Rechtsprechung
| BVerfG, 26.06.1990 - 1 BvR 776/84 |
Startbahn West - Schubart
Volltextveröffentlichungen (2)
- DFR
Schubart
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfassungsgerichtliche Prüfung einer Verurteilung wegen Landfriedensbruchs
Kurzfassungen/Presse
- spiegel.de (Pressemeldung)
Alexander Schubart
Verfahrensgang
- OLG Frankfurt, 19.01.1983 - 1 StE 1/82
- BGH, 23.11.1983 - 3 StR 256/83
- BVerfG, 26.06.1990 - 1 BvR 776/84
- BGH, 22.01.1992 - 3 StR 440/91
Zeitschriftenfundstellen
- BVerfGE 82, 236
- NJW 1991, 91
- NStZ 1990, 487
- MDR 1990, 977
- StV 1994, 69
- NVwZ 1991, 156
- DVBl 1990, 944
Wird zitiert von ... (78)
- BVerfG, 24.10.2001 - 1 BvR 1190/90
Sitzblockaden III
Die rein hypothetische Überlegung, dass die Versammlung unter Umständen von Anfang an hätte rechtmäßigerweise aufgelöst werden können, bedeutet - entgegen der missverständlichen Formulierung in der Entscheidung BVerfGE 82, 236 (264) - nicht, dass Versammlungsteilnehmer allein deshalb den Grundrechtsschutz von vornherein verlieren.Gezielte Gewaltausübung zur Erregung von Aufmerksamkeit für das mit dem Protest verfolgte Kommunikationsanliegen ist durch Art. 8 Abs. 1 GG nicht geschützt (vgl. dazu auch BVerfGE 73, 206 ; 82, 236 ).
Die kollektive Behinderung durch gezielte Gewaltausübung ist selbst dann als Nötigung strafbar, wenn sie der Meinungskundgabe dient (BVerfGE 82, 236 ).
Ob dies schon deshalb zu gelten hat, weil die Demonstration von Beginn an rechtswidrig war und deshalb hätte aufgelöst werden können (unmissverständlich dazu BVerfGE 82, 236 ), kann dahingestellt bleiben.
- BVerfG, 23.06.2010 - 2 BvR 2559/08
Präzisierungsgebot Untreuetatbestand
Dabei ist "Analogie" nicht im engeren technischen Sinn zu verstehen; ausgeschlossen ist vielmehr jede Rechtsanwendung, die - tatbestandsausweitend - über den Inhalt einer gesetzlichen Sanktionsnorm hinausgeht, wobei der mögliche Wortlaut als äußerste Grenze zulässiger richterlicher Interpretation aus der Sicht des Normadressaten zu bestimmen ist (stRspr, vgl. BVerfGE 71, 108, 115; 82, 236, 269; 92, 1, 12).Vielmehr haben die Gerichte dies zu respektieren und erforderlichenfalls durch restriktive Auslegung eines weiter gefassten Wortlauts der Norm sicherzustellen (vgl. BVerfGE 82, 236, 270 f.; 87, 399, 411), im Ergebnis also freizusprechen.
Dabei ist "Analogie" nicht im engeren technischen Sinn zu verstehen; ausgeschlossen ist vielmehr jede Rechtsanwendung, die - tatbestandsausweitend - über den Inhalt einer gesetzlichen Sanktionsnorm hinausgeht, wobei der mögliche Wortlaut als äußerste Grenze zulässiger richterlicher Interpretation aus der Sicht des Normadressaten zu bestimmen ist (stRspr, vgl. BVerfGE 71, 108 ; 82, 236 ; 92, 1 ).
Vielmehr haben die Gerichte dies zu respektieren und erforderlichenfalls durch restriktive Auslegung eines weiter gefassten Wortlauts der Norm sicherzustellen (vgl. BVerfGE 82, 236 ; 87, 399 ), im Ergebnis also freizusprechen.
- BGH, 12.02.1998 - 4 StR 428/97
Verurteilung von Greenpeace-Mitarbeitern bestätigt
Bei einer zielbewussten Anwendung unmittelbaren Zwangs gegenüber einem bestimmten Rechtsgut eines Dritten ist dem Täter hingegen in der Regel die Berufung auf die Versammlungsfreiheit verwehrt ( BVerfGE 73, 206, 250; 82, 236, 264; BGHSt 23, 46, 56 f.).Bei einer zielbewußten Anwendung unmittelbaren Zwangs gegenüber einem bestimmten Rechtsgut eines Dritten ist dem Täter hingegen in der Regel die Berufung auf die Versammlungsfreiheit verwehrt ( BVerfGE 73, 206, 250; 82, 236, 264; BGHSt 23, 46, 56 f.).
