Rechtsprechung
   BayObLG, 21.03.2002 - 3Z BR 57/02   

Softwareentwicklungs-Gesellschaft

§ 1 Abs. 2 HGB, § 161 Abs. 1 HGB, § 1 PartGG, Abgrenzung zwischen gewerblicher Tätigkeit und freien Berufen: selbständige Ingenieure, insb. aus dem EDV-Bereich, betreiben ein Gewerbe im Sinne des Handelsrechts (ungeachtet der Zuordnung zu den freien Berufen in § 18 Abs. 1 EStG und § 1 Abs. 2 PartG)

Volltextveröffentlichungen (7)

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  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HGB § 1 § 105 Abs. 1 § 106 Abs. 1 § 161
    Handelsregistereintragung einer Personengesellschaft - Entwicklung und Vertrieb von Software als Gesellschafstzweck

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Eine im Bereich der Software-Entwicklung tätige Personengesellschaft kann in das Handelsregister eingetragen werden

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Entwicklung und Vertrieb von Software als gewerbliche und nicht freiberufliche Tätigkeit einer Personengesellschaft

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Benkelberg & Kollegen (Kurzmitteilung)
  • financialmind.de (Kurzinformation)

    Softwareentwickler müssen eingetragen werden

  • Jurion(Abodienst) (Verschiedene Textarten)

    Zur Eintragungsfähigkeit einer Softwareentwicklungspersonengesellschaft in das Handelsregister

Verfahrensgang

  • AG Ingolstadt - 6 AR 154/01
  • LG Ingolstadt - 1 HKT 77/02
  • BayObLG, 21.03.2002 - 3Z BR 57/02

Zeitschriftenfundstellen

  • ZIP 2002, 1032
  • BB 2002, 853
  • Rpfleger 2002, 454
  • NJW-RR 2002, 968
  • FGPrax 2002, 133
  • DB 2002, 1044
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Wird zitiert von ... (2)  

  • BGH, 18.07.2011 - AnwZ (Brfg) 18/10  

    Rechtsanwälte - Rechtsanwaltsgesellschaft als GmbH & Co. KG?

    Denn wenn eine Person oder Gesellschaft sowohl gewerbliche wie nichtgewerbliche Tätigkeiten ausübt, beurteilt sich die Einordnung des Geschäftsbetriebs als Handelsgewerbe grundsätzlich nach dem Gesamtbild des Betriebs, das heißt danach, was den Schwerpunkt darstellt bzw. welche Tätigkeitsart wesentlich und prägend ist (vgl. nur BGH, Urteil vom 2. Juni 1999 - VIII ZR 220/98, NJW 1999, 2967, 2968; BayObLG, NZG 2002, 718; Hopt/Merck, a.a.O. § 1 Rn. 20, 28; Koller/Roth/Morck, a.a.O. § 1 Rn. 15; MünchKommHGB/Schmidt, a.a.O. § 1 Rn. 35).
  • OLG Brandenburg, 16.02.2011 - 4 U 79/10  

    Rückforderung einer Beteiligung wegen Wegfall der Geschäftsgrundlage

    Ob der Beruf des Ingenieurs - soweit er nicht Vermessungsingenieur ist - unter den Begriff der freien Berufe fällt, ist noch nicht abschließend geklärt (offen gelassen in BayObLG, Beschluss vom 31. März 2002 - 3Z BR 57/02 -; bejahend OLG Bamberg, Urteil vom 26. Februar 2003 - 8 U 82/02; siehe aber: Röhricht/Graf von Westphalen HGB, 3. Aufl. 2008, § 1 Rdnr. 62).
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