 ; 23, 254 ).
- BGH, 03.07.1986 - 4 StR 199/86 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 21.04.1970 - 1 StR 45/70
eingestecktes Geld - § 242 StGB, Sachherrschaft, für Gewahrsamswechsel …
Ob das der Fall ist, richtet sich nach den Anschauungen des täglichen Lebens (BGHSt 16, 271, 273).die Verkehrsauffassung weist im Regelfall einer Person, die einen Gegenstand in der Tasche ihrer Kleidung trägt, die ausschließliche Sachherrschaft zu (BGHSt 16, 271, 273 f.; Urteil vom 18. September 1957 - 2 StR 297/57).
- BGH, 26.07.1995 - 4 StR 234/95
Abgrenzung von Diebstahl und Betrug bei Mitnahme von Waren in …
Der Bundesgerichtshof hat bereits auf Vorlage des Bayerischen Obersten Landesgerichts unter Bezugnahme auf BGHSt 16, 271 entschieden, daß, wer in einem Selbstbedienungsladen Waren wegnimmt und einsteckt, um sie sich ohne Bezahlung zuzueignen, keinen Betrug, sondern Diebstahl (bzw. - nach damaliger Gesetzeslage - "Mundraub") begeht, wenn er mit diesen Waren durch die Kassensperre geht, ohne sie zwecks Bezahlung des Kaufpreises vorzuweisen ( BGHSt 17, 205, 206).Hätte derselbe Täter demgegenüber die Ware bereits vor dem Passieren der Kasse eingesteckt und damit - nach auch vom Oberlandesgericht Düsseldorf geteilter Auffassung - vollendeten Diebstahl begangen ( BGHSt 16, 271; OLG Düsseldorf NJW 1986, 2266), so wäre er, wenn er unter den gleichen Voraussetzungen Gewalt anwendet, wegen eines Verbrechens des räuberischen Diebstahls zu bestrafen.
- BGH, 06.11.1974 - 3 StR 200/74
Banküberfall - § 249 StGB, Vollendung der Wegnahme
Wie auch die Revision nicht verkennt, setzt die Wegnahme nicht voraus, daß der Täter endgültigen und gesicherten Gewahrsam erlangt (BGH vom 21. Juni 1967 - 4 StR 475/66 - bei Dallinger, MDR 1967, 896; BGH vom 4. Februar 1969 - 5 StR 711/68 - und vom 23. Januar 1968 - 1 StR 577/67 -, beide bei Dallinger, MDR 1969, 359; BGHSt 16, 271, 275; 23, 254).Ob sich an der Begründung neuen Gewahrsams durch den Täter selbst dann nichts ändert, wenn dieser nicht die geringste Möglichkeit hat, mit seiner Beute zu entkommen, etwa weil er beobachtet und in das Gebäude, in dem er gestohlen hat, eingeschlossen worden ist (RGSt 53, 144, in BGHSt 16, 271 zustimmend in Bezug genommen), mag dahinstehen.
- BGH, 22.04.1997 - 1 StR 701/96
Berücksichtigung einer objektiv willkürlichen Zuständigkeitsbegründung durch das …
d) Die unterschiedlichen Auffassungen des erkennenden Senats und des 4. Strafsenats zur Frage, ob eine willkürliche Annahme seiner Zuständigkeit durch das höhere Gericht nur auf eine entsprechende Verfahrensrüge oder von Amts wegen zu beachten ist, führen hier jedoch nicht zu einem Verfahren gemäß § 132 GVG, da die Revision des Angeklagten auch unter Zugrundelegung der Rechtsauffassung des 4. Strafsenats zu verwerfen wäre (vgl. BGHSt 16, 271, 278 ;… K. Schäfer/Harms in Löwe/Rosenberg aaO § 132 GVG Rdn. 5 m.w. N. in Fußn. 17):. - BGH, 04.09.2008 - 1 StR 383/08
Beweiswürdigung (fehlerhafte Anwendung des Zweifelsgrundsatzes); Gewahrsamsbruch …
Deshalb hängt das Bestehen tatsächlicher Sachherrschaft nicht in erster Linie, jedenfalls nicht allein von der körperlichen Nähe zur Sache und nicht von der physischen Kraft ab, mit der die Beziehung zur Sache aufrechterhalten wird oder aufrechterhalten werden kann (vgl. BGHSt 16, 271, 273).Deshalb hängt das Bestehen tatsächlicher Sachherrschaft nicht in erster Linie, jedenfalls nicht allein von der körperlichen Nähe zur Sache und nicht von der physischen Kraft ab, mit der die Beziehung zur Sache aufrechterhalten wird oder aufrechterhalten werden kann (vgl. BGHSt 16, 271, 273).
- BayObLG, 29.05.1995 - 1St RR 75/95
Fototüte mit Sicherungsetikett - § 242 StGB, Gewahrssamssphäre, faktische …
Neuer Gewahrsam ist begründet, die Wegnahme daher vollendet, wenn der Täter die Herrschaft über die Sache derart erlangt hat, daß er sie unbehindert durch den alten Gewahrsamsinhaber ausüben und dieser seinerseits über die Sache nicht mehr verfügen kann, ohne die Verfügungsgewalt des Täters zu beseitigen (…Lackner StGB 21. Aufl. § 242 Rn. 15 m.w.N.); dabei sind die Anschauungen des täglichen Lebens entscheidend (BGHSt 16, 271).Von diesen, im nachhinein oft gar nicht zu rekonstruierenden, Zufälligkeiten kann aber die Frage der Gewahrsamsbegründung nicht abhängen, zumal auch eine nur ganz vorübergehende Sachherrschaft Gewahrsam ist (BGHSt 16, 271/273).
- BGH, 11.11.2010 - 5 StR 423/10
Diebstahl; Raub; Gewahrsam (Dachboden; Hausrecht; vollständige Sachherrschaft).
- BGH, 26.06.2008 - 3 StR 182/08
Schwerer Raub; Diebstahl (Vollendung der Wegnahme: Gewahrsamswechsel, …
- BGH, 04.12.1981 - 3 StR 408/81
- OLG Celle, 13.09.2011 - 1 Ws 355/11
Dreieckserpressung, Mitgewahrsam, Näheverhältnis
- OLG Köln, 17.05.2005 - 8 Ss 87/05
Beratung des Angeklagten mit Verteidiger und Rechtsmittelverzicht
- BGH, 18.02.2010 - 3 StR 556/09
Schwerer Raub (Verwenden eines gefährlichen Werkzeugs; Drohung; Versuch; …
- BGH, 06.04.1965 - 1 StR 73/65
Bauernkeller - §§ 249, 250 StGB, Gewalt, Vollendung, Beendigung, …
- BVerwG, 15.10.2008 - 2 WD 16.07
Disziplinargerichtsbarkeit über Soldaten; Durchsuchung der Unterkunftsstube und …
- BGH, 05.05.1987 - 1 StR 97/87
Beendigung des Diebstahls
- OLG Frankfurt, 16.01.1993 - 3 Ss 396/92
- BGH, 20.03.1985 - 2 StR 44/85
Gewahrsam eines erheblich Verletzten
- BGH, 24.03.1994 - 4 StR 656/93
- BGH, 08.03.1988 - 5 StR 532/87
- OLG Bamberg, 29.01.2008 - 2 Ss 125/07
- BGH, 13.04.1962 - 1 StR 41/62
- BGH, 12.06.1968 - 2 StR 106/68
Münzfernseher - § 242 StGB, Bestimmung des "Gewahrsams" in Bezug auf einen …
- BayObLG, 08.07.1997 - 2St RR 99/97
Gewahrsamsbruch bei Kaufhausdiebstahl - Antreffen des Täters vor dem …
- BGH, 24.06.1981 - 3 StR 182/81
Aufladen des Tresors - §§ 242, 22 StGB, nur versuchter, nicht …
- BGH, 27.11.1974 - IV ZR 117/73
Zur Deckung in der Teilkaskoversicherung - Abgrenzung zwischen Trickdiebstahl und …
- BGH, 22.11.1990 - 4 StR 456/90
- LG Gera, 29.09.1999 - 540 Js 15206/98
- BGH, 14.10.1986 - 1 StR 542/86
- BGH, 14.07.1987 - 4 StR 324/87
- BGH, 23.06.1988 - 4 StR 110/88
- BGH, 08.02.1996 - 4 StR 772/95
- KG, 04.09.2000 - 1 Ss 192/00
- BGH, 23.01.1979 - 5 StR 804/78
- BGH, 15.09.1987 - 1 StR 460/87
- BGH, 13.12.1988 - 1 StR 678/88
- BGH, 27.03.1990 - 1 StR 114/90
- OLG Oldenburg, 06.06.1994 - Ss 174/94
Gewahrsam, Mitgewahrsam, Zueignung, Vorgesetzter
- OLG Köln, 24.09.2004 - Ss 391/04
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