Rechtsprechung
| BVerfG, 21.02.1995 - 1 BvR 1397/93 |
Sonderkündigungstatbestand mangelnder persönlicher Eignung
Im Einigungsvertrag vorgesehener Sonderkündigungstatbestand für den öffentlichen Dienst ist mit dem GG Grundgesetz vereinbar, Art. 12 i.V.m. Art. 33 Abs. 2 GG, Erfordernis einer Würdigung im Einzelfall, übliche Loyalität und Kooperation im DDR-Staatsdienst begründen für sich keine mangelnde Eignung;
§ 90 Abs. 2 BVerfGG, Rechtswegerschöpfung trotz Nichteinlegung einer Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesarbeitsgericht (§ 72a ArbGG)
Volltextveröffentlichungen (3)
- DFR
Sonderkündigung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfassungsmäßigkeit des Sonderkündigungsrechts mangels persönlicher Eignung
- Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Kündigung eines ehemaligen SED-Funktionärs
Kurzfassungen/Presse
- Max-Planck-Institut (Kurzinformation)
Verfahrensgang
- LAG Berlin, 16.06.1993 - 13 Sa 31/93
- BVerfG, 21.02.1995 - 1 BvR 1397/93
Zeitschriftenfundstellen
- BVerfGE 92, 140
- MDR 1995, 721
- DB 1995, 1135
- BB 1995, 1036
- DVBl 1995, 789
- NZA 1995, 619
Wird zitiert von ... (127)
- BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 2111/94
Stasi-Fragen
Eine fristlose Kündigung ist nach Nr. 2 des folgenden Absatzes (künftig: Abs. 5 Nr. 2 EV) zulässig, wenn der Arbeitnehmer für das frühere Ministerium für Staatssicherheit tätig war und deshalb ein Festhalten am Arbeitsverhältnis unzumutbar erscheint (zu Sinn und Zweck der Regelungen vgl. BVerfGE 92, 140 [142, 151 f.]).Das Grundrecht entfaltet seinen Schutz gegen alle staatlichen Maßnahmen, die diese Wahlfreiheit beschränken (vgl. dazu im einzelnen BVerfGE 84, 133 [146]; 92, 140 [150]).
Zur Eignung gehören darüber hinaus die Fähigkeit und die innere Bereitschaft, die dienstlichen Aufgaben nach den Grundsätzen der Verfassung wahrzunehmen, insbesondere die Freiheitsrechte der Bürger zu wahren und rechtsstaatliche Regeln einzuhalten (vgl. BVerfGE 92, 140 [151]).
Gerechtfertigt ist eine Einschränkung jedenfalls dann, wenn zwingende Gründe des Gemeinwohls sie erfordern (vgl. BVerfGE 92, 140 [151 f.]) und der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet worden ist.
Das hat das Bundesverfassungsgericht schon früher festgestellt (vgl. BVerfGE 92, 140 [151 f.]).
Dagegen ist es nicht Sache des Bundesverfassungsgerichts zu kontrollieren, wie die Gerichte den Schutz im einzelnen auf der Grundlage des einfachen Rechts gewähren und ob ihre Auslegung den bestmöglichen Schutz sichert (vgl. BVerfGE 92, 140 [152 f.]).
Die persönliche Eignung der übernommenen Arbeitnehmer sollte auch unter Berücksichtigung ihrer früheren Positionen und Tätigkeiten mit dem Ziel überprüft werden, bei mangelnder Eignung die Arbeitsverhältnisse zu beenden (vgl. BVerfGE 92, 140 [142, 151 f.]).
Die Frage nach Parteifunktionen war auch sachgerecht, weil die Wahrnehmung dieser Funktionen Zweifel an der Eignung begründen und jedenfalls zu näherer Prüfung Anlaß geben konnte (vgl. BVerfGE 92, 140 [155 f.]).
- BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1934/93
Fink
Nach Art. 20 Abs. 1 in Verbindung mit Anlage I Kapitel XIX Sachgebiet A Abschnitt III Nr. 1 Abs. 5 Nr. 2 EV (künftig: Abs. 5 Nr. 2 EV) kann ein Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst aus wichtigem Grund außerordentlich gekündigt werden, wenn ein aus der Deutschen Demokratischen Republik übernommener Arbeitnehmer für das frühere Ministerium für Staatssicherheit/Amt für nationale Sicherheit tätig war und deshalb ein Festhalten am Arbeitsverhältnis unzumutbar erscheint (zu Sinn und Zweck der Regelung vgl. BVerfGE 92, 140 [142, 151 f.]).Das Grundrecht entfaltet seinen Schutz gegen alle staatlichen Maßnahmen, die diese Wahlfreiheit beschränken (vgl. dazu im einzelnen BVerfGE 84, 133 [146]; 92, 140 [150]).
