Rechtsprechung
   BGH, 21.10.1999 - III ZR 319/98   

Sicherungsverwaltung Ost-Berlin

§ 677 BGB, GoA bei Irrtum über den Geschäftsherrn, § 196 Abs. 1 Nr. 1, 7 BGB <Fassung bis 31.12.01>

Volltextveröffentlichungen (7)

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  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anwendungsbereich des Vermögensgesetzes bei in Sicherungsverwaltung überführten Privatgrundstücken

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Immobilien - Anw. des VermögensG auf DDR- Sicherheitsverwaltete Grundstücke?

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Aufwendungsersatzanspruch des Wohnungsverwalters gegen den Eigentümer eines Grundstücks bei Sicherungsverwaltung nach DDR-Bewirtschaftungsvorschriften

Besprechungen u.ä. (3)

  • Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen , S. 15 (Entscheidungsbesprechung)

    § 196 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 7, §§ 670, 677, 683 BGB; §§ 11 a, 15 Abs. 1 VermG
    Anwendungsbereich des VermG; Privatgrundstück in Sicherungsverwaltung; Kostenerstattungsanspruch aus Geschäftsführung ohne Auftrag; Fälligkeit und Verjährung

  • nomos.de , S. 35 (Entscheidungsbesprechung)

    §§ 196 Abs. 1 Nr. 1 u. 7, 670, 677, 683 Satz 1 BGB; § 11a VermG
    Sicherungsverwaltung/Privatgrundstücke/Geschäftsführung ohne Auftrag/Aufwendungsersatz/Verjährungsfrist

  • EWiR-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 2,90 €) (Entscheidungsbesprechung)

    Aufwendungsersatzanspruch des Wohnungsverwalters gegen den Eigentümer eines Grundstücks bei Sicherungsverwaltung nach DDR-Bewirtschaftungsvorschriften

Zeitschriftenfundstellen

  • BGHZ 143, 9
  • NJW 2000, 422
  • ZIP 2000, 79
  • MDR 2000, 76
  • WM 2000, 317
  • NZM 2000, 60
  • ZMR 2000, 82
  • DÖV 2000, 389 (Ls.)
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Wird zitiert von ... (23)  

  • BGH, 20.07.2005 - VIII ZR 121/04  

    Handelsrecht - Transparenz von Formularbestimmungen im Vertragshändlervertrag

    Der Aufwendungsersatz, der nach § 670 BGB einem rechtsgeschäftlich Beauftragten zusteht, umfaßt - anders als im Falle der Geschäftsführung ohne Auftrag, bei der der Geschäftsführer im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit oder seines Gewerbebetriebs handelt und Anspruch auf die übliche Vergütung hat (BGHZ 143, 9, 16; 65, 384, 389 f.) - gerade nicht den Gewinn, weil der Beauftragte unentgeltlich tätig wird.
  • BGH, 21.10.2003 - X ZR 66/01  

    Werkvertrag - Haftung des Mitbegünstigten bei Insolvenz des Auftraggebers?

    cc) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann eine Geschäftsbesorgung für einen anderen auch dann vorliegen, wenn der Geschäftsführer zur Besorgung des Geschäfts einem Dritten gegenüber verpflichtet ist (BGHZ 143, 9, 14; vgl. BGHZ 40, 28, 31; 140, 102, 109 m.w.N.).
  • KG, 08.08.2005 - 20 U 125/04  

    Geschäftsführung ohne Auftrag: Aufwendungsersatzanspruch eines Krankenhauses

    Im Übrigen würde selbst bei Vorliegen eines Eigengeschäfts (z.B. aufgrund Vertrages) neben dem auch objektiv fremden Geschäft die Vermutung greifen, dass der Handelnde auch das fremde Geschäft mitbesorgen will (st. Rspr.; vgl. BGHZ 40, 28 [31]; 98, 235 [240]; 140, 102 [109]; 143, 9 [14 f.]; BGH NJW-RR 2004, 81 [82]), was erst recht im Verhältnis zwischen zwei fremden Geschäften (gegenüber dem Patienten/Kind einerseits und den Eltern andererseits) gelten muss und im Außenverhältnis zur Gesamtschuld der Geschäftsherrn führt (vgl. Palandt-Sprau, BGB, 64. Aufl., § 677 Rn. 8 mwNw; hier ist aber im Innenverhältnis die Mutter allein verpflichtet).

