Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 27.09.1999 - 1 S 1226/99   

Spielplatz-Polizeiverordnung

§ 10 PolG, Abgrenzung zur Benutzungssatzung, § 47 VwGO

Volltextveröffentlichungen

  • VD-BW Rechts- und Vorschriftendienst(Abodienst, kostenloser Testzugang, Einzelerwerb möglich, Leitsatz frei)

    Kinderspielplatz; Öffentliche Einrichtung; Benutzungsregelung; Benutzungszeit; Anspruch; Normerlaß

Kurzfassungen/Presse

Zeitschriftenfundstellen

  • ESVGH 50, 79 (Ls.)
  • NJW 2000, 2041
  • NVwZ 2000, 457
  • DÖV 2000, 258
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Wird zitiert von ...  

  • VGH Baden-Württemberg, 05.02.2002 - 10 S 1379/00  

    Kommunale Satzungsregelung zum "Wie", nicht zum "Ob", von Überlassungspflichten

    Der Senat lässt vorliegend unerörtert, ob den Antragstellern hinsichtlich der Satzungsbestimmungen der § 1 Abs. 1, § 3 und § 8 Abs. 4 AWS 2002 das - auch bei Normenkontrollanträgen erforderliche - Rechtsschutzbedürfnis fehlt, weil sich bei Ungültigerklärung dieser Satzungsbestimmungen die Rechtsposition der Antragsteller im Ergebnis nicht verbessern würde; die in den aufgeführten satzungsrechtlichen Bestimmungen wörtlich zitierten Vorschriften des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes gelten nämlich unabhängig von der Geltung der Satzung kraft Bundesrechts weiter (zum Rechtsschutzbedürfnis bei Normenkontrollanträgen vgl. BVerwG, NVwZ 1989, 653; VGH Bad.-Württ., NK-Beschl. v. 27.09.1999, NVwZ 2000, 457 = BWGZ 2000, 495; Gerhardt, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, § 47 RdNr. 52).
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