Rechtsprechung
| BVerfG, 10.01.1995 - 1 BvR 718/89; 1 BvR 719/89; 1 BvR 722/89; 1 BvR 723/89 |
Sitzblockade II
Art. 103 Abs. 2 GG, § 240 Abs. 1 StGB, zur verfassungskonformen Auslegung des Gewaltbegriffs
Volltextveröffentlichungen (4)
- DFR
Sitzblockaden II
- Alpmann Schmidt
- Universität des Saarlandes
Auslegung des Gewaltbegriffs in § 240 Abs. 1 StGB
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Strafbare Nötigung durch Sitzdemonstration
Kurzfassungen/Presse (3)
- verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)
Die erweiternde Auslegung des Gewaltbegriffs in § 240 Abs 1 StGB im Zusammenhang mit Sitzdemonstrationen verstößt gegen Art 103 Abs 2 GG (Sitzblockade-Urteil)
- RIS Bundeskanzleramt Österreich (Leitsatz)
- beck-blog (Kurzinformation)
Gewaltsame Nötigung durch Sitzblockade
Besprechungen u.ä. (2)
- 123recht.net (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Ist eine Sitzblockade immer eine Nötigung?
- honsell.at
(Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Wächter oder Herrscher - Die Rolle des Bundesverfassungsgerichts zwischen Recht und Politik (Prof. Dr. Heinrich Honsell; ZIP 2009, 1689)
Verfahrensgang
- AG Münsingen, 09.11.1984 - 2 Cs 413/83
- OLG Stuttgart, 17.12.1987 - 4 Ss 361/87
- BGH, 05.05.1988 - 1 StR 5/88
- OLG Stuttgart, 23.06.1988 - 4 Ss 361/87
- LG Tübingen, 19.10.1988 - 1 (2) Ns 27/85
- OLG Stuttgart, 09.05.1989 - 4 Ss 119/89
- BVerfG, 10.01.1995 - 1 BvR 718/89; 1 BvR 719/89; 1 BvR 722/89; 1 BvR 723/89
Zeitschriftenfundstellen
- BVerfGE 92, 1
- NJW 1995, 1141
- NStZ 1995, 275
- MDR 1995, 833
- StV 1995, 242
- NVwZ 1995, 576
Wird zitiert von ... (142)
- BVerfG, 23.06.2010 - 2 BvR 2559/08
Präzisierungsgebot Untreuetatbestand
Dabei ist "Analogie" nicht im engeren technischen Sinn zu verstehen; ausgeschlossen ist vielmehr jede Rechtsanwendung, die - tatbestandsausweitend - über den Inhalt einer gesetzlichen Sanktionsnorm hinausgeht, wobei der mögliche Wortlaut als äußerste Grenze zulässiger richterlicher Interpretation aus der Sicht des Normadressaten zu bestimmen ist (stRspr, vgl. BVerfGE 71, 108, 115; 82, 236, 269; 92, 1, 12).Einzelne Tatbestandsmerkmale dürfen also auch innerhalb ihres möglichen Wortsinns nicht so weit ausgelegt werden, dass sie vollständig in anderen Tatbestandsmerkmalen aufgehen, also zwangsläufig mit diesen mitverwirklicht werden (Verschleifung oder Entgrenzung von Tatbestandsmerkmalen; vgl. BVerfGE 87, 209, 229; 92, 1, 16 f.).
Die Gerichte dürfen nicht durch eine fernliegende Interpretation oder ein Normverständnis, das keine klaren Konturen mehr erkennen lässt, dazu beitragen, bestehende Unsicherheiten über den Anwendungsbereich einer Norm zu erhöhen, und sich damit noch weiter vom Ziel des Art. 103 Abs. 2 GG entfernen (vgl. BVerfGE 71, 108, 121; 87, 209, 224 ff., 229; 92, 1, 19).
Stützen die Gerichte insbesondere ihre Auslegung und Anwendung der Strafnorm auf ein gefestigtes Verständnis eines Tatbestandsmerkmals oder der Norm insgesamt, prüft das Bundesverfassungsgericht das Bestehen eines solchen gefestigten Verständnisses in vollem Umfang nach (vgl. BVerfGE 92, 1, 18; 92, 1, 23 ff. - abw. M.).
Das Bestimmtheitsgebot verlangt daher, den Wortlaut von Strafnormen so zu fassen, dass die Normadressaten im Regelfall bereits anhand des Wortlauts der gesetzlichen Vorschrift voraussehen können, ob ein Verhalten strafbar ist oder nicht (vgl. BVerfGE 48, 48 ; 92, 1 ).
Es schließt die Verwendung wertausfüllungsbedürftiger Begriffe bis hin zu Generalklauseln im Strafrecht nicht von vornherein aus (vgl. BVerfGE 48, 48 ; 92, 1 ; ferner BVerfGE 75, 329 ).
