Rechtsprechung
   BGH, 28.02.1997 - V ZR 27/96   

Spitzboden

Wohnungsverkauf, fehlendes Sondernutzungsrecht, Rechtsmangel, §§ 440, 325 BGB <Fassung bis 31.12.01> (vgl. nunmehr § 435 BGB <Fassung seit 1.1.02>)

Volltextveröffentlichungen (5)

mehr
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Mit Rechtsmangel behaftetes Wohnungseigentum

Kurzfassungen/Presse (3)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Verkauf einer Eigentumswohnung mit Hobbyraum (IBR 1997, 346)

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 1997, 1778
  • MDR 1997, 538
  • BB 1997, 962
  • DNotZ 1998, 51
  • WM 1997, 1064
  • DB 1997, 1511
  • IBR 1997, 346



Kontextvorschau:





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)  

  • BGH, 01.10.2004 - V ZR 210/03  

    Wohnungseigentum - Verkauf über isolierten Miteigentumsanteil rechtmäßig: Folgen

    Der von den Klägern geltend gemachte Schadensersatzanspruch wegen Nichterfüllung findet daher seine Grundlage in §§ 440 Abs. 1, 326 BGB a.F. (vgl. Senat, Urt. v. 26. September 2003, V ZR 217/02, NJW 2004, 364) oder §§ 440 Abs. 1, 325 BGB a.F. (vgl. Senat, Urt. v. 28. Februar 1997, V ZR 27/96, NJW 1997, 1778).

    d) Nach den bisher getroffenen Feststellungen kommt ein Schadensersatzanspruch aus §§ 440 Abs. 1, 325 BGB a.F. für den Fall anfänglichen Unvermögens in Betracht (vgl. BGHZ 110, 196, 200) wie auch - falls Unmöglichkeit nicht festzustellen, Verzug gegeben und eine Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung erfolgt oder entbehrlich ist - ein Schadensersatzanspruch aus §§ 440 Abs. 1, 326 BGB a.F. Es ist davon auszugehen, daß der Beklagte bereits bei Abschluß des Kaufvertrages mit den Klägern außer Stande war, ihnen das Eigentum an der Wohnung Nr. 11 zu verschaffen (vgl. Senat, Urt. v. 5. Februar 1999, V ZR 353/97, NJW 1999, 1702, 1703; auch Urt. v. 28. Februar 1997, V ZR 27/96, aaO).

  • BGH, 05.02.1999 - V ZR 353/97  

    Beweiskraft einer über ein Rechtsgeschäft aufgenommenen Urkunde

    Der Kläger kann nach § 440 Abs. 1 i.V.m. § 325 Abs. 1 Satz 2 BGB (Senatsurt. v. 28. Februar 1997, V ZR 27/96, WM 1997, 1064) bei objektiv fehlendem Interesse an der teilweisen Erfüllung Schadensersatz wegen Nichterfüllung des gesamten Kaufvertrages verlangen.
  • BGH, 11.07.1997 - V ZR 246/96  

    Begriff der Wohnfläche

    Die einseitige Vorstellung einer Vertragspartei ist für die Bestimmung des Vertragsinhalts allerdings nur dann von Bedeutung, wenn der Erklärungsempfänger den wirklichen Willen des Erklärenden erkennt und in Kenntnis dieses Willens den Vertrag abschließt (BGH, Urt. v. 13. Februar 1989, II ZR 179/88, BGHR BGB § 133 - Wille 6 m.w.N.; Urt. v. 28. Februar 1997, V ZR 27/96, NJW 1997, 1778, 1779).
mehr
  • OLG Karlsruhe, 27.12.2002 - 17 U 91/02  

    Wohnungseigentum

    Vielmehr begründet das Fehlen einer ausschließlichen Nutzungsberechtigung an diesen Parkplätzen eine Rechtsmängelhaftung gem. §§ 434, 437 BGB a. F., falls die Beklagte sich durch entsprechende Erklärung vertraglich verpflichtet haben sollte, der Klägerin auch ein dingliches oder wenigstens schuldrechtliches Sondernutzungsrecht (vgl. § 15 Abs. 1 WEG) an 50 Pkw-Stellplätzen zu verschaffen (vgl. BGH, NJW 1997, 1778 f.).

    Wird - wie hier - nicht nur die Einschränkung einer tatsächlichen Nutzungsmöglichkeit, sondern die unterbliebene Einräumung eines Nutzungsrechts gerügt, so wird damit nicht das Vorliegen eines Sachmangels, sondern eines Rechtsmangels geltend gemacht (vgl. BGH, NJW 1997, 1778 f.; vgl. ferner BGH, NJW 2000, 803 f.).

  • OLG Naumburg, 27.10.1998 - 11 U 148/98  

    Wohnungseigentumskauf: Unmöglichkeit der Vertragserfüllung - Rückabwicklung

    Hat die Klägerin ihrer Eigentumsverschaffungspflicht danach nicht genügt, liegt ein Fall der teilweisen Nichterfüllung und nicht, wie das Landgericht gemeint hat (so aber auch BGH NJW 1997, 1778, 1779; OLG Düsseldorf OLGR 1997, 348; Jauernig/Vollkommer, § 434, Rdn. 4), ein Rechtsmangel vor.
  • OLG Karlsruhe, 25.09.2001 - 3A U 1/01  

    Grundstückskauf - irrtümlichen Falschbezeichnung des Kaufgegenstandes - Geltung

    Das fehlende Sondereigentum an einem Teil der als zur Eigentumswohnung gehörend verkauften Räume stellt einen Rechtsmangel nach § 434 BGB dar (BGH, NJW 1997, 1778, 1779).
  • OLG Koblenz, 09.10.1997 - 5 U 239/97  

    Notar als Erfüllungsgehilfe für lastenfreie Eigentumsumschreibung

    Hatten die Beklagten sich demnach rechtlich wirksam verpflichtet, den Klägern auch das Sondernutzungsrecht an der 12 qm großen Fläche vor deren Reihenhaus zu verschaffen, ist das verkaufte Wohnungseigentum im Hinblick darauf, daß an dieser Fläche ein Sondernutzungsrecht der Kläger nicht eingeräumt wurde, mit einem Rechtsmangel (§§ 434, 437 BGB) behaftet (vgl. BGH NJW 1997, 1778, 1779).
  • BGH, 18.06.2003 - V ZR 30/03  

    Streitwert bei Widerklage

    Die durch die Sache aufgeworfenen Rechtsfragen hat der Senat durch sein Urteil vom 28. Februar 1997 (V ZR 27/96, NJW 1997, 1778) erschöpfend behandelt.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht