Rechtsprechung
| BGH, 19.04.1990 - IX ZR 25/89 |
Sicherungsübereigneter Bus
§§ 930, 931, § 986 Abs. 2 BGB analog
Volltextveröffentlichungen (6)
- Alpmann Schmidt
- Prof. Dr. Lorenz
Anwendbarkeit von § 986 II BGB beim Eigentumserwerb nach § 930 (Einwendungen des mittelbaren Besitzer)
- uni-duesseldorf.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Einwendungen des Besitzers bei Eigentumsübertragung durch Besitzkonstitut
- ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Erhaltung der Einwendungen des unmittelbaren Besitzers bei Übereignung durch Übertragung des mittelbaren Besitzes
Zeitschriftenfundstellen
- BGHZ 111, 142
- NJW 1990, 1914
- ZIP 1990, 781
- MDR 1990, 999
- BB 1990, 1797
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 20.06.2005 - II ZR 189/03
Mietrecht - Gutgläubiger Erwerb an dem Vermieterpfandrecht unterliegenden Sachen
Der Eigentumserwerb des Inventars durch die V. erfolgte mittels Besitzkonstitut (vgl. BGHZ 111, 142, 145 zum zweistufigen Besitzmittlungsverhältnis). - LG Berlin, 14.09.2007 - 63 S 84/07
Kauf bricht nicht Miete: Analoge Anwendung auf den gesetzlichen Eigentumserwerb …
Nach allgemeiner Auffassung gilt die in § 986 Abs. 2 BGB angeordnete Erstreckung von Einwendungen gegenüber dem Rechtsnachfolger nicht nur im Falle des § 931 BGB, sondern wegen der identischen Interessenlage auch dann, wenn ein mittelbar besitzender Eigentümer nach § 930 BGB veräußert hat (vgl. BGHZ 111, 142).
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