Rechtsprechung
| BGH, 04.05.2001 - V ZR 435/99 |
Setzungsrisse
§ 249 Abs. 2 Satz 1 BGB, Schadenersatzanspruch ist bei Veräußerung der beschädigten Sache mit abtretbar (Rechtsprechungsänderung)
Volltextveröffentlichungen (12)
- lexetius.com
BGB § 249 Satz 2 Gb
- bundesgerichtshof.de
- Alpmann Schmidt
- openjur.de
- Prof. Dr. Lorenz
Grundsatz der Naturalrestitution: Anspruch auf Ersatz der Reparaturkosten nach § 249 S. 2 BGB bei Veräußerung des beschädigten Gegenstands unter Abtretung von Ersatzansprüchen (Änderung der Rspr.)
- Deutsches Notarinstitut
BGB § 249 Satz 2 Gb
Fortbestand des Schadensersatzanspruches bei Grundstücksbeschädigung trotz Grundstücksveräußerung - NWB SteuerXpert START
BGB § 249 Satz 2 Gb
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Übergang des Schadensersatzanspruchs bei Übereignung eines beschädigten Grundstücks
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Immobilien
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
- Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Änderung der BGH-Rechtsprechung: Schadensersatzanspruch des Erwerbers eines beschädigten Grundstücks, sofern Anspruchsabtretung vor Eigentumsübertragung erfolgte
- ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Geldersatz für Sachschaden auch nach Veräußerung der Sache bei gleichzeitiger Abtretung des Schadensersatzanspruchs
Kurzfassungen/Presse (2)
- Benkelberg & Kollegen (Kurzmitteilung)
- finanztip.de (Kurzinformation)
Nachbargrundstück, Bauarbeiten, Beschädigung, Schadensersatz
Besprechungen u.ä. (5)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Schadensersatz: Wiederherstellungsaufwand auch nach Veräußerung des Objekts? (IBR 2001, 460)
- neue-justiz.de
, S. 42 (Entscheidungsbesprechung)
§ 249 Satz 2 BGB
Schadensersatz - Naturalrestitution trotz Veräußerung der Sache - Abtretung - grundeigentum-verlag.de (Entscheidungsbesprechung)
Schadensersatz - Grundstücksverkauf ließ Anspruch unberührt
- nieber-winkler.de (Entscheidungsbesprechung)
§ 249 BGB
Schadensersatz - Naturalrestitution trotz Veräußerung der Sache - Abtretung - EWiR-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 2,90 €) (Entscheidungsbesprechung)
Geldersatz für Sachschaden auch nach Veräußerung der Sache bei gleichzeitiger Abtretung des Schadensersatzanspruchs
Zeitschriftenfundstellen
- BGHZ 147, 320
- NJW 2001, 2250
- ZIP 2001, 1205
- MDR 2001, 986
- WM 2001, 1416
- BB 2001, 1379
- NJW-RR 2001, 1235
- NZM 2001, 727
- NZBau 2001, 493
- NJ 2002, 90
- WM 2001, 1418
- NJW-RR 2001, 1235 (Ls.)
- IBR 2001, 460
- DB 2001, 2139
- BauR 2001, 1437
- VersR 2002, 447
Wird zitiert von ... (13)
- BGH, 22.09.2004 - VIII ZR 360/03
Mietrecht - Unwirksamkeit v. Schönheitsreparaturklauseln mit starrem Fristenplan
Veräußert der Eigentümer sein beschädigtes Hausgrundstück, bevor er den zur Herstellung erforderlichen Geldbetrag erhalten hat, so wird die Herstellung mit der Folge unmöglich, daß der Anspruch aus § 249 Satz 2 BGB a.F. erlischt (BGHZ 81, 385; 147, 320, 322, jew. V. Zivilsenat; anders - jedoch auf diese Fallgruppe beschränkt - für den Ersatz fiktiver Reparaturkosten beim Verkauf eines beschädigten Kraftfahrzeugs der VI. Zivilsenat, BGHZ 66, 239; BGH, Urteil vom 5. März 1985 - VI ZR 204/83, NJW 1985, 2469 unter I m.w.Nachw.).Der Anspruch aus § 249 Satz 2 BGB a.F. erlischt dagegen nicht, wenn er spätestens mit Wirksamwerden der Eigentumsübertragung an den Erwerber des Grundstücks abgetreten wird (BGHZ 147, 320, 323 ff.); eine Abtretung des Herstellungsanspruchs an die Erwerber liegt nach den Feststellungen des Berufungsgerichts jedoch nicht vor.