Soweit es nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in Grenzfällen ausnahmsweise genügt, wenn lediglich das Risiko einer Bestrafung erkennbar ist (vgl. BVerfGE 48, 48 ; 92, 1 ), trägt dies der Unvermeidbarkeit von Randunschärfen Rechnung.
Verfassungsrechtliche Bedenken, die die Weite eines Tatbestands (-merkmals) bei isolierter Betrachtung auslösen müsste, können zudem durch weitgehende Einigkeit über einen engeren Bedeutungsinhalt, insbesondere durch eine gefestigte höchstrichterliche Rechtsprechung, entkräftet werden (vgl. BVerfGE 26, 41 ; 87, 209 ; 92, 1 ).
a) Der Gesetzgeber und nicht der Richter ist zur Entscheidung über die Strafbarkeit berufen (vgl. BVerfGE 71, 108 ; 92, 1 ).
Den Gerichten ist es verwehrt, seine Entscheidung zu korrigieren (BVerfGE 92, 1 ).
Es ist dann Sache des Gesetzgebers zu entscheiden, ob er die Strafbarkeitslücke bestehen lassen oder durch eine neue Regelung schließen will (BVerfGE 92, 1 ).
Dabei ist "Analogie" nicht im engeren technischen Sinn zu verstehen; ausgeschlossen ist vielmehr jede Rechtsanwendung, die - tatbestandsausweitend - über den Inhalt einer gesetzlichen Sanktionsnorm hinausgeht, wobei der mögliche Wortlaut als äußerste Grenze zulässiger richterlicher Interpretation aus der Sicht des Normadressaten zu bestimmen ist (stRspr, vgl. BVerfGE 71, 108 ; 82, 236 ; 92, 1 ).
Einzelne Tatbestandsmerkmale dürfen also auch innerhalb ihres möglichen Wortsinns nicht so weit ausgelegt werden, dass sie vollständig in anderen Tatbestandsmerkmalen aufgehen, also zwangsläufig mit diesen mitverwirklicht werden (Verschleifung oder Entgrenzung von Tatbestandsmerkmalen; vgl. BVerfGE 87, 209 ; 92, 1 ).
Die Gerichte dürfen nicht durch eine fernliegende Interpretation oder ein Normverständnis, das keine klaren Konturen mehr erkennen lässt, dazu beitragen, bestehende Unsicherheiten über den Anwendungsbereich einer Norm zu erhöhen, und sich damit noch weiter vom Ziel des Art. 103 Abs. 2 GG entfernen (vgl. BVerfGE 71, 108 ; 87, 209 ; 92, 1 ).
Stützen die Gerichte insbesondere ihre Auslegung und Anwendung der Strafnorm auf ein gefestigtes Verständnis eines Tatbestandsmerkmals oder der Norm insgesamt, prüft das Bundesverfassungsgericht das Bestehen eines solchen gefestigten Verständnisses in vollem Umfang nach (vgl. BVerfGE 92, 1 ; 92, 1 - abw. M.).
- BVerfG, 24.10.2001 - 1 BvR 1190/90
Zu Blockadeaktionen durch Errichtung physischer Barrieren
Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 10. Januar 1995 zur Auslegung des Gewaltbegriffs in § 240 Abs. 1 StGB (BVerfGE 92, 1) stehe fest, dass die Blockade von Straßen durch Sitzdemonstrationen nicht mehr als Nötigung bestraft werden dürfe, weil sie keine Gewalt im Sinne der benannten Strafrechtsnorm sei.Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist der Begriff der Gewalt in § 240 Abs. 1 StGB hinreichend bestimmt im Sinne des Art. 103 Abs. 2 GG (vgl. BVerfGE 73, 206 ; 92, 1 ).
a) Zwar konnten die in den Verfahren 1 BvR 1190/90 und 1 BvR 2173/93 angegriffenen Entscheidungen der Strafgerichte den später ergangenen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 10. Januar 1995 (BVerfGE 92, 1) noch nicht berücksichtigen.
Das Tatbestandsmerkmal der Gewalt kann nach der angeführten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts unter dem Gesichtspunkt der Bestimmtheit der Strafandrohung nicht in Fällen bejaht werden, in denen die Gewalt lediglich in körperlicher Anwesenheit besteht und die Zwangswirkung auf den Genötigten nur psychischer Natur ist (BVerfGE 92, 1 ).
War bisher wegen der weiten Auslegung des Gewaltbegriffs eine indizielle Bedeutung der Tatbestandserfüllung ausgeschlossen (vgl. BVerfGE 73, 206 ; 76, 211 ), wovon hier auch die Fachgerichte ausgehen, so stellt sich die Frage nach der Einengung des Gewaltbegriffs in der jüngeren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 92, 1 f.) neu.