Zur Eignung gehören darüber hinaus die Fähigkeit und die innere Bereitschaft, die dienstlichen Aufgaben nach den Grundsätzen der Verfassung wahrzunehmen, insbesondere die Freiheitsrechte der Bürger zu wahren und rechtsstaatliche Regeln einzuhalten (vgl. BVerfGE 92, 140 [151]).
Gerechtfertigt ist eine Einschränkung jedenfalls dann, wenn zwingende Gründe des Gemeinwohls sie erfordern (vgl. BVerfGE 92, 140 [151 f.]) und der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet worden ist.
Sie verfolgt ein besonders wichtiges Gemeinwohlziel im Zusammenhang mit der Überleitung des öffentlichen Dienstes der Deutschen Demokratischen Republik in den der Bundesrepublik Deutschland (Näheres dazu BVerfGE 92, 140 [141 f.]).
Das Ziel, die Arbeitsverhältnisse der übernommenen Arbeitnehmer nachträglich zu beenden, wenn sich Eignungsmängel im Sinne von Art. 33 Abs. 2 GG herausstellen, ist legitim (vgl. BVerfGE 92, 140 [151 f.]).
Im Lichte der genannten Verfassungsnormen darf auch bei der Auslegung von Abs. 5 Nr. 2 EV die erkennbare Absicht des Gesetzgebers nicht außer acht gelassen werden, die Mitarbeiter nicht abgewickelter Einrichtungen des öffentlichen Dienstes der Deutschen Demokratischen Republik weitgehend in den öffentlichen Dienst der Bundesrepublik Deutschland einzugliedern und ihre Arbeitsverhältnisse aufrechtzuerhalten, soweit nicht ein Kündigungsgrund im Sinne dieser Vorschrift festgestellt wird (vgl. BVerfGE 92, 140 [154]).
Dagegen ist es nicht Sache des Bundesverfassungsgerichts zu kontrollieren, wie die Gerichte den Schutz im einzelnen auf der Grundlage des einfachen Rechts gewähren und ob ihre Auslegung den bestmöglichen Schutz sichert (vgl. BVerfGE 92, 140 [153]).
- BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1243/95
Parteilehrer
Nach Art. 20 Abs. 1 in Verbindung mit Anlage I Kapitel XIX Sachgebiet A Abschnitt III Nr. 1 Abs. 4 Nr. 1 EV (künftig: Abs. 4 Nr. 1 EV) ist die ordentliche Kündigung eines Arbeitsverhältnisses in der öffentlichen Verwaltung auch zulässig, wenn der Arbeitnehmer wegen mangelnder fachlicher Qualifikation oder persönlicher Eignung den Anforderungen nicht entspricht (zu Sinn und Zweck der Regelung vgl. BVerfGE 92, 140 [142, 151 f.]).Das Grundrecht entfaltet seinen Schutz gegen alle staatlichen Maßnahmen, die diese Wahlfreiheit beschränken (vgl. dazu im einzelnen BVerfGE 84, 133 [146]; 92, 140 [150]).
Zur Eignung gehören darüber hinaus die Fähigkeit und die innere Bereitschaft, die dienstlichen Aufgaben nach den Grundsätzen der Verfassung wahrzunehmen, insbesondere die Freiheitsrechte der Bürger zu wahren und rechtsstaatliche Regeln einzuhalten (vgl. BVerfGE 92, 140 [151]).
Gerechtfertigt ist eine Einschränkung jedenfalls dann, wenn zwingende Gründe des Gemeinwohls sie erfordern (vgl. BVerfGE 92, 140 [151 f.]) und der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet worden ist.
b) Der in Anlage I Kapitel XIX Sachgebiet A Abschnitt III Nr. 1 Abs. 4 Nr. 1 des Einigungsvertrages (künftig: Abs. 4 Nr. 1 EV) enthaltene Sonderkündigungstatbestand, auf den die angegriffenen Entscheidungen gestützt sind, genügt diesen Anforderungen, wie das Bundesverfassungsgericht schon früher festgestellt hat (vgl. BVerfGE 92, 140 [151 f.]).
Dagegen ist es nicht Sache des Bundesverfassungsgerichts zu kontrollieren, wie die Gerichte den Schutz im einzelnen auf der Grundlage des einfachen Rechts gewähren und ob ihre Auslegung den bestmöglichen Schutz sichert (vgl. BVerfGE 92, 140 [152 f.]).
Positionen in Staat und Partei, die der Mitarbeiter seinerzeit innehatte, können nach Maßgabe ihres Ranges und des mit ihnen verbundenen Einflusses Anhaltspunkte für einen besonders hohen Identifikationsgrad mit dem Herrschaftssystem der Deutschen Demokratischen Republik sein, machen aber eine Würdigung seines gesamten Verhaltens einschließlich seiner Entwicklung nach dem Beitritt nicht entbehrlich (vgl. BVerfGE 92, 140 [154 ff.]).
