Rechtsprechung
| BVerfG, 03.06.1992 - 2 BvR 1041/88; 2 BvR 78/89 |
Strafaussetzung bei lebenslanger Freiheitsstrafe
Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 GG, § 211 StGB, § 57a StGB, besondere Schwere der Schuld muß bereits vom Schwurgericht im Erkenntnisverfahren bejaht oder verneint werden
Volltextveröffentlichungen (4)
- HRR Strafrecht
§ 75 Abs. 1 StGB; § 57 a Abs. 1 StGB; § 211 StGB; § 454 StPO; Art. 103 Abs. 2 GG; Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 20 Abs. 3 GG; Art. 2 Abs. 2 GG; Art. 104 Abs. 2 Satz 1 GG
BVerfGE 86, 288; Mord; besondere Schwere der Schuld; Mindestverbüßungsdauer; Bestimmtheitsgrundsatz; Rechtsstaatsprinzip; Erkenntnisverfahren; Vollstreckungsverfahren; Schwurgericht; Strafvollstreckungskammer; faires Verfahren; Unmittelbarkeitsgrundsatz. - DFR
Strafaussetzung bei lebenslanger Freiheitsstrafe
- hartzkampagne.de
Beispiel für hinreichende Bestimmtheit eines Tatbestandsmerkmals
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Feststellung der "besonderen Schwere der Schuld in § 57a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StGB
Kurzfassungen/Presse
- reference-global.com (Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- euv-frankfurt-o.de
(Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Von zeitiger lebenslanger und lebenslanger zeitiger Freiheitsstrafe (Prof. Dr. Dr. Uwe Scheffler)
Verfahrensgang
- LG Gießen, 06.08.1987 - 1 StVK 1081/85
- OLG Frankfurt, 07.04.1988 - 3 Ws 841/87
- LG Karlsruhe, 17.10.1988 - StVK I - 126/88
- OLG Karlsruhe, 23.12.1988 - 1 Ws 262/88
- OLG Frankfurt, 29.12.1988 - 3 Ws 841/87
- LG Marburg, 03.04.1990 - 7 StVK 238/89
- OLG Frankfurt, 18.06.1990 - 3 Ws 431/90
- BVerfG, 03.06.1992 - 2 BvR 1041/88; 2 BvR 78/89
- OLG Frankfurt, 23.01.1993 - 3 Ws 841/87
- OLG Frankfurt, 03.05.1993 - 3 Ws 841/87
- BVerfG, 10.08.1993 - 2 BvR 644/93
- BVerfG, 02.12.1993 - 2 BvR 1041/88
Zeitschriftenfundstellen
- BVerfGE 86, 288
- NJW 1992, 2947
- NJW 1994, 1525
- NStZ 1992, 585
- NStZ 1992, 484
- MDR 1992, 979
- JR 1992, 459
- StV 1992, 471
- StV 1992, 470
- NJ 1992, 375
Wird zitiert von ... (290)
- BVerfG, 21.12.1994 - 2 BvR 1697/93
Verfassungsmäßigkeit der Festsetzung der Vollstreckungsdauer bei fünffachem Mord
Der Senat gehe dabei allerdings nicht davon aus, daß sich aus den nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 3. Juni 1992 (BVerfGE 86, 288 ff.) berücksichtigungsfähigen Feststellungen im Urteil des Schwurgerichts bei isolierter Betrachtung der fünf jeweils mit lebenslanger Zuchthausstrafe geahndeten Taten, für eine oder mehrere von ihnen eine besonders schwere Schuld bejahen lasse.Überprüfe man die einzelnen Taten des Verurteilten hinsichtlich ihrer Schuldschwere nach den durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts eingeschränkten Kriterien (BVerfGE 86, 288.
Auch trete in den genannten Fällen zu den Verbrechen des Mordes jeweils tateinheitlich ein Verbrechen des besonders schweren Raubes hinzu, ein Umstand, der ebenfalls zum Vorliegen besonders schwerer Schuld beitragen könne (BVerfGE 86, 288 [333]) , wenn auch nicht müsse.
Die vom Bundesverfassungsgericht (vgl. BVerfGE 86, 288 [334, f.]) angedachte Festlegung einer generellen zeitlichen Höchstgrenze für die Weitervollstreckung bei besonders schwerer Schuld käme demgegenüber praktisch einer Abschaffung der lebenslangen Freiheitsstrafe gleich.
Im Hinblick auf die sich stellende Frage, ob mit den bestehenden gesetzlichen Regelungen (§§ 57a und 57b StGB ) und ihrer verfassungskonformen Auslegung ein hinreichend objektivierbarer Maßstab für die in jedem Einzelfall erforderliche Gesamtwürdigung zur Verfügung steht und damit ein genügender Grundrechtsschutz durch hinreichend sichere Rechtsanwendung gewährleistet ist (vgl. BVerfGE 86, 288 [334 f.]), hat das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber die Sammlung von Erfahrungsmaterial aufgegeben.
Die lebens1ange Freiheitsstrafe für solche schwersten Rechtsgutverletzungen ist mit dem verfassungsrechtlichen Gebot des sinn- und maßvollen Strafens vereinbar (vgl. BVerfGE 45, 187 [253 ff.]; 64, 261 [271]; 86, 288 [312]).
Aus Art. 1 Abs. 1 GG i.V.m. dem Sozialstaatsprinzip leitet sich die Verpflichtung aller Staatsgewalt ab, dem Verurteilten die konkrete und grundsätzlich auch realisierbare Chance zu erhalten, der Freiheit wieder teilhaftig zu werden (vgl. BVerfGE 45, 187 [245, 258, 259]; 64, 261 [272, 281]; 72, 105 [116 f.]; 86, 288 ,[312]).
Die Vollstreckung einer lebenslangen Freiheitsstrafe, die stets auch einen schwerwiegenden Eingriff in die durch Art. 2 Abs. 2 GG verfassungsrechtlich garantierte Freiheit der Person darstellt (vgl. BVerfGE 86, 288 [326]), bedarf deshalb einer besonders strengen Prüfung am Maßstab der Verhältnismäßigkeit (vgl. BVerfGE 45, 187 [223]).
b) Mit der Einführung des § 57a in das Strafgesetzbuch hält sich der Gesetzgeber in diesem verfassungsrechtlichen Rahmen (BVerfGE 86, 288 [312]).
Jede Strafe muß in einem gerechten Verhältnis zur Schwere der Straftat und zum Verschulden des Täters stehen (vgl. BVerfGE 25, 269 [285 f.]; 45, 187 [228]; 80, 244 [255]; 86, 288 [313]).
Die nach § 57a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StGB erhebliche individuelle Schuldschwere ist mithin entsprechend § 46 StGB im Rahmen einer Gesamtwürdigung derjenigen erschwerend und mildernd zu Buche schlagenden objektiven und subjektiven Umstände der Tat zu bewerten, die der Verhängung zu lebenslanger Freiheitsstrafe zugrunde liegt (BVerfGE 86, 288 [313]).
a) Das Oberlandesgericht kommt zu seiner Wertung einer vom Beschwerdeführer verwirklichten besonderen Schwere der Schuld, wie sie sich zwar nicht aus einer Beurteilung der begangenen einzelnen Mordtaten, wohl aber bei ihrer gebotenen zusammenfassenden Würdigung nach § 57b StGB ergebe, in Übernahme der vom Bundesverfassungsgericht entwickelten Vorgaben für die der Rechtsprechung anvertraute Auslegung des Merkmals der besonderen Schwere der Schuld (§ 57a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StGB ) (vgl. BVerfGE 86, 288 [314 f.]) und in Beschränkung auf die für die Schuldbewertung in sogenannten Altfällen nach rechtsstaatlichen Grundsätzen allein verwertbaren Umstände der Ausführung und der Auswirkungen der Taten (vgl. dazu BVerfGE 86, 288 , [324 f.]).
Insoweit hält sich der Beschluß im Rahmen der verfassungsrechtlich zulässigen Wertung (vgl. BVerfGE 86, 288 [333]; siehe auch BVerfGE 72, 105 [117]; BGH NStZ 1993, 235 f.;… Dreher/Tröndle, 46. Aufl., § 57a StGB Rdn. 7c und § 57b StGB Rdn. 2;… Stree in: Schönke/Schröder, 24. Aufl., § 57a StGB Rdn. 5 und § 57b StGB Rdn. 2).
Erst wenn die vom Bundesverfassungsgericht entfaltete verfassungskonforme Auslegung eine gewisse Zeit erprobt ist und sich abzeichnet, wie die Rechtsprechung die Kriterien der besonderen Schwere der Schuld und des Gebietens in die Festsetzung einer konkreten Verbüßungszeit umsetzt, hat der Gesetzgeber das erforderliche Erfahrungsmaterial, um prüfen zu können, ob ein hinreichend objektivierbarer Maßstab für die im Einzelfall erforderliche Gesamtwürdigung zur Verfügung steht und damit ein genügender Grundrechtsschutz durch hinreichend sichere Rechtsanwendung gewährleistet ist (vgl. BVerfGE 86, 288 [334 f.]; vgl. auch BVerfGE 45, 187 [252]).