Erlischt der Herstellungsanspruch, kann der Geschädigte, wovon auch das Berufungsgericht ausgegangen ist, Kompensation seines Schadens nach § 251 Abs. 1 BGB verlangen (BGHZ 81, 385, 392; 147, 320, 322).
- BGH, 29.05.2002 - XII ZR 28/99
Mietrecht - Übergang des Schadensersatzes an Rechtsnachfolger des Vermieters?
Wird ein Anspruch auf Zahlung des zur Schönheitsreperatur erforderlichen Geldbetrages spätestens mit dem Wirksamwerden der Übertragung des Eigentums an dem Grundstück an den Erwerber abgetreten, so besteht dieser Anspruch fort (BGH, Urteil vom 04.05.2001 - V ZR 435/99, IBR 2001, 460).Zumindest für den hier vorliegenden Fall, daß ein Anspruch auf Zahlung des zur Herstellung erforderlichen Geldbetrages spätestens mit dem Wirksamwerden der Übertragung des Eigentums an dem Grundstück an den Erwerber abgetreten wird, geht der V. Zivilsenat nunmehr vom Fortbestand dieses Anspruchs aus (vgl. Urteil vom 4. Mai 2001 - V ZR 435/99 - ZIP 2001, 1205, 1206 f. m. Anm. Vogel, EWiR § 249 2/01).
- BGH, 22.07.2004 - VII ZR 275/03
Bauvertrag - Besteht Schadensersatzanspruch nach Verkauf weiter?
Die vom Berufungsgericht herangezogene Rechtsprechung des V. Zivilsenats (BGH, Urteil vom 2. Oktober 1981 - V ZR 147/80, BGHZ 81, 385; BGH, Urteil vom 5. März 1993 - V ZR 87/91, NJW 1993, 1793; BGH, Urteil vom 4. Mai 2001 - V ZR 435/99, BGHZ 147, 320) betrifft Ansprüche außerhalb des Werkvertragsrechts und steht, wie der erkennende Senat ebenfalls bereits entschieden hat (BGH…, Urteil vom 6. November 1986 - VII ZR 97/85, aaO), dieser Rechtsprechung nicht entgegen.
- OLG Düsseldorf, 07.06.2011 - 24 U 123/09
Mietrecht - Kein Abzug "neu für alt" ohne Bereicherung!
(1) Allerdings wird nach der Rechtsprechung des V. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHZ 81, 385, 390 ff. = NJW 1982, 98; BGH NJW 1993, 1793; modifiziert BGHZ 147, 320 = NJW 2001, 2250, ebenso der III. Zivilsenat für ehemaliges Bergrecht der DDR, das keine dem § 249 Satz 2 BGB vergleichbare Vorschrift enthielt, BGHZ 142, 172 = NJW 1999, 3332), dem Geschädigten die Wiederherstellung eines beschädigten Grundstücks im Sinne des § 249 Satz 1 BGB a.F. dann aus rechtlichen Gründen unmöglich, wenn er es im beschädigten Zustand veräußert.Denn der mit § 249 BGB a.F. bezweckte Rechtsgüterschutz entfällt auch nach der Rechtsprechung des III. und des V. Zivilsenats nur, wenn der geschädigte Eigentümer die beschädigte Sache im unreparierten Zustand veräußert (vgl. BGHZ 142, 172 = NJW 1999, 3332, 3334 sub II.3b,bb(2) und BGH NJW 2001, 2250).