    d) Der Aufwendungsersatz ist aufgrund der Tätigkeit der Klägerin analog § 1835 Abs. 3 BGB (vgl. u.a. Brox/Walker, Besonderes Schuldrecht, 30. Aufl., § 35 Rn. 44; Erman-Ehman, BGB, 11. Aufl., § 683 Rn. 7) in Höhe der üblichen Vergütung zu leisten (vgl. Palandt-Sprau, BGB, 64. Aufl., § 683 Rn. 8; BGHZ 143, 9 [16]).

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  • BGH, 26.01.2005 - VIII ZR 66/04  

    Keine konkludente Vertragsannahme bei fehlender Willenserklärung

    Erfolgt die auftraglose Besorgung eines fremden Geschäfts - wie hier - im Rahmen des Berufs oder des Gewerbes des Geschäftsführers, so umfaßt der Aufwendungsersatzanspruch die übliche Vergütung (BGHZ 143, 9, 16; 65, 384, 390; BGH, Urteil vom 30. September 1993, aaO; Urteil vom 7. März 1989 - XI ZR 25/88, NJW-RR 1989, 970, unter II 2 d; Urteil vom 7. Januar 1971, aaO; MünchKommBGB/Seiler, 4. Aufl., § 683 Rdnr. 24 f.; Erman/Ehmann, BGB, 11. Aufl., § 683 Rdnr. 7).
  • BGH, 22.02.2008 - V ZR 30/07  

    Immobilien - Außergewöhnliche Erhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen

    Gegen diese Ansicht lässt sich anführen, dass § 3 Abs. 3 VermG in Satz 6 nicht auf das Auftragsrecht, sondern auf das Recht der Geschäftsbesorgung ohne Auftrag verweist, bei dem es trotz des Verweises auf das Auftragsrecht in § 683 BGB nach herrschender Meinung jedenfalls dann anders liegt, wenn, wie hier, die Tätigkeit zum Beruf oder Gewerbe des Geschäftsführers gehört (BGHZ 65, 384, 389 f.; 143, 9, 16; BGH, Urt. v. 26. Januar 2005, VIII ZR 66/04, NJW-RR 2005, 639, 641; Bamberger/Roth/Gehrlein, aaO, § 683 Rdn. 4; Erman/Ehmann, aaO, § 683 Rdn. 7; weitergehend: MünchKomm-BGB/Seiler, aaO, § 683 Rdn. 24 f.).
  • BGH, 23.03.2000 - III ZR 217/99  

    Mietzins für ein in Bundeseigentum übergegangenes Grundstück in der ehemaligen

    Da nicht ersichtlich oder dargetan ist, daß das zuständige Bundesvermögensamt im Anschluß an diesen Erlaß zur Verwaltungsübernahme nicht bereit und in der Lage war - in diesem Falle könnten, was vorliegend nicht entschieden zu werden braucht, die Voraussetzungen einer berechtigten Geschäftsführung ohne Auftrag vorgelegen haben (vgl. auch Senatsurteil vom 21. Oktober 1999 - III ZR 319/98 - NJW 2000, 422, 423 f, zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen) -, muß jedenfalls zugunsten der Revision unterstellt werden, daß bezüglich des Zeitraums zwischen April 1991 und der Beendigung des Mietverhältnisses die Vorschriften über das Auftragsrecht bzw. des Rechts der Geschäftsführung ohne Auftrag nicht eingreifen.
  • BGH, 09.01.2003 - III ZR 121/02  

    Vermögensrecht - Ausgleichszahlung ohne Eigentumsverlust?

