Rechtsprechung
   OLG Köln, 20.05.1999 - 7 U 5/99   

Steinwurf aus dem Kindergarten

§ 832 BGB

Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • finanztip.de (Kurzinformation)

    Steine aus dem Kindergarten - Kleine Kinder dürfen nicht aus den Augen gelassen werden

Verfahrensgang

  • LG Aachen, 02.12.1998 - 4 O 213/98
  • OLG Köln, 20.05.1999 - 7 U 5/99

Zeitschriftenfundstellen

  • MDR 1999, 997
  • NVwZ-RR 2000, 75
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Wird zitiert von ...  

  • OLG Karlsruhe, 30.03.2006 - 12 U 298/05  

    Amtshaftung - Verletzung der Personenaufsicht: § 832 BGB nicht analog anwendbar

    Vor diesem Hintergrund kommt dem Umstand, dass der Besuch des Kindergartens, anders als der Schulbesuch, auf freiwilliger Basis erfolgt, für die Einordnung der Rechtsbeziehung zwischen der Beklagten und den zu beaufsichtigenden Kindern keine entscheidende Bedeutung zu (wie hier für einen kommunalen Kindergarten OLG Dresden NJW-RR 1997, 858; OLG Düsseldorf VersR 1996, 710; offen gelassen von OLG Köln, MDR 1999, 997).

    Die Haftung des Beamten ist in § 839 BGB selbständig und abschließend geregelt und lässt für die Anwendung der allgemeinen Deliktstatbestände in §§ 823 ff BGB keinen Raum (BGHZ 13, 25-28; OLG Hamburg OLGR 1999, 190-191; OLG Düsseldorf VersR 1996, 710; Soergel-Zeuner BGB 12. Aufl. (1998) § 832 Rdnr. 9; Staudinger-Belling/Eberl-Borges BGB (Neub. 2002) § 832, Rdnr. 22; MüKo-Wagner BGB 4. Aufl. (2004) Rdnr. 5; Palandt-Sprau BGB 65. Aufl. (2006) § 839 Rdnr. 3; a.A. OLG Köln MDR 1999, 997 mit zustimmender Anmerkung von Mertens aaO. 999).

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