Rechtsprechung
| BGH, 30.03.2000 - VII ZR 370/98 |
Sitzverlegung der niederländischen BV nach Deutschland
§ 50 Abs. 1 ZPO, Art. 3 ff EGBGB, deutsches internationales Gesellschaftsrecht (vgl. Art. 37 Nr. 2 EGBGB und § 23 BGB), Vorlage an den EuGH zur Frage der Vereinbarkeit der "Sitztheorie" mit der Niederlassungsfreiheit für Gesellschaften (Art. 43, 48 EG) (Hinweis: mit Urteil vom 5.11.02, Rs. C-208/00, "Überseering", hat der EuGH in der Sache die Unvereinbarkeit festgestellt, vgl. hierzu auch Art. 293 EG)
Volltextveröffentlichungen (14)
- lexetius.com
ZPO § 50; EGVertrag Art. 43, Art. 48
- bundesgerichtshof.de
- Alpmann Schmidt
- openjur.de
- Dt. Notarinstitut (Volltext, Word-/PDF-format)
- Deutsches Notarinstitut
(Volltext/Leitsatz)
ZPO § 50; EG-Vertrag Art. 43, Art. 48
- rws-verlag.de
EuGH-Vorlage wegen Vereinbarkeit der Sitztheorie mit der Niederlassungsfreiheit von Gesellschaften
- MittBayNot (Mitteilungen des Bayerischen Notarvereins, der Notarkasse und der Landesnotarkammer Bayern) (Volltext und Entscheidungsbesprechung, Teil der PDF-Heftausgabe, Seite 80)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Beurteilung der Rechtsfähigkeit und der Parteifähigkeit einer Gesellschaft aus Mitgliedsstaaten der EG
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht - Rechtsfähigkeit und der Parteifähigkeit einer Gesellschaft
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
- Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Vorlage an den EuGH: Zwingt Gemeinschaftsrecht zur Aufgabe der Sitztheorie?
- Betriebs-Berater
Vorlage an den EuGH: Zwingt Gemeinschaftsrecht zur Aufgabe der Sitztheorie?
- ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
EuGH-Vorlage wegen Vereinbarkeit der Sitztheorie mit der Niederlassungsfreiheit von Gesellschaften
Kurzfassungen/Presse (6)
- lexetius.com (Pressemitteilung)
Bundesgerichtshof läßt "Sitztheorie" durch den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften überprüfen
- bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)
Bundesgerichtshof läßt "Sitztheorie" durch den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften überprüfen
- webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)
Die GmbH allgemein - Der ausländische GmbH-Geschäftsführer - Die ausländische Gesellschaft mit Deutschlandabezug - Die deutsche GmbH mit Auslandsbezug - Die GmbH light
- Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)
EGBGB Internationales Gesellschaftsrecht Vorlage an EuGH zur Sitztheorie
EGBGB Internationales Gesellschaftsrecht Vorlage an EuGH zur Sitztheorie - Max-Planck-Institut (Kurzinformation)
- zaoerv.de
, S. 68 (Kurzinformation)
Gemeinschaftsrecht und innerstaatliches Recht
Besprechungen u.ä. (4)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Bleibt eine ausländische Gesellschaft rechts- und parteifähig, die ihren Sitz ins Inland verlegt? BGH fragt EuGH! (IBR 2000, 293)
- MittBayNot (Mitteilungen des Bayerischen Notarvereins, der Notarkasse und der Landesnotarkammer Bayern) (Volltext und Entscheidungsbesprechung, Teil der PDF-Heftausgabe, Seite 80)
- meilicke-hoffmann.de
(Entscheidungsbesprechung)
Sitztheorie versus Niederlassungsfreiheit? (RA Dr. Wienand Meilicke; GmbH-Rundschau 2000, 715)
- EWiR-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 2,90 €) (Entscheidungsbesprechung)
EuGH-Vorlage wegen Vereinbarkeit der Sitztheorie mit der Niederlassungsfreiheit von Gesellschaften
Verfahrensgang
- BGH, 30.03.2000 - VII ZR 370/98
- AG Lüneburg, 21.06.2001 - 20 AR 88/01
- LG Lüneburg, 23.08.2001 - 11 T 1/01
- OLG Celle, 22.11.2001 - 9 W 168/01
- Generalanwalt beim EuGH, 04.12.2001 - C-208/00
- EuGH, 05.11.2002 - C-208/00
- OLG Celle, 10.12.2002 - 9 W 168/01
- BGH, 13.03.2003 - VII ZR 370/98
Zeitschriftenfundstellen
- ZIP 2000, 967
- ZIP 2000, A 31 Nr. 69
- DB 2000, 1114
- WM 2000, 1257
- BauR 2000, 1222
- BB 2000, 1106
- BB 2000, 555
- EuZW 2000, 412
- DNotZ 2000, 782
- ZfBR 2000, 404
- ZfBR 2000, 291 (Ls.)