Auch unterscheidet sich das von Schulparteisekretären, Schulleitern und -inspektoren geforderte Maß an Identifikation mit den Zielen der SED und der Staatsführung der Deutschen Demokratischen Republik nicht so weitgehend von der im dortigen öffentlichen Dienst allgemein geforderten und üblichen Loyalität und Kooperation, daß sich allein daraus die mangelnde Eignung für den Lehrerberuf nach dem Beitritt herleiten ließe (vgl. BVerfGE 92, 140 [156]).
Solche Umstände können etwa Handlungen stark repressiven oder schädigenden Charakters sein (vgl. BVerfGE 92, 140 [156 f.]).
- BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94
Hochschullehrer
Nach Art. 20 Abs. 1 in Verbindung mit Anlage I Kapitel XIX Sachgebiet A Abschnitt III Nr. 1 Abs. 4 Nr. 1 EV (künftig: Abs. 4 Nr. 1 EV) ist die ordentliche Kündigung eines Arbeitsverhältnisses in der öffentlichen Verwaltung auch zulässig, wenn der Arbeitnehmer wegen mangelnder fachlicher Qualifikation oder persönlicher Eignung den Anforderungen nicht entspricht (zu Sinn und Zweck der Regelung vgl. BVerfGE 92, 140 [142, 151 f.]).Das Grundrecht entfaltet seinen Schutz gegen alle staatlichen Maßnahmen, die diese Wahlfreiheit beschränken (vgl. dazu im einzelnen BVerfGE 84, 133 [146]; 92, 140 [150]).
Geeignet im Sinne von Art. 33 Abs. 2 GG ist nur, wer dem angestrebten Amt in fachlicher sowie in körperlicher, psychischer und charakterlicher Hinsicht gewachsen ist (vgl. BVerfGE 92, 140 [151, 155]).
Gerechtfertigt ist eine Einschränkung jedenfalls dann, wenn zwingende Gründe des Gemeinwohls sie erfordern (vgl. BVerfGE 92, 140 [151 f.]) und der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet worden ist.
Der in Anlage I Kapitel XIX Sachgebiet A Abschnitt III Nr. 1 Abs. 4 Nr. 1 des Einigungsvertrages (künftig: Abs. 4 Nr. 1 EV) enthaltene Sonderkündigungstatbestand genügt diesen Anforderungen (vgl. BVerfGE 92, 140 [151 f.]).
Es dient demselben Ziel wie die Vorschrift, deren Geltungsdauer es verlängert (vgl. BVerfGE 92, 140 [150 ff.]).
Dagegen ist es nicht Sache des Bundesverfassungsgerichts zu kontrollieren, wie die Gerichte den Schutz im einzelnen auf der Grundlage des einfachen Rechts gewähren und ob ihre Auslegung den bestmöglichen Schutz sichert (vgl. BVerfGE 92, 140 [152 f.]).
- BVerfG, 04.04.2001 - 2 BvL 7/98
Nichtberücksichtigung von Beschäftigungszeiten im öffentlichen Dienst der DDR für …
Anlass für die Nichtberücksichtigung dieser Dienstzeiten des Beamten im Rahmen des § 28 Abs. 2 Satz 4 BBesG sind begründete Zweifel an der persönlichen Eignung des Beamten im Sinne von Art. 33 Abs. 2 GG in dieser Zeit: Diese Zweifel sind zwar - wie im Falle des Klägers - nach der Einschätzung des Dienstherrn aufgrund der vorzunehmenden Einzelfallprüfung (vgl. BVerfGE 92, 140 ; 96, 189 ) nicht so gravierend, dass sie zu einer Entlassung nach den Sonderkündigungstatbeständen des Absatzes 4 Nr. 1 oder des Absatzes 5 Nr. 2 der Anlage I, Kapitel XIX, Sachgebiet A, Abschnitt III Nr. 1 des Einigungsvertrages geführt hätten.Dieser Überlegung liegt letztlich - ähnlich wie den Sonderkündigungstatbeständen nach dem Einigungsvertrag - die Einschätzung zugrunde, dass ein Mitarbeiter, der für das MfS tätig gewesen ist, jedenfalls für die Dauer dieser Tätigkeit in der Regel nicht die Voraussetzungen des Art. 33 Abs. 2 GG für eine Beschäftigung im öffentlichen Dienst der Bundesrepublik Deutschland erfüllt hat (vgl. BVerfGE 96, 189 ; vgl. auch BVerfGE 92, 140 ).
Es geht insoweit nicht um die zukunftsgerichtete Prognose über die Eignung des Beamten anlässlich der Ernennung oder Weiterbeschäftigung (vgl. insoweit BVerfGE 92, 140 ).