Jedoch steht die hier zu beurteilende Beeinträchtigung fremder Willens- und Handlungsfreiheit nicht mehr in angemessener Relation zum Zweck der Aktion: Die Blockade war auf unbestimmte Zeit angelegt und wurde erst am zwölften Tag durch einen Polizeieinsatz beendet (vgl. BVerfGE 82, 236, 264; BayObLG NJW 1993, 212, 213; 213, 214; OLG Stuttgart NJW 1992, 2713; 2719;… Eser in Schönke/Schröder aaO § 240 Rdn. 29).
- BVerfG, 07.12.2011 - 2 BvR 2500/09
Akustische Wohnraumüberwachung (präventiv-polizeiliche; Kernbereich privater …
Dabei ist "Analogie" nicht im engeren technischen Sinn zu verstehen; ausgeschlossen ist vielmehr jede Rechtsanwendung, die - tatbestandsausweitend - über den Inhalt einer gesetzlichen Sanktionsnorm hinausgeht, wobei der Wortlaut als äußerste Grenze zulässiger richterlicher Interpretation aus der Sicht des Normadressaten zu bestimmen ist (vgl. BVerfGE 71, 108 ; 82, 236 ; 92, 1 ; 126, 170 ). - BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 653/96
Caroline von Monaco II
- BVerfG, 14.01.1998 - 1 BvR 1861/93
Caroline von Monaco I
Ohne daß es dem Einzelnen einen Anspruch darauf verliehe, nur so in der Öffentlichkeit dargestellt zu werden, wie es ihm genehm ist (vgl. BVerfGE 82, 236 ), schützt es ihn doch jedenfalls vor verfälschenden oder entstellenden Darstellungen seiner Person und Beeinträchtigungen seines Persönlichkeitsbildes (vgl. BVerfGE 54, 148 ; 54, 208 ). - BVerfG, 23.10.2007 - 1 BvR 150/06
Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch unwahre …
Dabei ist es Sache des Betroffenen selbst, zu bestimmen, was seinen sozialen Geltungsanspruch ausmachen soll; insoweit wird der Inhalt des allgemeinen Persönlichkeitsrechts wesentlich durch das Selbstverständnis seines Trägers geprägt (vgl. BVerfGE 54, 148 ; 82, 236 ).Der Träger des Persönlichkeitsrechts hat allerdings keinen Anspruch darauf, von anderen nur so dargestellt zu werden, wie er sich selbst sieht oder gesehen werden möchte (vgl. BVerfGE 82, 236 ; 97, 125 ; 97, 391 ).
Es verleiht aber kein Recht auf ein bestimmtes Verständnis von Äußerungen, die tatsächlich gefallen sind und in der authentischen Form auch zum Gegenstand einer Deutung und Einschätzung ihrer Auswirkungen auf Dritte gemacht werden (vgl. BVerfGE 82, 236 ).
- BGH, 25.10.2011 - VI ZR 332/09
Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts
Das Grundrecht aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG vermittelt seinem Träger aber keinen Anspruch darauf, öffentlich nur so dargestellt zu werden, wie es seinem Selbstbild entspricht oder ihm selbst genehm ist (…vgl. Senatsurteil vom 26. Oktober 2010 - VI ZR 230/08, aaO, Rn. 14; BVerfGE 82, 236, 269; 97, 125, 149; 97, 391, 403; 99, 185;… BVerfG, AfP 2010, 145 Rn. 24;… AfP 2010, 365 Rn. 33; vgl. ferner etwa BVerfGE 101, 361, 380;… 120, 180, 198, Rn. 46; BVerfG, NJW 2000, 2191, 2192; NJW 2000, 2193). - BGH, 26.07.1994 - 5 StR 98/94
Mittelbare Täterschaft hoher DDR-Funktionäre
BGHSt 32, 165, 178 (Startbahn West) betont, die Beteiligung an Gewalttätigkeiten im Sinne des § 125 StGB könne auch durch den ortsabwesenden geistigen Anführer als mittelbaren Täter erfolgen, weil er "kraft seines überlegenen Willens das Geschehen beherrsche, die Erfolgsherbeiführung in der Hand" habe (vgl. dazu BVerfGE 82, 236, 269;… Dreher/Tröndle aaO § 125 Rdn. 6;… Roxin aaO Rdn. 58). - BayObLG, 15.07.1993 - 3St RR 154/92 Dies gilt um so mehr dann, wenn - wie hier - mündlich vorgetragene Texte festgestellt werden müssen, was überhaupt nur dem Tatrichter möglich ist, weil hierbei u.a. auch Tonaufzeichnungen und diese betreffende Niederschriften verwendet werden müssen (s. hierzu BVerfGE 82, 236 /260 f. - NStZ 1990, 487 ).