- WM 2000, 1258
- IBR 2000, 293
Wird zitiert von ... (21)
- BGH, 13.03.2003 - VII ZR 370/98
Verfahrensrecht - Rechtsfähigkeit einer Gesellschaft aus der EU (Überseering)
Daraus hat das Berufungsgericht konsequent abgeleitet, daß eine wirksam gegründete und nach niederländischem Recht fortbestehende BV nach Verlegung ihres Verwaltungssitzes in die Bundesrepublik Deutschland ihre vertraglichen Rechte vor deutschen Gerichten nicht durchsetzen kann, solange sie sich nicht nach den Regeln des deutschen Gesellschaftsrechts neu gegründet hat (vgl. Beschluß des Senats vom 30. März 2000 - VII ZR 370/98, m.w.N., EuZW 2000, 412 = IPRax 2000, 423 = NZG 2000, 926 = BauR 2000, 1222 = ZfBR 2000, 404). - BGH, 29.01.2003 - VIII ZR 155/02
Verfahrensrecht - Parteifähigkeit einer US-Gesellschaft mit Sitz in der BRD
Es kommt vielmehr darauf an, ob die Gesellschaft nach dem Recht des Gründungsstaates fortbesteht und ob sie nach deutschem Recht rechtsfähig ist (BGH, Beschluß vom 30. März 2000 - VII ZR 370/98, ZIP 2000, 967 unter B 2 a).Insbesondere die Niederlassungsfreiheit hat die volle Anerkennung der Rechts- und Parteifähigkeit mit zum Inhalt (…vgl. Beitzke, aaO S. 10; vgl. nunmehr auch EuGH, Urteil vom 5. November 2002 - C 208/00 - NJW 2002, 3614 = WM 2002, 2372 zum Vorlagebeschluß des Bundesgerichtshofs vom 30. März 2000 - VII ZR 370/98, ZIP 2000, 967 zum Verstoß gegen die in den Art. 43 EG und 48 EG zuerkannte Niederlassungsfreiheit aufgrund der Anwendung der Sitztheorie).
- OLG Zweibrücken, 20.10.2000 - 3 W 171/00
Parteifähigkeit des Gläubigers im Insolvenzverfahren - ausländische Gesellschaft …
Das gilt ungeachtet der EuGH-Vorlage vom 30. März 2000 (ZIP 2000, 967)jedenfalls dann, wenn - wie hier - eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Costa Rica den Insolvenzantrag stellt.Soweit auf Grundlage der sogenannten Sitztheorie die Rechtsfähigkeit verneint worden sei, könne hieran nach der EuGH-Vorlage des Bundesgerichtshofs vom 30. März 2000 (ZIP 2000, 967) nicht festgehalten werden.
Die EuGH-Vorlage des Bundesgerichtshofs vom 30. März 2000 (ZIP 2000, 967) ändert hieran nichts, insbesondere ist insoweit keine Vorlage an den Bundesgerichtshof - wie vorsorglich beantragt - veranlasst.
- OLG Hamm, 26.05.2006 - 30 U 166/05
Parteifähig einer Aktiengesellschaft nach Schweizer Recht - Wirksamkeit eines …
Der EuGH habe entschieden, dass das Erfordernis, die Gesellschaft in der Bundesrepublik Deutschland neu zu gründen, der Negierung der Niederlassungsfreiheit gleich komme (EuGH, NZG 2000, 926 = EuZW 2000, 412 Rdnr. 81).Es stelle eine mit den Art. 43 und 48 EG grundsätzlich nicht vereinbare Beschränkung der Niederlassungsfreiheit dar, wenn ein Mitgliedstaat sich unter anderem deshalb weigere, die Rechtsfähigkeit einer Gesellschaft, die nach dem Recht eines anderen Mitgliedstaats gegründet worden sei und dort ihren satzungsmäßigen Sitz habe, anzuerkennen, weil die Gesellschaft im Anschluss an den Erwerb sämtlicher Geschäftsanteile durch in seinem Hoheitsgebiet wohnende eigene Staatsangehörige ihren tatsächlichen Verwaltungssitz in sein Hoheitsgebiet verlegt haben solle, mit der Folge, dass die Gesellschaft im Aufnahmemitgliedstaat nicht zu dem Zweck parteifähig sei, ihre Ansprüche aus einem Vertrag geltend zu machen, es sei denn, dass sie sich nach dem Recht dieses Aufnahmestaats neu gründe (EuGH, NZG 2000, 926 = EuZW 2000, 412 Rdnr. 82).
- OLG Celle, 10.12.2002 - 9 W 168/01
Handelsregistereintragung: Eintragung der inländischen Zweigniederlassung einer …
Das Verfahren wird bis zur Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften über die Fragen in dem Vorlagebeschluss des Bundesgerichtshofs vom 30. März 2000 (Az: VII ZR 370/98) ausgesetzt.Der Senat möchte mit dem angefochtenen Beschluss, dem Bundesgerichtshof (DB 2000, 1114 ff.) und dem BayObLG (NJW-RR 1999, 401) der sog. Sitztheorie folgen.
Der Bundesgerichtshof hat den EuGH deshalb in einem Beschluss vom 30. März 2000 (u. a. abgedruckt in DB 2000, 1114 ff.) ersucht, zu der Frage Stellung zu nehmen, ob die Versagung der Rechts und Parteifähigkeit als Rechtsfolge aus der Anwendung der Sitztheorie im Falle des Zuzugs einer ausländischen Gesellschaft gegen die Niederlassungsfreiheit verstoße und (ggf.) ob es die Niederlassungsfreiheit für Gesellschaften (Art. 43 und 48 EGV) gebiete, die Rechts und Parteifähigkeit nach dem Recht des Gründungsstaats zu beurteilen.
- BGH, 01.07.2002 - II ZR 380/00
Gesellschaftsrecht - Parteifähigkeit einer ausländischen Gesellschaft
Der Klägerin könnte das Recht, ihre Ansprüche vor deutschen Gerichten geltend zu machen, auch dann nicht versagt werden, wenn sie ihren tatsächlichen Verwaltungssitz in Deutschland hätte und nach der hier überwiegend vertretenen Sitztheorie (BGHZ 53, 181, 183; 78, 318, 334; 97, 269, 271;… BGH, Urt. v. 8. Oktober 1991 - XI ZR 64/90, ZIP 1991, 1582; Beschl. v. 30. März 2000 - VII ZR 370/98, DB 2000, 1114; BFH, BStBl. II 1992, 263, 720; BayObLG, NJW-RR 1993, 43;… Staudinger/Großfeld, Internationales Gesellschaftsrecht, 13. Aufl. Rdn. 24) nicht entsprechend ihrem Gründungsstatut als Gesellschaft mit beschränkter Haftung ("Limited Company") nach dem auf der Kanalinsel J. geltenden Recht zu behandeln wäre. - OLG Celle, 22.11.2001 - 9 W 168/01
Eintragung ins Handelsregister; ausländische GmbH
Das Verfahren wird bis zur Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften über die Fragen in dem Vorlagebeschluss des Bundesgerichtshofs vom 30. März 2000 (Az: VII ZR 370/98) ausgesetzt.Der Senat möchte mit dem angefochtenen Beschluss, dem Bundesgerichtshof (DB 2000, 1114 ff.) und dem BayObLG (NJW-RR 1999, 401) der sog. Sitztheorie folgen.
Der Bundesgerichtshof hat den EuGH deshalb in einem Beschluss vom 30. März 2000 (u. a. abgedruckt in DB 2000, 1114 ff.) ersucht, zu der Frage Stellung zu nehmen, ob die Versagung der Rechts- und Parteifähigkeit als Rechtsfolge aus der Anwendung der Sitztheorie im Falle des Zuzugs einer ausländischen Gesellschaft gegen die Niederlassungsfreiheit verstoße und (ggf.) ob es die Niederlassungsfreiheit für Gesellschaften (Art. 43 und 48 EGV) gebiete, die Rechts- und Parteifähigkeit nach dem Recht des Gründungsstaats zu beurteilen.
