Rechtsprechung
   BGH, 19.06.1951 - 1 StR 42/51   

Sicherungsübereignungen

§ 263 StGB, Vermögensschaden, Stundung, Irrtum;

§ 246 StGB, Zueignung nur bei Irrtum

Volltextveröffentlichungen

Zeitschriftenfundstellen

  • BGHSt 1, 262
  • BGHSt 8, 262



Kontextvorschau:





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (25)  

  • BGH, 07.07.2004 - 5 StR 412/03  

    Urteil gegen den ehemaligen Bundesminister Prof. Dr. Krause aufgehoben

    Ein Stundungsbetrug ist nur dann strafbar, wenn die Chancen für die Erfüllung eines Anspruchs gerade durch den Zeitablauf verschlechtert werden und damit die Forderung an Wert verliert (vgl. BGHSt 1, 262, 264).

    Ein solcher Stundungsbetrug ist indes nur dann strafbar, wenn die Chancen für die Erfüllung eines Anspruchs gerade durch den Zeitablauf verschlechtert werden und damit die Forderung an Wert verliert (vgl. BGHSt 1, 262, 264; Tiedemann in LK 11. Aufl. § 263 Rdn. 211, 229 m.w.N.).

  • BGH, 03.07.1953 - 2 StR 452/52  

    Täuschung des Vergleichsverwalters - §§ 263, 25 Abs. 1, 22 StGB,

    Es liegt kein Schaden vor, wenn die Restforderung der Bank bereits so gefährdet war, daß sie durch eine weitere Stundung nicht noch mehr gefährdet wurde (BGHSt 1, 262).

    Wenn der Angeklagte wußte, daß mangels Besitzverschaffung die Bank Eigentum an der fremden Maschine nicht erwerben konnte, fehlt es am Vorsatz der Unterschlagung (BGHSt 1, 262).

  • BGH, 24.03.2009 - 5 StR 353/08  

    Firmenbestattung und Bankrott (Verschleierung seiner wirklichen geschäftlichen

    a) Soweit der Angeklagte wegen Betrugs verurteilt worden ist, werden die Feststellungen des Landgerichts den Vorgaben aus dem Senatsbeschluss vom 7. Juli 2004 (vgl. auch BGHSt 1, 262, 264; BGHR StGB § 263 Abs. 1 Vermögensschaden 39; BGH wistra 1986, 170) gerecht.
mehr
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht