Rechtsprechung
   BGH, 23.12.1998 - 3 StR 319/98   

Spirituosensammlerin

§ 251 StGB, Gefahrverwirklichungszusammenhang auch bei Tod in der Phase von Flucht und Beutesicherung;

§ 211 StGB, Verdeckungsabsicht bei Fluchtwillen, "gedankliches Mitbewußtsein", Sonderfall panischer Affekt

Volltextveröffentlichungen (4)

  • HRR Strafrecht

    § 211 StGB; § 251 StGB; § 15 StGB
    Verdeckungsabsicht; Mord; Fluchtabsicht; Raub mit Todesfolge (Gewalt zur Flucht oder Beutesicherung); Gefahrzusammenhang; Affektzustand und subjektive Seite des Verdeckungsmordes; Vorsatz

  • Alpmann Schmidt

    StGB § 211 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 211 Abs. 2

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 1999, 1039
  • NStZ 1999, 554
  • JR 2000, 26
  • StV 2000, 74
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Wird zitiert von ... (11)  

  • BGH, 03.07.2007 - 1 StR 3/07  

    Begründung der Beschuldigteneigenschaft durch die Art und Weise einer Vernehmung

    Vielmehr genügt es, dass er die "Verdeckungslage" gleichsam "auf einen Blick" erfasst (vgl. BGHSt 35, 116; BGH NJW 1999, 1039, 1041), wobei in der Regel ein vorhandenes gedankliches Mitbewusstsein ausreicht (BGH NJW aaO).

    Für Verdeckungstötungen ist sie sogar typisch (vgl. BGH NJW 1999, 1039, 1041).

    Vielmehr genügt es, dass er die "Verdeckungslage" gleichsam "auf einen Blick" erfasst (vgl. BGHSt 35, 116; BGH NJW 1999, 1039, 1041; Schneider in MünchKomm § 211 Rdn. 184 ff.; zu dem insoweit gleich zu behandelnden Ausnutzungsbewusstsein beim Mordmerkmal der Heimtücke vgl. Senat NStZ-RR 2005, 264, 265), wobei in der Regel ein vorhandenes gedankliches Mitbewusstsein ausreicht (BGH NJW aaO).

    Hinsichtlich der Auswirkung einer affektiven Erregung auf das Mordmerkmal der Verdeckungsabsicht ist - zumal bei uneingeschränkter Schuldfähigkeit - auch zu berücksichtigen, dass eine affektive Erregung ohnehin bei den meisten Tötungsdelikten den Normalfall darstellt (BGH NStZ-RR 2003, 8) und für Verdeckungstötungen sogar typisch ist (vgl. BGH NJW 1999, 1039, 1041).

  • BGH, 23.06.1999 - 3 StR 147/99  

    Mordmerkmal der Verdeckungsabsicht

    (Saliger StV 1998 19, 20; ders. ZStW 109 (1997) 302, 308) Der besondere Schutzzweck dem die hohe Strafe für den Verdeckungsmord dient, besteht darin, dem angesichts der Stärke des Antriebs zum Selbstschutz erhöhten Tötungsanreiz entgegenzutreten (vgl. BGH NJW 1999, 1039 = Urt vom 23 Dezember 1998 - 3 StR 319/98) Dies gilt auch in den Fallen in denen das Streben des Täters außerstrafrechtliche Folgen seines Verhaltens zu vermeiden, derart stark ist daß sich daraus für ihn ein Anreiz zur Tötung eines Dritten ergibt.

    Zwar kann ein Zustand hoher affektiver Erregung des Täters selbst bei erhaltener Schuldfähigkeit nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs dazu führen, daß ein in Betracht kommendes Mordmerkmal aus subjektiven Gründen nicht verwirklicht ist (BGH NJW 1999, 1039).