- OLG Zweibrücken, 26.03.2003 - 3 W 21/03
Gesellschaftsrecht - Ausländische Gesellschaft: Eintragung ins Handelsregister
Auf Vorlagebeschluss des Bundesgerichtshofs vom 30. März 2000 (DB 2000, 1114) hat der Europäische Gerichtshof seine "Centros-Rechtsprechung" in dem Urteil "Überseering" vom 5. November 2002 in der Rechtssache C-208/00 (abgedruckt in NJW 2002, 3614 = ZIP 2002, 2037 = WM 2002, 2372 = BB 2002, 2402 = DNotZ 2003, 139) dahin fortentwickelt, dass es gegen die Niederlassungsfreiheit verstößt, wenn einer nach dem Recht eines anderen Mitgliedstaates gegründeten und dort satzungsgemäß ansässigen Gesellschaft im Anschluss an die Verlegung des tatsächlichen Verwaltungssitzes im Aufnahmemitgliedstaat die Rechts- und Parteifähigkeit abgesprochen wird. - OLG Hamm, 12.09.2007 - 30 U 43/07 Der EuGH habe entschieden, dass das Erfordernis, die Gesellschaft in der Bundesrepublik Deutschland neu zu gründen, der Negierung der Niederlassungsfreiheit gleich komme (EuGH, NZG 2000, 926 = EuZW 2000, 412 Rdnr. 81).
Es stelle eine mit den Art. 43 und 48 EG grundsätzlich nicht vereinbare Beschränkung der Niederlassungsfreiheit dar, wenn ein Mitgliedstaat sich unter anderem deshalb weigere, die Rechtsfähigkeit einer Gesellschaft, die nach dem Recht eines anderen Mitgliedstaats gegründet worden sei und dort ihren satzungsmäßigen Sitz habe, anzuerkennen, weil die Gesellschaft im Anschluss an den Erwerb sämtlicher Geschäftsanteile durch in seinem Hoheitsgebiet wohnende eigene Staatsangehörige ihren tatsächlichen Verwaltungssitz in sein Hoheitsgebiet verlegt haben solle, mit der Folge, dass die Gesellschaft im Aufnahmemitgliedstaat nicht zu dem Zweck parteifähig sei, ihre Ansprüche aus einem Vertrag geltend zu machen, es sei denn, dass sie sich nach dem Recht dieses Aufnahmestaats neu gründe (EuGH, NZG 2000, 926 = EuZW 2000, 412 Rdnr. 82).
- OLG Hamm, 24.04.2002 - 8 U 87/01
Internationales Privatrecht
Die Frage, ob eine juristische Person rechtsfähig ist, richtet sich somit nach demjenigen Recht, das am Ort ihres tatsächlichen Verwaltungssitzes gilt (BGHZ 97, 269, 271; BGH ZIP 2000, 967;… Palandt-Heldrich, 61. Aufl., Anhang zu Art. 12 EGBGB Rn. 2;… MünchKomm-Kindler, 3. Aufl., IntGesR Rn. 312 ff.).Soweit die Klägerin unter Bezugnahme auf den Vorlagebeschluß des BGH vom 30.03.2000 an den EuGH (ZIP 2000, 967, 969) die Unvereinbarkeit der Sitztheorie mit der gemeinschaftsrechtlichen Niederlassungsfreiheit in Art. 52, 58 EGV anspricht, ist dieser Gesichtspunkt für den Streitfall nicht erheblich.
- AG Saarbrücken, 25.02.2005 - 106 IN 3/05
- BFH, 20.06.2000 - VIII R 32/98
Keine Lifo-Bewertung bei hohen Erwerbsaufwendungen
- OLG Hamm, 01.02.2001 - 15 W 390/00
Sitzverlegung einer GmbH in das EG-Ausland
- BFH, 26.04.2001 - V R 50/99
Vorsteuerabzug bei Einschaltung einer Domizilgesellschaft
- OLG Naumburg, 06.12.2002 - 7 Wx 3/02
Verweigerung der Eintragung der Zweigniederlassung einer Limited nach englischem …
- BFH, 27.04.2001 - V B 16/01
Ausländische GmbH; Prozessfähigkeit
- OLG Köln, 07.09.2001 - 19 U 83/01
- LG Hagen, 02.12.2002 - 10 S 220/02
- OLG Zweibrücken, 10.07.2002 - 1 U 38/02
- VG Oldenburg, 31.08.2000 - 12 B 2984/00
Gewerbeuntersagung bei Strohmanngründung aus dem Ausland
- OLG Düsseldorf, 06.11.2002 - 3 Wx 111/02
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