Einer Unbestimmtheit der Regelung sind verfassungsrechtliche Grenzen jedenfalls schon von daher gesetzt, daß das Strafvollstreckungsgericht, falls es die Aussetzung der weiteren Vollstreckung der lebenslangen Freiheitsstrafe zu Bewährung ablehnt, gehalten ist zu bestimmen, bis wann die Vollstreckung - unbeschadet sonstiger Voraussetzungen und Möglichkeiten ihrer Aussetzung - unter dem Gesichtspunkt der besonderen Schwere der Schuld fortzusetzen ist (vgl. BVerfGE 86, 288 [331 f.];… siehe auch Dreher/Tröndle, a.a.O., § 57b StGB Rdn. 2).
- BVerfG, 08.11.2006 - 2 BvR 578/02
Gefährliche Täter
Damit sollte nach dem Willen des Gesetzgebers ein konkreter Zeitpunkt für eine mögliche Aussetzung des Strafrestes unter Berücksichtigung des Unrechts- und Schuldgehalts der zugrunde liegenden Taten festgelegt werden (vgl. hierzu BVerfGE 86, 288 ).Allerdings hat der Gesetzgeber an der lebenslangen Freiheitsstrafe als solcher festgehalten und wollte es auch für den Fall einer guten Kriminalprognose nicht zu einer Art "Entlassungsautomatik" kommen lassen ( BVerfGE 86, 288 ).
Sie betrifft zunächst den Entzug der persönlichen Freiheit des Strafgefangenen und berührt damit die durch Art. 2 Abs. 2 GG verfassungsrechtlich garantierte Freiheit der Person (vgl. BVerfGE 29, 312 ; 86, 288 ).
Es darf nur aus besonders gewichtigen Gründen und unter strengen formellen Gewährleistungen eingeschränkt werden (Art. 2 Abs. 2, Art. 104 Abs. 1 GG; vgl. BVerfGE 86, 288 ).
Auf der anderen Seite verlangt die im Rahmen der Aussetzungsentscheidung zu treffende Prognose die Verantwortbarkeit der Aussetzung mit Rücksicht auf unter Umständen zu erwartende Rückfalltaten (vgl. BVerfGE 86, 288 ).
Die verfahrensrechtlichen Vorkehrungen haben der hohen Bedeutung des Freiheitsrechts ausreichend Rechnung zu tragen (vgl. BVerfGE 86, 288 ).
Denn es ist unverzichtbare Voraussetzung eines rechtsstaatlichen Verfahrens, dass Entscheidungen, die den Entzug der persönlichen Freiheit betreffen, auf ausreichender richterlicher Sachaufklärung beruhen und eine in tatsächlicher Hinsicht genügende Grundlage haben (vgl. BVerfGE 86, 288 ; 109, 133 ).
Die Entscheidung über die Aussetzung der lebenslangen Freiheitsstrafe ist von solchem Gewicht, dass ein Verurteilter von Verfassungs wegen eines Verteidigers bedarf, es sei denn, dass die Voraussetzungen einer Strafrestaussetzung zweifelsfrei vorliegen (vgl. BVerfGE 86, 288 ).
Die vollstreckungsrechtlichen Aussetzungsregelungen nach § 57 a Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 und Satz 2 in Verbindung mit § 57 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und Satz 2 StGB enthalten dagegen eine Bedingung für die Aussetzung einer bereits verhängten Freiheitsstrafe und unterfallen daher nicht dem Maßstab des Art. 103 Abs. 2 GG (vgl. BVerfGE 64, 261 ; 86, 288 ; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 2. Oktober 1989 - 2 BvR 1250/89 -, juris).
Die Anforderungen an den Grad der Bestimmtheit sind umso strenger, je intensiver der Grundrechtseingriff ist, den eine Norm vorsieht (vgl. BVerfGE 59, 104 ; 75, 329 ; 86, 288 ).
Dabei hängt der verfassungsrechtlich gebotene Grad der Bestimmtheit von der Besonderheit des jeweiligen Tatbestands und von den Umständen ab, die zu der gesetzlichen Regelung führen (vgl. BVerfGE 28, 175 ; 86, 288 ).
Gegen die Verwendung unbestimmter, wertausfüllungsbedürftiger Begriffe im Strafrecht bestehen jedenfalls dann keine Bedenken, wenn sich mit Hilfe der üblichen Auslegungsmethoden, insbesondere durch Heranziehung anderer Vorschriften desselben Gesetzes, durch Berücksichtigung des Normzusammenhanges oder auf Grund einer gefestigten Rechtsprechung eine zuverlässige Grundlage für die Auslegung und Anwendung der Norm gewinnen lässt (vgl. BVerfGE 45, 363 ; 86, 288 ).
- BVerfG, 21.12.1994 - 2 BvR 2504/93
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Festsetzung der Vollstreckungsdauer in …
Wie das Bundesverfassungsgericht entschieden hat, unterliegt das Verfahren zur Aussetzung der lebenslangen Freiheitsstrafe der Kontrolle an dem sich aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG (Rechtsstaatsprinzip) unter Einschluß des Art. 2 Abs. 2 GG ergebenden Maßstab (vgl. BVerfGE 86, 288 [326]).in dem der von einem solchen Eingriff Betroffene Gewißheit über dessen Ausmaß jedenfalls zu demjenigen Zeitpunkt erlangt, der nach der vom Gesetzgeber gewählten Grundstruktur des Verfahrens (vgl. BVerfGE 70, 297 [309]) eine verbindliche Entscheidung erlaubt (BVerfGE 86, 288 [327]).
§ 454 Abs. 1 Satz 1 StPO ist vom Bundesverfassungsgericht verfassungskonform dahin ausgelegt worden, daß im Falle der Verurteilung zu lebenslanger Freiheitsstrafe das Vollstreckungsgericht nicht nur darüber entscheidet, ob deren weitere Vollstreckung zur Bewährung auszusetzen ist, sondern im Falle der Ablehnung auch, bis wann die Vollstreckung unter dem Gesichtspunkt der besonderen Schwere der Schuld fortzusetzen ist (vgl. BVerfGE 86, 288 [331]).
wann der Verurteilte mit einer Aussetzung der lebenslangen Freiheitsstrafe zu rechnen hat (vgl. BVerfGE 86, 288 [332];… Beschluß der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 11. Mai 1993 - 2 BvR 21747/92 -, NStZ 1993, S. 431 f.; OLG Frankfurt, StV 1994, S.26 [27]).
Die notwendige Mitarbeit des Gefangenen an seiner Wiedereingliederung als dem Ziel des Behandlungsvollzuges bedarf der Motivation durch eine Konkretisierung der Entlassungschance (vgl. BVerfGE 86, 288 [327]. Dazu enthält das Gesetz in § 454 Abs. 1 Satz 4 Nr. 2b StPO den gewichtigen Hinweis, daß es eine rechtzeitige Entscheidung anstrebt (vgl. BVerfGE 86, 288 [327]).
Deshalb bedarf es verfahrensrechtlicher Vorkehrungen, die unter diesem Gesichtspunkt eine planmäßige Entlassungsvorbereitung gewährleisten (vgl. BVerfGE 86, 288 [328]).
§ 454 Abs. 1 Satz 1 StPO ist deshalb auch insoweit vom Bundesverfassungsgericht verfassungskonform ausgelegt worden (vgl. BVerfGE 86, 288 [331 f.]).
Danach ist es von Verfassungs wegen erforderlich, aber auch genügend, daß die Strafvollstreckungsgerichte rechtzeitig vor Ablauf der Mindestverbüßungszeit von 15 Jahren - erforderlichenfalls auch vor Ablauf der in § 454 Abs. 1 Satz 4 Nr. 2b StPO bezeichneten Verbüßungszeit von 13 Jahren - erstmals über den Zeitpunkt der Strafaussetzung entscheiden (BVerfGE 86, 288 [331 f.]).
Wie das Bundesverfassungsgericht betont hat, gibt die in § 454 Abs. 1 Satz 4 Nr. 2b StPO bestimmte Verbüßungszeit nur einen Hinweis für den Zeitpunkt einer Aussetzungsentscheidung im Verfahren nach § 454 Abs. 1 StPO in Verbindung mit § 57a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StGB ab (vgl. BVerfGE 86, 288 [327]]. Die Vorschrift bezieht sich alleine darauf, daß das Gericht von der ansonsten regelmäßig nach § 454 Abs. 1 Satz 3 StPO gebotenen mündlichen Anhörung absehen kann (vgl. Fischer in: Karlsruher Kommentar, 3. Aufl., § 454 StPO , Rdn. 49); sie schließt einen früheren Entscheidungszeitpunkt schon nach dem einfachen Recht grundsätzlich nicht aus.
