Rechtsprechung
| BVerwG, 06.03.1990 - 7 B 120.89 |
Stiftung "Familie in Not"
§ 13 GVG, § 40 VwGO, Streitigkeiten zwischen Privatrechtspersonen, die keine Beliehenen sind, sind zivilrechtlich, Fragen des "Verwaltungsprivatrechts" sind dann von den Zivilgerichten zu entscheiden
Volltextveröffentlichungen (3)
- Alpmann Schmidt
- Jurion
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zeitschriftenfundstellen
- NJW 1990, 2901
- NVwZ 1990, 754
- DVBl 1990, 712
- DÖV 1990, 614
Wird zitiert von ... (34)
- BVerwG, 02.05.2007 - 6 B 10.07
Beschwerde; weitere Beschwerde; sofortige weitere Beschwerde; "unterschwelliges" …
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Bundesgerichtshofs wird dort, wo sich der Staat zur Erfüllung seiner Aufgaben privater Gestaltungsformen bedient, die Privatrechtsordnung lediglich in einzelnen Punkten durch öffentlich-rechtliche Bindungen ergänzt, modifiziert und überlagert, ohne dass darum das Verwaltungshandeln selbst dem öffentlichen Recht zuzuordnen wäre (sog. Verwaltungsprivatrecht); infolgedessen haben über derartige öffentlich-rechtliche Bindungen des privatrechtlichen Verwaltungshandelns die ordentlichen Gerichte im Rahmen ihrer Zuständigkeit mit zu entscheiden (Beschlüsse vom 6. März 1990 BVerwG 7 B 120.89 Buchholz 310 § 40 VwGO Nr. 244 = NVwZ 1990, 754 und vom 29. Mai 1990 BVerwG 7 B 30.90 Buchholz 415.1 AllgKommR Nr. 103 = NVwZ 1991, 59;… BGH, Urteile vom 5. April 1984 a.a.O. S. 96 f., vom 17. Juni 2003 XI ZR 195/02 BGHZ 155, 166 und vom 21. Juli 2006 V ZR 158/05 NVwZ 2007, 246;… Beschluss vom 7. Dezember 1999 a.a.O. S. 1043). - BVerwG, 29.05.1990 - 7 B 30.90 "Für eine Klage auf Zutritt zu einer gemeindlichen Einrichtung, die gegen eine mit dem Betrieb der Einrichtung beauftragte juristische Person des Privatrechts gerichtet ist, ist der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten nicht eröffnet, es sei denn, die Beklagte wäre durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes zu öffentlich-rechtlichem Handeln ermächtigt (im Anschluß an den Senatsbeschluß vom 6. März 1990 - BVerwG 7 B 120.89 - JZ 1990, 446).".
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Senatsurteil vom 14. März 1969 - BVerwG 7 C 37.67 - Buchholz 451.55 Subventionsrecht Nr. 31 = DVBl. 1970, 735; BVerwGE 61, 222 [224 ff.]; Beschluß vom 6. März 1990 - BVerwG 7 B 120.89 - JZ 1990, 446) unterfällt die Tätigkeit juristischer Personen des Privatrechts, auch wenn sie in den Dienst der Daseinsvorsorge des Staates für seine Bürger gestellt sind, grundsätzlich dem Privatrecht und infolgedessen der Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte, es sei denn, die betreffende juristische Person wäre durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes mit öffentlich-rechtlichen Handlungs- oder Entscheidungsbefugnissen ausgestattet.
Doch sind - auch das ist bereits in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts hinreichend geklärt (vgl. Beschluß vom 6. März 1990 - BVerwG 7 B 120.89 - a.a.0. m.w.N.) - hieraus resultierende Grundrechtsbindungen der privatrechtlichen Betriebsgesellschaft nicht rechtswegbestimmend; vielmehr haben darüber die ordentlichen Gerichte im Rahmen ihrer Rechtswegzuständigkeit nach § 13 GVG mitzuentscheiden (sog. Verwaltungsprivatrecht).
