Rechtsprechung
| BGH, 19.03.1986 - 2 StR 38/86 |
Steinhagel
§ 32 StGB, unerlaubter Waffenbesitz, Notwehrprovokation
Volltextveröffentlichungen
- DRSP
Einsatz einer Schußwaffe zum Zweck der Verteidigung
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)
Einsatz einer Schußwaffe zum Zweck der Verteidigung
Zeitschriftenfundstellen
- NJW 1986, 2716
- NStZ 1986, 357
- MDR 1986, 597
- StV 1987, 58
Wird zitiert von ... (10)
- BGH, 04.08.2010 - 2 StR 118/10
Fahrlässige Körperverletzung (Pflichtwidrigkeit; eigenverantwortliche …
Auch wenn ein Angegriffener eine Waffe unberechtigt führt, ist ihm deren Einsatz nicht verwehrt, wenn ihm kein anderes zur Abwehr des Angriffs geeignetes Mittel zur Verfügung steht (vgl. BGH, NStZ 1986, 357 mwN).Auch wenn ein Angegriffener eine Waffe unberechtigt führt, ist ihm deren Einsatz nicht verwehrt, wenn ihm kein anderes zur Abwehr des Angriffs geeignetes Mittel zur Verfügung steht (vgl. BGH, NStZ 1986, 357 mwN).
- BGH, 23.08.1995 - 2 StR 394/95 Der Senat vermag nicht auszuschließen, daß in einer neuen Hauptverhandlung Feststellungen getroffen werden können, die eine Verurteilung rechtfertigen (vgl. auch BGH NJW 1986, 2716, 2717).
- BGH, 18.02.1999 - 5 StR 45/99
Anwendung von Notwehr auf ein Waffendelikt (Straflosigkeit; Unmittelbarkeit des …
Entgegenstehende frühere Rechtsprechung (BGH NStZ 1985, 515 - 4. Strafsenat -; NStZ 1986, 357 sowie NJW 1991, 503, 505 - 2. Strafsenat -), an der sich das Schwurgericht möglicherweise orientiert hat, ist vom 4. Strafsenat ersichtlich aufgegeben worden; für den 2. Strafsenat ist nichts anderes anzunehmen (vgl. BGH NStZ-RR 1999, 8, 9).
- BGH, 21.02.1990 - 2 StR 527/89 Das gilt auch für die Verwendung einer Schußwaffe, die ohne Erlaubnis geführt wird (BGH NStZ 1986, 357;… BGHR StGB § 32 Abs. 2 Erforderlichkeit I).
- BGH, 29.06.1994 - 3 StR 628/93 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 11.07.1996 - 1 StR 285/96 War somit die Bedrohung des Zeugen I. mit der Waffe durch Notwehr gerechtfertigt, so gilt dies auch für den hiermit unmittelbar in Zusammenhang stehenden Verstoß gegen das Waffengesetz (BGH NStZ 1981, 299 ; 1986, 357; StV 1991, 63 ).
- BGH, 01.06.1994 - 2 StR 195/94 Der Senat kann nicht ausschließen, daß in einer neuen Hauptverhandlung Feststellungen getroffen werden können, die eine Verurteilung rechtfertigen (vgl. auch BGH NJW 1986, 2716, 2717).
- BGH, 26.08.1987 - 3 StR 303/87 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 29.06.1994 - 3 StR 628/94 Dies gilt auch für die Verwendung einer Schußwaffe, die ohne Erlaubnis geführt wird (BGH NStZ 1986, 357 ;… BGHR StGB § 32 II Erforderlichkeit 1 und 5); gleichwohl sind dem lebensgefährlichen Einsatz einer Schußwaffe Grenzen gesetzt.
- BGH, 26.10.1993 - 1 StR 507/93 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