Verfassungsrechtlich verlangt ist dabei eine so rechtzeitige Festlegung des voraussichtlichen Zeitpunkts einer bedingten Entlassung, die es den Vollzugsbehörden ohne eigene Feststellung zur voraussichtlichen Verbüßungszeit erlaubt, die notwendigen vollzuglichen Entscheidungen zur Entlassungsvorbereitung in Kenntnis dieses Zeitpunktes so zu treffen, daß die bedingte Entlassung nicht durch ungenügende Entlassungsvorbereitung verzögert wird (vgl. BVerfGE 86, 288 [331]).
Vermieden werden muß, daß der Verurteilte nicht auf den der Schuldschwere Rechnung tragenden Zeitpunkt der Entlassung vorbereitet ist, denn anderenfalls würde der Strafvollzug seiner auch in der Verfassung verankerten Aufgabe zur Wiedereingliederung des Gefangenen nicht oder nur unvollkommen gerecht werden (vgl. BVerfGE 86, 288 [328]).
Dazu hat das Bundesverfassungsgericht herausgestellt, daß es für die im Falle einer bedingten Entlassung geforderte günstige Kriminalprognose (§ 57a Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 in Verbindung mit § 57 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Abs. 1 Satz 2 StGB ) einer langfristigen, in der Regel über mehrere Jahre währenden Vorbereitung der Entlassung (§ 15 StVollzG ) bedarf (vgl. BVerfGE 86, 288 [327 f.]).
Erforderlichenfalls ist deshalb die Festlegung der aus Gründen der besonderen Schwere der Schuld gebotenen Vollstreckungszeit auch schon zu einem früheren Zeitpunkt als der in § 454 Abs. 1 Satz 4 Nr. 2b StPO bestimmten Verbüßungszeit von 13 Jahren zu treffen (vgl. BVerfGE 86, 288 [331];… Beschluß der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 11. Mai 1993 - 2 BvR 2174/92 - NStZ 1993, S. 431 [432]; Rotthaus, NStZ 1993, 5.218 [220]).
- BVerfG, 07.12.2011 - 2 BvR 2500/09
Akustische Wohnraumüberwachung (präventiv-polizeiliche; Kernbereich privater …
a) Das Recht auf ein faires Verfahren hat seine Wurzeln im Rechtsstaatsprinzip in Verbindung mit den Freiheitsrechten und Art. 1 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 57, 250 ; 86, 288 ; 118, 212 ; 122, 248 ) und gehört zu den wesentlichen Grundsätzen eines rechtsstaatlichen Verfahrens (vgl. BVerfGE 38, 105 ; 46, 202 ).Eine Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren liegt erst vor, wenn eine Gesamtschau auf das Verfahrensrecht auch in seiner Auslegung und Anwendung durch die Fachgerichte ergibt, dass rechtsstaatlich zwingende Folgerungen nicht gezogen worden sind oder rechtsstaatlich Unverzichtbares preisgegeben worden ist (vgl. BVerfGE 57, 250 ; 63, 45 ; 64, 135 ; 70, 297 ; 86, 288 ; 122, 248 ).
Außerdem muss bei der Festsetzung der Strafe das gerechte Verhältnis zwischen Tatschwere und Verschulden des Täters unter Berücksichtigung der besonderen Umstände des einzelnen Falls beachtet werden (vgl. BVerfGE 45, 187 ; 54, 100 ; 86, 288 ; 95, 96 ; 105, 135 ; 120, 224 ).
Aus diesen verfassungsrechtlichen Vorgaben folgt, dass ein zentrales Anliegen des Strafprozesses die bestmögliche Ermittlung des wahren Sachverhalts sein muss (vgl. BVerfGE 57, 250 ; 63, 45 ; 80, 367 ; 86, 288 ; 107, 104 ; 115, 166 ; 118, 212 ; 122, 248 ).
Außerdem sind Mindesterfordernisse an eine zuverlässige Wahrheitserforschung zu wahren (vgl. BVerfGE 57, 250 ; 70, 297 ; 77, 65 ; 86, 288 ; 118, 212 ).
Abschließendes und notwendiges Element dieser Sachverhaltsaufklärung ist die nach der Beweiserhebung erfolgende tatrichterliche Überzeugungsbildung auf Grundlage der zur Verfügung stehenden - gerade auch personenbezogenen - Informationen (vgl. BVerfGE 57, 250 ; 64, 135 ; 74, 358 ; 86, 288 ).
- BVerfG, 11.03.1997 - 2 BvR 303/97
Feststellung der besonderen Schuldschwere in Altfällen
Die Entscheidung über die Frage der besonderen Schwere der Schuld sei aber schon jetzt geboten, denn der Beschwerdeführer müsse - soweit rechtlich möglich - einem Verurteilten gleichgestellt werden, der nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 3. Juni 1992 (BVerfGE 86, 288 ff.) abgeurteilt worden sei und bei dem die Frage der besonderen Schuldschwere von vornherein feststehe.Die zugrundeliegenden verfassungsrechtlichen Fragen sind durch BVerfGE 86, 288 ff. geklärt; im übrigen mangelt es der Verfassungsbeschwerde an Erfolgsaussichten.
a) Die Bewertung der Tatschuld, die von Verfassungs wegen Sache des Tatrichters ist (BVerfGE 86, 288 [317 ff.]), haben §§ 454 Abs. 1, 462a StPO für den Fall des § 57a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StGB den Strafvollstreckungsgerichten übertragen.
Das Vollstreckungsgericht ist hierbei allerdings - zugunsten wie zu Lasten des Verurteilten - strikt an die Vorgaben des Schwurgerichts gebunden (vgl. BVerfGE 86, 288 [324 f.]).
2 Abs. 2 Satz 2 GG verlangt in Verfahren nach §§ 57a StGB , 454 Abs. 1 StPO die Feststellung der durch die Schwere der Schuld gebotenen Vollstreckungsdauer zu einem Zeitpunkt, zu dem es den Vollzugsbehörden noch möglich ist, entlassungsvorbereitende Vollzugsmaßnahmen (vgl. § 15 StVollzG ) rechtzeitig vor Ablauf der 15jährigen Mindestverbüßungszeit in die Wege zu leiten (BVerfGE 86, 288 [331]).
Denn die nach § 57a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StGB vorzunehmende vollstreckungsrechtliche Gesamtwürdigung habe nicht nur Tatgeschehen und Täterbild, sondern auch die Persönlichkeitsentwicklung des Verurteilten im Vollzug in den Blick zu nehmen (vgl. BVerfGE 86, 288 [318 ff.]), berücksichtige also bei der Frage, ob die weitere Vollstreckung geboten sei, neben der Schuldschwere auch die Entwicklung des Verurteilten im Vollzug und sein dortiges Verhalten.
c) Die dargestellte Auffassung bringt den Maßstab des Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG im Strafvollstreckungsrecht zur Entfaltung und entwickelt die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 86, 288 ff.) konsequent weiter.
Seinen Vorwurf, das erkennende Gericht habe die durch BVerfGE 86, 288 (324 f.) gezogenen Grenzen verlassen, erläutert er nicht näher.
- BVerfG, 11.05.1993 - 2 BvR 2174/92
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Auslegung des Tatbestandsmerkmals der …
Unter dem 16. August 1992 beantragte der Beschwerdeführer unter Berufung auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 3. Juni 1992 (BVerfGE 86, 288 ), die voraussichtliche Verbüßungsdauer anhand der Schwere der Tatschuld festzustellen.a) Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 3. Juni 1992 (BVerfGE 86, 288 ) den Begriff der "besonderen Schwere" in § 57a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StGB als hinreichend bestimmt (Art. 20 Abs. 3 GG ) angesehen; das "Besondere" bezeichne in seiner wertenden Bedeutung etwas, das über das Normale, das Übliche weit hinausgehe, etwas Herausragendes.
Dieser umgangssprachliche Wortsinn stimme überein mit der Auslegung des Begriffs des Besonderen im Strafgesetzbuch : Zur Rechtsfigur des "besonders schweren Falles" im Strafgesetz habe es der Senat in seiner Entscheidung vom 21. Juni 1977 für verfassungsrechtlich unbedenklich gehalten, daß die herrschende Meinung in Rechtsprechung und Literatur einen solchen Fall nur annehme, wenn das gesamte Tatbild einschließlich der Täterpersönlichkeit vom Durchschnitt der erfahrungsgemäß gewöhnlich vorkommenden Fälle so sehr abweiche, daß die Anwendung des Ausnahmestrafrahmens geboten erscheine (vgl. BVerfGE 45, 363 [372]; 86, 288 [314]).