- BVerfG, 24.09.2003 - 2 BvR 1436/02
Lehrerin mit Kopftuch
c) Die Beurteilung der Eignung eines Bewerbers für das von ihm angestrebte öffentliche Amt durch den Dienstherrn bezieht sich auf die künftige Amtstätigkeit des Betroffenen und enthält zugleich eine Prognose, die eine konkrete und einzelfallbezogene Würdigung der gesamten Persönlichkeit des Bewerbers verlangt (vgl. BVerfGE 39, 334 ; 92, 140 ).Der Beamte, der keine Gewähr für eine in seinem Gesamtverhalten neutrale, den jeweiligen dienstlichen Anforderungen angemessene Amtsführung bietet, ist ungeeignet im Sinne des Art. 33 Abs. 2 GG (vgl. BVerfGE 92, 140 ; 96, 189 ).
- OVG Thüringen, 14.10.2003 - 2 KO 495/03
Kommunalwahlrecht; Rechtswidrige Unwirksamkeitserklärung einer Wahl zum …
Geeignet im Sinne des Art. 33 Abs. 2 GG ist dabei nur derjenige, der auch "die Fähigkeit und die innere Bereitschaft" hat, die "dienstlichen Aufgaben nach den Grundsätzen der Verfassung wahrzunehmen, insbesondere die Freiheitsrechte der Bürger zu wahren und rechtsstaatliche Regeln einzuhalten" (BVerfG, Beschluss vom 21. Februar 1995 - 1 BvR 1397/93 - DVBl 1995, 789).§ 8 Abs. 3 ThürBG dient diesem Ziel, das Vorhandensein des von Verfassungs wegen allen Mitarbeitern des öffentlichen Dienstes unterschiedslos abzuverlangenden Eignungsmerkmals gleichmäßig zu gewährleisten und auf diese Weise die demokratische Zuverlässigkeit des öffentlichen Dienstes als "überragend wichtiges Gemeinschaftsgut" sicherzustellen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 21. Februar 1995 - 1 BvR 1397/93 -, BVerfGE 92, 140) und berücksichtigt dabei die Besonderheiten in einem neuen Bundesland, dass - wie oben dargestellt - vormals nicht von Grundsätzen einer freiheitlichen Demokratie geprägt war.
Ob das Zugangshindernis gegeben ist, weil der Bewerber um ein öffentliches Amt wegen seiner früheren Tätigkeit für das Ministerium für Staatssicherheit oder das Amt für nationale Sicherheit der ehemaligen DDR für eine rechtsstaatliche demokratische Verwaltung untragbar erscheint, kann freilich nur unter umfassender Würdigung der konkreten Verhältnisse des Einzelfalles beurteilt werden (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 11. Mai 1994 - 2 BvR 2883/93 - LKV 1994, 332, und vom 21. Februar 1995, a. a. O.), wie dies ebenfalls § 8 Abs. 3 ThürBG vorsieht.
Die innere Einstellung eines Menschen kann sich ändern, und die Erfahrungen und Einsichten, die gerade Bürgern der Deutschen Demokratischen Republik mit dem Beitritt und der nachfolgenden Entwicklung zuteil geworden sind, können eine solche Änderung herbeigeführt haben (vgl. BVerfG, Beschluss vom 21. Februar 1995 - 1 BvR 1397/93 -, a.a.O.).
Der Beklagte ist in seiner Prognose zu stark auf die Vergangenheit des Klägers vor 1990 fixiert, ohne - wie bereits vom Bundesverfassungsgericht gefordert - zu berücksichtigen, dass sich die innere Einstellung eines Menschen ändern kann, und die Erfahrungen und Einsichten, die gerade Bürgern der Deutschen Demokratischen Republik mit dem Beitritt und der nachfolgenden Entwicklung zuteil geworden sind, eine solche Änderung herbeigeführt haben können (vgl. BVerfG, Beschluss vom 21. Februar 1995 - 1 BvR 1397/93 -, a. a. O.).
- BGH, 18.02.1999 - 5 StR 193/98
Anstellungsbetrug durch Verschweigen einer Tätigkeit für das Ministerium für …
b) Die zweite Fallgruppe - dazu gehört die Vorlegungsfrage - bilden Täuschungshandlungen über Umstände, die im Hinblick auf die persönliche -Eignung des Beamten (vgl. dazu BVerfGE 92, 140, 151; 96, 189, 197) für das angestrebte Amt unerläßlich sind.Auch muß der Absicht des Einigungsvertrages, die ehemaligen Bediensteten der DDR weitgehend - aber eben nur weitgehend - in den öffentlichen Dienst der Bundesrepublik Deutschland zu integrieren ( BVerfGE 92, 140, 154; 96, 171, 183), Rechnung getragen werden.
cc) Die Auffassung des Kammergerichts steht - jedenfalls, weil die MfS-Tätigkeit des Angeklagten im Zeitpunkt der Täuschung nicht lange zurücklag - auch im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Sonderkündigungsrecht ( BVerfGE 92, 140; 96, 171; 96, 189).
Allerdings ist die "politische Vorbelastung" für die Frage des Sonderkündigungsrechtes nicht allein maßgeblich ( BVerfGE 92, 140, 153 ff.).
