Gesetzesstand: 19. August 2008
Rechtsprechung
Dazu im Internet
dejure.org
Speiseröhrenprothese
§ 823 Abs. 1 BGB, Vorschädigung, Mitursächlichkeit des Behandlungsfehlers genügt;
§ 411 Abs. 3 ZPO, im Einzelfall Pflicht des Berufungsgerichts zur Anhörung des erstinstanzlichen Gutachters von Amts wegen