Rechtsprechung

Gericht
BVerwG
Datum
08.06.2000
Aktenzeichen
2 C 20.99
Dazu im Internet

dejure.org

Strafbefehl gegen Beamten

§ 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BRRG, § 410 Abs. 3 StPO, ein rechtskräftiger Strafbefehl führt nicht zur Beendigung des Beamtenverhältnisses;

§ 18 Abs. 1 Satz 1 BDO, im Disziplinarverfahren keine Bindung an die Feststellungen des Strafbefehls

lexetius.com

Alpmann Schmidt

§ 51 LBG NW, § 24 BRRG, § 410 StPO

judicialis

Fundstellen
NJW 2000, 3297
NVwZ 2000, 1422
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