- BVerfG, 20.04.2004 - 1 BvR 838/01
Zu den verfassungsrechtlichen Anforderungen an das Bewerbungsverfahren für …
Eignung im engeren Sinne erfasst insbesondere Persönlichkeit und charakterliche Eigenschaften, die für ein bestimmtes Amt von Bedeutung sind (…vgl. Jarass, in: Jarass/Pieroth, Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, 7. Aufl., 2004, Art. 33 Rn. 13; vgl. auch BVerfGE 92, 140 und BVerfG, NJW 2003, S. 3111 ).Es ermöglicht eine einzelfallbezogene Würdigung der gesamten Persönlichkeit des Bewerbers, die in eine Prognose einmündet (vgl. BVerfGE 92, 140 ).
- VerfGH Berlin, 17.12.1997 - VerfGH 2/96
Ordentliche Kündigung eines Angestellten im öffentlichen Dienst nach KSchG § 1 …
Da eine Abweichung der Entscheidung des Landesarbeitsgerichts von divergenzfähigen Entscheidungen anderer Gerichte und damit die Voraussetzungen für die Zulassung der Revision gemäß § 72 a Abs. 1, § 72 Abs. 2 Nr. 2 ArbGG ersichtlich nicht vorlagen, kann dem Beschwerdeführer nicht vorgehalten werden, daß er das Beschwerdeverfahren durch Rücknahme beendet hat (vgl. Beschluß vom 26. September 1996 - VerfGH 76/95 -; BVerfGE 92, 140, 147, 149).Zur charakterlichen Eignung im Sinne von Art. 13 VvB 1950 gehört u.a. auch die Fähigkeit und die innere Bereitschaft, die dienstlichen Aufgaben nach den Grundsätzen der Verfassung wahrzunehmen, insbesondere die Freiheitsrechte der Bürger zu wahren und rechtsstaatliche Regeln einzuhalten (vgl. zu Art. 33 Abs. 2 GG: BVerfGE 92, 140, 151; BVerfG NJW 1997 S. 2307, 2308).
Der Verfassungsgerichtshof hat im Rahmen der Verfassungsbeschwerde nur zu prüfen, ob die angegriffenen Entscheidungen Fehler erkennen lassen, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung und Tragweite des Grundrechts, insbesondere vom Umfang seines Schutzbereiches beruhen (vgl. zum Bundesverfassungsrecht BVerfGE 84, 192, 195; BVerfGE 92, 140, 152 f.).
wenn zwingende Gründe des Gemeinwohls sie erfordern und der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet worden ist (vgl. BVerfGE 92, 140 ).Erforderlich ist danach, daß die mangelnde Eignung bzw. die politische Einstellung in die Tätigkeit des Arbeitnehmers derart hineinwirkt, daß das Arbeitsverhältnis hierdurch konkret belastet und eine Weiterbeschäftigung aus diesem Grunde unzumutbar ist (vgl BAG.
2.) Entgegen der Auffassung der Mehrheit ist die Entscheidung unvereinbar mit den vom Bundesverfassungsgericht in seinen Urteilen vom 8. Juli 1997 entwickelten Grundsätzen zum zulässigen Umfang von Fragen nach einer früheren Tätigkeit für das MfS ( NJW 97, Seite 2305 ff) wie auch mit seiner Rechtsprechung zur Auslegung und Anwendung der Sonderkündigungstatbestände (grundlegend die Entscheidung vom 21. Februar 1995, BVerfGE 92, 140 ff, ferner Beschluß vom 1 Oktober 1997 - 1 BvR 454/95).
