Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 08.03.1991 - 1 S 833/91   

Stadthallenüberlassung gegen Bürgschaft

§ 10 GemO, Gemeinde kann Haftungsgarantie für im konkreten Fall zu erwartende Sachschäden verlangen

Volltextveröffentlichungen

  • Landesrecht Baden-Württemberg

    § 10 Abs 2 S 2 GemO BW, § 10 Abs 4 GemO BW
    Voraussetzungen der Verpflichtungen einer Gemeinde zur Überlassung der Stadthalle an eine Partei

Kurzfassungen/Presse

  • VD-BW Rechts- und Vorschriftendienst (Leitsatz)

    Öffentliche Einrichtung; Zulassungsanspruch; Parteiveranstaltung; Gebäudeschaden Gefahr; Haftungsübernahme Haftung; zu erwartender Sachschaden

Verfahrensgang

  • VG Freiburg, 06.03.1991 - 5 K 285/91
  • VGH Baden-Württemberg, 08.03.1991 - 1 S 833/91

Zeitschriftenfundstellen

  • VBlBW 1991, 228 (Ls.)
  • DÖV 1991, 805
  • DVBl 1991, 1006



Kontextvorschau:





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...  

  • VGH Baden-Württemberg, 11.05.1995 - 1 S 1283/95  

    Zulassung nicht verbotener politischer Parteien zu öffentlichen Einrichtungen

    Wie der erkennende Senat bereits mehrfach entschieden hat, darf, sofern Schäden an oder in einer Halle wegen gewalttätiger Protestaktionen zu erwarten sind, die Zulassung zur Benutzung der Halle grundsätzlich davon abhängig gemacht werden, daß die Partei die Haftung auch für Schäden durch Dritte in angemessener Höhe übernimmt (vgl. Beschlüsse v. 9.4.1987 - 1 S 851/87 -, v. 23.5.1989 - 1 S 1303/89 -, v. 8.3.1991 - 1 S 833/91 -, DÖV 1991, 805).
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht