Rechtsprechung
| BGH, 09.12.1986 - VI ZR 138/85 |
Sichtbehinderung vor Auffahrunfall I
§ 286 ZPO, Anscheinsbeweis, Enträftung
Volltextveröffentlichungen (2)
- Jurion
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Pflichten des Kraftfahrers auf einer Autobahn; Abstand zu einem vorausfahrenden Kraftfahrzeug
Kurzfassungen/Presse
- recht.com (Leitsatz/Auszüge/Zusammenfassung)
Zeitschriftenfundstellen
- NJW 1987, 1075
- MDR 1987, 488
- Rpfleger 1987, 213
- NJW-RR 1987, 607
- VersR 1987, 358
Wird zitiert von ... (26)
- BGH, 16.01.2007 - VI ZR 248/05
Verkehrsrecht - Nichteinhaltung des gebotenen Sicherheitsabstands
Dies kommt nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats etwa dann in Betracht, wenn der Nachweis erbracht wird, dass ein Fahrzeug vorausgefahren ist, welches nach seiner Beschaffenheit geeignet war, dem Nachfahrenden die Sicht auf das Hindernis zu versperren, dieses Fahrzeug erst unmittelbar vor dem Hindernis die Fahrspur gewechselt hat und dem Nachfahrenden ein Ausweichen nicht mehr möglich oder erheblich erschwert war (Senatsurteil vom 9. Dezember 1986 - VI ZR 138/85 - VersR 1987, 358, 359 f.).Der gegen den Auffahrenden sprechende Anscheinsbeweis kann auch dann erschüttert werden, wenn der Vorausfahrende unvorhersehbar und ohne Ausschöpfung des Anhalteweges "ruckartig" - etwa infolge einer Kollision - zum Stehen gekommen und der Nachfolgende deshalb aufgefahren ist (Senatsurteil vom 9. Dezember 1986 - VI ZR 138/85 - aaO; vgl. Lepa, NZV 1992, 129, 132).
Daran fehlt es aber, wenn das vorausfahrende Fahrzeug - wie hier der PKW von Frau H. - durch eine Vollbremsung oder Notbremsung zum Stillstand kommt, denn ein plötzliches scharfes Bremsen des Vorausfahrenden muss ein Kraftfahrer grundsätzlich einkalkulieren (BGHSt 17, 223, 225; Senatsurteile vom 23. April 1968 - VI ZR 17/67 - VersR 1968, 670, 672 und vom 9. Dezember 1986 - VI ZR 138/85 - aaO, m.w.N.).
- BGH, 18.10.1988 - VI ZR 223/87
Darlegungs- und Beweislast bei Auffahrunfall; Umfang des Schadens eines …
»a) Zum Umfang der Darlegungs- und Beweislast, wenn sich bei einem Auffahrunfall der Auffahrende zur Erschütterung des für sein Verschulden sprechenden ersten Anscheins darauf beruft, daß ihm die Sicht auf das Hindernis durch ein im letzten Augenblick auf die Nachbarfahrspur ausgewichenes anderes Fahrzeug versperrt gewesen sei (im Anschluß an Senatsurteil vom 9. Dezember 1986 - VI ZR 138/85 - VersR 1987, 358 ).Unter diesen Umständen, so meint das Berufungsgericht, sei bei Zugrundelegung der Entscheidung des erkennenden Senats vom 9. Dezember 1986 (VI ZR 138/85, VersR 1987, 358 ) ein Unfallverschulden des Klägers nicht festzustellen.
- KG, 30.09.2002 - 12 U 52/01
Einzuhaltender Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug im Tunnel einer …
Anders liegt es, wenn das Hindernis für den Vordermann nicht so plötzlich in dessen Fahrbereich kommt bzw. wahrnehmbar wird und ihm als unfallvermeidende Maßnahme nicht lediglich ein spontanes Ausweichen verbleibt (vgl. BGH, NJW 1987, 1075, 1076 = VersR 1987, 358 ; KG, NZV 1988, 23, 24 = VersR 1989, 56, 57 = DAR 1988, 270, 271 = VRS 74, 251 ).Vorliegend kommt es entscheidend darauf an, ob der Beklagte zu 1., als der Zeuge ##### vor ihm auf den linken Fahrstreifen auswich, bei Einhaltung des Regelabstandes noch hinreichend Zeit hatte, ein Auffahren auf das liegen gebliebene Fahrzeug Opel Kadett des Klägers zu 1. zu vermeiden (vgl. BGH, NJW 1987, 1075, 1077), sofern davon auszugehen ist, dass der Beklagte zu 1. erst nach dem Ausweichen des Zeugen ##### das liegen gebliebene Fahrzeug erkennen konnte.