Etwas anderes könnte nur in dem praktisch wohl äußerst seltenen Fall gelten, daß die Äußerung in einem Kreis exklusiver Zuhörer fällt, welche die Denk- und Formulierungsweise des Vortragenden genau kennen, eine feststellbare durch die politischen Ereignisse vorgeprägte Einstellung besitzen (BVerfGE 82, 236, 261 = NStZ 1990, 487 ) oder (beim Vortrag eines Kunstwerks) über ein überdurchschnittliches Kunstverständnis verfügen.
Dies muß insbesondere dann gelten, wenn - wie hier - die einschlägigen Feststellungen des Tatrichters auf dem Inbegriff einer Hauptverhandlung beruhen, in der auch Tonbänder über den Verlauf von Veranstaltungen abgehört und mit zur Grundlage der Tatsachenfeststellung gemacht werden mußten (BVerfGE 82, 236 = NStZ 1990, 487 f.).
- BVerfG, 02.10.2003 - 2 BvR 149/03
Übersetzung der Verlesung der Anklageschrift durch einen Dolmetscher; Ablehnung …
- BVerfG, 18.02.2010 - 1 BvR 2477/08
Zur Zulässigkeit von Zitaten aus E-Mails
- BVerfG, 20.10.1992 - 1 BvR 698/89
Zur Auslegung des Gewaltdarstellungsverbotes nach § 131 StGB
- BVerfG, 14.09.2010 - 1 BvR 1842/08
Carolines Tochter
- OLG Köln, 04.02.1999 - Ss 45/99
- KG, 29.06.2001 - 1 Ss 388/00
- BVerfG, 01.12.1992 - 1 BvR 88/91
Versammlungsauflösung
- BVerfG, 03.10.2001 - 2 BvR 1198/01
Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde gegen Zwischenentscheidungen
- BVerfG, 29.02.2008 - 1 BvR 371/07
Voraussetzungen eines Kapitalanlagebetrugs (Begriff des Verschweigens …
- BVerfG, 17.08.2010 - 1 BvR 2585/06
Herabsetzende Kritik der Bundeszentrale für Politische Bildung an einem …
- BSG, 16.10.1991 - 11 RAr 23/91
Erstattungsanspruch nach § 128a AFG bei Verzicht auf ein vertragliches …
- BGH, 22.01.1992 - 3 StR 440/91
Langer Zeitablauf und erhebliche Verfahrensverzögerung als wesentliche …
- VGH Hessen, 13.01.1994 - 12 UZ 2930/93
Gewährung rechtlichen Gehörs im Asylrechtsstreit: Einführung von …
- BVerfG, 09.02.1998 - 2 BvR 1907/97
Verfassungsmäßigkeit der Auslegung des Straftatbestandes der …
- BVerfG, 04.11.2010 - 1 BvR 3389/08
Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit der Ablehnung eines …
- BVerfG, 09.03.2010 - 1 BvR 1891/05
Zur äußerungsrechtlichen Rechtsprechung des OLG Hamburg
- BVerfG, 16.06.2011 - 2 BvR 542/09
Bestimmtheitsgebot (Blankettstrafgesetze und normative Tatbestandsmerkmale; …
- BVerfG, 09.04.2002 - 2 BvR 710/01
- BGH, 22.11.1994 - X ZR 51/92
Echtsfolgen fehlerhafter Besetzung des Gerichts
- BVerfG, 28.03.2002 - 1 BvR 1082/00
Pflicht des arbeitslosen Steuerbevollmächtigten zum Abschluß einer …
- BVerfG, 16.10.2002 - 2 BvR 1306/02
Durchsuchung von Bankschließfächern
- BVerfG, 26.06.2007 - 1 BvR 1877/01
Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde bei teilweiser Aufhebung einer …
- BSG, 18.12.2008 - B 11 AL 48/07 R
Förderung der beruflichen Weiterbildung - Begrenzung des Unterhaltsgelds auf die …
- BVerfG, 20.11.1992 - 1 BvR 1375/92
Verfassungsmäßigkeit der Auslegung von § 1 BVG im Hinblick auf …
- BVerfG, 07.09.1994 - 2 BvR 598/93
Verfassungswidrigkeit einer Bewährungsauflage
- BGH, 28.09.1995 - 4 StR 68/95
DerBundesgerichtshof bestätigt Schuldsprüche wegen Verstoßes gegen das …
- BVerfG, 27.04.2000 - 1 BvR 256/97
Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde
- OLG Hamm, 23.11.2000 - 1 Ss OWi 1037/00
Arbeit & Soziales - Arbeits - oder Gefälligkeitsverhältnis?
