Rechtsprechung
| BGH, 03.07.1990 - VI ZR 239/89 |
Sicherheitsgurt III
§ 21a StVO, § 254 BGB;
§ 286 ZPO, Anscheinsbeweis für unterlassenes Anlegen des Sicherheitsgurtes bei entsprechender Unfallstypik
Volltextveröffentlichungen (3)
- Alpmann Schmidt
- Jurion
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anscheinsbeweis für die Nichtbenutzung des Sicherheitsgurts
Kurzfassungen/Presse (2)
- recht.com (Leitsatz/Auszüge/Zusammenfassung)
- Der Betrieb (Leitsatz)
Kfz-Unfall: Streit über Frage, ob der Verletzte den Sicherheitsgurt angelegt hatte
Zeitschriftenfundstellen
- NJW 1991, 230
- MDR 1991, 235
- DB 1990, 2117
- NJW-RR 1991, 413
- NZV 1990, 386
- VersR 1991, 195
Wird zitiert von ... (63)
- BGH, 05.10.2004 - XI ZR 210/03
Bankrecht - Beweislast bei ec-Karten Missbrauch
Spricht ein Anscheinsbeweis für einen bestimmten Ursachenverlauf, kann der Inanspruchgenommene diesen entkräften, indem er Tatsachen darlegt und gegebenenfalls beweist, die die ernsthafte, ebenfalls in Betracht kommende Möglichkeit einer anderen Ursache nahelegen (BGH, Urteile vom 3. Juli 1990 - VI ZR 239/89, NJW 1991, 230, 231 m.w.Nachw. und vom 17. Januar 1995 - X ZR 82/93, VersR 1995, 723, 724). - BGH, 04.03.1997 - VI ZR 51/96
Bauhaftung - Haftung des Gerüsterstellers wegen Einsturz eines Gerüstes
Vielmehr ist - worauf die Revision zu Recht hinweist - vorliegend wesentlich, da der Beweis des ersten Anscheins auch dann einzugreifen vermag, wenn aus einem eingetretenen Erfolg nach der allgemeinen Lebenserfahrung auf eine bestimmte Ursache geschlossen werden kann (vgl. z.B. Senatsurteil vom 3. Juli 1990 VI ZR 239/89 - VersR 1991, 195 m.w.N., s. auch BGHZ 10O, 31, 33).cc) Allerdings greift der Anscheinsbeweis nicht durch, wenn das Schadensereignis Umstände aufweist, die vom typischen Geschehensablauf abweichen und konkret eine andere, ernsthaft ebenfalls in Betracht kommende Möglichkeit für die Entwicklung des Unfalls nahelegen (vgl. z.B. Senatsurteile vom 20. Juni 1978 - VI ZR 15/77 - VersR 1978, 945 f., vom 11. Oktober 1983 - VI ZR 141/82 - VersR 1984, 44, 45 und vom 3. Juli 1990 - VI ZR 239/89 - aaO., 196).
Solche zur Erschütterung des Anscheinsbeweises geeignete Umstände müssen vom Beklagten zur Überzeugung des Tatrichters nachgewiesen werden (vgl. BGHZ 6, 169, 170, Senatsurteile vom 18. Oktober 1988 - VI ZR 223/87 - VersR 1989, 54, 55 und vom 3. Juli 1990 - VI ZR 239/89 - aaO., 196).
- LG Düsseldorf, 11.02.2011 - 1 O 20/07 Der Geschehensablauf muss dabei zu denjenigen gehören, die schon auf den ersten Blick nach einem durch Regelmäßigkeit, Üblichkeit und Häufigkeit geprägten Muster abzulaufen pflegen (BGH NJW 1991, 230/231;… Zöller-Greger, 28. Auflage, Vor § 284 ZPO Rz.29).
Die Tatsachen, aus denen sich die Möglichkeit eines anderen Geschehensablaufes ergeben soll, bedürfen des Vollbeweises (BGH NJW 1991, 230/231).
Die nicht auszuschließende reine Denkmöglichkeit reicht dabei nicht aus (BGH NJW 1991, 230/231).