    Ansprüche des (auftragslosen) Geschäftsführers aus der Besorgung eines fremden Geschäfts im Rahmen seines Berufs oder Gewerbes, für die zugleich eine Vergütung geschuldet ist, unterliegen nämlich nach der Rechtsprechung des Senats der kurzen Verjährung nach § 196 Abs. 1 Nr. 1 oder Nr. 7 BGB in der bis zum 31. Dezember 2001 geltenden Fassung (vgl. BGHZ 143, 9, 16 f).
  • BGH, 17.11.2011 - III ZR 53/11  

    Aufwendungsersatzanspruch eines Beerdigungsunternehmens

    Da er dieses fremde Geschäft im Rahmen seines Gewerbes als Bestattungsunternehmer durchgeführt hat, umfasst der Aufwendungsersatzanspruch auch die übliche Vergütung (vgl. Senatsurteil vom 21. Oktober 1999 - III ZR 319/98, BGHZ 143, 9, 16; BGH, Urteil vom 26. Januar 2005 - VIII ZR 66/04, NJW-RR 2005, 639, 641; jeweils mwN).
  • BGH, 27.04.2005 - VIII ZR 140/04  

    Rechte des Stromabnehmers bei für ihn nicht erkennbaren Wechsel des

    Erfolgt die auftraglose Besorgung eines fremden Geschäfts - wie hier - im Rahmen des Berufs oder des Gewerbes des Geschäftsführers, so umfaßt der Aufwendungsersatzanspruch die übliche Vergütung (BGHZ 143, 9, 16; 65, 384, 390; BGH, Urteil vom 30. September 1993 - VII ZR 178/91, NJW 1993, 3196 = WM 1994, 74, unter II 2 a; Urteil vom 7. März 1989 - XI ZR 25/88, NJW-RR 1989, 970, unter II 2 d; Urteil vom 7. Januar 1971 - VII ZR 9/70, NJW 1971, 609, unter III 2 a, insoweit in BGHZ 55, 128 nicht abgedruckt; MünchKommBGB/Seiler, 4. Aufl., § 683 Rdnr. 24 f.; Erman/Ehmann, BGB, 11. Aufl., § 683 Rdnr. 7).
  • BGH, 06.03.2008 - III ZR 219/07  

    Mietrecht - Verwaltung von Mietgrundstück durch Geschäftsführer ohne Auftrag

    Dies nimmt die Revision als ihr günstig hin und ist von Rechts wegen auch im Hinblick darauf nicht zu beanstanden, dass der Beklagten nach dem unbestritten gebliebenen Vortrag des Klägers ein Grundbuchauszug vorlag, aus dem sich das Eigentum der Erbengemeinschaft an dem betroffenen Grundstück ergab (vgl. auch Senat BGHZ 143, 9, 13 ff).
  • BGH, 13.10.2005 - III ZR 346/04  

    Haftpflichtrecht - Gefährdungshaftung für Rohrleitungen

  • OLG Jena, 19.09.2007 - 7 U 35/07  

    Bauvertrag - Höhe des Aufwendungsersatzanspruchs: Übliche Vergütung

  • BGH, 26.01.2005 - VIII ZR 1/04  

    Keine konkludente Vertragsannahme bei fehlender Willenserklärung

  • OLG Saarbrücken, 06.06.2007 - 5 U 482/06  

    Pflicht des Rechtsanwalts zur Auskehr von Zahlungen des Prozessgegners zur

  • BGH, 17.02.2000 - IX ZR 344/98  

    Geschäftsführung ohne Auftrag bei vermeintlichem Auftrag

  • BGH, 22.02.2001 - III ZR 168/00  
  • OLG Köln, 28.03.2001 - 16 Wx 177/00  

    Wohnungseigentum

  • OLG Brandenburg, 09.10.2007 - 11 U 72/07  

    Werkvertrag: Vergütungspflicht eines Ehegatten als Grundeigentümer für im Rahmen

  • OLG Düsseldorf, 14.12.2009 - 24 U 85/09  

    Tätigkeit im Geschäft eines Anderen = Dienstverhältnis?

  • OLG Saarbrücken, 06.06.2007 - 5 U 482/60  

    Rechtsschutzversicherung: Pflicht des Rechtsanwalts des Versicherungsnehmers zur

  • LG Leipzig, 04.11.2005 - 5 HKO 2727/05  

    Werkvertrag - Unzutreffende Mängelrüge: Vor Störungsbeseitigung Auftrag einholen

  • OLG Köln, 23.03.2001 - 16 Wx 177/00  
  • OLG Brandenburg, 26.06.2007 - 6 U 82/06  

    Geschäftsführung ohne Auftrag; ungerechtfertigte Bereicherung; Verjährung:

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