- BVerfG, 13.02.1998 - 1 BvR 743/96
Kündigung mangels persönlicher Eignung - Würdigung der besonderen Umstände des …
- BVerfG, 01.10.1997 - 1 BvR 454/95
Kammerentscheidungen zu "Sonderkündigungsvorschriften für den öffentlichen Dienst …
- BVerfG, 23.10.1997 - 1 BvR 1986/94
Kündigung: ordentliche Kündigung eines in der vormaligen DDR als ehrenamtlicher …
- BVerfG, 13.02.1998 - 1 BvR 83/96
Kündigung: Kündigung mangels persönlicher Eignung - Würdigung der besonderen …
- BVerfG, 13.02.1998 - 1 BvR 1812/95
Kündigung: Kündigung mangels persönlicher Eignung - Würdigung der besonderen …
- BVerfG, 23.10.1997 - 1 BvR 949/94
Kündigung: ordentliche Kündigung eines in der vormaligen DDR als Schuldirektor …
- BVerfG, 13.02.1998 - 1 BvR 1921/96
Kündigung: Kündigung mangels persönlicher Eignung - Würdigung der besonderen …
- BVerfG, 23.10.1997 - 1 BvR 2089/94
Kündigung: ordentliche Kündigung wegen der früheren Wahrnehmung von Funktionen in …
- BAG, 26.09.2002 - 2 AZR 636/01
Betriebsbedingte Kündigung - Kündigungsschutz - Unternehmerentscheidung
- BVerwG, 18.07.1996 - 8 B 85.96
Ungültigkeit der Wahl zum Bürgermeister wegen früherer Stasi-Tätigkeit
- BVerfG, 30.07.2003 - 1 BvR 792/03
Zum Kopftuch einer muslimischen Verkäuferin in einem Kaufhaus
- BVerfG, 26.02.1997 - 1 BvR 1864/94
Zu den Mitgliedschaftsrechten ehemaliger DDR-Hochschullehrer
- BVerfG, 21.09.2000 - 1 BvR 514/97
Zur Zulassung ehemaliger DDR-Richter als Rechtsanwalt/Notar
- VerfGH Sachsen, 20.02.1997 - 25-IV-96
- OVG Sachsen-Anhalt, 15.01.1998 - 2 S 591/95
Rücknahme der Ernennung; Tätigkeit für das MfS; persönliche Eignung; …
- BVerfG, 08.10.1997 - 1 BvR 9/97
Grundsatzentscheidung zum Benachteiligungsverbot für Behinderte - Erfolglose …
- BVerfG, 27.01.1998 - 1 BvL 15/87
Zum Kündigungsschutz in Kleinbetrieben
- BSG, 18.03.1998 - B 6 KA 37/96 R
Zulassungsanspruch - Vertragsarzt - Überversorgung - Bedarfsplanung - …
- BVerwG, 16.03.1999 - 2 WD 31.98
- BVerfG, 25.11.2004 - 1 BvR 2459/04
Zur tarifvertraglichen Altersgrenze von 60 Jahren für die Arbeitsverhältnisse von …
- BVerfG, 04.08.1998 - 1 BvR 2095/97
Kündigung: unzutreffender Beantwortung der Fragen nach einer früheren Tätigkeit …
- BVerfG, 19.03.1998 - 1 BvR 262/97
Kündigung: Kündigung mangels persönlicher Eignung - Würdigung der besonderen …
- BAG, 21.11.1996 - 2 AZR 357/95
Kündigung - beharrliche Arbeitsverweigerung
- BVerfG, 21.09.2000 - 1 BvR 661/96
Zur Zulassung ehemaliger DDR-Richter als Rechtsanwalt/ Notar
- BAG, 18.05.2006 - 6 AZR 615/05
Erlöschen eines Arbeitsverhältnisses mit Ernennung zur Beamtin auf Widerruf
- LAG Berlin, 01.11.1995 - 13 Sa 50/95
Kündigung: Kündigung eines Mitarbeiters im Polizeidienst wegen mangelnder …
- BVerfG, 29.12.2004 - 1 BvR 2283/03
Arbeit & Soziales - Neuregelungen zur Arbeitnehmerüberlassung verfassungsmäßig!
- BVerfG, 24.09.2003 - : 2 BvR 1436/02
- BAG, 27.06.1996 - 8 AZR 1024/94
Kündigung nach Einigungsvertrag wegen mangelnder Eignung
- BAG, 17.06.1998 - 2 AZR 336/97
Betriebsbedingte Änderungskündigung
- BVerfG, 06.10.1999 - 1 BvR 2110/93
- BVerfG, 25.01.2011 - 1 BvR 1741/09
Zum Erfordernis der Wahrung von Arbeitnehmerrechten beim gesetzlich vollzogenen …
- BAG, 11.05.1995 - 2 AZR 683/94
Kündigung nach Einigungsvertrag - Verlängerungsgesetz
- BVerfG, 19.03.1998 - 1 BvR 10/97
- BAG, 07.09.1995 - 8 AZR 828/93
Zulässigkeit von Fragebogen im Schuldienst des Freistaats Sachsen
- BVerwG, 03.09.1997 - 2 WD 54.96
Recht der Soldaten - Verstoß gegen die Treuepflicht bei wahrheitswidriger …
- BVerfG, 04.05.1998 - 2 BvR 159/97
Ablehnung der Ernennung eines ehemaligen DDR-Richters zum Richter auf Probe - …