Auch in diesem Fall beruht die Zwangseinwirkung nicht auf dem Einsatz von körperlicher Kraft, sondern auf geistig-seelischem Einfluss (vgl. BVerfGE 92, 1 ).
Die Ablehnung des "vergeistigten" Gewaltbegriffs in der Entscheidung BVerfGE 92, 1 lässt nicht den Umkehrschluss zu, dass bereits geringfügige, nicht aggressiv gegen etwaige Opfer eingesetzte physische Hilfsmittel der körperlichen Anwesenheit an einem Ort als "Gewalt" definiert werden könnten.
Die angegriffenen Entscheidungen tragen den verfassungsrechtlichen Überlegungen der - später ergangenen - Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu § 240 StGB (BVerfGE 92, 1) nicht Rechnung.
- BVerfG, 26.02.2002 - 2 BvR 175/97
Wiederaufnahme von strafgerichtlichen Verurteilungen wegen Sitzblockaden
Nach dem Beschluss des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 10. Januar 1995 (BVerfGE 92, 1 ff.) sei die Verurteilung wegen Aufforderung zur Nötigung durch "psychische Gewalt" mit Art. 103 Abs. 2 GG unvereinbar.Sie stützte sich darauf, dass durch den Beschluss in BVerfGE 92, 1 ff. der Wiederaufnahmegrund des § 79 Abs. 1 - 3. Alt. - BVerfGG gegeben sei.
Sie beanstandet die so genannte "Zweite-Reihe-Rechtsprechung" als Umgehung der Ausführungen in BVerfGE 92, 1 ff. Das Oberlandesgericht habe ihr zudem das rechtliche Gehör verweigert, indem es den Wiederaufnahmeantrag als unzulässig bewertet habe.
Der Beschwerdeführer zu 3. beantragte mit Hinweis auf BVerfGE 92, 1 ff. die Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 359 Nr. 5 StPO.
Die Verurteilung wegen Nötigung überschreite die Auslegungsgrenze des Art. 103 Abs. 2 GG, wie sie in BVerfGE 92, 1 ff. gekennzeichnet worden sei.
a) Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist die Rechtsnorm des § 240 Abs. 1 StGB hinsichtlich des Begriffs der "Gewalt" hinreichend bestimmt (vgl. BVerfGE 73, 206 ; 92, 1 ).
- BVerfG, 07.03.2011 - 1 BvR 388/05
Versammlungsfreiheit; Analogieverbot; Nötigung (Gewalt; …
Dies gilt gleichermaßen für die Reichweite der Gewährleistung des Art. 103 Abs. 2 GG (vgl. BVerfGE 73, 206 ; 92, 1 ; 104, 92 ).aa) Die Norm des § 240 StGB selbst ist hinsichtlich der hier allein einschlägigen Gewaltalternative mit Art. 103 Abs. 2 GG vereinbar (vgl. BVerfGE 73, 206 ; 92, 1 ; 104, 92 ).
Der mögliche Wortsinn des Gesetzes zieht der richterlichen Auslegung eine Grenze, die unübersteigbar ist (vgl. BVerfGE 85, 69 ; 92, 1 ; 105, 135 ).
Da Art. 103 Abs. 2 GG Erkennbarkeit und Vorhersehbarkeit der Strafandrohung für den Normadressaten verlangt, ist dieser Wortsinn aus der Sicht des Bürgers zu bestimmen (vgl. BVerfGE 47, 109 ; 64, 389 ; 73, 206 ; 92, 1 ).
Während das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 11. November 1986 infolge Stimmengleichheit den sogenannten "vergeistigten Gewaltbegriff" im Ergebnis noch unbeanstandet ließ (vgl. BVerfGE 73, 206 ), gelangte es nach erneuter Überprüfung in seinem Beschluss vom 10. Januar 1995 zu der Auffassung, dass eine auf jegliche physische Zwangswirkung verzichtende Auslegung des § 240 Abs. 1 StGB mit Art. 103 Abs. 2 GG unvereinbar ist (vgl. BVerfGE 92, 1 ).
Für die Konstellation einer Sitzblockade auf einer öffentlichen Straße mit Demonstranten auf der einen und einem einzigen Fahrzeugführer auf der anderen Seite stellte es fest, dass eine das Tatbestandsmerkmal der Gewalt bejahende Auslegung die Wortlautgrenze des § 240 Abs. 1 StGB überschreitet, wenn das inkriminierte Verhalten des Demonstranten lediglich in körperlicher Anwesenheit besteht und die Zwangswirkung auf den Genötigten nur psychischer Natur ist (vgl. BVerfGE 92, 1 ).