Dieses Verständnis des Begriffes des Besonderen werde auch durch die Gesetzgebungsgeschichte bestätigt (BVerfGE 86, 288 [314 f.]).
b) Für die sogenannten Altfälle hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, daß das Vollstreckungsgericht bei der zwangsläufig nur im nachhinein möglichen Bewertung der Schuld einer strikten Bindung hinsichtlich der im Urteil ausdrücklich festgestellten Tatsachen unterworfen werde (BVerfGE 86, 288 [324]).
Danach sei es von Verfassungs wegen erforderlich, aber genügend, daß die Strafvollstreckungsgerichte rechtzeitig vor Ablauf der Mindestverbüßungszeit von 15 Jahren - erforderlichenfalls auch vor Ablauf der in § 454 Abs. 1 Satz 4 Nr. 2 b StPO bezeichneten Verbüßungszeit von 13 Jahren - erstmals über den Zeitpunkt der Strafaussetzung entschieden (BVerfGE 86, 288 [331 f.]).
Das Oberlandesgericht wird nunmehr prüfen müssen, ob dem Beschwerdeführer angesichts des Gewichts der Entscheidung über die Dauer der weiteren Strafverbüßung ein Pflichtverteidiger beizuordnen ist (vgl. BVerfGE 70, 297 [323]; 86, 288 [328]).
- BVerfG, 20.03.2002 - 2 BvR 794/95
Vermögensstrafe
Das Gebot der Gesetzesbestimmtheit gilt auch für die Strafandrohung, die in einem vom Schuldprinzip geprägten Straftatsystem gerecht auf den Straftatbestand und das in ihm vertypte Unrecht abgestimmt sein muss (BVerfGE 86, 288 ; stRspr); sie gibt Aufschluss über die gesetzgeberische Charakterisierung, Bewertung und Auslegung des Straftatbestands, der das strafwürdige Verhalten beschreibt (vgl. BVerfGE 25, 269 ).Die Anforderungen an den Gesetzgeber sind dabei umso strenger, je intensiver der Eingriff wirkt (vgl. BVerfGE 86, 288 ; allgemein zum Bestimmtheitsgebot hinsichtlich der Strafbarkeitsvoraussetzungen BVerfGE 14, 245 ; 26, 41 ; 41, 314 ; 75, 329 ).
Dabei sind die allgemeinen Regeln des Strafgesetzbuchs zur Strafzumessung (§§ 46 ff. StGB) - neben ihrer Bedeutung als Konkretisierung des verfassungsrechtlichen Schuldprinzips (vgl. BVerfGE 86, 288 ) - auch eine Bedingung der Verwirklichung des Bestimmtheitsgebots.
Dem Verfassungsgrundsatz schuldangemessenen Strafens trägt § 46 StGB besondere Rechnung, die Vorschrift ist Ausdruck dieses Prinzips (BVerfGE 86, 288 ).
- BVerfG, 04.05.2011 - 2 BvR 2365/09
Freiheit der Person (Vertrauensschutz nach den Wertungen der EMRK); …
Er fordert mithin eine Auslegung der Norm, die durch den Wortlaut des Gesetzes gedeckt ist und die prinzipielle Zielsetzung des Gesetzgebers wahrt ( BVerfGE 86, 288, 320).Er fordert mithin eine Auslegung der Norm, die durch den Wortlaut des Gesetzes gedeckt ist und die prinzipielle Zielsetzung des Gesetzgebers wahrt ( BVerfGE 86, 288 ).
- BGH, 11.02.1999 - 1 StR 686/98
Entscheidung ob die Schuld des Angeklagten besonders schwer wiegt liegt, bei …
(1) In allen Fällen der Verurteilung zu lebenslanger Freiheitsstrafe hat das Tatgericht zu entscheiden, ob die Schuld des Angeklagten besonders schwer wiegt (Ergänzung zu BVerfGE 86, 288) (BGHSt).Zwar folgt diese Zuständigkeit nicht zwingend aus der Entscheidung BVerfGE 86, 288, 315 ff., die sich allein auf Fälle des vollendeten § 211 Abs. 1 StGB bezieht.
Das Bundesverfassungsgericht hat zwar nur aus Anlaß von Fällen der Verurteilung zu lebenslanger Freiheitsstrafe wegen vollendeten Mordes gemäß § 211 Abs. 1 StGB entschieden, die Regelungen der §§ 454, 462 a StPO, 74 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 GVG seien verfassungskonform dahin auszulegen, daß die für die besondere Schwere der Schuld maßgeblichen Tatsachen vom Tatgericht im Erkenntnisverfahren festgestellt, im Urteil dargestellt und unter dem für die Aussetzungsentscheidung erheblichen Gesichtspunkt ihrer besonderen Schwere mit bindender Wirkung für das Vollstreckungsgericht gewichtet werden müssen ( BVerfGE 86, 288, 315 ff.).
Daher erscheint die entsprechende Anwendung der Regeln der Entscheidung in BVerfGE 86, 288 ff. auch in diesen Fällen sachgerecht und angebracht:.
Dem entspricht die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, daß in allen Fällen der Verhängung lebenslanger Freiheitsstrafe für die Prüfung der besonderen Schwere der Schuld im Sinne des § 57 a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StGB auf der Grundlage von BVerfGE 86, 288 ff. die Tatgerichte zuständig sind.
Dafür ist auch maßgeblich, daß dem zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilten Täter in allen Fällen möglichst frühzeitig eine Perspektive gegeben werden muß, indem ihm hinsichtlich des für die Verbüßungsdauer bedeutsamen Kriteriums der Schwere der Schuld schon im Rahmen der tatrichterlichen Entscheidung Gewißheit über das Ausmaß des Eingriffs in seine Freiheitsrechte verschafft wird (vgl. BVerfGE 86, 288, 327).
- BVerfG, 30.04.2009 - 2 BvR 2009/08
Verfassungsbeschwerde gegen Ablehnung der Aussetzung des Restes einer …
Nach Art. 104 Abs. 2 Satz 1 GG ist alleine der zuständige Richter zur Entscheidung über die Fortdauer der Freiheitsentziehung berufen; er muss die vollständige Verantwortung für die Rechtfertigung der Freiheitsentziehung übernehmen können (vgl. BVerfGE 22, 311 ; 86, 288 ).Vor allem verbietet es sich, dass die Exekutive über eine - ungeprüfte, möglicherweise rechtswidrige - Einflussnahme auf die Tatsachengrundlage der richterlichen Entscheidung über den Freiheitsentzug deren Inhalt und Ergebnis faktisch vorwegnimmt (vgl. BVerfGE 10, 302 ; 83, 24 ; 86, 288 ;… BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 13. Dezember 1997 - 2 BvR 1404/96 -, NJW 1998, S. 1133 ;… BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 10. Dezember 2007 - 2 BvR 1033/06 -, NVwZ 2008, S. 304 ;… zur Problematik für die Gutachtertätigkeit vgl. Nedopil, NStZ 2002, S. 344 ; zur selbstständigen Prüfungspflicht der (Straf)Gerichte in anderem Kontext - Abhängigkeit der Strafbarkeit von möglicherweise rechtswidrigem Verwaltungshandeln - vgl. BVerfGK 1, 72 ).
Denn auch dann ist sichergestellt, dass das zur Entscheidung über die Aussetzung berufene Gericht volle Verantwortung für die Rechtfertigung der Fortdauer des Freiheitsentzugs übernehmen kann (vgl. BVerfGE 22, 311 ; 86, 288 ).
Dies kommt auch im Gesetz klar zum Ausdruck: Aus § 454 Abs. 1 Satz 4 Nr. 2 b StPO folgt, dass der Aussetzungsantrag nur dann verfrüht ist, wenn er vor Ablauf von dreizehn Jahren gestellt wird, dass also ein zweijähriger Zeitraum für das Verfahren zur Verfügung gestellt wird, damit im günstigen Fall die Entlassung nach 15 Jahren pünktlich erfolgen kann (vgl. BVerfGE 86, 288 ).
