Rechtsprechung
| BVerfG, 14.04.1987 - 1 BvL 25/84 |
Selbstbedienung bei Arzneimitteln
Art. 3 Abs. 1, Art. 12 GG;
Art. 100 GG, mittelbare Entscheidungserheblichkeit
Volltextveröffentlichungen (3)
- DFR
Selbstbedienung bei Arzneimitteln
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ApothBetrO § 10 Abs. 2; GG Art. 3 Abs. 1
Verfassungswidrigkeit der unterschiedlichen Regelung der Selbstbedienung bei freiverkäuflichen Arzneimitteln in Apotheken und im übrigen Einzelhandel - Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Selbstbedienung frei verkäuflicher Arzneimittel in Apotheken
Zeitschriftenfundstellen
- BVerfGE 75, 166
- NJW 1987, 2919
- BB 1987, 1769
- NVwZ 1987, 1067
Wird zitiert von ... (40)
- BVerfG, 22.05.1996 - 1 BvR 744/88
Werbeverbote für Apotheker sind zum Teil verfassungswidrig
Das öffentliche Interesse, das das "Sonderrecht" für Apotheken legitimiert, ist auf die Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Arzneimittelversorgung der Bevölkerung gerichtet; daran müssen sich Beschränkungen der Berufsfreiheit messen lassen (vgl. BVerfGE 75, 166 [181]).Dies hat der Senat in der Entscheidung zum Selbstbedienungsverbot bereits ausgeführt (BVerfGE 75, 166 [180]).
- BVerfG, 13.09.2005 - 2 BvF 2/03
Beitragssatzsicherungsgesetz mit Grundgesetz vereinbar
Ein etwaiges Problem liegt also nicht im Nebeneinander von Bestimmungen unterschiedlichen Rangs in einem Textkörper, sondern in der allgemeinen Frage des notwendigen (sachlichen) Zusammenhangs bzw. der Teilbarkeit von Regelungen, zu deren Beantwortung auf reichlich vorhandene Judikatur zurückgegriffen werden kann (vgl. zum Ganzen BVerfGE 75, 166 ; 87, 114 ). - BVerfG, 09.05.2006 - 2 BvL 1/02
Konkrete Normenkontrolle (Richtervorlage; Angabe und Begründung eines anderen …
So kann eine Norm auch dann entscheidungserheblich sein, wenn sie nicht unmittelbare Grundlage der Entscheidung ist, sondern aus ihr nur Schlüsse für die Auslegung oder den Fortbestand einer unmittelbar entscheidungserheblichen Norm zu ziehen sind, mit der Folge, dass die zu treffende Entscheidung bei Ungültigkeit der erstgenannten Norm eine andere wäre als bei deren Gültigkeit (vgl. BVerfGE 49, 260, 269 f.; 75, 166, 175).So kann eine Norm auch dann entscheidungserheblich sein, wenn sie nicht unmittelbare Grundlage der Entscheidung ist, sondern aus ihr nur Schlüsse für die Auslegung oder den Fortbestand einer unmittelbar entscheidungserheblichen Norm zu ziehen sind, mit der Folge, dass die zu treffende Entscheidung bei Ungültigkeit der erstgenannten Norm eine andere wäre als bei deren Gültigkeit (vgl. BVerfGE 49, 260 ; 75, 166 ).
Das Bundesverfassungsgericht hat Fälle mittelbarer Entscheidungserheblichkeit bisher nur ausnahmsweise und nur dann angenommen, wenn eine Norm zwar nicht unmittelbare Rechtsgrundlage für das geltend gemachte Begehren im Ausgangsverfahren ist, ihre verfassungsrechtliche Bewertung aber zugleich über die Verfassungsmäßigkeit der unmittelbar maßgeblichen Rechtsgrundlage entscheidet (vgl. BVerfGE 20, 296 ; 32, 346 ; 48, 29 für den Fall, dass das unmittelbar entscheidungserhebliche Verordnungsrecht auf einer zur Nachprüfung gestellten gesetzlichen Ermächtigung beruht; BVerfGE 30, 227 ; 32, 260 : das unmittelbar entscheidungserhebliche Verordnungsrecht wiederholt nur den wesentlichen Inhalt der zur Nachprüfung gestellten Gesetzesnorm; BVerfGE 49, 260 : entscheidungserhebliches Recht des BAT, das eine Verweisung auf das zur Nachprüfung gestellte Recht des BBesG enthält; BVerfGE 75, 166 : entscheidungserhebliches Verordnungsrecht, das eine nachfolgend erlassene und zur Nachprüfung gestellte Gesetzesnorm erst verständlich macht).
- BVerfG, 09.05.2006 - 2 BvL 4/02
Konkrete Normenkontrolle (Richtervorlage; Angabe und Begründung eines anderen …
So kann eine Norm auch dann entscheidungserheblich sein, wenn sie nicht unmittelbare Grundlage der Entscheidung ist, sondern aus ihr nur Schlüsse für die Auslegung oder den Fortbestand einer unmittelbar entscheidungserheblichen Norm zu ziehen sind, mit der Folge, dass die zu treffende Entscheidung bei Ungültigkeit der erstgenannten Norm eine andere wäre als bei deren Gültigkeit (vgl. BVerfGE 49, 260, 269 f.; 75, 166, 175).So kann eine Norm auch dann entscheidungserheblich sein, wenn sie nicht unmittelbare Grundlage der Entscheidung ist, sondern aus ihr nur Schlüsse für die Auslegung oder den Fortbestand einer unmittelbar entscheidungserheblichen Norm zu ziehen sind, mit der Folge, dass die zu treffende Entscheidung bei Ungültigkeit der erstgenannten Norm eine andere wäre als bei deren Gültigkeit (vgl. BVerfGE 49, 260 ; 75, 166 ).
Das Bundesverfassungsgericht hat Fälle mittelbarer Entscheidungserheblichkeit bisher nur ausnahmsweise und nur dann angenommen, wenn eine Norm zwar nicht unmittelbare Rechtsgrundlage für das geltend gemachte Begehren im Ausgangsverfahren ist, ihre verfassungsrechtliche Bewertung aber zugleich über die Verfassungsmäßigkeit der unmittelbar maßgeblichen Rechtsgrundlage entscheidet (vgl. BVerfGE 20, 296 ; 32, 346 ; 48, 29 für den Fall, dass das unmittelbar entscheidungserhebliche Verordnungsrecht auf einer zur Nachprüfung gestellten gesetzlichen Ermächtigung beruht; BVerfGE 30, 227 ; 32, 260 : das unmittelbar entscheidungserhebliche Verordnungsrecht wiederholt nur den wesentlichen Inhalt der zur Nachprüfung gestellten Gesetzesnorm; BVerfGE 49, 260 : entscheidungserhebliches Recht des BAT, das eine Verweisung auf das zur Nachprüfung gestellte Recht des BBesG enthält; BVerfGE 75, 166 : entscheidungserhebliches Verordnungsrecht, das eine nachfolgend erlassene und zur Nachprüfung gestellte Gesetzesnorm erst verständlich macht).
- BVerfG, 09.05.2006 - 2 BvL 5/02
Konkrete Normenkontrolle (Richtervorlage; Angabe und Begründung eines anderen …
So kann eine Norm auch dann entscheidungserheblich sein, wenn sie nicht unmittelbare Grundlage der Entscheidung ist, sondern aus ihr nur Schlüsse für die Auslegung oder den Fortbestand einer unmittelbar entscheidungserheblichen Norm zu ziehen sind, mit der Folge, dass die zu treffende Entscheidung bei Ungültigkeit der erstgenannten Norm eine andere wäre als bei deren Gültigkeit (vgl. BVerfGE 49, 260, 269 f.; 75, 166, 175).So kann eine Norm auch dann entscheidungserheblich sein, wenn sie nicht unmittelbare Grundlage der Entscheidung ist, sondern aus ihr nur Schlüsse für die Auslegung oder den Fortbestand einer unmittelbar entscheidungserheblichen Norm zu ziehen sind, mit der Folge, dass die zu treffende Entscheidung bei Ungültigkeit der erstgenannten Norm eine andere wäre als bei deren Gültigkeit (vgl. BVerfGE 49, 260 ; 75, 166 ).
Das Bundesverfassungsgericht hat Fälle mittelbarer Entscheidungserheblichkeit bisher nur ausnahmsweise und nur dann angenommen, wenn eine Norm zwar nicht unmittelbare Rechtsgrundlage für das geltend gemachte Begehren im Ausgangsverfahren ist, ihre verfassungsrechtliche Bewertung aber zugleich über die Verfassungsmäßigkeit der unmittelbar maßgeblichen Rechtsgrundlage entscheidet (vgl. BVerfGE 20, 296 ; 32, 346 ; 48, 29 für den Fall, dass das unmittelbar entscheidungserhebliche Verordnungsrecht auf einer zur Nachprüfung gestellten gesetzlichen Ermächtigung beruht; BVerfGE 30, 227 ; 32, 260 für den Fall, dass das unmittelbar entscheidungserhebliche Verordnungsrecht nur den wesentlichen Inhalt der zur Nachprüfung gestellten Gesetzesnorm wiederholt; BVerfGE 49, 260 : entscheidungserhebliches Recht des BAT, das eine Verweisung auf das zur Nachprüfung gestellte Recht des BBesG enthält; BVerfGE 75, 166 : entscheidungserhebliches Verordnungsrecht, das eine nachfolgend erlassene und zur Nachprüfung gestellte Gesetzesnorm erst verständlich macht).
- BVerfG, 16.03.2000 - 1 BvR 1453/99
Erneute erfolglose Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit dem …
Diese liegt vor, wenn der Gesetzgeber eine Gruppe von Normadressaten im Verhältnis zu anderen Normadressaten anders behandelt, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie eine Ungleichbehandlung rechtfertigen (vgl. BVerfGE 75, 166 ; stRspr). - BVerfG, 08.04.1998 - 1 BvR 1773/96
Sozietätsverbote zwischen Anwaltsnotar und Wirtschaftsprüfer sind …
Sofern er Gefahren befürchtet und ihnen durch Einschränkungen der Berufsausübungsfreiheit oder durch die Prägung einheitlicher Berufsbilder begegnen will, müssen die Berufsausübungsregelungen allerdings so ausgestaltet werden, daß der allgemeine Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG gewahrt wird (vgl. BVerfGE 75, 166 ). - BSG, 20.01.1999 - B 6 KA 9/98 R
Beschränkung - Abrechenbarkeit - vertragsärztliche Leistung -Honorarpolitik - …
Sie gelten ebenfalls für untergesetzliche Rechtsnormen (vgl hierzu BVerfGE 65, 325, 357 f betr Satzung; BVerfGE 75, 166, 182 f betr Rechtsverordnung und Gesetz; vgl auch BVerfGE 13, 248, 260 f betr Rechtsverordnung). - OLG Oldenburg, 09.07.2010 - 2 SsRs 220/09
Bestimmtheitsgebot: Bußgeldtatbestand des Verstoßes gegen die Pflicht zur …
Für Rechtsverordnungen besteht eine solches Monopol nicht (BVerfGE 75, 166; BVerfGE 48, 40).Der Inhalt des § 2 Abs. 3 a StVO wird auch nicht von einer Norm des formellen Rechts vorausgesetzt (zu diesen Ausnahmekriterien vgl. BVerfGE 75, 166).
- BGH, 11.02.1999 - I ZR 18/97
Verkaufsschütten vor Apotheken - GG - Gleichbehandlung; GG - Berufsfreiheit
Der Gesetzgeber darf zwar ein übersteigertes kaufmännisches Werbeverhalten des Apothekers im Interesse einer funktionstüchtigen Gesundheitsvorsorge verhindern (vgl. BVerfGE 53, 96, 98 f.; 75, 166, 182).Der Gleichbehandlungsgrundsatz ist verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten ungleich behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, daß sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (BVerfGE 75, 166, 179 m.w.N.).