Während dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts ein zweiseitiges Personenverhältnis (Demonstranten - Insassen eines einzigen Kraftfahrzeugs) zugrunde lag (vgl. BVerfGE 92, 1 ), hatte der Bundesgerichtshof ein mehrseitiges Personenverhältnis (Demonstranten - Insassen des ersten Kraftfahrzeugs - Insassen der nachfolgenden Kraftfahrzeuge) zu beurteilen (vgl. BGHSt 41, 182 ).
- BVerfG, 07.12.2011 - 2 BvR 2500/09
Akustische Wohnraumüberwachung (präventiv-polizeiliche; Kernbereich privater …
Der Gesetzgeber und nicht der Richter ist zur Entscheidung über die Strafbarkeit berufen (vgl. BVerfGE 71, 108 ; 92, 1 ; 126, 170 ).Den Strafgerichten ist es verwehrt, seine Entscheidungen zu korrigieren (vgl. BVerfGE 92, 1 ; 126, 170 ).
Dabei ist "Analogie" nicht im engeren technischen Sinn zu verstehen; ausgeschlossen ist vielmehr jede Rechtsanwendung, die - tatbestandsausweitend - über den Inhalt einer gesetzlichen Sanktionsnorm hinausgeht, wobei der Wortlaut als äußerste Grenze zulässiger richterlicher Interpretation aus der Sicht des Normadressaten zu bestimmen ist (vgl. BVerfGE 71, 108 ; 82, 236 ; 92, 1 ; 126, 170 ).
- OLG Koblenz, 14.08.1997 - 1 Ws 421/97 Im Hinblick auf den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 10. Januar 1995 (BVerfGE 92, 1 ff. [dritte Sitzblockadenentscheidung]), nach dem die bisherige Auslegung der Strafgerichte zur Nötigungsalternative der Gewalt bei Sitzblockaden nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist, betreiben sowohl die Verurteilten T. und S. als auch -zugunsten des Verurteilten H. - die Staatsanwaltschaft die Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß §§ 79 Abs. 1 BVerfGG , 359 ff StPO mit dem Ziel der Freisprechung vom Schuldvorwurf der Nötigung.
Der Wiederaufnahmegrund findet vorliegend seine Stütze in der dritten Sitzblockadenentscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom l0. Januar 1995 (BVerfGE 92, 1 ff = NJW 1995, 1141 ff).
Auch wenn das Bundesverfassungsgericht selbst der Auffassung ist, die Verfassungsmäßigkeit der in Rede stehenden Auslegung sei damals wegen Gleichheit der Richterstimmen unentschieden, die Rechtsfrage mithin streitig geblieben (BVerfG NJW 1995, 1141, 1142; so auch LG Trier, 2. Strafkammer, NStZ-RR 1997, 174, 175), war doch kraft Gesetzes die verfassungsrechtliche Frage infolge der Stimmengleichheit dahingehend zu beantworten, daß ein Verstoß gegen das Grundgesetz nicht festgestellt werden kann (§ 15 Abs. 3 Satz 3 BVerfGG ).
Amelung, ebenfalls ein Kritiker von BVerfGE 92, 1 (vgl. NJW 1995, 2584 ff), sieht in BGHSt 41, 182 einen Fall kaum verhüllten Ungehorsams eines BGH-Senats gegenüber der dritten Sitzblockadenentscheidung des BVerfG" und den Versuch, das BVerfG "vorzuführen", indem aus dessen Begründung ein einzelner Gesichtspunkt "herausgepickt" und daraus Konsequenzen abgeleitet würden, die den Vorstellungen des BVerfG offensichtlich widersprächen (NStZ 1996, 230 f ).
c) Auch die Feststellungen zur subjektiven Tatseite rechtfertigen seit BVerfGE 92, 1 den Nötigungsvorwurf nicht mehr.
- BVerfG, 19.03.2007 - 2 BvR 2273/06
Unerlaubtes (Sich) Entfernen von Unfallort (keine Erstreckung des Abs. 2 Nr. 2 …
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 92, 1, 11 ff. m.w.N.) enthält die Regelung des Art. 103 Abs. 2 GG nicht nur ein Rückwirkungsverbot für Strafvorschriften.Die Reichweite des strafrechtlichen Analogieverbots ist bereits Gegenstand bundesverfassungsgerichtlicher Entscheidungen gewesen (vgl. BVerfGE 92, 1 m.w.N.).
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 92, 1 m.w.N.) enthält die Regelung des Art. 103 Abs. 2 GG nicht nur ein Rückwirkungsverbot für Strafvorschriften.
- BVerfG, 04.12.2003 - 2 BvR 1107/03
Bestimmtheitsgebot; Analogieverbot; Auslegung (Wortlautgrenze; kein Verbot der …
Der mögliche Wortsinn des Gesetzes markiert dabei die äußerste Grenze zulässiger richterlicher Interpretation (vgl. BVerfGE 64, 389, 393 f.; 92, 1, 12).Da Art. 103 Abs. 2 GG die Vorhersehbarkeit der Strafandrohung für den Normadressaten garantieren will, ist die Grenze aus dessen Sicht zu bestimmen ( BVerfGE 92, 1, 12).
Der mögliche Wortsinn des Gesetzes markiert die äußerste Grenze zulässiger richterlicher Interpretation (vgl. BVerfGE 64, 389 ; 71, 108 ; 92, 1 ).
Da Art. 103 Abs. 2 GG die Vorhersehbarkeit der Strafandrohung für den Normadressaten garantieren will, ist die Grenze aus dessen Sicht zu bestimmen ( BVerfGE 92, 1 ).
- BVerfG, 17.11.2009 - 1 BvR 2717/08
Bestimmtheitsgebot bei Straf- und Bußgeldtatbeständen (Analogieverbot; …
Die für die Verfassungsbeschwerde maßgeblichen Rechtsfragen betreffend den Bestimmtheitsgrundsatz des Art. 103 Abs. 2 GG hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden (vgl. etwa BVerfGE 71, 108 ; 73, 206 ; 75, 329 ; 78, 374 ; 92, 1 ).In Grenzfällen ist auf diese Weise wenigstens das Risiko einer Ahndung erkennbar (vgl. BVerfGE 71, 108 ; 78, 374 ; 92, 1 ; stRspr).
Es ist dann Sache des Gesetzgebers zu entscheiden, ob er die Strafbarkeitslücke bestehen lassen oder durch eine neue Regelung schließen will (vgl. BVerfGE 71, 108 ; 73, 206 ; 92, 1 ; 105, 135 ).
- BVerfG, 17.10.2007 - 2 BvR 1095/05
Erfolglose Verfassungsbeschwerde einer öffentlich geförderten kirchlichen …
Die Vorschrift verpflichtet den Gesetzgeber, die Voraussetzungen der Strafbarkeit eines Handelns so konkret zu umschreiben, dass Tragweite und Anwendungsbereich der Straftatbestände zu erkennen sind und sich durch Auslegung ermitteln lassen (vgl. etwa BVerfGE 71, 108 ; 73, 206 m.w.N.; 92, 1 ; 105, 135 ; stRspr).Andererseits soll sichergestellt werden, dass der Gesetzgeber selbst über die Strafbarkeit oder Ahndbarkeit entscheidet (vgl. etwa BVerfGE 47, 109 ; 87, 399 ; 92, 1 ; stRspr).
- BVerfG, 01.09.2008 - 2 BvR 2238/07
Personenkraftwagen als "Waffe" (Beisichführen; Widerstand gegen …
- OLG Koblenz, 24.06.1996 - 1 Ws 313/96
- BVerfG, 29.03.2007 - 2 BvR 932/06
Nötigung im Straßenverkehr durch dichtes Auffahren im Straßenverkehr unter …
- BVerfG, 12.12.2000 - 2 BvR 1290/99
Völkermord vor deutschen Gerichten
- BVerfG, 19.09.2002 - 1 BvR 1385/01
Zur Abgabe von Medikamenten in Krankenhauspackungsgröße in einer öffentlichen …
- BVerfG, 09.10.2000 - 1 BvR 1627/95
Zum kartellrechtlichen Kontrahierungszwang
- BVerfG, 04.11.2009 - 1 BvR 2150/08
Zum Strafverbot der Legitimation der NS-Willkürherrschaft
- OLG Köln, 04.07.1995 - Ss 249/95
- BGH, 04.11.1997 - VI ZR 348/96
Zu den Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs wegen Behinderung des …
- BVerfG, 30.09.2005 - 2 BvR 1656/03
Anwendung des Straftatbestandes der Störung öffentlicher Betriebe auf eine …
- VGH Bayern, 18.12.2008 - 10 BV 07.558
Staatliches Sportwettenmonopol in Bayern rechtmäßig
- BGH, 10.07.2003 - 3 StR 61/02
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Vollendung; Versuch; …
- BVerfG, 17.06.2004 - 2 BvR 383/03
Zu den Rechtsfolgen fehlerhafter Rechnungslegung einer Partei
- BVerfG, 09.12.2004 - 2 BvR 930/04
Keine Kombination von Jugendarrest und Aussetzung von Jugendstrafe
- OLG Koblenz, 11.07.1997 - 1 Ws 313/97
- VGH Baden-Württemberg, 20.01.2004 - 10 S 2237/02
Umweltrecht - Ortsrechtliche Immissionsschutzvorschriften noch zulässig?
