Rechtsprechung
| BGH, 19.06.1951 - 1 StR 42/51 |
Sicherungsübereignungen
§ 263 StGB, Vermögensschaden, Stundung, Irrtum;
§ 246 StGB, Zueignung nur bei Irrtum
Volltextveröffentlichungen
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Zeitschriftenfundstellen
- BGHSt 1, 262
- BGHSt 8, 262
Wird zitiert von ... (25)
- BGH, 07.07.2004 - 5 StR 412/03
Urteil gegen den ehemaligen Bundesminister Prof. Dr. Krause aufgehoben
Ein Stundungsbetrug ist nur dann strafbar, wenn die Chancen für die Erfüllung eines Anspruchs gerade durch den Zeitablauf verschlechtert werden und damit die Forderung an Wert verliert (vgl. BGHSt 1, 262, 264).Ein solcher Stundungsbetrug ist indes nur dann strafbar, wenn die Chancen für die Erfüllung eines Anspruchs gerade durch den Zeitablauf verschlechtert werden und damit die Forderung an Wert verliert (vgl. BGHSt 1, 262, 264;… Tiedemann in LK 11. Aufl. § 263 Rdn. 211, 229 m.w.N.).
- BGH, 03.07.1953 - 2 StR 452/52
Täuschung des Vergleichsverwalters - §§ 263, 25 Abs. 1, 22 StGB, …
Es liegt kein Schaden vor, wenn die Restforderung der Bank bereits so gefährdet war, daß sie durch eine weitere Stundung nicht noch mehr gefährdet wurde (BGHSt 1, 262).Wenn der Angeklagte wußte, daß mangels Besitzverschaffung die Bank Eigentum an der fremden Maschine nicht erwerben konnte, fehlt es am Vorsatz der Unterschlagung (BGHSt 1, 262).
- BGH, 24.03.2009 - 5 StR 353/08
Firmenbestattung und Bankrott (Verschleierung seiner wirklichen geschäftlichen …
a) Soweit der Angeklagte wegen Betrugs verurteilt worden ist, werden die Feststellungen des Landgerichts den Vorgaben aus dem Senatsbeschluss vom 7. Juli 2004 (vgl. auch BGHSt 1, 262, 264;… BGHR StGB § 263 Abs. 1 Vermögensschaden 39; BGH wistra 1986, 170) gerecht.
- OLG Stuttgart, 30.07.2009 - 7 U 65/09
Versicherungsrecht - Versicherte Unterschlagung und unversicherter Betrug
(bbb) Die Tathandlung der Unterschlagung besteht in der rechtswidrigen Zueignung, d. h. darin, dass der Täter die Sache mit Ausschlusswirkung gegenüber dem Eigentümer seinem eigenen oder dem Vermögen eines Dritten in der Weise zuführt, dass er selbst oder der Dritte zum Scheineigentümer wird (BGHSt 1, 262; 14, 43; 34, 311;… Fischer, StGB und Nebengesetze, 55. Aufl., § 246, Rdnr. 5 m.w.N;… Lackner/Kühl, StGB, 26. Aufl., Rdnr. 4 m.w.N.). - BGH, 28.11.1961 - 1 StR 432/61 Es kann daher auf sich beruhen, ob in dem weiteren Verhalten des Angeklagten außerdem ein Stundungsbetrug hätte gesehen werden können (vgl. dazu BGHSt 1, 262 [264]).
- BGH, 21.04.1998 - 5 StR 79/98 Zu Recht beanstandet der Beschwerdeführer, daß die vom Landgericht in den Fällen II 5, 7, 9 und 10 der Urteilsgründe getroffenen Feststellungen nicht ausreichend belegen, daß dem Angeklagten zum Zeitpunkt, als die von ihm getäuschten Banken jeweils die bestehenden Firmenkredite verlängerten, verwertbare Mittel zur Verfügung standen, auf die die Gläubiger hätten zurückgreifen können (vgl. BGHSt 1, 262, 264;… Tröndle, StGB 48. Aufl. § 263 Rdn. 31 m.w.N.).