- BVerfG, 27.09.2005 - 2 BvL 11/02
Stufe
- BVerfG, 16.02.2000 - 1 BvR 420/97
Verbot der Frischzellenherstellung ist nichtig/ Bund hatte keine …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 19.08.2010 - 13 A 182/08
- BGH, 25.04.2002 - 4 StR 152/01
Verurteilung eines Apothekers wegen Betreibens einer Apothekenkette aufgehoben
- VG Aachen, 07.12.2007 - 7 K 1622/03
- BGH, 15.10.2008 - IV ZR 121/06
Rechtmäßigkeit der Umstellung der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes von …
- VGH Hessen, 26.11.2008 - 6 A 694/08
Verbot, Pflanzenschutzmittel mittels Selbstbedienung in den Verkehr zu bringen; …
- BSG, 24.06.1998 - B 14 KG 2/98 R
Kindergeld - Familienleistung - Kinderzuschuß - Arbeitnehmer - Beamter - Rentner …
- BVerwG, 09.12.2004 - 3 C 11.04
Psychologischer Psychotherapeut; Approbation als -; Übergangsregelung für die …
- BAG, 14.09.1994 - 4 AZR 761/93
Apotheken- und Einzeltarifverträge; Fachlicher Geltungsbereich der Tarifverträge …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 16.08.1999 - 6 A 3061/97
- OVG Nordrhein-Westfalen, 22.09.2000 - 8 A 2429/99
- BVerwG, 29.09.1994 - 3 C 1.93
Berufsrecht: Verfassungsmäßigkeit des § 4 Abs. 5 ApBetrO 1987
- OVG Nordrhein-Westfalen, 26.08.1999 - 13 A 202/99
- OVG Niedersachsen, 11.12.2003 - 8 LB 2892/01
Approbation als Psychologischer Psychotherapeut bzw. Kinder- und …
- VG Düsseldorf, 23.11.2004 - 2 K 6217/02
- BVerwG, 05.09.1991 - 3 N 1.89
- BVerwG, 24.08.1994 - 7 NB 5.93
- VerfGH Sachsen, 23.01.1997 - 7-IV-94
- BSG, 20.01.1999 - B 6 KA 16/98 R
Beschränkung der Abrechenbarkeit einer Leistung nach dem EBM-Ä, …
- VG Düsseldorf, 31.08.2001 - 18 K 11762/96
Verwaltungsgericht verpflichtet Innenminister des Landes NRW Genehmigung zur …
- LSG Hamburg, 11.01.2006 - L 4 SB 14/05
- LSG Hamburg, 08.08.2006 - L 4 SB 22/05
Rundfunkgebührenbefreiung im Schwerbehindertenrecht
- OVG Hamburg, 22.03.1994 - Bf VI 38/92
Gewerberecht: Verlängerung der Sperrzeiten für eine Spielhalle
- OLG Nürnberg, 27.04.1995 - 3 U 665/95
Ankündigung bestimmter Leistungen durch Apotheker als Wettbewerbsverstoß
- OVG Saarland, 13.01.1998 - 1 Q 151/97
Gewerberecht: Untersagung des Versandhandels mit Arzneimitteln
- VGH Baden-Württemberg, 08.05.2001 - 9 S 2576/00
Psychotherapeut Akademischer, Approbation, Gleichheitssatz, Übergangsvorschrift
- OVG Niedersachsen, 25.09.1992 - 8 K 4440/91
Werbeverbot für nicht apothekenpflichtige Arzneimittel und für apothekenübliche …
- LAG Hamburg, 30.05.1990 - 4 Sa 59/89
- OVG Schleswig-Holstein, 01.07.1994 - 3 L 239/93
