Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 24.10.1991 - 5 S 2394/90 |
Sportanlage Oberes Tal
§ 8 Abs. 3 BauGB, kein zulässiges Parallelverfahren, wenn erst nach Erlaß des Bebauungsplans die Änderung des Flächennutzungsplans eingeleitet wird;
Berücksichtigung der Abstandsvorschrift des § 8 BestG bei der Bauleitplanung
Volltextveröffentlichungen
- Landesrecht Baden-Württemberg
§ 8 Abs 3 S 1 BauGB, § 214 Abs 2 Nr 4 BauGB, § 8 Abs 1 BestattG BW
Entwicklungsgebot - Parallelverfahren im Sinne des BauGB § 8 Abs 3 S 1; Baugrenzen: Abstandsunterschreitung zur Friedhofsgrenze)
Kurzfassungen/Presse
- VD-BW Rechts- und Vorschriftendienst (Leitsatz)
Entwicklungsgebot; Parallelverfahren; Friedhof Abstand Gebäude; Änderung Flächennutzungsplan
Wird zitiert von ... (8)
- VGH Baden-Württemberg, 15.10.1993 - 3 S 335/92
Normenkontrollverfahren: Antragsbefugnis einer Gemeinde wegen Verletzung des …
Der Beschluß zur Änderung des Flächennutzungsplans (vgl. § 2 Abs. 1 und Abs. 4 BauGB) wurde von der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft am 18.7.1990, also deutlich vor dem Satzungsbeschluß über den Bebauungsplan gefaßt (zu diesem Erfordernis vgl. VGH Bad. -Württ., Beschluß vom 24.10.1991 - 5 S 2394/90 -, BRS 52, Nr. 29).Der zeitliche Rückstand des Flächennutzungsplanverfahrens gegenüber dem Bebauungsplanverfahren ist unter diesen Umständen unschädlich (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 24.10.1991, a.a.O.).
- VGH Baden-Württemberg, 07.11.1996 - 3 S 2098/95
Normenkontrolle eines Bebauungsplans: geplante Friedhofserweiterung in der …
Insbesondere muß der Gemeinderat neben der für die Anlegung oder Erweiterung von Friedhöfen geltenden Abstandsbestimmung des § 3 Abs. 1 BestG auch die sich aus § 8 BestG für die Angrenzer hinsichtlich der künftigen baulichen Nutzung ihrer Grundstücke ergebenden Beschränkungen bei seiner Beschlußfassung berücksichtigen (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 24.10.1991 - 5 S 2394/90 -, BRS 52 Nr. 29 und Urteil vom 21.2.1986 - 8 S 2800/85 -, BRS 46 Nr. 31;… Dietz/Arnold, Bestattungsgesetz, 2. Aufl., § 8 Anm. 2).Der Senat kann offen lassen, ob durchgreifende Bedenken bereits deshalb bestehen, weil der Bebauungsplan selbst eine gegen § 8 Abs. 1 BestG verstoßende Bebauung zuläßt, obwohl dies gemäß § 8 Abs. 2 BestG erst und allein durch eine Ausnahmebewilligung der Baurechtsbehörde im Baugenehmigungsverfahren "legalisiert" werden könnte (vgl. hierzu VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 24.10.1991, a.a.O.).
- VGH Baden-Württemberg, 15.12.2003 - 3 S 2827/02
Umweltschutz und Bauleitplanung
Ein bloß zeitlicher Rückstand des Flächennutzungsplanverfahrens gegenüber dem Bebauungsplanverfahren schließt hingegen das Vorliegen eines Parallelverfahrens nicht aus (VGH Bad.-Württ., Urteile vom 20.6.1995 - 3 S 2680/93 -, BWGZ 1995, 617 m.w.N. und vom 17.6.1992 - 8 S 1793/91 - und Beschluss vom 24.10.1991 - 5 S 2394/90 -, BRS 52 Nr. 29; BayVGH, Urteil vom 11.11.1998 - 26 N 97.3182 -, BayVBl. 1999, 759 = BRS 60 Nr. 2; OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 27.3.1996 - 1 K 17/95 - ;… vgl. auch Bielenberg/Runkel in Ernst/Zinkahn/Bielenberg, Kommentar zum BauGB, Stand April 2000, § 8 RdNr. 18 und Gaentzsch in Berliner Kommentar zum BauGB, 3. Aufl., Stand August 2002, § 8 RdNr. 17).
- VG Freiburg, 18.10.2005 - 1 K 1928/04
Rücknahme einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für drei …
Ebenso wenig war ein Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB eingeleitet (vgl. hierzu VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 24.10.1991 - 5 S 2394/90 -, wonach das Parallelverfahren vor Satzungsbeschluss eingeleitet sein und einen substanziellen Stand erreicht haben muss). - VGH Baden-Württemberg, 20.06.1995 - 3 S 2680/93
Normenkontrolle eines Bebauungsplans: Bindung des Bebauungsplans an den …
Ein bloß zeitlicher Rückstand des Flächennutzungsplanverfahrens gegenüber dem Bebauungsplanverfahren schließt mithin das Vorliegen eines Parallelverfahrens nicht aus (vgl. auch VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 24.10.1991 - 5 S 2394/90 -). - VGH Baden-Württemberg, 22.06.1998 - 8 S 1950/97
Normenkontrolle eines Bebauungsplans: Erweiterung einer Friedhofsfläche - …
Diese Regelung betrifft in erster Linie die baurechtliche Beurteilung eines konkreten Vorhabens (vgl. auch den Beschluß des 5. Senats v. 24.10.1991 - 5 S 2394/90 -, BWGZ 1992, 184 = BRS 52 Nr. 29). - VGH Baden-Württemberg, 23.07.1998 - 3 S 960/97
Planung einer Friedhofserweiterung - unerhebliche Fehleinschätzung der …
Nicht erkannt hat die Antragsgegnerin dagegen die Auswirkungen des § 8 Abs. 1 BestG auf die östlich des Plangebiets liegenden Flurstücke Nrn. 598 und 599. In der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs ist anerkannt, daß der Gemeinderat bei seiner Beschlußfassung auch die sich aus § 8 BestG für die Angrenzer hinsichtlich der künftigen baulichen Nutzung ihrer Grundstücke ergebenden Beschränkungen berücksichtigen muß (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 7.11.1996 - 3 S 2098/95 -, Beschluß vom 24.10.1991 - 5 S 2394/90 -, BWGZ 1992, 184 = PBauE § 8 BauGB Nr. 5 und Urteil vom 21.2.1986 - 8 S 2800/85 -, BRS 46 Nr. 31). - VGH Baden-Württemberg, 17.06.1992 - 8 S 1793/91
Zulässigkeit eines Parallelverfahrens gemäß BauGB § 8 Abs 3 S 1; …
Von der somit erforderlichen zeitlichen und inhaltlichen Abstimmung bei der Aufstellung von Bebauungsplan und Flächennutzungsplan kann nur dann nicht mehr gesprochen werden, wenn erst nach Ergehen des Satzungsbeschlusses gemäß § 10 BauGB die dem Bebauungsplan "korrespondierende" Änderung des Flächennutzungsplans eingeleitet wird (VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 24.10.1991 - 5 S 2394/90 -).
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