Rechtsprechung
| BGH, 09.07.1985 - VI ZR 214/83 |
Sondereinheit 'Nachtigall'
Allgemeines Persönlichkeitsrecht, § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. §§ 186, 190 StGB, Strafurteil DDR, § 2 BGB dtRHG
Volltextveröffentlichungen (2)
- Alpmann Schmidt
- debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)
Besprechungen u.ä.
- uni-bonn.de
(Entscheidungsbesprechung)
Pflichtgemäße Prüfung bei der Wahrnehmung berechtigter Interessen nach § 193 StGB
Zeitschriftenfundstellen
- BGHZ 95, 212
- NJW 1985, 2644
- MDR 1985, 1014
- afp 1985, 204
- ZUM 1986, 145
- GRUR 1986, 190
Wird zitiert von ... (21)
- BVerfG, 25.10.2005 - 1 BvR 1696/98
Zum Unterlassungsanspruch bei mehrdeutigen Äußerungen - Stolpe
Maßgeblich für die Deutung ist weder die subjektive Absicht des sich Äußernden noch das subjektive Verständnis der von der Äußerung Betroffenen, sondern der Sinn, den sie nach dem Verständnis eines unvoreingenommenen und verständigen Durchschnittspublikums hat (vgl. BVerfGE 93, 266 ; BGHZ 95, 212 ; 132, 13 ).Liegt ein schwerwiegender Eingriff in das Persönlichkeitsrecht vor, sind deshalb hohe Anforderungen an die Erfüllung der Sorgfaltspflicht zu stellen (vgl. BGHZ 95, 212 ; 132, 13 ).
- OLG Köln, 03.06.1997 - 15 U 129/96 Nach der gefestigten, vom Bundesverfassungsgericht bestätigten Rechtsprechung der Zivilgerichte (z.B. BVerfG, NJW 1973, 1221 ff. (1224); BGH NJW 1985, 2644 ff. (2646); NJW 1995, 861 ff. (864 f. );… Löffler-Steffen, Presserecht, 4. Auflage 1997, § 6 LPG, Rdnr. 334 ff. m.w.N. aus der Rspr.) kann derjenige, dessen Persönlichkeit in schwerer Weise schuldhaft verletzt worden ist, Ersatz in Geld auch für immaterielle Schäden beanspruchen.
Die Gewährung des Anspruches auf eine Geldentschädigung findet ihre Rechtfertigung in dem Gedanken, daß der Verletzte anderenfalls wegen der erlittenen Beeinträchtigung seines Persönlichkeitsrechts ohne Rechtsschutz und damit der vom Grundgesetz vorgesehene Schutz der Persönlichkeit lückenhaft bliebe (vgl. z.B. BGH, NJW 1985, 1617 ff. (1619); NJW 1985, 2644 ff. (2646); NJW 1995, 861 ff. (864 f.); NJW 1996, 1131 ff. (1134); Löffler-Steffen, a.a.O., Rdnr. 333, 338 m.w.N. aus der Rspr.).
Hierbei sind besonders der Grad des Verschuldens und die Art und Schwere der zugefügten Beeinträchtigung, die Nachhaltigkeit und Fortdauer der Interessen- oder Rufschädigung des Verletzten, ferner auch Anlaß und Beweggrund des Handelns zu berücksichtigen (st. Rspr.: z.B. BGH, NJW 1985, 2644 ff. (2646)); Löffler-Steffen, a.a.O. Rdnr. 336; Soehring, Presserecht, 2. Auflage 1995, Rdnr. 32.20 jeweils m.w.N. aus der Rspr.).
Daß die Beklagte bei der Anordnung der einzelnen Gruppierungen ein bestimmtes System eingehalten hat und sich hieraus für den Betrachter Verflechtungen ergeben, ist für einen unbefangenen Durchschnittsleser, auf den nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes abzustellen ist (z.B. BGH, NJW 1985, 2644 ff. (2646); NJW 1987, 1398 f. (1399) m.w.N.), nicht erkennbar.
- BGH, 30.01.1996 - VI ZR 386/94
Lohnkiller
Auch dann, wenn sich hinsichtlich der Wahrheitsfrage ein "non liquet" ergeben hat, kommt auf der Grundlage des § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 186 StGB ein derartiger Entschädigungsanspruch in Betracht, wobei allerdings bei der Gewichtung der Schwere des Eingriffs die offen bleibende Möglichkeit mitzuberücksichtigen ist, daß die inkriminierte Behauptung wahr sein kann (vgl. Senatsurteil in BGHZ 95, 212, 215).
- BGH, 13.05.1986 - VI ZR 96/85
Irrtümliche Annahme einer zulassungsfreien Revision durch das Berufungsgericht
Noch im vergangenen Jahr hat der Senat sich in zwei Entscheidungen mit der Beweislastumkehr bei Wahrnehmung berechtigter Interessen befaßt (Urteile vom 12. Februar 1985 - VI ZR 225/83 - VersR 1985, 592; vom 9. Juli 1985 - BGHZ 95, 212 ).Dabei ist auch die Frage erörtert worden, unter welchen Voraussetzungen sich eine Privatperson mit ehrenrührigen Vorwürfen gegen einen Dritten an die Öffentlichkeit wenden darf (Urteil vom 9. Juli 1985 - VI ZR 214/83 - VersR 1985, 1143, 1146, insoweit in BGHZ 95, 212, 220 nicht vollständig abgedruckt).
- BGH, 20.03.1986 - I ZR 13/84
Gastrokritiker
Eine Geldentschädigung kommt für zugefügten immateriellen Schaden nur dann in Betracht, wenn es sich um einen schwerwiegenden Eingriff handelt; weiter ist erforderlich, daß die Beeinträchtigung des Betroffenen nicht in anderer Weise befriedigend ausgeglichen werden kann (st. Rspr., zuletzt BGH, Urt. v. 9.7.1985 - VI ZR 214/83, GRUR 1986, 190, 192 - Wehrmachtsoffizier). - BGH, 12.05.1987 - VI ZR 195/86
Anforderungen an die Sorgfaltspflicht von Presseorganen; Abgrenzung zwischen …
Der unbefangene Durchschnittsleser, auf dessen Verständnis bei der Beurteilung der im Kontext des gesamten Artikels zu sehenden Aussage abzustellen ist (st. Rspr.; vgl. Senatsurteile vom 7. Dezember 1976 - VI ZR 272/75 - VersR - 1977, 371; vom 12. Februar 1985 - VI ZR 225/83 - VersR 1985, 592, 593 und vom 9. Juli 1985 - VI ZR 214/83 - BGHZ 95, 212, 215), mußte den Bericht der Beklagten dahin verstehen, die Klägerin habe deshalb "Gift" in die Kanalisation "weggekippt", weil die von ihr eingeleiteten chemischen Stoffe nach Menge und Anteil an dem gesamten Abwasser eine giftige Wirkung entfalten konnten. - LG Trier, 26.10.1995 - 6 O 57/95 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 15.12.1987 - VI ZR 35/87
Schadensersatzanspruch eines katholischen Geistlichen wegen wahrheitswidriger …
Nach den rechtsfehlerfreien Feststellungen beider Vorinstanzen enthielt der Artikel für den unbefangenen Durchschnittsleser, auf dessen Verständnis abzustellen ist (BGHZ 95, 212, 215), die unwahre Behauptung, der Kläger habe mit einer verheirateten Frau intime Beziehungen unterhalten und deren Ehe zerstört. - BAG, 26.08.1997 - 9 AZR 61/96
Unterlassung ehrverletzender Äußerungen
Das Persönlichkeitsrecht des früheren Arbeitgebers wird als sonstiges Recht im Sinne von § 823 Abs. 1 BGB vor objektiv rechtswidrigen Eingriffen geschützt (BGHZ 13, 334; BGHZ 95, 212). - OLG Brandenburg, 12.06.2002 - 1 U 6/02
Unterlassung ehrenrühriger Äußerungen im Wahlkampf
- BGH, 11.04.1989 - VI ZR 293/88
Widerruf einer ärztlichen Diagnose; Unterbringung aufgrund unrichtiger Diagnose
- OLG Brandenburg, 08.05.2002 - 1 U 28/01
Unterlassungsangspruch eines Redakteurs, der von der Konkurrenz beschuldigt wird, …
- KG, 02.09.2003 - 9 U 180/03
Geldentschädigung für 15- bzw. 16jähriges Kind einer absoluten Person der …
- BGH, 17.10.1985 - III ZR 105/84
Zuständigkeit zur Bestellung eines weiteren Konkursverwalters
- OLG München, 22.06.1988 - 21 U 2954/88
- OLG Hamm, 31.05.2007 - 27 U 229/06
Kein Unterlassungsanspruch des fristlos gekündigten Mitarbeiters gegen …
- LG Köln, 24.05.2006 - 28 O 358/05
- OLG Dresden, 13.11.1997 - 4 U 1392/97
Zulässigkeit des Wahrheitsbeweises in der Presse bei Freispruch
- OLG München, 26.04.1993 - 31 U 5234/92
Üble Nachrede durch Arzt bei Behauptung des sexuellen Mißbrauchs eines Kindes …
- OLG Bamberg, 28.02.2005 - 4 U 135/04
- OLG Koblenz, 29.09.1988 - 5 U 419/88
