Rechtsprechung
Gericht
BVerwG
Datum
08.06.2000
Aktenzeichen
2 C 20.99
Dazu im Internet
dejure.org
Strafbefehl gegen Beamten
§ 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BRRG, § 410 Abs. 3 StPO, ein rechtskräftiger Strafbefehl führt nicht zur Beendigung des Beamtenverhältnisses;
§ 18 Abs. 1 Satz 1 BDO, im Disziplinarverfahren keine Bindung an die Feststellungen des Strafbefehls
Fundstellen
NJW 2000, 3297
NVwZ 2000, 1422
NVwZ 2000, 1422
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