- VG Frankfurt/Main, 23.01.2008 - 1 E 3668/07
AufenthG 2004 § 10 Abs 3 bezieht sich nur auf Aufenthaltstitel des 2. …
- BVerfG, 15.12.2008 - 2 BvR 2495/08
Voraussetzungen der Vorlagepflicht an das Bundesverfassungsgericht wegen Zweifel …
- VG Hamburg, 11.11.2009 - 4 K 3590/04
Auflösung einer Versammlung
- BVerfG, 01.02.2011 - 2 BvR 1236/10
Verfassungsmäßigkeit eines Ordnungsgeldverfahrens nach § 335 HGB mit …
- BVerfG, 22.08.1994 - 2 BvR 1884/93
Verfassungsmäßigkeit der Strafbarkeit des Rechtsüberholen unter Benutzung des …
- BVerfG, 22.09.2005 - 2 BvR 1345/05
Technische Ermittlung von Mobilfunkdaten // Polizei darf "IMSI-Catcher" einsetzen
- BGH, 10.08.2011 - KRB 55/10
Versicherungsfusion
- BVerwG, 27.09.1991 - 2 WD 43.90
Dienstvergehen von Soldaten durch Billigung des Zitats "Alle Soldaten sind …
- BVerfG, 16.07.1993 - 2 BvR 1282/93
Verfassungsrechtliche Prüfung der Ungültigerklärung der Hamburger …
- BVerfG, 30.12.1997 - 1 BvR 2264/97
Unzulässige Verfassungsbeschwerden gegen Versagung vorläufigen Rechtsschutzes im …
- OLG Hamm, 29.09.1998 - 1 Ss OWi 968/98
- BVerfG, 14.08.1992 - 2 BvR 1463/91
Verfassungsmäßigkeit des Art. 10 Nr. 2 Bayerisches Sammlungsgesetz
- BVerfG, 19.11.1992 - 1 BvR 1233/92
Verfassungsmäßigkeit des Vertretungszwangs vor dem Bundessozialgericht
- StGH Hessen, 13.01.1993 - P.St. 1143
Zur Substantiierung, Fristgemäßheit und zum zulässigen Inhalt einer …
- OLG München, 20.06.1996 - 1 U 3098/94
- VerfGH Berlin, 27.01.1999 - VerfGH 89/98
- KG, 29.06.2001 - 1 Ss 410/00
Öffentliche Aufforderung zur Befehlsverweigerung im Zusammenhang mit dem …
- BVerfG, 22.08.1990 - 1 BvR 938/88
Berufsfreiheit und Sachlichkeitsgebot im Zusammenhang mit herabsetzenden …
- BVerfG, 28.06.1993 - 1 BvR 1346/89
Verfassungsmäßigkeit der unterschiedlichen steuerlichen Behandlung des gleichen …
- BVerfG, 26.11.1996 - 1 BvR 1508/95
Verfassungsmäßigkeit des Restitutionsausschlusses bei besatzungsrechtlicher …
- BSG, 04.11.1999 - B 11 AL 207/99 B
Selbstbindung des Revisionsgerichts durch frühere Entscheidung in gleicher Sache
- BVerfG, 21.03.2000 - 1 BvR 151/00
- StGH Hessen, 10.10.2001 - P.St. 1629
Wegen fehlender Rechtswegerschöpfung unzulässige Grundrechtsklage gegen …
- BSG, 25.04.2006 - B 1 KR 97/05 B
Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde
- BGH, 10.08.2011 - KRB 2/10
Verfahrensrecht - Erfolglose Rechtsbeschwerde
- BVerfG, 16.09.1992 - 1 BvR 1749/91
Meinungsäußerungsfreiheit und Ausschwitz-Lüge
- BayObLG, 25.11.1994 - 4St RR 154/94
- VGH Hessen, 27.09.1995 - 13 UZ 3100/95
Berufungszulassung in Asylverfahren wegen Verletzung des rechtlichen Gehörs - zur …
- BayObLG, 16.01.1996 - 4St RR 280/95
- VerfGH Sachsen, 17.09.1998 - 10-IV-95
- OLG Hamm, 08.11.1999 - 4 Ss OWi 1079/99
illegale Beschäftigung, Arbeitsförderungsgesetz, AFG, ausländische Arbeitnehmer, …
- VerfGH Berlin, 07.12.2004 - VerfGH 163/04
Allgemeines Persönlichkeitsrecht - Medienberichterstattung
- BVerfG, 13.06.2008 - 1 BvR 2924/06
- BVerfG, 01.12.1992 - 1 BvR 576/91
- BGH, 16.06.1997 - II ZB 4/97
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsfrist; …
- OLG Stuttgart, 14.02.2003 - 4 VAs 4/03
Gnadenentscheidung: Zulässigkeit und Anforderungen an die Begründung …
- LG Berlin, 17.08.2010 - 27 O 294/10
- BSG, 10.03.2011 - B 1 KR 134/10 B
Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren; …
- VerfGH Sachsen, 20.02.2003 - 57-IV-02
- OLG Oldenburg, 28.05.1991 - 5 U 12/91
Zusicherung, Grundstückskauf, Wohnfläche, Gewerbefläche, Grundstücksgröße, …
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