- BGH, 22.04.1993 - 4 StR 153/93
Beschränkung des Rechtsmittels auf den Urteilsauspruch über die besondere Schwere …
- BVerfG, 02.03.1994 - 2 BvR 869/93
Aussetzung einer lebenslangen Freiheitsstrafe - Majdanek-Verfahren
- BGH, 03.03.2005 - GSSt 1/04
Urteilsabsprachen im Strafverfahren (Deal) und Rechtsmittelverzicht …
- BVerfG, 24.10.1996 - 2 BvR 1851/94
Mauerschützen
- BVerfG, 20.12.2007 - 2 BvR 2433/04
Zustständigkeitsregelungen des SGB II und die Selbstverwaltungsgarantie
- BVerfG, 28.09.1998 - 2 BvR 1158/97
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Feststellung der Schuldschwerde durch …
- BVerfG, 12.04.2005 - 2 BvR 1027/02
Anwaltsdaten
- BVerfG, 14.06.2007 - 2 BvR 1447/05
Revisionsgrenzen bei Rechtsfolgenzumessung
- BGH, 02.03.1995 - 1 StR 595/94
Zulässigkeit der Beschränkung der Revision auf die Frage der besonderen Schwere …
- BGH, 13.06.1994 - 1 StR 504/93
- BVerfG, 05.02.2004 - 2 BvR 2029/01
Streichung der zehnjährigen Höchstgrenze bei einer erstmalig angeordneten …
- BVerfG, 30.03.2004 - 2 BvR 1520/01
Geldwäsche
- BGH, 22.11.1994 - GSSt 2/94
Feststellung der besonderen Schwere der Schuld nach StGB § 57a Abs. 1 Satz …
- BVerfG, 26.02.2008 - 2 BvR 392/07
Geschwisterbeischlaf
- BVerfG, 27.07.2005 - 1 BvR 668/04
Vorbeugende Telekommunikationsüberwachung
- BVerfG, 26.07.2005 - 1 BvR 80/95
Kapitalbildende Lebensversicherung mit Überschussbeteiligung: Schutzdefizit für …
- BVerfG, 13.09.2005 - 2 BvF 2/03
Beitragssatzsicherungsgesetz mit Grundgesetz vereinbar
- BVerfG, 19.09.2007 - 2 BvF 3/02
Antragslose Teilzeitbeschäftigung von Beamten verfassungswidrig
- BVerfG, 26.07.2005 - 1 BvR 782/94
Übertragung von Lebensversicherungsverträgen
- BVerfG, 01.09.2008 - 2 BvR 2238/07
Personenkraftwagen als "Waffe" (Beisichführen; Widerstand gegen …
- BGH, 21.01.1993 - 4 StR 560/92
Aussetzung des Strafarrestes bei lebenslanger Freiheitsstrafe; Feststellung der …
- OLG Frankfurt, 24.05.1995 - 3 Ws 811/94
- BGH, 11.02.1999 - 1 StR 528/98
Besondere Schwere der Schuld; Natürliche Handlungseinheit; Zuständigkeit; …
- BVerfG, 06.12.2005 - 1 BvR 1905/02
Verfahrensrecht - Vollstreckung rechtskräftiger, verfassungswidriger Urteile?
- BVerfG, 27.12.2006 - 2 BvR 1895/05
Keine Strafe ohne Schuld ("ne bis in idem"); Kindesentziehung (Dauerdelikt; …
- BVerfG, 10.08.1993 - 2 BvR 644/93
Entschädigungsanspruch bei verspäterer Aussetzung einer lebenslangen …
- BFH, 12.12.2000 - VIII R 10/99
Bilanzänderung - Reinvestitionsrücklage
- BVerfG, 15.01.2009 - 2 BvR 2044/07
Rügeverkümmerung
- BVerfG, 01.07.2002 - 2 BvR 578/02
Prozesskostenhilfe zur Prüfung der Fortdauer der Strafvollstreckung nach 31 …
- BGH, 19.07.2007 - III ZR 305/06
"Isolierte" eigentumsverdrängende Planung
- BVerfG, 09.08.1995 - 1 BvR 2263/94
DDR-Rechtsanwälte
- BVerfG, 08.04.1998 - 1 BvR 1680/93
Sachenrechtsmoratorium
- BVerfG, 23.06.1999 - 1 BvR 984/89
Zur Kostenerstattungspflicht eines Beklagten, dem Prozeßkostenhilfe gewährt …
- BVerfG, 08.12.2004 - 2 BvR 52/02
Wiedergutmachung als Milderungsgrund
- BVerfG, 18.01.2008 - 2 BvR 313/07
Disziplinarische Entfernung aus dem Dienst wegen Besitz kinderpornographischer …
- BVerfG, 10.06.1997 - 2 BvR 1516/96
DDR-Botschafter
- BVerfG, 16.01.2003 - 2 BvR 716/01
Anwesenheit im JGG-Verfahren
- BVerfG, 19.02.2003 - 2 BvR 1413/01
Verhältnismäßigkeit einer Disziplinarmaßnahme wegen Verstoß gegen die …
- BVerfG, 14.01.2004 - 2 BvR 564/95
Erweiterter Verfall
- BVerfG, 09.12.2004 - 2 BvR 930/04
Keine Kombination von Jugendarrest und Aussetzung von Jugendstrafe
- OLG Brandenburg, 23.01.2006 - 1 Ws 186/05
Nachträgliche Feststellung der Schuld durch die Strafvollstreckungskammer: …
- BVerfG, 14.03.2012 - 2 BvR 2405/11
Keine Kutten im Gericht
- BGH, 19.10.1993 - 1 StR 504/93
Mord: besondere Schuldschwere - Rechtsnatur des Merkmals
- OLG Brandenburg, 16.03.1995 - 2 Ws 166/94
- BGH, 20.01.2005 - IX ZB 134/04
BGH billigt die Weitergeltung der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung alter …
- BGH, 27.04.2006 - 4 StR 572/05
Strafzumessung (keine Obergrenze aus statistischen Erkenntnissen zur …
- BVerfG, 19.09.2006 - 2 BvR 2115/01
Belehrung ausländischer Beschuldigter über das Recht auf konsularische …
- BVerfG, 07.10.2008 - 2 BvR 578/07
Mord (Befriedigung des Geschlechtstriebs; Ermöglichung einer anderen Straftat; …
- OLG Nürnberg, 11.04.1997 - Ws 98/97
- BGH, 21.08.2002 - 1 StR 115/02
Abschöpfung des Taterlöses bei Embargoverstößen
- BVerfG, 24.10.2006 - 2 BvR 30/06
Schuldgrundsatz bei Disziplinarsanktionen; gerichtliche Überprüfung von …
- BVerfG, 17.10.2007 - 2 BvR 1095/05
Erfolglose Verfassungsbeschwerde einer öffentlich geförderten kirchlichen …
- BVerfG, 20.12.2007 - 2 BvR 1050/07
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen disziplinarische Entfernung aus dem Dienst
- BVerfG, 30.08.2010 - 1 BvR 1631/08
"Geräteabgabe" nach dem Urheberrechtsgesetz: Verletzung der Garantie des …
- BGH, 30.11.1993 - 4 ARs 27/93
- BVerfG, 12.02.2004 - 2 BvR 1709/02
Disziplinarmaßnahme im Strafvollzug (Arrest; Schuldgrundsatz); Rechtsschutz …
- BVerfG, 22.03.1998 - 2 BvR 77/97
Pauschale Verweigerung von Vollzugslockerungen
- BVerfG, 16.05.2007 - 2 BvR 93/07
Verfassungsrechtliche Anforderungen an Wiederaufnahmeverfahren bei nova …
- BGH, 21.07.1994 - 1 StR 83/94
Zeugnisverweigerungsrecht und V-Mann
- OVG Berlin, 16.04.2002 - 4 B 14.99
Prüfungsgebühren für Referendare
- BSG, 17.03.2005 - B 3 KR 9/04 R
Krankenversicherung - Pflegeversicherung - häusliche Krankenpflege - Abgrenzung …
- BVerwG, 29.09.2005 - 2 C 44.04
Teilzeitbeschäftigung; unterhälftige Beschäftigung; Kürzung des kinderbezogenen …
- Generalbundesanwalt, 16.04.2010 - 3 BJs 6/10
Kundus-Bombardement: Verfahren gegen Oberst Klein eingestellt
- BVerfG, 12.11.1997 - 2 BvR 615/97
Verfassungsrechtliche Anforderungen an Lockerungen im Strafvollzug
- BVerfG, 23.12.2002 - 2 BvR 1439/02
Rechtliches Gehör (Überraschungsentscheidung; Hinweispflicht; Begründungspflicht: …
- BGH, 22.07.2010 - VII ZR 144/09
Architekten & Ingenieure - Kopplungsverbot ist verfassungskonform!
