Rechtsprechung
| BVerfG, 05.05.2001 - 2 BvR 413/00 |
Spionageverdacht
§ 467 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 StPO, verfassungsrechtlich nicht zu beanstandende Kostenentscheidung unter Anknüpfung an einen verbleibenden Tatverdacht (ohne Schuldfeststellung oder -zuweisung);
§ 304 StPO, Heilung eines Verfassungsverstoßes auch durch Hilfserwägungen im Rahmen einer als unzulässig verworfenen Beschwerde
Volltextveröffentlichungen (5)
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StPO § 467 Abs. 3 S. 2 Nr. 2
Auslagenentscheidung und Unschuldsvermutung - Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Verfahrensgang
- BGH, 11.02.1998 - 3 StE 7/94
- OLG Frankfurt, 25.02.1999 - 3 StE 7/94
- BGH, 05.11.1999 - 3 StE 7/94
- BVerfG, 05.05.2001 - 2 BvR 413/00
Wird zitiert von ...
- BGH, 16.05.2002 - 1 StR 553/01
Verfahrenshindernis (Tod des Angeklagten; Einstellung nach § 206a StPO); …
Das Verfahren wurde in erster Instanz bis zur Schuldspruchreife durchgeführt (vgl. BVerfG NJW 1987, 2427; NJW 1990, 2741; NStZ-RR 1996, 45; Beschluß vom 5. Mai 2001 - 2 BvR 413/00 -) und dem Senat lagen die Revisionsbegründungen nebst Erwiderungen sowie die Stellungnahme des Generalbundesanwalts vor.
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