- OLG Düsseldorf, 24.10.2005 - 1 U 217/04
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines …
Voraussetzung hierfür ist, dass der Unfall einer der hierfür typischen Gruppen von Unfallabläufen zuzuordnen ist (BGH, NJW 1980, 2125; BGH, NJW 1991, 230, 231; OLG Hamm, VRS 76, 112, 114).Es wäre daher Sache des Klägers gewesen, Umstände darzulegen und zu beweisen, die es ernsthaft als möglich erscheinen lassen, dass der Unfall anders abgelaufen ist, als dies nach der Typik zu erwarten ist (BGH, NJW 1991, 230 f.).
Es handelt sich um ein Mitverschulden bei der Entstehung des Schadens im Sinne des § 254 Abs. 1 BGB (BGH, NJW 1991, 230 f., sowie NJW 2001, 1485 f., st. Rspr.; Senatsurteil vom 10.03.2003, Az.: 1 U 150/02;… Greger, Haftungsrecht des Straßenverkehrs, 3. Aufl., § 9 StVG, Rn. 48 m. w. N.;… Hentschel, aaO, § 21a StVO, Rn. 9).
- BGH, 05.03.2002 - VI ZR 398/00
Immobilien - Schadensersatz bei unwahren Angaben im Kaufvertrag
Ein derartiger Anscheinsbeweis kommt nur dann in Betracht, wenn im Einzelfall ein typischer Geschehensablauf vorliegt, der nach der Lebenserfahrung auf eine bestimmte Ursache oder Folge hinweist und so sehr das Gepräge des Gewöhnlichen und Üblichen trägt, daß die besonderen individuellen Umstände in ihrer Bedeutung zurücktreten (vgl. z.B. BGHZ 100, 214, 216; 104, 256, 259; Senatsurteil vom 3. Juli 1990 - VI ZR 239/89 - NJW 1991, 230, 231). - OLG Köln, 01.06.2001 - 19 U 158/00
Nachweis des Mitverschuldens wegen Nichtanschnallens auf dem Rücksitz
Zwar ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass mittels eines Anscheinsbeweises nicht nur von einem feststehenden Verhalten auf den Zusammenhang mit einem eingetretenen Erfolg, sondern auch umgekehrt von einem eingetretenen Erfolg auf ein bestimmtes Verhalten als Ursache geschlossen werden kann (BGH NJW 1991, 230, mwN).Vielmehr handelt es sich um besondere Umstände der Unfallsituation, die wegen dieser Abweichung von den typischen Sachverhalten einen anderen Geschehensablauf des Unfalls als ernsthafte, ebenfalls in Betracht kommende Möglichkeit nahe legen (BGH NJW 1991, 230).
- OLG Düsseldorf, 06.03.2006 - 1 U 141/00
Richterwechsel nach einer Beweiserhebung - Entziehung des Auftrags an den …
Zwar kann bei bestimmten typischen Gruppen von Unfallverletzungen ein Anscheinsbeweis dafür bejaht werden, dass ein verletzter Pkw-Insasse den Sicherheitsgurt nicht benutzt hat (BGH NJW 1991, 230).b) Indes kommt für denjenigen, der einen Kraftfahrzeugunfall verursacht hat, nur dann ein Anscheinsbeweis zugute, wenn sich aufgrund allgemeiner Erfahrungssätze der Schluss aufdrängt, dass die erlittenen Verletzungen bei der Art und Weise des Zusammenstoßes nur darauf zurückgeführt werden können, dass der Pkw-Insasse nicht angeschnallt war (BGH NJW 1991, 230, 231).