- BVerfG, 23.03.2011 - 2 BvR 882/09
Rechtfertigung einer medizinischen Behandlung eines im Maßregelvollzug …
- BVerfG, 26.04.1994 - 1 BvR 1299/89
Ehelichkeitsanfechtung
- BVerfG, 07.09.1994 - 2 BvR 2093/93
Verfassungsrechtliche Anforderungen an gerichtliche Entscheidungen im …
- BGH, 11.06.2002 - 3 StR 62/02
Mord; besondere Schwere der Schuld; keine Zuständigkeit des Tatgerichts für …
- BGH, 11.02.2003 - 3 StR 212/02
Verurteilung wegen sechsfachen Mordes durch Zerstörung eines Mietshauses in …
- OLG Nürnberg, 22.02.1996 - Ws 13/96
Besondere Schwere der Schuld bei Altfällen
- BSG, 24.11.2005 - B 9a/9 V 8/03 R
Verstoß - Grundsätze - Menschlichkeit - Rechtsstaatlichkeit - Unwürdigkeit - …
- LSG Sachsen, 29.03.2007 - L 3 AS 101/06
Zulassung der Berufung im Gerichtsbescheid im sozialgerichtlichen Verfahren, …
- BVerfG, 29.07.2005 - 2 BvR 1328/03
Menschenwürde (lebenslange Freiheitsstrafe; Chance auf Freiheit; …
- BVerfG, 26.09.2005 - 2 BvR 1019/01
Freiheit der Person (Vollstreckungsreihenfolge; Unterbringung in einer …
- BVerfG, 16.02.2006 - 2 BvR 2085/05
Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde (Vortrag zur Verfassungswidrigkeit einer …
- BVerfG, 27.06.2006 - 2 BvR 1392/02
Auferlegung von Gutachterkosten bei gerichtlichen Entscheidungen über die …
- BVerfG, 03.07.2007 - 1 BvR 1696/03
Zuständigkeitsregelung und Beitragsvorschriften für Leiharbeitsfirmen in der …
- BVerfG, 26.08.2008 - 2 BvR 335/08
Bestellung eines Pflichtverteidigers im Vollstreckungsverfahren (Kriterien für …
- BGH, 06.05.1993 - 3 StR 131/93
Negative Feststellung zur besonderen Schwere der Schuld in den Urteilsgründen
- BVerfG, 12.08.2002 - 2 BvR 932/02
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Verbindung von Strafverfahren
- BVerfG, 06.11.2007 - 2 BvR 1136/07
Anordnung der Abgabe einer Urinprobe in der Untersuchungshaft (Verdacht des …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 18.04.2008 - L 19 B 182/07
Grundsicherung für Arbeitssuchende
- BVerfG, 13.07.2004 - 2 BvR 414/04
Anforderungen an die nachträgliche Feststellung der besonderen Schwere der Schuld …
- BVerfG, 30.06.2005 - 2 BvR 1502/04
Begriff des richterlichen Protokolls; Genehmigung und Unterzeichnung durch den …
- KG, 02.08.2006 - 5 Ws 412/06
Pflichtverteidigung: Voraussetzungen der Beiordnung eines Pflichtverteidigers im …
- BFH, 12.04.2007 - VI R 53/04
Im Rahmen von Auslandseinsätzen gezahlte Beiträge zur Beschaffung klimabedingter …
- BGH, 07.12.1993 - 5 ARs 65/93
Mord: besondere Schuldschwere - Rechtsnatur des Merkmals
- BVerfG, 16.05.1994 - 2 BvR 394/93
Verfassungsrechtliche Anforderungen an eine Strafzeitberechnung
- OLG Frankfurt, 06.09.1996 - 3 Ws 717/96
- OLG Nürnberg, 16.04.1997 - Ws 234/97
Strafrest-Aussetzung bei lebenslanger Freiheitsstrafe
- BVerfG, 20.12.2000 - 2 BvR 591/00
Zur Verurteilung aufgrund mittelbarer Beweisführung
- OLG Celle, 25.05.2010 - 2 Ws 169/10
Sicherungsverwahrung: Entlassung nach Ablauf der 10-Jahresfrist in sogenannten …
- BVerfG, 27.03.2012 - 2 BvR 2258/09
Anrechnung von Maßregelvollzugszeiten auf verfahrensfremde Freiheitsstrafen
- OLG Hamm, 29.04.1993 - 1 Ws (L) 11/92
- BVerfG, 13.12.1997 - 2 BvR 1404/96
Verfassungsrechtliche Anforderungen an Lockerungen im Strafvollzug
- BSG, 17.03.2005 - B 3 KR 8/04 R
Wahlrecht für Pflegeversicherte // Jahrelanger Streit um Behandlungspflege …
- BVerfG, 10.03.2009 - 2 BvR 1980/07
"Nachteil" beim Untreuetatbestand (schadensgleiche Vermögensgefährdung: Kriterien …
- BVerfG, 21.12.2010 - 1 BvR 2760/08
Ablehnung einer Vergütungspflicht ("Geräteabgabe") für Drucker und Plotter auf …
- OLG Karlsruhe, 27.07.1993 - 1 Ws 103/93
- OLG Koblenz, 28.06.1996 - 1 Ws 442/96
- BVerfG, 07.11.1998 - 2 BvR 2535/95
- VG Stuttgart, 09.07.2003 - 17 K 4875/02
Ausschluss von Arztrechnungen und Arzneimittelverordnungen von der Erstattung …
- BVerfG, 13.11.2005 - 2 BvR 792/05
Recht auf ein faires Verfahren (Bestellung eines Pflichtverteidigers im …
- BVerfG, 21.06.2006 - 2 BvR 750/06
(Keine) Berücksichtigung rechtsstaatswidriger Verfahrensverzögerung bei der …
- BVerfG, 28.06.2006 - 2 BvR 1596/01
- BVerfG, 06.05.2008 - 2 BvR 336/07
Weitergabe von im Rahmen einer Selbstanzeige offenbarten Daten an Dienstherrn mit …
- BVerfG, 17.06.1999 - 2 BvR 867/99
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über die Aussetzung der …
- KG, 31.08.1999 - 5 Ws 428/99
- VerfG Brandenburg, 15.06.2000 - VfGBbg 32/99
Verfassungswidrigkeit der Verordnung über die Verbindlichkeit des …
- BVerfG, 05.07.2006 - 2 BvR 1317/05
Anspruch auf faires Verfahren (Gesamtbetrachtung); Konfrontationsrecht (fehlende …
- BVerfG, 18.09.2006 - 2 BvR 2126/05
Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Cannabis; fehlende Veräußerung; Anbau; …
- VerfGH Sachsen, 16.11.2006 - 31-IV-06
- BGH, 14.12.2006 - 3 StR 269/06
Vorbehaltene Sicherungsverwahrung (Ausschlussfrist); sinnvolle Vollzugsplanung; …
- BGH, 07.07.1993 - 2 StR 17/93
Motivationskontrolle bei niedrigen Beweggründen
- VerfG Brandenburg, 17.07.1997 - VfGBbg 1/97
Regelung über Verlagerung von Schulträgerschaft von Gemeinde auf Kreis durch …
- BFH, 21.10.1997 - IX R 29/95
Nutzungswertbesteuerung im Beitrittsgebiet
- BVerfG, 28.09.1998 - 2 BvR 2232/94
Anrechnung verfahrensfremder Untersuchunngshaft
- OLG Hamm, 27.04.1999 - 1 Ws 111/99
Ausländer, der deutschen Sprache nicht mächtig, Dolmetscher, bedingte Entlassung, …
- BVerwG, 26.09.2001 - 6 C 6.01
- OLG Hamm, 04.02.2002 - 2 Ws 12/02
Pflichtverteidiger, Beiordnung, Strafvollstreckungsverfahren
- BGH, 14.07.2005 - 3 StR 216/05
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (erneute Anordnung; …
- VerfG Brandenburg, 28.07.2008 - VfGBbg 76/05
Kosten der Sozialhilfe
- OVG Thüringen, 10.03.2009 - 1 KO 207/08
Erstattung der Kosten für die Schülerbeförderung für Schüler einer integrierten …
- BVerfG, 21.12.2010 - 1 BvR 2742/08
Verfassungsbeschwerde hinsichtlich der Frage der Verletzung verfassungsmäßiger …
- BGH, 09.03.1993 - 1 StR 870/92
Mordmerkmal der Ermöglichung einer anderen Straftat; bedingter Tötungsvorsatz; …
- BGH, 20.08.1996 - 4 StR 361/96
Feststellung der besonderen Schwere der Schuld bei Mord aus niedrigen …
- BGH, 17.12.1998 - IX ZR 427/97
Verfassungskonforme Auslegung des Gesetzes über die Staatsbank Berlin