- BVerfG, 26.09.2001 - 1 BvR 1740/98
Diplom-Juristen können auch in West-Berlin Notare werden
- BAG, 13.06.1996 - 2 AZR 483/95
Ordentliche Kündigung wegen falscher Beantwortung der Frage nach Stasi-Mitarbeit
- BVerwG, 28.01.1998 - 6 P 2.97
Außerordentliche Kündigung eines Personalratsmitgliedes; inoffizieller …
- BVerfG, 19.03.1998 - 1 BvR 264/97
Arbeitsvertrag: Anfechtung aufgrund unzutreffender Beantwortung der Fragen nach …
- BVerfG, 19.03.1998 - 1 BvR 13/97
Mangelnde Indizwirkung einer lange zurückliegenden Tätigkeit für das MfS
- BAG, 20.05.1999 - 2 AZR 320/98
Anfechtung des Arbeitsvertrages wegen arglistiger Täuschung
- BVerfG, 06.02.2007 - 1 BvR 978/05
Untersagung einer öffentlichen Unterschriftenaktion einer Polizeigewerkschaft in …
- BGH, 10.01.2002 - III ZR 62/01
Gewerkschaften - Sorgfaltspflichten bei Prozeßvertretung eines Mitglieds
- VGH Baden-Württemberg, 13.03.2007 - 4 S 1805/06
Einstellung eines Beamten auf Probe - Lehrer -; Verfassungstreue; Prüfungsmaßstab
- LAG Sachsen, 24.01.1996 - 2 Sa 977/95
- VerfGH Sachsen, 20.02.1997 - 25-lV-96
- BAG, 13.09.1995 - 2 AZR 862/94
Kündigung eines Hochschulprofessors wegen Stasitätigkeit
- LAG Sachsen, 22.11.1996 - 3 Sa 1148/95
- BSG, 18.03.1998 - B 6 KA 78/96 R
Vertragsarzt - Zulassungsanspruch - Fachgebietswechsel - Überversorgung - …
- BVerfG, 22.10.2004 - 1 BvR 1944/01
Verfassungsmäßigkeit der Auflösung eines Arbeitsverhältnisses durch ein …
- OVG Brandenburg, 26.10.1995 - 2 A 54/95
- BVerwG, 24.10.1996 - 2 C 23.96
Recht der Soldatenr - Entlassung wegen Herbeiführung der Ernennung durch …
- BVerfG, 21.06.2006 - 1 BvR 1659/04
Verfassungsmäßige Anforderungen an die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses …
- BVerfG, 18.12.2007 - 1 BvR 2177/07
Verfassungsmäßigkeit der Auswahlentscheidung der Baden-Württembergischen …
- BAG, 28.05.1998 - 2 AZR 549/97
Anfechtung eines Arbeitsvertrages - Falschbeantwortung der Frage nach …
- BVerfG, 10.12.2008 - 2 BvR 2571/07
Beamtenrecht: Beförderung eingeschränkt polizeidienstfähiger Beamter // …
- BAG, 25.07.1996 - 6 AZR 683/95
Ablieferung von Nebentätigkeitsvergütung
- BSG, 18.03.1998 - B 6 KA 35/97 R
Zulassungsbeschränkungen in der vertragsärztlichen Bedarfsplanung
- BVerfG, 07.03.2002 - 1 BvR 1962/01
- LAG Rheinland-Pfalz, 02.02.2006 - 1 Sa 673/05
Kündigung aufgrund Interessenausgleich mit Namensliste - Betriebsratsanhörung
- LAG Baden-Württemberg, 25.05.2007 - 7 Sa 103/06
Außerordentliche Kündigung: Rechtmäßigkeit einer …
- LVerfG Sachsen-Anhalt, 26.06.2007 - LVG 9/06
Amtsverlust von Landräten aufgelöster Landkreise ohne …
- BVerwG, 11.03.1998 - 8 BN 6.97
Kommunales Selbstverwaltungsrecht; Gebietshoheit der Gemeinden; gemeindefreie …
- BVerfG, 04.05.1998 - 2 BvR 2555/96
Erfolglose Verfassungsbeschwerde eines ehemaligen DDR-Richters gegen die …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 16.08.1999 - 6 A 3061/97
- LAG Berlin-Brandenburg, 17.02.2011 - 25 Sa 2421/10
Unwirksame außerordentliche Verdachtskündigung wegen Falscheintragungen im …
- BVerwG, 06.11.1995 - 2 C 21.94
Ablehnung eines Richters der ehemaligen DDR für den Richterdienst bestätigt
- BGH, 05.02.1996 - NotZ 42/94
Amtsenthebung einer Notarin
- LAG Niedersachsen, 30.06.2006 - 10 Sa 1816/05
Sozialauswahl - Leistungsträger - Auskunftspflicht; Sozialauswahl, …
- LAG Düsseldorf, 24.04.2008 - 11 Sa 2101/07
Umfang des Fragerechts des öffentlich-rechtlichen Arbeitgebers gegenüber einem …
- BVerfG, 19.05.2008 - 1 BvR 3269/07
Kurbeiträge auch für erwachsene Begleitpersonen von Kindern
- BVerfG, 25.07.1997 - 2 BvR 1088/97
Höchstaltersgrenze bei Bürgermeisterwahlen ist verfassungsgemäß