- VG Schleswig, 29.11.2010 - 12 B 102/10
Zulassung zum Weihnachtsmarkt, Rechtsweg
Dieser Grundsatz gilt auch dann, wenn es sich um eine vom Staat gegründete und/oder beherrschte Einrichtung handelt und der Staat durch sie Leistungen für die Bürger erbringt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 06. März 1990 - 7 B 120/89 -, juris mwN).Wenn sich der Staat zur Erfüllung seiner Aufgaben privatrechtlicher Gestaltungsformen bedient, wird die Privatrechtsordnung lediglich in einzelnen Punkten durch öffentlich-rechtliche Bindungen ergänzt, modifiziert oder überlagert, ohne dass darum das Verwaltungshandeln selbst dem öffentlichen Recht zuzuordnen wäre; infolgedessen haben über derartige öffentlich-rechtliche Bindungen des privatrechtlichen Verwaltungshandelns die ordentlichen Gerichte im Rahmen ihrer Zuständigkeit nach § 13 GVG mit zu entscheiden (BVerwG, Beschluss vom 06. März 1990, aaO, mwN).
Denn der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten und der Verwaltungsrechtsweg sind, wie sich schon aus der Auffangzuständigkeit der ordentlichen Gerichte nach Art. 19 Abs. 4 S. 2 GG ergibt, unter dem Gesichtspunkt des effektiven Rechtsschutzes prinzipiell gleichwertig (BVerwG, Beschluss vom 29. Mai 1990 - 7 B 30/90 - juris im Anschluss an BVerwG, Beschluss vom 06. März 1990, aaO).
- KG, 18.01.2005 - 12 W 54/04
Rechtswegabgrenzung: Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte für Rückforderung …
Das Landgericht hat deshalb die durch das Bundesverwaltungsgericht aufgestellten Grundsätze zur Rechtswegzuweisung in Fällen des Handelns von juristischen Personen des Privatrechts völlig zutreffend angewandt und insbesondere auch an den einschlägigen Entscheidungen, den Beschlüssen des Bundesverwaltungsgerichts vom 6. März und 29. Mai 1990, NVwZ 1990, 754 und NVwZ 1991, 59, ausgerichtet."Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Senatsurteil vom 14. März 1969 - BVerwG 7 C 37.67 - Buchholz 451.55 Subventionsrecht Nr. 31 = DVBl. 1970, 735; BVerwGE 61, 222 ; Beschluß vom 6. März 1990 - BVerwG 7 B 120.89 - JZ 1990, 446) unterfällt die Tätigkeit juristischer Personen des Privatrechts, auch wenn sie in den Dienst der Daseinsvorsorge des Staates für seine Bürger gestellt ist, grundsätzlich dem Privatrecht und infolgedessen der Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte, es sei denn, die betreffende juristische Person wäre durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes mit öffentlich-rechtlichen Handlungs- oder Entscheidungsbefugnissen ausgestattet.".
In dem vom Landgericht zitierten Beschluss vom 6. März 1990, NVwZ 1990, 754, hat das Bundesverwaltungsgericht insbesondere hervorgehoben:.
- BGH, 07.12.1999 - XI ZB 7/99
Subventionsrückforderung durch die Bank - § 13 GVG, § 40 VwGO, …
Sind an einem streitigen Rechtsverhältnis ausschließlich Privatrechtssubjekte beteiligt, so scheidet die Zuordnung des Rechtsstreits zum öffentlichen Recht grundsätzlich aus, es sei denn, eine Partei wäre durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes mit öffentlich-rechtlichen Handlungs- oder Entscheidungsbefugnissen ausgestattet und gegenüber der anderen Partei als beliehenes Unternehmen tätig geworden (Senatsbeschluß vom 12. Oktober 1993 - XI ZB 14/93, WM 1993, 2078, 2079; BVerwGE 61, 222, 224; BVerwG, Beschlüsse vom 6. März 1990 - 7 B 120/89, NVwZ 1990, 754 und vom 29. Mai 1990 - 7 B 30/90, NVwZ 1991, 59).Dient das Handeln privater Rechtssubjekte, die nicht mit hoheitlichen Befugnissen beliehen sind, der Erfüllung öffentlicher Aufgaben, so können sich daraus zwar für die Gestaltung ihrer Rechtsbeziehungen zu anderen Privaten öffentlich-rechtliche Bindungen (sogenanntes Verwaltungsprivatrecht) ergeben; an der Zuordnung diesbezüglicher Rechtsstreitigkeiten zum Zuständigkeitsbereich der ordentlichen Gerichte ändert das nichts (BVerwG, Beschlüsse vom 6. März 1990 - 7 B 120/89, NVwZ 1990, 754 und vom 29. Mai 1990 - 7 B 30/90, NVwZ 1991, 59).