- BGH, 09.09.2008 - VI ZR 279/06
Verkehrssicherungspflicht - Fahrten mit einem Quad in einem Erlebnispark
Indessen ist ein Anscheinsbeweis nur möglich, wenn ein typischer Geschehensablauf vorliegt, sich also aufgrund allgemeiner Erfahrungssätze der Schluss aufdrängt, die erlittenen Verletzungen seien darauf zurückzuführen, dass der Verletzte keinen (offenen) Schutzhelm getragen hat (vgl. Senatsurteil vom 3. Juli 1990 - VI ZR 239/89 - VersR 1991, 195 m.w.N.). - BVerwG, 26.09.1996 - 7 C 14.95
Offene Vermögensfragen - Erschütterung des Anscheinsbeweises für unlautere …
Erschüttert ist der Anscheinsbeweis, wenn aufgrund feststehender Tatsachen die ernstliche und naheliegende Möglichkeit eines vom typischen Sachverhalt abweichenden Geschehens- oder Ursachenverlaufs besteht (vgl. z.B. BGH, NJW 1978, 2032; NJW 1991, 230; BGHZ 100, 31, jeweils m.w.N.). - BGH, 16.02.2005 - IV ZR 18/04
Rechtsmissbräuchlichkeit der Berufung auf den Ablauf der Klagefrist durch den …
Voraussetzung für jede Anwendung eines Anscheinsbeweises ist, daß ein typischer Geschehensablauf vorliegt, und keine Umstände gegeben sind, welche es als ernsthaft möglich erscheinen lassen, daß das Geschehen im konkreten Fall anders abgelaufen ist als von einer Anscheinsregel als typisch vorausgesetzt (vgl. dazu BGH, Urteil vom 3. Juli 1990 - VI ZR 239/89 - NJW 1991, 230 unter II 2 und 3). - BGH, 19.03.1996 - VI ZR 380/94
Voraussetzungen des Anscheinsbeweises
- KG, 21.10.1999 - 12 U 8303/95
Verletzung der Halswirbelsäule bei geringer Geschwindigkeitsänderung
- LG Frankfurt/Main, 30.12.2004 - 19 O 135/03
Der Anscheinsbeweis spricht für einen nicht angelegten Sicherheitsgurt, wenn der …
- OLG München, 19.07.2006 - 10 U 2476/06
Zum Anspruch auf Ersatz vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten im …
- BGH, 19.01.2010 - VI ZR 33/09
Versicherungsrecht - Anscheinsbeweis für Brandursache
- OLG Naumburg, 27.02.2008 - 6 U 71/07
Mitverschulden wegen nicht angelegtem Sicherheitsgurt; Schmerzensgeld für die …
- OLG Karlsruhe, 06.05.2008 - 17 U 170/07
Missbrauch einer EC-Karte: Anscheinsbeweis und dessen Entkräftung
- OLG Saarbrücken, 14.07.2005 - 8 U 283/04
Tierhalterhaftung: Typische Tiergefahr durch beteiligtes Hunderudel
- BGH, 05.11.1996 - VI ZR 343/95
Brand im Bereich eines Heizgerätes auf elastischem Bodenaufbau: Anscheinsbeweis
- OLG Köln, 20.05.2003 - 9 U 224/02
Anforderungen an Entkräftung des Anscheinsbeweises bei Auffahrunfall; …
- KG, 29.04.1999 - 12 U 1297/98
Einfahren in die Autobahn
- OLG Hamm, 08.08.2000 - 27 U 18/00
Fahren ohne Sicherheitsgurt - Hirnblutung nach Kollision mit Windschutzscheibe …
- OLG Dresden, 17.01.2001 - 12 U 2267/00
Vollstreckungsvereitelung; Anscheinsbeweis; vorsätzliche, sittenwidrige …
- OLG Brandenburg, 22.05.2003 - 12 U 2/03
Schadenersatz nach Schulbusunfall
- OLG Köln, 29.06.2004 - 9 U 176/03
Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall im Zusammenhang mit einem …
- OLG Frankfurt, 21.01.2008 - 25 U 220/04
Schadensersatz auf Grund eines Verkehrsunfalls: Eigentümerstellung des Klägers; …
- OLG Saarbrücken, 12.10.2010 - 4 U 110/10
Haftungsverteilung bei Kollision eines an einer Einmündung wartepflichtigen …
- BGH, 11.05.1993 - VI ZR 207/92
Schadensermittlung bei entgangenem Gewinn nach Behandlungsfehler
- OLG Saarbrücken, 19.07.2005 - 4 U 209/04
Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall auf der Autobahn
