Rechtsprechung
   BGH, 19.03.1986 - 2 StR 38/86   

Steinhagel

§ 32 StGB, unerlaubter Waffenbesitz, Notwehrprovokation

Volltextveröffentlichungen

  • DRSP

    Einsatz einer Schußwaffe zum Zweck der Verteidigung

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    Einsatz einer Schußwaffe zum Zweck der Verteidigung

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 1986, 2716
  • NStZ 1986, 357
  • MDR 1986, 597
  • StV 1987, 58
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Wird zitiert von ... (10)  

  • BGH, 04.08.2010 - 2 StR 118/10  

    Fahrlässige Körperverletzung (Pflichtwidrigkeit; eigenverantwortliche

    Auch wenn ein Angegriffener eine Waffe unberechtigt führt, ist ihm deren Einsatz nicht verwehrt, wenn ihm kein anderes zur Abwehr des Angriffs geeignetes Mittel zur Verfügung steht (vgl. BGH, NStZ 1986, 357 mwN).

    Auch wenn ein Angegriffener eine Waffe unberechtigt führt, ist ihm deren Einsatz nicht verwehrt, wenn ihm kein anderes zur Abwehr des Angriffs geeignetes Mittel zur Verfügung steht (vgl. BGH, NStZ 1986, 357 mwN).

  • BGH, 23.08.1995 - 2 StR 394/95  
    Der Senat vermag nicht auszuschließen, daß in einer neuen Hauptverhandlung Feststellungen getroffen werden können, die eine Verurteilung rechtfertigen (vgl. auch BGH NJW 1986, 2716, 2717).
  • BGH, 18.02.1999 - 5 StR 45/99  

    Anwendung von Notwehr auf ein Waffendelikt (Straflosigkeit; Unmittelbarkeit des

    Entgegenstehende frühere Rechtsprechung (BGH NStZ 1985, 515 - 4. Strafsenat -; NStZ 1986, 357 sowie NJW 1991, 503, 505 - 2. Strafsenat -), an der sich das Schwurgericht möglicherweise orientiert hat, ist vom 4. Strafsenat ersichtlich aufgegeben worden; für den 2. Strafsenat ist nichts anderes anzunehmen (vgl. BGH NStZ-RR 1999, 8, 9).
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