- BVerfG, 18.09.2006 - 2 BvR 2126/05
Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Cannabis; fehlende Veräußerung; Anbau; …
- BGH, 25.10.2006 - 1 StR 384/06
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Pflanzen …
- OLG Karlsruhe, 27.11.2006 - 3 Ss 219/05
Benutzung eines Palm-Organizers im Straßenverkehr verboten
- OLG München, 08.05.2007 - 6 St 1/07
Verfassungsmäßiger Straftatbestand der Unterstützung ausländischer …
- BGH, 23.04.2002 - 1 StR 100/02
Nötigung (Versperren einer Fahrbahn; verfassungskonforme Auslegung der Gewalt); …
- BVerfG, 01.07.2004 - 2 BvR 568/04
Anforderungen an die Bestimmtheit eines Straftatbestandes
- BVerfG, 16.06.2011 - 2 BvR 542/09
Bestimmtheitsgebot (Blankettstrafgesetze und normative Tatbestandsmerkmale; …
- BVerfG, 19.12.2002 - 2 BvR 666/02
Geltung des deutschen Strafrechts für im Ausland begangene Hinterziehung von …
- BGH, 12.02.1998 - 4 StR 428/97
Verurteilung von Greenpeace-Mitarbeitern bestätigt
- BVerfG, 28.03.2002 - 1 BvR 1082/00
Pflicht des arbeitslosen Steuerbevollmächtigten zum Abschluß einer …
- BVerfG, 24.09.2002 - 2 BvR 742/02
Umfang des Akteneinsichtsrechts zu Gunsten Geschädigter im Strafverfahren
- BVerfG, 15.09.2011 - 1 BvR 519/10
- OVG Berlin-Brandenburg, 28.11.2011 - 3a B 2.11
Parteien; Parteienfinanzierung; Spenden; Spendenannahmeverbot; rechtswidrig …
- BVerfG, 28.06.2001 - 2 BvR 1330/95
Räumlicher Bereich der Duldung
- AG Frankfurt/Main, 01.07.2005 - 991 Ds 6100 Js 226314/01
Strafbarkeit des Aufrufs zur Online-Demonstration
- OLG Köln, 23.08.2005 - 83 Ss OWi 19/05
Begriff der Benutzung eines Mobiltelefons
- BVerfG, 15.02.2000 - 2 BvR 1208/97
Wiederaufnahme eines Strafverfahrens wegen Nötigung im Zuge einer Protestaktion
- VerfGH Berlin, 07.11.2006 - VerfGH 56/05
Unbegründete Verfassungsbeschwerde: Strafgerichtliche Verurteilung wegen …
- BVerfG, 03.06.2004 - 2 BvR 1802/02
Begriff der Ausübung der Heilkunde
- BVerfG, 08.09.2004 - 2 BvR 86/03
Gesetzlichkeitsprinzip (Bestimmtheitsgebot; Wortlautgrenze; Analogieverbot; …
- BVerfG, 27.04.2006 - 2 BvR 1840/04
- BGH, 30.03.1995 - 4 StR 725/94
Schlangenlinien - § 315c StGB, konkrete Gefahr, 'kritische Verkehrsituation', …
- BGH, 20.07.1995 - 1 StR 126/95
Strafbare Nötigung durch eine Straßenblockade in deren Folge ein Verkehrsstau …
- OLG Koblenz, 11.06.2001 - 2 Ss 44/01
Nötigung, Straßenverkehr, Gewalt, physische und psychische, Erheblichkeit, Dauer, …
- OLG Dresden, 19.12.2005 - 3 Ss 588/05
Trunkenheit; Fahruntüchtigkeit
- BVerfG, 10.03.2009 - 2 BvR 1980/07
"Nachteil" beim Untreuetatbestand (schadensgleiche Vermögensgefährdung: Kriterien …
- BGH, 31.08.1995 - 4 StR 283/95
BGH hebt Verurteilung des "Straßengehers von München" auf
- KG, 28.05.1997 - 1 AR 518/95
- OLG Naumburg, 24.10.1997 - 2 Ss 141/97
- BVerfG, 29.07.1998 - 1 BvR 287/93
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen strafgerichtliche Verurteilung
- BVerfG, 27.04.2006 - 2 BvR 131/05
- BVerfG, 01.06.2006 - 1 BvR 150/03
Die Parole "Ruhm und Ehre der Waffen-SS" als verfassungsfeindliches …
- VGH Bayern, 26.03.2007 - 24 B 06.1894
Verbot einer rechtsextremen Versammlung zum "Gedenken an Rudolf Heß"
- StGH Hessen, 16.11.2011 - P.St. 2323
- BVerfG, 27.01.2011 - 1 BvR 3222/09
Bauvertrag - BauFordSiG ist verfassungskonform!
