Rechtsprechung
| BGH, 19.10.1962 - 9 StE 4/62 |
Staschyinskij
§ 211 StGB, Heimtücke, § 25 StGB, Täterschaft und Teilnahme (überholte Animus-Theorie)
Volltextveröffentlichungen (4)
- Jurakopf
Staschynskij-Fall
- Alpmann Schmidt
- openjur.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Sonstiges
- wikipedia.org (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)
Staschinski-Fall
Zeitschriftenfundstellen
- BGHSt 18, 87
- NJW 1963, 355
Wird zitiert von ... (9)
- BGH, 03.11.1992 - 5 StR 370/92
Mauerschützen I
Der Senat braucht nicht auf die Frage einzugehen, ob und in welcher Weise die Neufassung der Vorschrift des § 25 Abs. 1 StGB durch das 2. StrRG eine Beurteilung ausschließt, wie sie der Bundesgerichtshof in BGHSt 18, 87 zugunsten bloßer Teilnahme vorgenommen hatte (vgl. auch BGH NStZ 1987, 224 f). - BGH, 04.07.1984 - 3 StR 199/84
Zeitpunkt der Arglosigkeit
Heimtücke setzt nicht voraus, daß der Täter die Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers selbst bewußt herbeiführt oder bestärkt (BGHSt 8, 216, 219; 18, 87, 88; 27, 322, 324; BGH LM § 211 StGB Nr. 5), indem er es z.B. in eine Falle lockt (vgl. BGHSt 22, 77, 79).Das Opfer ist arglos, wenn es sich in der "unmittelbaren Tatsituation", d.h. bei Beginn des ersten mit Tötungsvorsatz geführten Angriffs (…vgl. BGH GA 1967, 244, 245; 1971, 113, 114; BGH NJW 1980, 792, 793; NStZ 1983, 34, 35; BGH, Urteile vom 28. August 1979 - 1 StR 282/79 - und vom 1. Oktober 1980 - 2 StR 426/80; BGH, Beschluß vom 8. Juli 1982 - 4 StR 370/82) keines Angriffs von seiten des Täters versieht (BGHSt 18, 87, 88; 19, 321, 322).
- BGH, 13.03.1979 - 1 StR 739/78
Dreierbande - § 24 Abs. 2 StGB, 'Rücktritt' eines im Vorbereitungsstadium …
b) Ob der Angeklagte, der die objektiven Voraussetzungen der Mittäterschaft auf Grund seiner fördernden Tatbeiträge erfüllt hat (vgl. BGHSt 11, 268, 271; 14, 123, 128/129; 16, 12, 14;… BGH Urt. vom 19. März 1977 - 1 StR 39/77), als Gehilfe oder als Mittäter anzusehen ist, hängt davon ab, ob er die Tat als eigene oder nicht als eigene wollte (BGHSt 8, 70, 73; 8, 393, 396; 16, 12, 13; 18, 87, 89/90).Da sie für die wertende Betrachtung aber nur ein Gesichtspunkt neben anderen ist (BGHSt 8, 393, 396; 14, 123, 129; 18, 87, 90), entscheidet sich die Frage, ob der Angeklagte Mittäter oder Gehilfe war, nicht schon und nicht allein auf Grund dieser, das Stadium der Vorbereitung nicht überdauernden Einstellung (…vgl. Lenckner aaO S. 286 Anm. 16).
- BGH, 09.06.1964 - 1 StR 105/64 Es meint vielmehr unter Berufung auf BGHSt 18, 87 , daß bewußte Ausnutzung der Arg- oder Wehrlosigkeit genüge, es also nicht erforderlich gewesen sei, daß Frau W. noch arglos war, als der Angeklagte sie in den Keller stürzte.
Davon wolle auch der 3. Strafsenat mit seiner in BGHSt 18, 87 veröffentlichten Entscheidung, bei der er übrigens sowohl die Arglosigkeit wie die Wehrlosigkeit des Opfers für gegeben ansah, nicht abweichen.
- BGH, 04.06.2002 - 3 StR 146/02
Gewährung rechtlichen Gehörs im Beschlussverfahren nach § 349 Abs. 2 StPO, …
Das Rechtsmittel ist vielmehr offensichtlich unbegründet, da das Oberlandesgericht ohne Rechtsfehler die Motivation des Angeklagten bei der Liquidation des politischen Gegners im Auftrag der PKK festgestellt und eingehend sowie in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung die Mordmerkmale der niedrigen Beweggründe (vgl. BGHSt 2, 251, 254) und der Heimtücke (vgl. BGHSt 18, 87, 88; 39, 353, 368 f.; 41, 72, 79) begründet hat. - BGH, 15.05.1984 - 1 StR 169/84 Wesentliche Anhaltspunkte für diese Beurteilung können sein der Grad des eigenen Interesses am Erfolg, der Umfang der Tatbeteiligung und die Tatherrschaft oder doch wenigstens der Wille zur Tatherrschaft, so daß Durchführung und Ausgang der Tat maßgeblich auch vom Willen des Angeklagten abhängen (BGHSt 8, 393 [396]; 14, 123 [129]; 18, 87 [89/90];… BGH GA 1974, 370 [371];… Urt. vom 17. Januar 1978 - 1 StR 714/77 - bei Liemersdorf/Miebach MDR 1979, 982; Beschl. vom 26. Juni 1980 - 1 StR 290/80;… Körner aa0 § 29 Rdn. 76 - 80).
- LG Düsseldorf, 03.09.1965 - 8 I Ks 2/64 Vor allen Dingen ist aber bei den Angeklagten Mentz, Münzberger, Stadie, Suchomel, Lambert und Ru. wesentlich auf ihre Willensrichtung abzustellen; denn diese allein ist, selbst bei voller Tatbestandsverwirklichung, dafür entscheidend, ob der Handelnde als Täter oder Gehilfe anzusehen ist (vergleiche BGH in NJW 1963, 355).
- LG Berlin, 20.01.1992 - 2 Js 48/90
Grenzdienst ist Gefechtsdienst
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OVG Rheinland-Pfalz, 18.07.1997 - 2 A 11341/97 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