- BGH, 17.01.2002 - III ZR 315/00
Schadensersatzansprüche des Grundstückseigentümers bei Übertragung des Eigentums …
Wie der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs - nach Erlaß des Berufungsurteils - durch Urteil vom 4. Mai 2001 (V ZR 435/99 - NJW 2001, 2250; zur Veröffentlichung in BGHZ 147, 320 vorgesehen) entschieden hat, erlischt der Anspruch aus § 249 Satz 2 BGB auf Zahlung des zur Herstellung erforderlichen Geldbetrags bei Übertragung des Eigentums an einem beschädigten Grundstück dann nicht, wenn er spätestens mit Wirksamwerden der Eigentumsübertragung an den Erwerber des Grundstücks abgetreten wird. - BGH, 25.04.2005 - II ZR 224/03
Gesellschaftsrecht - Ausübung eines Vorkaufsrechts
- OLG Düsseldorf, 25.07.2003 - 22 U 6/03
Bauträger - Altbau: Haftung bei unsanierter Bausubstanz
Diesen Grundsatz hat der 5. Zivilsenat des BGH mittlerweile dahingehend eingeschränkt, dass der Anspruch auf die Wiederherstellungskosten gem. § 249 Satz 2 BGB a.F. dann nicht erlischt, wenn er spätestens mit Wirksamwerden der Eigentumsübertragung an den Erwerber des Grundstücks abgetreten wird (BGHZ 147, 320). - OLG Saarbrücken, 04.04.2006 - 4 U 579/04
Mietrecht - Vorteilsausgleich einer Mietabfindung
Ausgehend vom Wortlaut des § 249 Satz 2 a.F. BGB (jetzt § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB), wonach der Gläubiger den zur Herstellung erforderlichen Geldbetrag nur "statt der Herstellung" verlangen kann, scheide der Anspruch aus, wenn der Geschädigte den Gegenstand, um dessen Wiederherstellung es gehe, veräußere oder wenn der Gegenstand untergehe (BGHZ 147, 320, 323 ff.; 81, 389, 390;… BGH, Urt. v. 8.7.1999 - III ZR 159/97, NJW 1999, 3332, 3334;… zustimmend: Palandt/Heinrichs, BGB, 65. Aufl., § 249 Rdnr. 3). - LG Duisburg, 17.02.2004 - 13 S 209/03
Formularmäßige Überwälzung der Schönheitsreparaturen auf den Mieter nach festem …
Der Anspruch auf Ersatz der Herstellungskosten erlischt nur dann nicht, wenn er spätestens mit dem Wirksamwerden der Eigentumsübertragung an den Erwerber abgetreten wird (BGH NZM 2001, 727). - OLG Koblenz, 08.10.2004 - 10 U 1190/02
Immobilien - Grunddienstbarkeitsberechtigter muss Eigentümerinteressen wahren!
Es ist nach § 251 Abs. 1 BGB a.F. lediglich der Ersatz des Wertinteresses in Betracht zu ziehen, das sich bei geordneten Marktverhältnissen regelmäßig in einem schadensbedingt entstehenden Mindererlös als Wertminderungsschaden niederschlägt, d.h. Abschlag vom Kaufpreis (vgl. BGHZ 81, 385, 392 = NJW 1982, 446; BGH NJW 1993, 1793; NJW 1999, 2896; NJW 2001, 2250, NJW 2002, 736). - BGH, 09.11.2001 - LwZR 7/01
- AG Hamburg, 11.05.2005 - 46 C 238/03
- OLG Celle, 20.11.2002 - 7 U 3/02
Bauvertrag - Löcher in Bodenplatte: Nachbesserung oder Minderung?
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