Rechtsprechung

Gericht
BGH
Datum
10.01.1989
Aktenzeichen
VI ZR 25/88
Dazu im Internet

dejure.org

Speiseröhrenprothese

§ 823 Abs. 1 BGB, Vorschädigung, Mitursächlichkeit des Behandlungsfehlers genügt;

§ 411 Abs. 3 ZPO, im Einzelfall Pflicht des Berufungsgerichts zur Anhörung des erstinstanzlichen Gutachters von Amts wegen

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