- OLG Saarbrücken, 19.07.2005 - 4 U 290/04
Schadensverteilung nach einem Auffahrunfall auf der Autobahn auf einen PKW, der …
- OLG Saarbrücken, 04.04.2006 - 4 U 47/05
Haftung bei Kollision zweier Fahrzeuge bei einem Überholvorgang bei unklarer …
- OLG Brandenburg, 03.09.2009 - 12 U 69/09
Bauvertrag - Annahme eines Anscheinsbeweises aufgrund einer Summe von Indizien
- OLG Brandenburg, 19.11.2009 - 12 U 110/09
Zulässigkeit eines Grundurteils im Schadensersatzprozess aus Verkehrsunfall
- OLG Saarbrücken, 13.04.2010 - 4 U 425/09
Haftungsverteilung bei Kollision eines Motorradfahrers mit einem die Fahrbahn …
- LG Berlin, 22.06.2010 - 10 O 10/09
Missbräuchliche Verwendung von EC-Karten, Grobe Fahrlässigkeit, Anscheinsbeweis
- BGH, 25.05.2011 - IV ZR 151/09
Versicherungsrecht - Luftfahrt-Kaskoversicherung: Fahrlässigkeit eines Piloten
- BGH, 06.03.1991 - IV ZR 82/90
- OLG Hamm, 20.11.1998 - 34 U 68/98
Schadensersatzanspruch im Falle mehrerer in Betracht kommender Ursachen bzw. …
- KG, 11.10.1999 - 12 U 2814/98
Gefährlicher Spurwechsel auf der Autobahn: Haftung für Verkehrsunfall, auch wenn …
- LG Stuttgart, 02.04.2002 - 17 O 611/00
Wettkampfsperre wegen Dopingverstoßes: Kontrolle verbandsgerichtlicher …
- OLG Koblenz, 01.10.2002 - 11 U 812/02
Verpflichtung zur Zahlung von Serviceleistungen aus einem Telefondienstvertrag - …
- OLG Jena, 19.05.2004 - 4 U 299/04
kein Versicherungsschutz bei alkoholbedingtem Fahren und hierdurch verursachtem …
- KG, 24.09.2004 - 25 U 201/03
Haftung des Backwarenlieferanten für ein Altenheim: Anscheinsbeweis und …
- OLG Saarbrücken, 19.07.2005 - 4 U 31/05
Zur Entkräftung des gegen den hinten auffahrenden Unfallgegner sprechenden …
- OLG Düsseldorf, 24.08.2006 - 2 U 31/05
Keine Patentverletzung ohne Verletzung der technischen Lehre eines Patents zur …
- OLG Düsseldorf, 17.07.1997 - 10 U 11/95
Zur Haftung des Werkunternehmers und der Kindertagesstätte bei Unfällen mit …
- OLG Frankfurt, 13.08.2001 - 1 U 53/00
Haftungsverteilung bei einem Linksabbiegerunfall
- LG Berlin, 23.10.2003 - 57 S 4/03
Haftungsverteilung bei Beschädigung eines stehenden Fahrzeugs durch ein …
- SG Ulm, 26.03.2009 - S 10 U 4096/07
Anerkennung eines während einer betrieblichen Besprechung erlittenen …
- OLG Koblenz, 28.05.2001 - 12 U 235/00
Zur Anwendung der Regeln des Anscheinsbeweises
- OLG Düsseldorf, 13.01.2003 - 1 U 99/02
Beweis des ersten Anscheins bei einem Auffahrunfall nach Spurwechsel
- OLG Düsseldorf, 03.11.1994 - 10 U 71/93
Beweis des ersten Anscheins bei Gewässerverschmutzung durch Einleitung …
- AG Münsingen, 07.02.1996 - 2 C 429/94
Mietminderung bei PCP-Belastung von Bauteilen
- OLG Oldenburg, 24.02.1999 - 2 U 272/98
Dachdeckerarbeiten, Schweißarbeiten, Bitumenschweißbahn, Anscheinsbeweis, …
- OLG Köln, 26.02.1999 - 3 U 75/98
- OLG Zweibrücken, 02.11.1999 - 5 U 12/99
- OLG Saarbrücken, 19.07.2005 - 4 U 209/04-31/05
- OLG Köln, 21.02.2001 - 13 U 68/00
- AG Ludwigsburg, 21.10.2002 - 8 C 3738/01
Zurückweisung eines verspätet benannten Zeugen; Beweiswert eines Lieferscheins
- LG Berlin, 19.07.2007 - 21 O 394/06
Anscheinsbeweis für sorgfaltswidrige Aufbewahrung von ec-Karte und PIN bei …
- OLG Köln, 12.11.1991 - 22 U 238/89
- OLG Düsseldorf, 15.12.2011 - 12 U 41/11
- LG Stade, 28.11.2006 - 1 S 47/06
Alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit des Kraftfahrers als Unfallursache
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