Rechtsprechung
| BGH, 09.11.1993 - VI ZR 62/93 |
Spermakonserve
§§ 823 Abs. 1, 847 BGB (seit 1.8.02: § 253 Abs. 2 BGB), Allgemeines Persönlichkeitsrecht
Volltextveröffentlichungen (4)
- Alpmann Schmidt
- Prof. Dr. Lorenz
Schmerzensgeldanspruch wegen Vernichtung einer Spermakonserve
- uni-koeln.de
BGB §§ 823 Abs 1, 847 Abs 1
Vernichtung von Sperma durch Dritte - Schadensersatz wegen Körperverletzung - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Organisationsverschulden, Spermavernichtung
Kurzfassungen/Presse
- rechtinco.de (Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Marburg, 14.11.1990 - 5 O 48/90
- OLG Frankfurt, 14.01.1993 - 15 U 68/91
- BGH, 09.11.1993 - VI ZR 62/93
Zeitschriftenfundstellen
- BGHZ 124, 52
- NJW 1994, 127
- MDR 1994, 140
- FamRZ 1994, 154
- NJW-RR 1994, 286
- VersR 1994, 55
- JR 1995, 21
Wird zitiert von ... (10)
- FG Köln, 19.12.2006 - 6 K 912/04
Leistung; Begriff des "Gegenstandes" i.S.d. UStG
Ergänzend zu den Ausführungen im Prüfungsbericht führte er aus, dass eine Lieferung im Sinne des § 3 Abs. 1 UStG ausscheide, da eine Lieferung von Körperbestandteilen anknüpfend an das Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) vom 09.11.1993 (VI ZR 62/93, BGHZ 124, 52, NJW 1994, 127) nicht möglich sei.In seinem zu den §§ 823, 847 BGB ergangenen Urteil vom 9. November 1993 (VI ZR 62/93, BGHZ 124, 52) hat der BGH zum Ausdruck gebracht, dass dies jedoch nicht gelten soll, wenn der entnommene Körperbestandteil nach dem Willen des Rechtsträgers zur Bewahrung der Körperfunktionen oder zu ihrer Verwirklichung später wieder mit dem Körper vereinigt, die Trennung der Körperteile vom Körper also nicht endgültig sein soll.
- OLG Frankfurt, 26.04.2002 - 25 U 120/01
Zur notwendigen Aufklärung über die Möglichkeit einer Konservierung einer …
Wenn die heutigen medizinischen Möglichkeiten es zulassen, dem Körper Bestandteile zu entnehmen, um sie ihm später wieder einzugliedern, die mithin auch während ihrer Trennung vom Körper aus der Sicht des Schutzzwecks der Norm des § 823 Abs. 1 BGB mit diesem weiterhin eine funktionale Einheit bilden (vgl. so: BGH NJW 1994, 127 (128) für eine vernichtete Spermaprobe), dann ist die Beschädigung oder die Vernichtung solcher ausgegliederter Körperbestandteile als Körperverletzung im Sinne von §§ 823 Abs. 1, 847 Abs. 1 BGB zu werten (…BGH aaO).In Abwägung all dieser Punkte erreicht die Höhe des vorliegend angemessenen Schmerzensgeldes nicht den Betrag von 25.000 DM, der im Falle der schuldhaften Vernichtung einer vorsorglich für eine vorhersehbare Unfruchtbarkeit abgegebenen und konservierten Samenspende eines Spenders, der sich hiermit die Möglichkeit erhalten wollte, überhaupt mit seiner Ehefrau ein gemeinsames Kind zu haben, als angemessen angenommen worden ist (vgl.: BGH NJW 1994, 127 f).
- BFH, 01.04.2009 - XI R 52/07
Steuerfreie Heilbehandlung im Bereich der Humanmedizin - Ort der Dienstleistung …
Sollte das Knorpelmaterial nicht als "beweglicher körperlicher Gegenstand" qualifiziert werden, sondern wegen der "funktionalen Einheit" mit dem Körper eines Menschen (vgl. Urteil des Bundesgerichtshofs vom 9. November 1993 VI ZR 62/93, BGHZ 124, 52) ebenso zu behandeln sein wie der Mensch selbst, wäre es denkbar, dass an diesem Material --wie an einem Menschen selbst-- "Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin" ausgeführt werden können.
- KG, 05.11.2004 - 9 U 162/04
Persönlichkeitsrechtsverletzung durch identifizierende Presseberichterstattung: …
Die Bedeutung des Grundrechts der Meinungsfreiheit läßt nicht zu, einer Person, durch die Berufung auf ihre Privatsphäre eine solche Kritik zu unterbinden (BGH NJW 1994, 127). - OLG Hamm, 04.06.1998 - 6 U 200/96 Denn nicht die Materie, sondern die körperliche Befindlichkeit ist das geschützte Rechtsgut (vgl. BGH, r + s 94, 95 = VersR 94, 55).
- OLG Karlsruhe, 15.07.2008 - 19 Wx 36/08
Genehmigung freiheitsbeschränkender Maßnahmen bei Aggressionsdurchbrüchen und …
Daher liegt ein gesundheitlicher Schaden im Sinne des § 1906 Abs. 1 Nr. 1 BGB bei jeder Störung der körperlichen, geistigen oder seelischen Lebensvorgänge vor (Pardey, FamRZ 1995, 713, 715f.; vgl. auch BGHZ 124, 52, 54;… Staudinger/Hager, 13. Bearb. (1999), § 823 Rn. B 20ff.;… Dodegge/Roth, Betreuungsrecht, Teil G Rn. 21). - BVerwG, 11.06.1997 - 3 B 130.96
Arzneimittelrecht - Eigenblutzubereitungen als Arzneimittel, Erforderlichkeit …
Zu Unrecht verweist der Kläger auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs, daß zur Eigentransplantation bestimmte Körperteile und Eigenblutspenden auch während ihrer Trennung vom Körper weiterhin mit diesem eine funktionale Einheit bilden (vgl. BGH, Urteil vom 9. November 1993 - VI ZR 62.93 - BGHZ 124, 52, 55). - OLG Hamm, 16.12.1999 - 6 W 47/99 Denn nicht die Materie, sondern die körperliche Befindlichkeit ist das geschützte Rechtsgut (vgl. BGH r + s 94 f = VersR 94, 55; ferner Senat in VersR 99, 990).
- OLG Hamm, 15.02.1993 - 3 U 231/92
Verkehrssicherungspflicht bei unbefugtem Betreten eines Grundstücks
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Jena, 17.11.1995 - 4 W 478/95 In solchen Fällen könnten zwar auch Entschädigungsansprüche entstehen, wenn z.B. die Spende gegen den ausdrücklichen oder stillschweigend erklärten Willen des Spenders vernichtet werden, weil auch das Sacheigentum hier von dem Persönlichkeitsrecht überlagert werde; dies aber nur unter den besonderen, für die Fälle einer Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts entwickelten einschränkenden Voraussetzungen, vgl. BGH, NJW 1994, 127, 128.
