Rechtsprechung
   BGH, 12.12.1989 - XI ZR 117/89   

Selbstmordversuch in Untersuchungshaft

§ 13 GVG, § 40 I 1 2. HS VwGO, § 93 Abs. 3 StVollzG;

§§ 677 ff BGB analog, öffentlich-rechtliche GoA, Fürsorgepflicht

Volltextveröffentlichungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsweg für Klage der Justizverwaltung gegen Strafgefangenen wegen der Kosten eines Selbstmordversuchs

Kurzfassungen/Presse

  • recht.com (Leitsatz/Auszüge/Zusammenfassung)

Zeitschriftenfundstellen

  • BGHZ 109, 354
  • NJW 1990, 1604
  • NJW-RR 1990, 859
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Wird zitiert von ... (3)  

  • BSG, 17.11.1999 - B 6 KA 14/99 R  

    Honorierung bei Behandlung von heilfürsorgeberechtigten Personen, unentgeltliche

    Die Beklagte hat wegen der Durchführung der Abrechnungen für zahnärztliche Behandlungen bei Soldaten der Bundeswehr in der Zeit vom 1. Januar 1986 bis 30. Juni 1989 einen Anspruch aus öffentlich-rechtlicher GoA analog §§ 677 ff BGB (dazu allgemein BVerwGE 27, 314, 318; 48, 279, 285; 80, 170, 172; BGHZ 109, 354, 358; BSGE 67, 100, 101 = SozR 3-7610 § 683 Nr. 1 S 2) dem Grunde nach.
  • OLG Koblenz, 28.05.1997 - 1 Ws 170/97  
    Zu diesen gehören auch die Kosten der Untersuchungshaft (BGHZ 109, S. 354, 357).

    Nach übereinstimmender Meinung in Rechtsprechung und Lehre ist der für Strafgefangene geltende Ausnahmetatbestand des § 93 Abs. 1 StVollzG nämlich auf Untersuchungsgefangene nicht anwendbar (BGHZ 109, S. 354, 359; Schwind/Böhm, 2. Aufl., § 93 Rdnr. 4).

  • BayObLG, 25.02.2002 - 1Z RR 331/99  

    Aufwendungsersatzanspruch der bayerischen Feuerwehr für Pflichteinsätze -

    Auch in anderen Entscheidungen ist der Bundesgerichtshof davon ausgegangen, dass durch - privat- oder öffentlich-rechtliche - Sonderregelungen die bürgerlich-rechtlichen Ansprüche aus Geschäftsführung ohne Auftrag ausgeschlossen werden können (BGHZ 33, 251/258; 65, 384/388; 98, 235/242 f.; vgl. auch BGHZ 109, 354/359; NJW 1968, 43).
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