Rechtsprechung
| BGH, 07.10.1997 - 1 StR 635/96 |
Sprengfalle
§§ 211, 22, 16 StGB, Abgrenzung aberratio ictus - error in persona bei Distanztat, 'mittelbare optische Wahrnehmung';
Versuchsbeginn bei Distanztat;
Anstifterhaftung bei error in personam
Volltextveröffentlichungen (2)
- Alpmann Schmidt
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Kurzfassungen/Presse
- recht.com (Leitsatz/Auszüge/Zusammenfassung)
Verfahrensgang
- BGH, 07.10.1997 - 1 StR 635/96
- BGH, 14.10.1997 - 1 StR 635/96
- BGH, 16.12.1997 - 4 ARs 19/97
- BGH, 08.01.1998 - 5 ARs 102/97
- BGH, 27.02.1998 - 2 ARs 475/97
- BGH, 27.02.1998 - 3 ARs 14/97
- BGH, 05.05.1998 - 1 StR 635/96
Zeitschriftenfundstellen
- NStZ 1998, 294
- NStZ 1998, 345 (Altvater)
- NStZ 1998, 343 (Altvater)
Wird zitiert von ...
- BGH, 08.05.2001 - 1 StR 137/01
Sachrüge; Lückenhafte Beweiswürdigung; Tötungsvorsatz ("Stromschlagfall"); …
Hat der Täters aus seiner Sicht alles für das Gelingen seines Tatplanes Erforderliche getan, ist auch dann, wenn für die Herbeiführung eines deliktischen Erfolges noch die unbewußte Mitwirkung des Opfers erforderlich ist, ein unmittelbares Ansetzen gegeben, soweit bei ungestörtem Fortgang der Dinge alsbald und innerhalb eines überschaubaren Zeitraumes die Herbeiführung des Erfolges wahrscheinlich war und nahelag (und damit nicht ungewiß war vgl. BGHSt 43, 177 = NStZ 1998, 241 - Giftfalle und BGH NStZ 1998, 294, 295 - Sprengfalle).Vielmehr liegt die Sache ähnlich wie beim Anbringen einer Handgranate an einem vor dem Hause geparkten Pkw (dazu Senat, NStZ 1998, 294, 295 - Sprengfalle).