- LAG Baden-Württemberg, 01.03.2002 - 18 Sa 5/02
Außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses wegen Alkoholkrankheit des …
- VG Düsseldorf, 23.11.2004 - 2 K 6217/02
- LAG Rheinland-Pfalz, 02.02.2006 - 1 Sa 676/05
Kündigung aufgrund Interessenausgleich mit Namensliste - Betriebsratsanhörung
- BAG, 18.04.1996 - 6 AZR 565/95
Beschäftigungszeit - Schul- bzw. Bezirksschulinspektorin
- BVerfG, 09.01.2007 - 1 BvR 3068/06
Rechtsstellung eines Berufsverbandes
- OVG Sachsen, 22.01.2008 - 4 B 332/07
Bürgermeisterwahl in Bannewitz ist wirksam
- VGH Baden-Württemberg, 27.11.2008 - 4 S 2332/08
Einstellung als Polizeibeamter in den mittleren Polizeivollzugsdienst - Zweifel …
- LAG Berlin-Brandenburg, 03.03.2011 - 25 Sa 2641/10
Unwirksame außerordentliche Kündigung wegen Arbeitsverweigerung bei …
- LAG Sachsen, 27.10.1995 - 2 Sa 796/95
- BVerfG, 28.11.1997 - 1 BvR 324/93
Verfassungsbeschwerde gegen die unvollständige Rückzahlung von in das …
- BVerfG, 21.09.2000 - 1 BvR 2069/98
Zur Zulassung ehemaliger DDR-Richter als Rechtsanwalt/Notar
- LAG Sachsen, 19.08.2004 - 6 Sa 777/03
- LAG Sachsen, 19.08.2004 - 6 Sa 867/03
- LAG Sachsen, 19.08.2004 - 6 Sa 1088/03
- OVG Nordrhein-Westfalen, 14.04.2011 - 6 A 2415/08
Zulassung der nach der LVOPol "prüfungsfreien" Polizeibeamten zur …
- OVG Thüringen, 15.05.1997 - 2 EO 260/95
Recht der Landesbeamten; Recht der Landesbeamten; Beamter auf Probe; Rücknahme …
- BAG, 21.03.1996 - 2 AZR 479/95
Personalrat: Anhörung - Mitteilung von Sicherheitsbedenken
- BAG, 18.07.1996 - 8 AZR 863/95
Kündigung: Kündigung Mitarbeiters im Polizeidienst wegen mangelnder persönlicher …
- VerfGH Sachsen, 24.01.1997 - 15-IV-96
- LAG Sachsen, 25.06.1997 - 10 Sa 832/96
- BVerfG, 18.03.1998 - 1 BvR 1759/96
Kündigung: außerordentliche Kündigung wegen früherer Tätigkeit für das MfS der …
- BVerwG, 02.07.1998 - 2 B 130.97
- LAG Baden-Württemberg, 12.04.2002 - 18 Sa 5/02
Kündigung und Verhältnismäßigkeitsgrundsatz
- LAG Sachsen-Anhalt, 17.05.1995 - 3 Sa 627/94
Kündigung wegen dreißig Jahre zurückliegender Stasi-Tätigkeit
- BAG, 18.01.1996 - 8 AZR 427/93
Kündigung nach Einigungsvertrag - mangelnde Eignung
- VerfGH Berlin, 26.09.1996 - VerfGH 76/95
Abweisung einer Kündigungsschutzklage einer an der Charité beschäftigten Ärztin …
- BVerwG, 02.07.1998 - 2 B 131.97
Beamtenrecht - Prozessuale und materiellrechtliche Kostentragung bei …
- VerfG Brandenburg, 17.09.1998 - VfGBbg 7/98
Mangels Rechtswegerschöpfung unzulässige Verfassungsbeschwerde einer Lehrerin …
- BVerwG, 17.11.1999 - 2 B 12.99
- OVG Sachsen, 21.12.1999 - 2 S 159/97
- VG Karlsruhe, 07.08.2001 - 11 K 1189/01
Waffenrechtliche Zuverlässigkeit - Verurteilung wegen Straftat
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.12.2001 - 1 A 4076/99
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 12.09.2007 - 2 M 159/07
In die auf einer Beurteilungsermächtigung beruhenden Entscheidung des Dienstherrn …
- BVerfG, 14.01.2008 - 1 BvR 273/03
- LAG Sachsen, 23.06.1995 - 3 Sa 1086/94
- LAG Sachsen, 25.08.1995 - 3 (12) Sa 116/95
- BAG, 18.01.1996 - 8 AZR 613/93
Verfassungsmäßigkeit des Sonderkündigungsrechts nach Einigungs-Vertrag
- LAG Sachsen, 15.11.1996 - 3 Sa 766/96
- BVerwG, 25.02.2000 - 6 PB 26.99
- OVG Sachsen, 29.06.2011 - 2 A 440/09
Zulassung der Berufung, Entlassung aus der Bundeswehr, Soldat, IM, MfS
- OVG Sachsen, 05.07.2000 - 2 B 110/00
- VerfGH Thüringen, 18.06.1998 - VerfGH 19/95
Individualverfassungsbeschwerde; Frist; Fristversäumnis; gerichtliche …
- VG Gera, 10.12.2003 - 1 K 505/01
Besoldung und Versorgung; Besoldung und Versorgung; Tätigkeit für MfS als …