- BVerfG, 09.02.1998 - 2 BvR 1907/97
Verfassungsmäßigkeit der Auslegung des Straftatbestandes der …
- BayObLG, 06.07.2001 - 1St RR 57/01
Nötigung durch zu langsames Fahren
- BGH, 05.07.1995 - 3 StR 605/94
Mögliche Rechtsbeugung durch Arbeitsrichter in der DDR bei Überprüfung der …
- OLG Düsseldorf, 17.02.2000 - 2b Ss 1/00
Provokation auf der linken Spur
- OLG Dresden, 11.10.2004 - Ss OWi 460/04
Fahrradtaxi; Velotaxi; Personenbeförderung
- BVerfG, 26.06.2008 - 2 BvR 2067/07
Garantiefunktion des Strafrechts; Bestimmtheitsgrundsatz; Analogieverbot; …
- OLG Celle, 03.12.2008 - 32 Ss 172/08
Nötigung: Erfüllung des Tatbestandsmerkmals Gewalt beim Herunterbremsen und …
- BVerfG, 25.02.2009 - 2 BvR 1537/08
Verfassungsmäßigkeit einer Freiheitsentziehung zur Sicherung der Zurückschiebung …
- BVerwG, 17.12.2009 - 7 C 4.09
Tierschutz; Tierzucht; Qual; Qualzucht; Zuchtverbot; Tierrassen; Haubenenten; …
- BSG, 12.12.1995 - 9 RVg 1/94
Entschädigung nach dem OEG bei Angriff mit Kraftfahrzeug, keine Anwendung der …
- OLG Köln, 24.08.1999 - Ss 368/99
Nötigung im Straßenverkehr)
- BVerfG, 09.04.2002 - 2 BvR 710/01
- OLG Karlsruhe, 06.06.2002 - 1 Ss 13/02
Nötigung durch Versperren des Durchgangs; Beleidigung durch eine sexuelle …
- BVerfG, 21.11.2002 - 2 BvR 2202/01
Bestimmtheit unechter Unterlassungsdelikte
- OLG Celle, 12.08.2003 - 22 Ss 86/03
Störung öffentlicher Betriebe: Anketten im Bereich einer Gleisanlage
- OLG Karlsruhe, 24.04.1997 - 3 Ss 53/97
- OLG Frankfurt, 09.03.2004 - 2 Ss 237/03
Steuerhinterziehung durch Verstoß gegen die Milchgarantiemengenverordnung
- OLG Stuttgart, 27.03.1995 - 3 Ss 76/95
- BGH, 27.07.1995 - 1 StR 327/95
Kurdische Autobahnblockade II - § 240 StGB, Gewaltbegriff, …
- OLG Karlsruhe, 12.06.2002 - 3 Ws 127/02
Nachträgliche Unterbringung in einer Entziehungsanstalt: Ablehnung bei …
- BGH, 10.07.2003 - 3 StR 243/02
- OLG Düsseldorf, 05.10.2006 - 2 Ss OWi 134/06
Funktelefon - Begriff der Benutzung
- OLG Rostock, 30.08.2007 - 3 W 107/07
Mecklenburgisches Sicherheits- und Ordnungsrecht: Ingewahrsamnahme einer Person …
- BVerfG, 02.04.2009 - 2 BvR 1468/08
Strafrecht - Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen
- BVerfG, 04.09.2009 - 2 BvR 2520/07
Gerichtliche Überprüfung einer nicht auf richterlicher Anordnung beruhenden …
- BVerfG, 16.09.2004 - 2 BvR 1603/04
Verfassungsmäßigkeit einer Verurteilung eines ausländischen Fahrerlaubnisinhabers …
- OLG Dresden, 01.06.2005 - Ss OWi 213/05
Kein Wartungszweck bei Oldtimerfahrt mit rotem Kennzeichen zum Auftanken
- BVerfG, 23.08.2005 - 2 BvR 1066/05
- BVerfG, 08.11.2006 - 2 BvR 1378/06
- OVG Berlin-Brandenburg, 20.11.2008 - 1 B 5.06
Rechtmäßigkeit des Verbotes eines Aufzuges der Jugendorganisation der NPD am 8. …
- BVerfG, 18.03.2009 - 2 BvR 1350/08
Fälschung von Zahlungskarten mit Garantiefunktion (Gewerbsmäßigkeit; …
- OLG Köln, 25.07.1995 - Ss 340/95
- OLG Köln, 17.09.1996 - Ss 439/96
- BVerfG, 26.10.2005 - 2 BvR 720/04
Grenzen der Auslegung von Straftatbeständen durch die Gerichte
- VG Frankfurt/Main, 24.04.2008 - 1 E 4183/07
Zulässigkeit der Verbreitung der Medaille "Knut-Zoo Berlin" - keine Verwechslung …
- BVerfG, 04.09.2009 - 2 BvR 338/09