- BGH, 17.06.2003 - XI ZR 195/02
Verwaltungsprivatrecht - Auch hier gilt das Willkürverbot
Ob das - wovon die Rechtsprechung bisher ausgeht (vgl. BGHZ 91, 84, 97; BVerwG NJW 1990, 134, 135; BVerwG NVwZ 1990, 754) - nur für Privatrechtssubjekte gilt, die zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben gegründet worden sind oder deren Kapital mehrheitlich von der öffentlichen Hand gehalten wird, oder ob auch Privatrechtssubjekte dem Verwaltungsprivatrecht unterliegen können, die aufgrund von Verträgen mit einem Verwaltungsträger fest in die Erfüllung öffentlicher Aufgaben eingebunden sind und vertraglich dessen Weisungen unterliegen, ist bisher nicht geklärt. - VG Hannover, 05.06.2003 - 6 A 4856/02
Zum Rechtsweg für den presserechtlichen Auskunftsanspruch; Auskunftsanspruch, …
Der BGH hat dazu im Beschluss vom 07.12.1999 (DVBl 2000, 557) u.a. ausgeführt: "Sind an einem streitigen Rechtsverhältnis ausschließlich Privatrechtssubjekte beteiligt, so scheidet die Zuordnung des Rechtsstreits zum öffentlichen Recht grundsätzlich aus, es sei denn, eine Partei wäre durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes mit öffentlich - rechtlichen Handlungs- oder Entscheidungsbefugnissen ausgestattet und gegenüber der anderen Partei als beliehenes Unternehmen tätig geworden......" Diese mit Beschluss des BGH vom 31.10.2002 (NVwZ 2003, 506) bestätigte Rechtsauffassung steht im Einklang mit der Rechtsprechung des BVerwG (Beschl. v. 29.05.1990, NVwZ 1991, 59; Beschl. v. 06.03.1990, NVwZ 1990, 754, ebenso Gundel, Zur Durchsetzung des presserechtlichen Auskunftsanspruches gegen staatliche Eigengesellschaften in Privatrechtsform: Bestimmt der presserechtliche Behördenbegriff auch den Rechtsweg?, AfP 2001, 194).Das BVerwG (Beschl. v. 29.05.1990, NVwZ 1991, 59; Beschl. v. 06.03.1990, NVwZ 1990, 754) und der BGH (Beschl. vom 31.10.2002, NVwZ 2003, 506; Beschl. v. 07.12.1999, DVBl. 2000, 557) haben bereits übereinstimmend entschieden, dass für die Bestimmung des Rechtsweges nicht maßgebend ist, ob eine juristische Person des Privatrechts öffentliche Aufgaben wahrnimmt und ob sie von der öffentlichen Hand beherrscht wird.
