Rechtsprechung
   BGH, 05.07.1983 - 1 StR 168/83   

Sirius

§ 25 Abs. 1 StGB, mittelbare Täterschaft, Selbsttötung, überlegenes Wissen

Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Sirius-Fall: BGH zur Abgrenzung zwischen Tötung in mittelbarer Täterschaft und strafloser Teilnahme an Selbsttötung

  • lto.de (Kurzinformation)

    Aufgrund einer Täuschung begangener Suizid ist Mord in mittelbarer Täterschaft

Besprechungen u.ä. (3)

  • juraexamen.info (Fallbesprechung - aus Ausbildungssicht)

    "Sirius Fall”

  • euv-frankfurt-o.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Rechtsprechung zur Strafbarkeit der Mitwirkung am Suizid (Dr. Dr. Uwe Scheffler)

  • lto.de (Essay mit Bezug zur Entscheidung)

    Lehrbuchfall "Sirius": Katholische Hilfsargumente gegen E.T. vor Gericht

Sonstiges (2)

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Zusammenfassung von "Anmerkung zum Urteil des BGH vom 05.07.1983, Az: 1 StR 168/83 (Klassiker "Sirius-Fall")." von Dr. Michael Kubiciel, original erschienen in: JA 2007, 729 - 733.

  • wikipedia.org (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    Siriusfall

Zeitschriftenfundstellen

  • BGHSt 32, 38
  • NJW 1983, 2579
  • NStZ 1984, 70
  • NStZ 1984, 357
  • MDR 1983, 944



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Wird zitiert von ... (3)  

  • BGH, 20.05.2003 - 5 StR 66/03  

    Freispruch eines Hamburger Zivildienstleistenden aufgehoben

    Deren Grundsätze werden von der Rechtsprechung auch herangezogen, soweit eine ausschließlich von dem Beteiligten ausgehende Gefährdung, wie sie etwa bei einer durch Täuschung bewogenen Vornahme der Tötungshandlung (vgl. BGHSt 32, 38, 41 f.) oder beim Geschlechtsverkehr eines HIV-Infizierten mit einem gesunden Menschen entsteht, zu beurteilen ist (vgl. BGHSt 36, 1, 17 f.).

    Letzteres wäre angesichts der eigenhändigen Ausführung der Gefährdungshandlungen durch den Angeklagten nur anzunehmen, falls der Lebensmüde den Angeklagten über das zum Tode führende Geschehen getäuscht und ihn mit Hilfe des hervorgerufenen Irrtums zum Werkzeug gegen sich selbst gemacht hätte (vgl. BGHSt 32, 38, 41).

    Deren Grundsätze werden von der Rechtsprechung auch herangezogen, soweit eine ausschließlich von dem Beteiligten ausgehende Gefährdung, wie sie etwa bei einer durch Täuschung bewogenen Vornahme der Tötungshandlung (vgl. BGHSt 32, 38, 41 f.) oder beim Geschlechtsverkehr eines HIV-Infizierten mit einem gesunden Menschen entsteht, zu beurteilen ist (vgl. BGHSt 36, 1, 17 f.; BayObLG NStZ 1990, 81 f.).

    Letzteres wäre angesichts der eigenhändigen Ausführung der Gefährdungshandlungen durch den Angeklagten nur anzunehmen, falls der Lebensmüde den Angeklagten über das zum Tode führende Geschehen getäuscht und ihn mit Hilfe des hervorgerufenen Irrtums zum Werkzeug gegen sich selbst gemacht hätte (vgl. BGHSt 32, 38, 41 zur spiegelbildlichen Situation einer Täuschung des sich selbst Tötenden; vgl. auch OLG Nürnberg NJW 2003, 454 f.).

  • BGH, 15.09.1988 - 4 StR 352/88  

    Katzenkönig

    Die Abgrenzung hängt im Einzelfall von Art und Tragweite des Irrtums und der Intensität der Einwirkung des Hintermannes ab (vgl. BGHSt 32, 38, 42).
  • BGH, 18.02.1993 - 1 StR 49/93  

    Keine Habgier bei tötungsbedingtem Ausbleiben weiterer Zahlungen

    Dies ist etwa der Fall, wenn der Täter sich durch den Tod des Opfers die Möglichkeit schaffen will, einen dem Opfer gehörenden Vermögensgegenstand wegzunehmen (vgl. BGHSt 29, 317, 318), wenn er durch den Tod des Opfers dessen Erbe wird (Jähnke in LK 10. Aufl. § 211 Rdn. 8), wenn er Begünstigter einer für den Fall des Todes des Opfers abgeschlossenen Lebensversicherung ist (vgl. BGHSt 32, 38, 40, 43), oder auch, wenn der Täter das Opfer tötet, um dafür eine Belohnung zu erhalten (Jähnke aaO).
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