- OLG Celle, 05.09.2007 - 14 U 71/07
Zulässigkeit eines Teilurteils über einzelne von verbundenen Klagen; …
Nach ständiger Rechtsprechung darf ein Kraftfahrzeugführer bei Dunkelheit - auch auf der Autobahn und auf der Überholspur - grundsätzlich nur so schnell fahren, dass er innerhalb der überschaubaren Strecke anhalten kann (BGH, VersR 1984, 741 ; BGH, NJW 1987, 1075 ;… OLG Frankfurt, DAR 2001, 163 - juris-Rn. 33 - und VersR 2002, 1568 - juris-Rn. 28;… OLG Köln, VersR 1993, 1370 - juris-Rn. 31 und Schaden-Praxis 1996, 307 - juris Rn. 42; OLG Zweibrücken, Schaden-Praxis 1994, 241;… OLG Hamm, NZV 2000, 369 - juris-Rn. 32).Aus dem Verstoß gegen das Sichtfahrgebot leitet sich zugleich ein unfallursächliches Mitverschulden des VW-Fahrers ab (vgl. die vorstehend zitierte Rechtsprechung); denn gegen denjenigen, der im Dunkeln auf ein unbeleuchtetes Hindernis auffährt, spricht bereits der Beweis des ersten Anscheins, vorausgesetzt, das Hindernis befand sich schon bei Annäherung auf der Fahrbahn, was hier indessen nach den sich aus der schriftlichen Zeugenaussage des Zeugen R. ergebenden Zeitverhältnisse zu bejahen sein dürfte (…vgl. dazu OLG Koblenz, PVR 2001, 323 - juris-Rn. 9;… BGH, VersR 1983, 1037 - juris-Rn. 21 a. E.; BGH, NJW-RR 1988, 406;… juris-Rn. 11 [dort Satz 3]; BGH, NJW 1987, 1075 - juris-Rn. 23 [dort Satz 2 erster Halbsatz]).
- LG Saarbrücken, 06.11.2009 - 13 S 166/09
Haftungsverteilung bei Sturz eines Motorradfahrers aufgrund einer Kollision eines …
Nach § 4 Abs. 1 Satz 1 StVO muss der Abstand von einem vorausfahrenden Fahrzeug regelmäßig so groß sein, dass auch dann angehalten werden kann, wenn plötzlich und scharf gebremst wird (BGH NJW 1987, 1075; BGHSt 17, 223).Zwar braucht der Fahrer auch in Ansehung des § 4 Abs. 1 Satz 1 StVO grundsätzlich nicht damit rechnen, dass sich durch einen plötzlichen Unfall eine überraschende Bremswegverkürzung ergibt (BGH NJW 1987, 1075; VersR 1968, 51).
- LG Berlin, 09.01.2007 - 24 O 132/05
Haftungsverteilung bei Auffahrunfall infolge Abbremsens des Vorausfahrenden trotz …
Im allgemeinen spricht der Beweis des ersten Anscheines gegen denjenigen, der auf ein vor ihm (vorwärts) fahrendes oder stehendes Fahrzeug fährt, weil der Auffahrende in diesen Fällen entweder zu schnell (§ 3 Abs. 1 StVO), mit unzureichendem Sicherheitsabstand (§ 4 Abs. 1 S. 1 StVO) oder generell unaufmerksam ist (§ 1 Abs. 2 StVO) (vgl. BGH, VersR 1964, 2063 f.; VersR 1969, 859; NJW 1982, 1595 f.; NJW 1987, 1075 f.; NJW-RR 1989, 670 f.; KG VM 1985, 26; Urteile vom 27. Juni 1991 - 12.U.3648/90 - ; vom 19. November 1992 - 12.U.1064/91 - ; vom 10. Juni 1993 - 12.U.1782/92 - ; 12.U.2377/92 - vom 20. Dezember 1993).Der Auffahrende kann den gegen ihn sprechenden Anscheinsbeweis erschüttern oder ausräumen, wenn er Umstände darlegt und beweist (nicht etwa nur behauptet), die die ernsthafte Möglichkeit eines anderen, atypischen Geschehensablaufs ergeben (vgl. BGH, NJW 1982, 1595 f.; NJW 1987, 1075 f.; NJW-RR 1989; 670 f.; KG, VersR 1992, 991 f.; DAR 977, 20; Urteile vom 2. Mai 1983 - 12.U.4374/82 - ; vom 3. Juni 1993 - 12.U.3009/92 - ; vom 10. Juni 1993 - 12.U.1782/92 -).
- OLG Düsseldorf, 10.10.2002 - 10 U 184/01
Auffahrunfall mit hohem Tempo: "grob fahrlässig"
Bei einem typischen Auffahrunfall, wie er unstreitig anzunehmen ist, spricht nach gefestigter Rechtsprechung der Anscheinsbeweis dafür, dass der Auffahrende entweder durch einen ungenügenden Sicherheitsabstand (§ 4 Abs. 1 Satz 1 StVO), durch unangepasste Geschwindigkeit (§ 3 Abs. 1 StVO) oder/und durch allgemeine Unaufmerksamkeit (§ 1 Abs. 2 StVO) den Unfall verursacht und verschuldet hat (BGH NJW-RR 1989, 670, 671; NJW 1987, 1075, 1077). - OLG Jena, 13.09.2005 - 8 U 28/05
Haftungsverteilung bei einem Unfall auf der Autobahn durch Kollision mit einem …
Der nachfolgende Fahrer (Hintermann) muss auch nicht einer Ausweichbewegung des Vordermanns folgen (BGH NJW 1987, 1075 ff., 1076). - KG, 26.04.1993 - 12 U 2137/92
Haftungsverteilung bei Auffahrunfall auf einer Sonderfahrspur für Busse und Taxen
Der Kraftfahrer muß auch ein "plötzlich scharfes" Bremsen des Vordermannes einkalkulieren (BGH, NJW 1987, 1075). - OLG Düsseldorf, 20.08.2007 - 1 U 258/06
Haftungsverteilung bei Erhöhung der Betriebsgefahr infolge …
Auch auf Autobahnen gilt die Bestimmung des § 3 Abs. 1 Satz 4 StVO, wonach nur so schnell gefahren werden darf, dass der Fahrzeugführer innerhalb der ihm zur Verfügung stehenden Sichtweite anhalten kann (BGH, NJW 1987, 1075; st. Rspr.). - BGH, 07.04.1987 - VI ZR 30/86
Haftungsverteilung bei Massenkollision in einer Nebelbank
- OLG Köln, 23.06.1995 - 19 U 48/95
Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall; Begriff des Fahrzeughalters
- OLG Saarbrücken, 16.12.2003 - 3 U 144/03
Haftung und Schadenersatz bei Verkehrsunfall: Alleinverschulden eines …
- OLG Brandenburg, 14.06.2007 - 12 U 208/06
Schadensersatz aus Verkehrsunfall: Haftungsverteilung im Zusammenhang mit einem …
- OLG Koblenz, 14.01.2008 - 12 U 1326/06
Immobilienmakler - Provisionszusage als Schenkungsversprechen?
- OLG Saarbrücken, 19.05.2009 - 4 U 347/08
Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall auf der Autobahn mit nicht bewiesenem …
- OLG Köln, 24.04.1996 - 13 U 146/95
Das Sichtfahrgebot gilt auf Autobahnen auch nachts
- OLG Düsseldorf, 10.10.2002 - 10 U 114/01
Darlegungs- und Beweislast bei Beschädigung eines gemieteten Kfz durch einen …
- OLG Saarbrücken, 19.07.2005 - 4 U 209/04
Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall auf der Autobahn
- OLG Saarbrücken, 19.07.2005 - 4 U 290/04
Schadensverteilung nach einem Auffahrunfall auf der Autobahn auf einen PKW, der …
- BGH, 28.04.1987 - VI ZR 66/86
Zulässigkeit des Vertrauens auf Verhalten eines nachfolgenden Fahrers
- OLG Saarbrücken, 19.07.2005 - 4 U 31/05
Zur Entkräftung des gegen den hinten auffahrenden Unfallgegner sprechenden …
- OLG Köln, 24.07.1991 - 27 U 10/91
Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall auf der Autobahn
- OLG Frankfurt, 17.04.2000 - 18 U 37/98
Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall auf der Autobahn
- OLG Köln, 31.03.2004 - 13 U 153/03
- OLG Saarbrücken, 19.07.2005 - 4 U 209/04-31/05
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