- BVerfG, 21.11.2002 - 2 BvR 2202/01
Bestimmtheit unechter Unterlassungsdelikte
- VerfG Brandenburg, 15.12.2005 - VfGBbg 287/03
Konkrete Normenkontrolle: Ausschluss der Weltanschauungsgemeinschaften durch …
- BVerfG, 08.07.2010 - 2 BvR 2485/07
Verfassungsrechtlicher Anspruch auf ein faires Verfahren (Belehrung über das …
- BVerfG, 08.11.2001 - 2 BvR 1633/99
Sicherungsmaßnahmen im Maßregelvollzug
- OVG Thüringen, 27.05.2003 - 2 KO 503/02
Befreiung eines Anwalts vom monatlichen Pflichtbeitrag wegen bestehender …
- BVerfG, 27.10.2003 - 2 BvR 2211/00
Beschlagnahmeverbot für Wirtschaftsprüfer
- BVerfG, 11.10.2004 - 2 BvR 906/04
Verfahren zur Aussetzung einer lebenslangen Freiheitsstrafe; Zeitnähe der …
- OVG Niedersachsen, 13.09.2005 - 13 MC 214/05
Rechtschreibreform 2004; "Schulrechtschreibung"; Rechtschreibung; …
- VG Berlin, 07.04.2006 - 10 A 255.05
Erste Urteile zum Emissionshandel liegen vor
- LG Hamburg, 18.01.2008 - 324 O 507/07
Resozialisierungsgefährdung durch elektronisches Zeitungsarchiv
- OLG Hamburg, 02.10.2008 - 1 U 189/05
Öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch: Rückzahlung von aufgrund einer …
- BVerfG, 08.06.2010 - 2 BvR 432/07
Verwertung im Wege der Rechtshilfe von der Schweizerischen Eidgenossenschaft …
- BGH, 24.06.1992 - 3 StR 187/92
Rücktritt vom Mordversuch
- BVerfG, 11.11.2001 - 2 BvR 2348/00
Vollzugslockerungen bei lebenslanger Freiheitsstrafe
- FG Rheinland-Pfalz, 19.05.2005 - 4 K 1160/04
Zur Frage, ob § 37 Absatz 2a Nr. 1 KStG i.d.F. des StVergAbG …
- BVerwG, 29.09.2005 - 2 C 1.05
Teilzeitbeschäftigung; unterhälftige Beschäftigung; Kürzung des …
- KG, 10.02.2006 - 5 Ws 61/06
- BGH, 04.03.1993 - 2 StR 503/92
- BVerfG, 27.04.1994 - 2 BvL 3/91
Festlegung der örtlichen Zuständigkeit der Amtsgerichte in Berlin - Unzulässige …
- OLG Hamm, 17.04.2001 - 2 Ws 85/01
Beiordnung eines Pflichtverteidigers im Strafvollstreckungsverfahren, …
- BVerwG, 26.09.2001 - 6 C 5.01
- BVerfG, 29.07.2003 - 2 BvR 1720/01
Verfassungsgerichtliche Kontrolle der Strafzeitberechnung
- BVerfG, 17.09.2004 - 2 BvR 2122/03
Anforderungen an die strafrichterliche Aufklärungspflicht bei Verwertung der …
- BVerfG, 21.06.2006 - 2 BvR 752/06
- OLG Hamm, 03.03.2008 - 3 Ws 704/07
Pflichtverteidiger; Beiordnungsgründe; Strafvollstreckungsverfahren
- OVG Nordrhein-Westfalen, 02.09.2008 - 15 A 2426/07
Besetzung von Ausschussvorsitzen eines Kreistags
- BVerfG, 18.03.2009 - 2 BvR 1350/08
Fälschung von Zahlungskarten mit Garantiefunktion (Gewerbsmäßigkeit; …
- OLG Frankfurt, 19.03.2009 - 3 Ws 185/09
Notwendigkeit der Anhörung des Untergebrachten durch die vollbesetzte …
- VGH Bayern, 06.04.2009 - 19 B 09.90
Anforderungen an den Ausschluss der Staatshaftung
- BVerfG, 10.09.2010 - 2 BvR 2242/09
Angebliche Falschbezeichnung des Verurteilten; Urteilsberichtigung (Rubrum; …
- BVerfG, 21.12.1994 - 2 BvR 213/92
Verfassungsrechtliche Prüfung von in der vormaligen DDR erfolgten Begnadigungen
- BGH, 31.08.1995 - 4 StR 292/95
- OLG Brandenburg, 17.04.1996 - 2 Ws 50/96
- BGH, 26.06.1996 - 1 StR 328/96
- BGH, 20.11.1996 - 3 StR 469/96
- VerfG Brandenburg, 17.02.2000 - VfGBbg 39/99
Fachgerichtlicher Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung wegen Verstoßes …
- BVerfG, 08.08.2002 - 2 BvR 1030/02
- BGH, 28.01.2004 - 2 StR 430/93
Zurückweisung der Gegenvorstellung; Rechtskraft; besondere Schwere der Schuld …
- BVerfG, 29.01.2004 - 2 BvR 1820/03
Anforderungen an die Sachverhaltsaufklärung bei Anordnung der Fortdauer der …
- BVerfG, 21.06.2006 - 2 BvR 761/06
- BVerfG, 27.12.2006 - 2 BvR 1814/04
Verfassungsmäßigkeit der Berücksichtigung von Angaben Mitangeklagter im Rahmen …
- LG Hamburg, 01.06.2007 - 324 O 717/06
Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Veröffentlichung des Namens eines …
- BVerfG, 07.10.2008 - 2 BvR 1494/08
Keine qualifizierte Belehrung des Angeklagten über die prozessualen Folgen der …
- LG Hamburg, 26.06.2009 - 324 O 586/08
Identifizierende Berichterstattung: Unterlassungsanspruch eines wegen Mordes …
- OLG Celle, 03.08.2010 - 2 Ws 264/10
Sicherungsverwahrung: Vorlage zur Frage der Zulässigkeit der Fortdauer der ersten …
- BVerfG, 02.07.1992 - 2 BvR 579/90
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Feststellung der "besonderen Schwere …
- BVerfG, 22.05.1995 - 2 BvR 671/95
Grundrechtliche Vorgaben der vollstreckungsrechtlichen Gesamtwürdigung nach §§ …
- LSG Bayern, 26.09.2001 - L 12 KA 116/99
- OLG Hamm, 20.03.2003 - 3 Ss 78/03
Diebstahl, Freiheitsstrafe, unangemessene Reaktion, geringwertige Sache, …
- LG Dortmund, 07.07.2003 - 14 (Schw) C 1/02
- BVerfG, 21.10.2003 - 2 BvR 1528/03
Entscheidung über besondere Schwere der Schuld in sog. Altfällen
- BVerfG, 05.02.2004 - 2 BvR 2061/03
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Sachverhaltsaufklärung bei Anordnung …
- BVerfG, 22.02.2006 - 2 BvR 1657/05
- BVerfG, 02.05.2007 - 2 BvR 411/07
Faires Verfahren (Konfrontationsrecht; Fragerecht; Berücksichtigung der EMRK); …
- OLG Frankfurt, 14.01.2008 - 3 Ws 26/08
Strafvollstreckungsverfahren: Voraussetzungen für die Bestellung eines …
- LG Hamburg, 18.01.2008 - 324 O 548/07
Persönlichkeitsrechtsverletzung im Internet: Internationale inländische …
- BVerfG, 23.04.2008 - 2 BvR 2144/07
- LG Itzehoe, 12.03.2009 - Jug 3 KLs 19/08
Vorlagebeschluss; Richtervorlage; konkrete Normenkontrolle; Schuldprinzip; …
- OLG Hamm, 11.02.2010 - 1 Ws (L) 479/09
Versagung der Reststrafenaussetzung wegen unterbliebener Erprobung des Gefangenen …
- BGH, 27.10.1992 - 1 StR 530/92
- BVerfG, 07.06.1993 - 2 BvR 1907/91
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Kriminalprognose im Rahmen der …
- OLG Hamburg, 03.01.1994 - 2 Ws 584/93
- OLG Karlsruhe, 30.01.1995 - 1 Ws 14/94
- BVerfG, 21.02.2001 - 2 BvR 2267/00
Bewertung der besonderen Schwere der Schuld bei sog. Altfällen
- OLG Hamm, 04.04.2002 - 1 Ws (L) 4/02
besondere Schwere der Schuld, nachträgliche Feststellung, Berücksichtigung der …
- OLG Koblenz, 15.07.2002 - 1 Ws 301/02
Strafvollstreckung, lebenslange Freiheitsstrafe, Mindestverbüßungsdauer, …
- BVerfG, 04.12.2003 - 2 BvR 1922/03
Substantiierung der Verfassungsbeschwerde; Verletzung der richterlichen …
- KG, 14.09.2005 - 1 AR 951/05
Strafvollstreckungsverfahren: Notwendigkeit der Bestellung eines Verteidigers