- BGH, 05.05.1971 - 3 StR 231/69
Kassenfehlbestand - §§ 242, 246 StGB, Zueignung, Sachsubstanz-, …
Nach der schon vom Reichsgericht unter Verbindung der Sachsubstanz- und der Sachwerttheorie ("Vereinigungsformel") entwickelten und vom Bundesgerichtshof übernommenen Begriffsbestimmung besteht das Wesen der Zueignung darin, daß die Sache selbst oder der in ihr verkörperte wirtschaftliche Wert dem eigenen Vermögen (mit Ausschlußwirkung gegen den Eigentümer) einverleibt wird (RGSt 42, 43; 61, 228, 232/233; 64, 259; 65, 145, 147; 67, 334, 335; BGHSt 1, 262, 264; 4, 236; 5, 205;… BGH GA 1961, 172). - BGH, 05.03.1971 - 3 StR 231/69 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 10.05.1977 - 1 StR 167/77
entwendete Strafakte - § 248a StGB ist unanwendbar bei Sachen ohne …
a) Die Rechtsprechung hat stets daran festgehalten, daß zur Absicht der rechtswidrigen Zueignung i. S. von § 242 I StGB der bestimmte Wille des Täters gehört, das Tatobjekt der Substanz oder dem Sachwert nach dem eigenen Vermögen "einzuverleiben", dem eigenen Vermögen "zuzuführen", es, wenn auch nur für begrenzte Zeit seinem Sach(Substanz)werte nach "für sich auszunutzen" (vgl. RGRspr 4, 537 [538]; RGSt 239 [240]; 35 355 [356]; 40, 10 [12]; 47, 147 [149]; 61, 228 [233]; 64, 414 [415]; 65, 145 [147]; 67, 334 [335]; BGHSt 1, 262 [264] = LM § 263 StGB Nr. 3; BGHSt 4, 236 [238, 239] = NJW 1953, 1151; BGHSt 16, 190 [192] = NJW 1961, 2122; BGHSt 19, 387 [388] = NJW 1964, 2025; BGH, GA 1954, 60; 1966, 727; 1969, 306; BGH, NJW 1970, 1753 [1754] in. - BGH, 02.07.1980 - 2 StR 224/80 a) Die Wegnahme der fremden beweglichen Sache muß beim Raub wie beim Diebstahl von der Absicht des Täters getragen sein, sich die Sache rechtswidrig zuzueignen; die hierzu erforderliche Übernahme der Sache oder des in ihr verkörperten Wertes in das Vermögen des Täters vollzieht sich dadurch, daß der wahre Berechtigte von der Ausübung der ihm zustehenden Sachherrschaft ausgeschlossen und die Sache gleichzeitig einer eigentümerähnlichen Verfügungsgewalt des Täters unterworfen wird (BGHSt 1, 262 [264]; 14, 38 [43];… BGH GA 1969, 306; BGH NJW 1977, 1460 m.w. Nachweisen).
- BGH, 17.04.1984 - 1 StR 736/83
- LG Karlsruhe, 21.06.1993 - 8 AK 25/93
- BGH, 21.12.1979 - 2 StR 768/78
- BGH, 30.06.1959 - 1 StR 239/59
- OLG Düsseldorf, 22.10.1985 - 5 Ss 294/85
- BGH, 29.04.1952 - 1 StR 506/51
- BGH, 12.03.1953 - 5 StR 352/52
- BGH, 23.06.1953 - 1 StR 773/52
- BGH, 03.09.1953 - 4 StR 356/53
- BGH, 17.01.1956 - 5 StR 392/55
- BGH, 05.06.1956 - 1 StR 89/56
- BGH, 13.11.1956 - 5 StR 620/55
- BGH, 08.11.1988 - 1 StR 568/88
- BGH, 18.02.1992 - 1 StR 815/91
- OLG Hamm, 14.09.2000 - 3 Ss 891/00
Strafaussetzung zur Bewährung, länger zurückliegende einschlägige Straftaten; …