Anforderungen an die Auslegung von Strafgesetzen nach Art. 103 Abs. 2 GG im Falle …
- OLG Frankfurt, 23.11.2010 - 2 Ss 274/10
Blockieren des Fahrtweges eines Motorrads durch einen Fußgänger für 30 Sekunden
- BGH, 10.08.2011 - KRB 55/10
Versicherungsfusion
- BGH, 30.11.1995 - 4 StR 714/94
- OLG Düsseldorf, 18.03.1996 - 5 Ss 383/95
- BGH, 29.10.1996 - 1 StR 562/96
- OLG Düsseldorf, 25.02.1999 - 1 Ws 16/99
- OLG Braunschweig, 20.11.2001 - 1 Ss 67/01
Revision in Strafsachen: Verschärfung des Schuldspruchs bei Revision nur des …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 13.04.2005 - L 17 U 126/04
Unfallversicherung
- BVerfG, 20.11.2007 - 2 BvR 1995/07
Verfassungsrechtliche Grenzen der nachträglichen Gesamtstrafenbildung
- LSG Baden-Württemberg, 17.12.2009 - L 7 AL 3936/07
Altersteilzeitarbeit - Erstattung von Aufstockungsbeträgen an den Arbeitgeber - …
- LG Essen, 12.03.2010 - 56 KLs 20/08
Strafrecht
- OVG Berlin-Brandenburg, 02.12.2010 - 11 B 35.08
Bimmel-Bingo - Werbeentgeltabführungspflicht für beanstandete Sendungen
- VGH Baden-Württemberg, 13.10.1995 - 13 S 628/95
Anrechnung der Dauer der Aufenthaltszeit eines vorangegangenen …
- OLG Karlsruhe, 21.12.1995 - 2 Ss 199/95
- OLG Celle, 16.05.1997 - 2 Ss OWi 358/96
- VG Karlsruhe, 10.06.2002 - 12 K 179/01
Blockadeaktion vor Kernkraftwerk - Gewahrsamnahme durch Polizei
- BVerfG, 11.05.2005 - 2 BvR 472/04
Berechtigung eines Assessors zum Tragen einer Robe
- BGH, 01.08.1995 - 1 StR 334/95
- OLG Zweibrücken, 16.11.1995 - 1 Ws 205/95
- VGH Baden-Württemberg, 19.12.1995 - 13 S 3199/94
Reduzierung der Rechtsanwaltsgebühr in einem Verfahren über einen "Akt der …
- OLG Koblenz, 12.02.1996 - 1 Ws 71/96
- BVerfG, 22.03.1999 - 1 BvR 1845/91
Versammlungsfreiheit und Sitzblockade - Mutlangen
- BVerfG, 22.03.1999 - 1 BvR 487/91
Versammlungsfreiheit und Sitzblockade - Mutlangen
- BGH, 10.08.2011 - KRB 2/10
Verfahrensrecht - Erfolglose Rechtsbeschwerde
- OLG Hamm, 24.04.1995 - 2 Ss 365/95
- BayObLG, 16.10.1995 - 4St RR 186/95
- BayObLG, 23.11.1995 - 5St RR 122/95
- VGH Baden-Württemberg, 12.02.1996 - 1 S 3415/95
Reduzierung der Rechtsanwaltsgebühr in einem Eilverfahren über einen "Akt der …
- VGH Baden-Württemberg, 29.02.1996 - A 13 S 3711/94
Zur Zuständigkeit für die Prüfung von Abschiebungshindernissen im Falle der …
- LG Frankfurt/Main, 28.03.1996 - 13 KLs 94 Js 36385/88
- OLG Köln, 28.05.1996 - Ss 439/96
- OLG Frankfurt, 12.07.1996 - 1 Ws 82/96
- VG Hamburg, 11.11.2009 - 4 K 3590/04
Auflösung einer Versammlung, die sich auf den Erhalt des Wohnens in Bauwägen …
- OLG Köln, 12.09.1995 - Ss 320/95
- VGH Baden-Württemberg, 20.09.1995 - 13 S 2384/95
Zum Begriff des Arbeitnehmers iSd EWGAssRBes 1/80 Art 6 Abs 1
- OLG Zweibrücken, 19.03.1996 - 2 Ws 57/86
- BVerfG, 16.10.1996 - 1 BvR 554/87
Keine Kostenerstattung bei erfolgloser Verfassungsbeschwerde
- OLG Düsseldorf, 17.02.2000 - 2b Ss 1/00 -10/00
- OLG Karlsruhe, 30.10.2002 - 1 Ss 13.02
- SG Chemnitz, 26.07.2004 - S 13 KR 516/04
- OLG Hamm, 27.04.1995 - 2 Ss 365/95
Nötigung, Nötigungsmittel, Drohung mit einem empfindlichen Übel, Drohung mit …
- BVerfG, 09.05.1997 - 1 BvR 673/94
- BVerfG, 04.12.1997 - 1 BvR 55/94
- BVerfG, 04.12.1997 - 1 BvR 322/90
- KG, 24.08.2000 - 1 Ss 198/00