- OLG Hamm, 17.08.2006 - 3 Ss 216/06
Diebstahle geringwertiger Sachen; Strafzumessung; Freiheitsstrafe; Geldstrafe
- BVerfG, 08.11.2006 - 2 BvR 1378/06
- OLG Hamm, 14.11.2006 - 4 Ws 519/06
Vollstreckungsverfahren, Widerrufsverfahren, Bewährung, Beiordnung eines …
- LG Hamburg, 16.11.2007 - 324 O 250/07
Individualisierende Berichterstattung: Unterlassungsanspruch wegen der …
- OLG Hamburg, 04.03.2008 - 2 Ws 205/07
Berufsverbotsgleiche Führungsaufsichtsweisung
- OLG Hamm, 19.05.2009 - 2 Ws 125/09
[Auslieferung, Hindernis, Vollstreckungshilfe, Haftentlassung, Zeitpunkt]
- OLG Hamm, 29.07.2010 - 1 Ws 195/10
Vollzugslockerungen vor Aussetzung der lebenslangen Freiheitsstrafe; …
- BVerwG, 22.12.2010 - 2 B 18.10
Vereinbarkeit des § 13 Abs. 2 Landesdisziplinargesetz Nordrheinwestfalen ( LDG …
- OLG Celle, 10.11.2011 - 2 Ws 281/11
Wiederholte Anordnung der Maßregel nach § 63 StGB
- OLG Hamm, 30.03.1993 - 1 Ws (L) 10/92
- BGH, 31.03.1993 - 3 StR 92/93
- OLG Koblenz, 08.03.1994 - 2 Ws 151/94
- BVerfG, 11.01.1995 - 2 BvR 1865/93
Verfassungsrechtliche Prüfung von in der vormaligen DDR erfolgten Begnadigungen
- OLG Nürnberg, 28.01.1997 - Ws 1211/96
Warnfunktion der Strafe
- OLG Celle, 07.04.1997 - 1 Ws 40/97
- BGH, 21.04.1997 - II ZB 7/96
- BVerfG, 18.07.1997 - 2 BvR 517/97
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Sachverhaltsaufklärung bei …
- VerfG Brandenburg, 21.03.2002 - VfGBbg 56/01
- FG Nürnberg, 08.04.2003 - I 120/02
Keine Anwendung der ab 28.12.2000 gültigen Neufassung des § 3 Abs. 1 Satz 2 …
- OLG Hamm, 29.04.2003 - 1 Ws (L) 10/03
Besondere Schwere der Schuld, Altfall; grausame Tötung, Doppelverwertungsverbot
- OLG Hamm, 31.07.2003 - 1 Ws (L) 14/03
besondere Schwere der Schuld; nachträgliche Feststellung, Kriterien; …
- OLG Hamburg, 11.08.2003 - II 56/03
Kein Verstoß gegen das Übermaßverbot bei Ausgleich des geringen Wertes durch …
- OLG Hamm, 26.10.2004 - 1 Ws (L) 10/04
lebenslange Freiheitsstrafe; Strafaussetzung; Vollzugslockerungen, besondere …
- KG, 14.09.2005 - 5 Ws 399/05
- LG Hamburg, 07.11.2006 - 324 O 521/06
Archiv-Privileg gilt nicht für Online-Archive
- LG Hamburg, 07.09.2007 - 324 O 104/07
Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Presseartikel, Berichterstattung unter …
- SG Mannheim, 09.11.2007 - S 9 R 2887/07
Erwerbsminderungsrente - Bezugszeiten vor Vollendung des 60. Lebensjahres - …
- LG Hamburg, 18.01.2008 - 324 O 509/07
Individualisierende Berichterstattung: Bereithalten der Berichterstattung über …
- LG Hamburg, 29.02.2008 - 324 O 469/07
Unterlassungsanspruch: Berichterstattung über einen Straftäter unter …
- LSG Bayern, 28.08.2008 - L 8 AL 268/07
- OLG Frankfurt, 03.11.2009 - 3 Ws 868/09
Fehlerhafte Entscheidung der Strafvollstreckungskammer wegen Anhörung durch …
- VG Hamburg, 20.12.2011 - 8 K 1101/11
Nebentätigkeitsgenehmigung für Untersuchungsführer nach dem SUG; Erwerb von …
- BGH, 25.08.1992 - 5 StR 349/92
- BGH, 26.10.1993 - 1 StR 401/93
- BGH, 29.12.1993 - 3 ARs 40/93
Mord: besondere Schuldschwere - Rechtsnatur des Merkmals
- OLG Frankfurt, 01.11.1995 - 3 Ws 712/95
- OLG Karlsruhe, 12.02.1998 - 1 Ws 27/98
- OLG Nürnberg, 15.09.1998 - Ws 1071/98
Pflichtverteidigerbestellung im Strafvollstreckungsverfahren
- KG, 03.05.1999 - 1 AR 368/99
Strafaussetzung zur Bewährung: Berücksichtigung von Vorstrafen bei der Bestimmung …
- OLG Hamm, 12.09.2000 - 1 Ws (L) 10/00
- OLG Koblenz, 23.08.2004 - 1 Ws 529/04
1. Die Entscheidung nach §§ 57, 57 a StGB ist so rechtzeitig zu …
- KG, 10.02.2006 - 2 AR 26/06
Voraussetzungen einer Pflichtverteidigerbestellung im Verfahren über die …
- AGH Nordrhein-Westfalen, 20.03.2007 - 1 ZU 65/05
- LG Hamburg, 30.11.2007 - 324 O 622/07
Berichterstattung unter Namensnennung eines wegen einer 10 Jahre zurückliegenden …
- LG Hamburg, 29.02.2008 - 324 O 459/07
Der Kläger wurde 1991 wegen Mordes an dem Schauspieler Herr S. festgenommen und …
- EGMR, 10.02.2009 - 40384/04
D. S. gegen Deutschland
- OLG Celle, 25.05.2010 - 2 Ws 170/10
Sicherungsverwahrung, Rückwirkungsverbot, Bindungswirkung.
- OVG Saarland, 02.02.2012 - 2 C 300/11
Hochschulzulassung; Normenkontrolle; § 23 Sätze 2 und 3 VergabeVO …
- BGH, 31.07.1992 - 2 StR 320/92
- BGH, 29.09.1992 - 5 StR 475/92
- BVerfG, 28.02.1993 - 2 BvR 181/93
Verfassungsrechtliche Prüfung der Entscheidung über die Vollstreckungsdauer bei …
- BGH, 07.04.1993 - 1 StE 1/75
Psychiatrische Untersuchung bei Strafaussetzung auch gegen den Willen des …
- BGH, 07.04.1993 - StB 7/93
- BGH, 14.05.1993 - StB 10/93
- OLG Brandenburg, 16.03.1995 - 2 Ws 152/94
- OLG Hamm, 23.11.1995 - 1 Ws - L - 22/95
- OLG Nürnberg, 22.11.1996 - Ws 1283/96
- OVG Schleswig-Holstein, 28.03.2001 - 2 L 68/00
- StGH Hessen, 15.05.2001 - P.St. 1650
Mangels Erfolgsaussichten in der Hauptsache Ablehnung des Antrags auf Erlass …
- OLG Hamburg, 11.08.2003 - II - 56/03
- LG Hamburg, 29.06.2007 - 324 O 744/06
Berichterstattung über eine mehrere Jahre zurückliegende Straftat unter …
- LG Hamburg, 30.11.2007 - 324 O 612/07
Unterlassungsanspruch eines Strafgefangenen wegen Verletzung seines allgemeinen …
- LG Kleve, 14.03.2011 - 120 KLs 45/10
Nochmalige Anordung der Unterbringung gem. § 63 StGB; Doppelanordnung
- BGH, 25.09.1992 - 2 StR 323/92
- BGH, 21.10.1992 - 5 StR 480/92
- StGH Hessen, 21.10.1998 - P.St. 1335
- VG Meiningen, 11.03.1999 - 1 K 20214/97
Verteilung von Ausländern; Unterbringung von Asylbewerbern; …
- KG, 03.05.1999 - 5 Ws 215/99
- VerfG Brandenburg, 23.05.2000 - VfGBbg 13/00
- KG, 28.07.2000 - 5 Ws 513/00
- KG, 09.01.2001 - 5 Ws 6/01
- KG, 23.05.2002 - 5 Ws 143/01
- KG, 25.06.2002 - 5 Ws 321/02
- VerfGH Sachsen, 21.07.2005 - 50-IV-05
- LG Hamburg, 12.02.2007 - 324 O 952/06
Berichterstattung über eine begangene Straftat unter voller Namensnennung des …
- LG Hamburg, 27.02.2007 - 324 O 929/06
- LG Hamburg, 21.09.2007 - 324 O 241/07
- BVerfG, 29.05.2008 - 2 BvR 1968/07
- VerfGH Sachsen, 24.06.2010 - 38-IV-10
- BVerfG, 07.03.2012 - 2 BvR 988/10
Untersuchungshaft; Rechtsschutzbedürfnis bei der Verfassungsbeschwerde; faires …
- SG Köln, 09.03.2012 - S 29 KR 152/11
- OLG Hamm, 19.09.2000 - 1 Ws (L) 12/00
Feststellung der aus Schuldschweregesichtspunkten gebotenen …
- OLG Koblenz, 19.12.2006 - 1 Ws 787/06