  • BGH, 01.02.2005 - 1 StR 327/04  

    BGH bestätigt Verurteilung wegen Mordes in Verdeckungsabsicht

    In Verdeckungsabsicht handelt, wer als Täter ein Opfer deswegen tötet, um dadurch eine vorangegangene Straftat als solche oder auch Spuren zu verdecken, die bei einer näheren Untersuchung Aufschluß über bedeutsame Tatumstände geben könnten ( BGHSt 15, 291, 295 ff.; BGH NJW 1999, 1039, 1041; BGHSt 41, 358, 360; Schneider in MünchKomm StGB § 211 Rdn. 71).
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  • BGH, 16.01.2003 - 4 StR 422/02  

    Bedingter Tötungsvorsatz (Beweiswürdigung; gefährliche Handlungen); Raub (finale

    Für eine Verurteilung wegen Raubes mit Todesfolge müßte zudem der Tod des Opfers durch den Raub herbeigeführt worden sein (vgl. BGH NJW 1998, 3361, 3362; 1999, 1039, 1040).
  • BGH, 10.03.2000 - 1 StR 675/99  

    BGH bestätigt Verurteilung eines Ehepaares wegen Mißhandlung von Pflegekindern

    Der Bundesgerichtshof hat wiederholt entschieden, daß die Annahme von bedingtem Tötungsvorsatz und von Verdeckungsabsicht sich nicht stets widersprechen ( BGHSt 21, 283, 284 f.; 41, 358, 359 ff.; BGH NJW 1988, 2682; 1992, 583, 584; StV 2000, 74, 75).
  • BGH, 11.02.1999 - 4 StR 647/98  

    Mord; Vergewaltigung mit Todesfolge; Lebenslange Freiheitsstrafe;

    Der Angeklagte hat somit den Tod des Opfers nicht durch die Vergewaltigung verursacht; denn der (beendeten) Vergewaltigung haftete nicht (typischerweise) das Risiko eines tödlichen Ausgangs an, das sich im Eintritt des Todes verwirklichte (vgl. BGHSt 31, 96, 98 f. [zu § 226 StGB a.F.); 33, 322, 323 ff. [zu § 239 b Abs. 2 StGB]; auch BGH, Urteil vom 23. Dezember 1998 - 3 StR 319/98 [zu § 251 StGB] :"qualifikationsspezifischer Gefahrzusammenhang").
  • BGH, 23.06.1999 - 3 StR 132/99  

    Überzeugung des Gerichts bei der Beweiswürdigung; Räuberische Erpressung; Mord

    (BGH NJW 1999, 1039, 1040 m.w.Nachw.).
  • BGH, 30.03.2004 - 5 StR 428/03  

    Mord (Heimtücke: fehlende Arglosigkeit; Verdeckung einer Straftat); Verweigerung

    Auch unter Berücksichtigung seiner Intoxikation und der Paniksituation beim plötzlichen Zusammentreffen mit den Geschädigten ist für vernünftige Zweifel daran, daß er sich bei der nahezu instinktiv empfundenen Sorge um seine Bewährung selbstverständlich zugleich der jene Sorge begründenden Strafbarkeit seines Einbruchs - mindestens als Hausfriedensbruch, wenn nicht als versuchter Einbruchsdiebstahl oder gar (etwa alternativ festzustellen) als versuchte sexuelle Nötigung - mitbewußt war, kein Raum (vgl. dazu BGHR StGB § 211 Abs. 2 Verdeckung 10; Schneider in MünchKomm-StGB 2003 § 211 Rdn. 187 ff.).
  • BGH, 17.05.2011 - 1 StR 50/11  
    Dass die Angeklagte wegen des Streits über die unberechtigten Abhebungen in Wut geraten ist, würde der Annahme von Verdeckungsabsicht nicht ohne weiteres entgegenstehen (vgl. auch BGH, Urteil vom 23. Dezember 1998 - 3 StR 319/98 = NJW 1999, 1039 mit Anm. Momsen in JR 2000, 26, 30 f. und Schroth NStZ 1999, 554; vgl. hierzu auch Altvater NStZ 2000, 18 f.; LK-Jähnke aaO, § 211 Rn. 15).
  • BGH, 15.01.2004 - 3 StR 382/03  

    Mordmerkmale (Verdeckung einer Straftat; Ermöglichung einer Straftat); Affekt;

    Das gilt insbesondere für das Vorliegen eines nur zu einer eingeschränkten Steuerungsfähigkeit führenden Affekts (vgl. Senat, NJW 1999, 1039 f. = BGHR StGB § 211 Verdeckung 10; Schneider in MünchKomm § 211 Rdn. 187, jew. m. w. N.).
  • BGH, 04.08.2010 - 2 StR 239/10  

    Versuchter Verdeckungsmord (Voraussetzungen der Verdeckungsabsicht;

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