Rechtsprechung
   BVerfG, 05.05.2001 - 2 BvR 413/00   

Spionageverdacht

§ 467 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 StPO, verfassungsrechtlich nicht zu beanstandende Kostenentscheidung unter Anknüpfung an einen verbleibenden Tatverdacht (ohne Schuldfeststellung oder -zuweisung);

§ 304 StPO, Heilung eines Verfassungsverstoßes auch durch Hilfserwägungen im Rahmen einer als unzulässig verworfenen Beschwerde

Volltextveröffentlichungen (5)

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  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 467 Abs. 3 S. 2 Nr. 2
    Auslagenentscheidung und Unschuldsvermutung

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Verfahrensgang




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Wird zitiert von ...  

  • BGH, 16.05.2002 - 1 StR 553/01  

    Verfahrenshindernis (Tod des Angeklagten; Einstellung nach § 206a StPO);

    Das Verfahren wurde in erster Instanz bis zur Schuldspruchreife durchgeführt (vgl. BVerfG NJW 1987, 2427; NJW 1990, 2741; NStZ-RR 1996, 45; Beschluß vom 5. Mai 2001 - 2 BvR 413/00 -) und dem Senat lagen die Revisionsbegründungen nebst Erwiderungen sowie die Stellungnahme des Generalbundesanwalts vor.
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