- BVerwG, 23.12.1994 - 3 B 47.94 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- OVG Nordrhein-Westfalen, 20.09.2005 - 15 E 1188/05
Vergabe - Rechtsweg für Vergabestreitigkeiten unterhalb der Schwellenwerte
BVerwG, Beschluss vom 6.3.1990 - 7 B 120.89 -, DVBl. 1990, 712 f.; Gem. Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes, Beschluss vom 10.4.1986 - GmS-OGB 1/85 -, BGHZ 97, 312 (316 f.); BGH, Urteil vom 17.6.2003 - XI ZR 195/02 -, BGHZ 155, 166 (173 ff.); a.A. Ehlers in: Erichsen/Ehlers, Allgemeines Verwaltungsrecht, 12. Aufl., § 2 Rn. 87. - LAG Düsseldorf, 24.08.2006 - 11 Sa 535/06
Unwirksame Kündigung bei rechtsgrundlosem Entzug innerbetrieblicher Fahrerlaubnis …
Hierfür wäre es vielmehr notwendig, dass die Beklagte bzw. ihr Betriebsleiter durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes mit öffentlich-rechtlichen Handlungs- und Entscheidungsbefugnissen ausgestattet wäre (vgl. BVerwG 06.03.1990 - 7 B 120.89D-VBl 1990, 712, 713 m. w. N.). - VGH Baden-Württemberg, 01.10.2009 - 6 S 99/09
Ausschlussentscheidung einer Gemeinde bei der Vergabe eines Stellplatzes für ein …
- OVG Berlin-Brandenburg, 28.07.2006 - 1 L 59.06
Vergabe - Kein Verwaltungsrechtsschutz unterhalb der Schwellenwerte
- BVerwG, 17.11.2008 - 6 B 41.08
Rechtsweg, Verwaltungsrechtsweg, Straße, besondere Anlage, …
- VK Sachsen, 26.03.2008 - 1/SVK/005-08
Vergabe - Ausschreibung von Krankentransporte unterliegt dem Vergaberecht
- VGH Baden-Württemberg, 21.04.2004 - 6 S 17/04
Passivlegitimation und Rechtsweg bei Gleichbehandlungsanspruch nach § 6 Abs 1 S 1 …
- OVG Rheinland-Pfalz, 14.09.2006 - 2 B 11024/06
Vergabe - Rechtsweg bei Vergabe unterhalb der Schwellenwerte
- OVG Thüringen, 23.02.2006 - 3 KO 237/05
Kindergartenrecht, Heimrecht; Kindergartenrecht, Heimrecht; Kindergarten; …
- OVG Thüringen, 06.04.2006 - 3 KO 237/05
Kindergartenrecht, Heimrecht; Kindergartenrecht, Heimrecht; Kindergarten; …
- LG Köln, 08.10.2008 - 28 O 302/08
Kein Verstoß gegen das Recht der informationellen Selbstbestimmung durch …
- VG Frankfurt/Oder, 04.12.2009 - 5 L 264/09
Öffentliches Recht - Anspruch des Mieters direkt gegen den komm. Wasserversorger
- BVerwG, 18.10.1993 - 5 B 26.93
- VGH Baden-Württemberg, 23.01.2007 - 3 S 2946/06
Vergabe - Rechtsweg bei Vergabe unterhalb der Schwellenwerte
- OVG Niedersachsen, 24.10.2007 - 10 OB 231/07
Zugang zu einer gemeindlichen Einrichtung (Rechtsweg) - hier Rechtsstreit gegen …
- KG, 29.05.2008 - 11 U 6/08
Immobilien - Angemessenes Entgelt für Straßenreinigung
- OVG Sachsen, 18.02.2010 - 1 A 429/08
Beleihung, Förderbank, Behörde, Verwaltungsakt, Widerruf, Rücknahme
- VG Gießen, 04.06.2007 - 10 E 1179/07
Kosten für Rettungstransport; Rechtsweg; Hessen
- OVG Nordrhein-Westfalen, 29.07.2010 - 8 E 52/10
Zulässigkeit der Geltendmachung eines zivilrechtlichen Anspruchs auf Zahlung …
- OLG Frankfurt, 10.12.2002 - 19 W 28/02
- VG Gelsenkirchen, 12.01.2004 - 19 K 3927/02
Akteneinsicht, freie Jugendhilfe
- VG Düsseldorf, 07.12.2007 - 1 K 4539/06
Bezirksregierung Münster verlangt zu Recht den Austritt der Gemeinde Schermbeck …
- OVG Sachsen, 18.02.2010 - 1 A 704/08
Widerruf, Zinsverbilligung, Zuständigkeit, Förderbank
- OVG Nordrhein-Westfalen, 23.05.1990 - 13 A 1342/88
- VG Frankfurt/Main, 07.04.2005 - 1 E 2608/04
Kein Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten für die Klage jüdischer …
- VG Köln, 16.10.2002 - 16 L 2051/02
