Rechtsprechung
| BGH, 19.03.1992 - III ZR 170/90 |
Spachtelmasse
§ 676 BGB aF (§ 675 Abs. 2 BGB nF), konkludenter Beratungsvertrag, § 664 BGB, Verjährung, § 195 BGB <Fassung bis 31.12.01>, § 477 BGB <Fassung bis 31.12.01>
Volltextveröffentlichungen (3)
- Jurion
- Universität des Saarlandes
Beratungsvertrag zwischen Hersteller und Endabnehmer eines Baustoffs: Zustandekommen und Verjährung von Schadenersatzansprüchen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verjährung bei Käuferansprüchen aus Auskunftvertrag mit Drittem
Kurzfassungen/Presse
- recht.com (Leitsatz/Auszüge/Zusammenfassung)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Fehlerhafte Beratung über Baustoffe: Haftung der Hersteller und Händler? (IBR 1992, 438)
Zeitschriftenfundstellen
- NJW-RR 1992, 1011
- WM 1992, 1246
- VersR 1992, 966
- IBR 1992, 438
Wird zitiert von ... (9)
- BGH, 27.06.2001 - VIII ZR 227/00
Architekten & Ingenieure
Dieser Rechtsprechung des erkennenden Senats hat sich der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs in einem Urteil vom 19. März 1992 (III ZR 170/90, NJW-RR 1992, 1011 unter 2 b, c, vgl. auch Teilurteil vom 11. März 1999 - III ZR 292/97, WM 1999, 1170 = NJW 1999, 1540) ausdrücklich angeschlossen.Das Berufungsgericht wird unter Berücksichtigung des beiderseitigen Parteivorbringens zu prüfen haben, ob zwischen dem Ingenieurbüro und der Beklagten ausdrücklich oder stillschweigend ein Auskunfts- oder Beratungsvertrag geschlossen worden ist (vgl. BGH, Urteil vom 19. März 1992 aaO unter 1 a und b m.w.Nachw.).
- BGH, 15.06.2000 - III ZR 305/98
Immobilienanlagen - Prospekthaftung beim Erwerb von Immobilien
Sie sollte, wie in dem Schriftstück formuliert wird, Entscheidungshilfe für die Kaufinteressenten sein, war also erkennbar Grundlage für eine weittragende Entscheidung der Kläger, die über kein Eigenkapital verfügten und angesichts des ihnen angebotenen Engagements auf eine zuverlässige Information angewiesen waren (vgl. hierzu Senatsurteil vom 19. März 1992 - III ZR 170/90 - NJW-RR 1992, 1011). - BGH, 13.12.2005 - KZR 12/04
Anforderungen an die Substantiierung des Parteivorbringens
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann der stillschweigende Abschluss eines Auskunftsvertrages zwischen Geber und Empfänger der Auskunft und damit eine vertragliche Haftung des Auskunftgebers für die Richtigkeit seiner Auskunft zwar dann anzunehmen sein, wenn diese für den Empfänger erkennbar von erheblicher Bedeutung ist und er sie zur Grundlage wesentlicher Entschlüsse machen will; dies gilt insbesondere in Fällen, in denen der Auskunftgeber für die Erteilung der Auskunft besonders sachkundig ist oder ein eigenes wirtschaftliches Interesse verfolgt (…BGH, Urt. v. 17.9.1985 - VI ZR 73/84, NJW 1986, 180 unter II 1; Urt. v. 19.3.1992 - III ZR 170/90, WM 1992, 1246 unter 1, jeweils m.w.Nachw.).
- BGH, 11.03.1999 - III ZR 292/97
Bauvertrag - Verletzung eines Auskunfts- oder Beratungsvertrages
Diese, im wesentlichen auf tatrichterlichem Gebiet liegende Würdigung steht im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteile vom 30. Mai 1990 - VIII ZR 367/89 - NJW-RR 1990, 1301, 1302 = WM 1990, 1469, 1470 f.; vom 19. März 1992 - III ZR 170/90 - NJW-RR 1992, 1011 ff. = WM 1992, 1246 f. und vom 23. Juli 1997 - VIII ZR 238/96 - NJW 1997, 3227, 3228) und wird auch von der Revisionserwiderung nicht in Frage gestellt. - OLG Saarbrücken, 17.04.2008 - 8 U 599/06
Bauvertrag - Beratungspflicht des Heizkörperverkäufers über Wärmebedarf
Ein stillschweigender Abschluss eines Auskunfts-/Beratungsvertrages ist regelmäßig dann anzunehmen, wenn die Auskunft für den Empfänger erkennbar von erheblicher Bedeutung ist und er sie zur Grundlage wesentlicher Entschlüsse machen will; dies gilt insbesondere in allen Fällen, in denen der Auskunftgeber für die Erteilung der Auskunft besonders sachkundig ist oder ein eigenes wirtschaftliches Interesse bei ihm im Spiel ist (BGH NJW-RR 1992, 1011 unter 1. a) m. w. N.). - BGH, 23.07.1997 - VIII ZR 238/96
Verjährung der Ansprüche des Käufers wegen Verletzung einer Beratungspflicht
- OLG Düsseldorf, 07.02.2006 - 3 U 23/05
Baustofflieferung - Haftet der Hersteller für Richtigkeit der Auskunft?
Hierfür ist wesentliches Indiz, dass dem Erteilenden erkennbar, die Auskunft für den Anfragenden von erheblicher Bedeutung ist und dieser sie zur Grundlage einer wesentlichen Entscheidung machen will (BGH NJW 1989, 2882; ZIP 1999, 275), insbesondere wenn der Auskunftgeber für die Erteilung besonders sachkundig oder selbst wirtschaftlich interessiert ist BGHZ 100, 117; NJW-RR 1992, 1011: Beratung eines Handwerkers durch Produkthersteller). - OLG Bamberg, 13.03.2000 - 4 U 195/99
Selbständiger Beratungsvertrag beim Verkauf von Baumaterialien? Verjährung 30 …
b) Mit dem Landgericht geht der Senat daher ebenfalls von einem stillschweigend abgeschlossenen selbständigen Beratungsvertrag aus, der über die bloßen Nebenpflichten des Verkäufers mit Angabe über die Verwendung oder den Einsatz der Ware hinausgeht (vgl. hierzu die Entscheidungen des 8. Senats des BGH in NJW 99, 3192 und Baurecht 83, 584 einerseits und die Entscheidungen des 3. Senats in BGH NJW 99, 1540 und NJW-RR 92, 1011 andererseits, jeweils mit weiteren Nachweisen). - LG Krefeld, 15.07.2010 - 5 O 170/09 Entscheidend kommt es darauf an, ob die Gesamtumstände unter Berücksichtigung der Verkehrsauffassung und des Verkehrsbedürfnisses den Schluss zulassen, dass beide Teile nach dem objektiven Inhalt ihrer Erklärungen die Auskunft zum Gegenstand vertraglicher Rechte und Pflichten gemacht haben (BGH NJW-RR 92, 1011).
Sie publizieren im Internet?