Rechtsprechung
| BGH, 18.03.1952 - GSSt 2/51 |
Strafverteidigerhonorar
Volltextveröffentlichungen (3)
- DFR
Bewußtsein der Rechtswidrigkeit
- Alpmann Schmidt
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Kurzfassungen/Presse
- reference-global.com (Leitsatz und Auszüge)
Zeitschriftenfundstellen
- BGHSt 2, 194
- NJW 1952, 593
- JR 1952, 199
Wird zitiert von ... (62)
- BVerfG, 24.10.2001 - 1 BvR 1190/90
Zu Blockadeaktionen durch Errichtung physischer Barrieren
a) Mit der Rechtsprechung (schon BGHSt 2, 194 ) und der herrschenden Meinung in der Literatur (…vgl. etwa Tröndle/Fischer, StGB, 50. Auflage, Rn. 32 zu § 240;… Lackner/Kühl, StGB, 23. Auflage, Rn. 25 zu § 240; Otto, NStZ 1992, 568 ) ist davon auszugehen, dass die Rechtswidrigkeitsregel des § 240 Abs. 2 StGB ein allgemeines Verbrechensmerkmal ist. - BVerfG, 11.11.1986 - 1 BvR 713/83
Sitzblockaden I
Die Bedenken werden gefördert durch eine Formulierung des Großen Senats des Bundesgerichtshofs für Strafsachen, der dem Richter bei der Anwendung des § 240 StGB ausdrücklich Wertungen anstelle des Gesetzgebers zuerkannte (BGHSt 2, 194 [195 f.]). - BGH, 19.12.1952 - 1 StR 2/52 »Rechtssatz: 1. Glaubt bei der Freiheitsberaubung der Täter oder Gehilfe ein Recht zum Eingriff in die Freiheit eines anderen aus Umständen herleiten zu können, die nach der Rechtsordnung einen Rechtfertigungsgrund überhaupt nicht bilden können, weil eine solche Anerkennung gegen die jeden Gesetzgeber verpflichteten Grundsätze der Gerechtigkeit und der Menschlichkeit verstoßen würde, so ist ein solcher Irrtum des Handelnden nach den Grundsätzen über den Verbotsirrtum (BGHSt 2, 194) zu behandeln; er hindert, wenn der Handelnde bei gehöriger Anspannung seines Gewissens die Widerrechtlichkeit des Eingriffs hätte erkennen können, nicht die Verurteilung aus § 239 StGB .
Diese Auffassung bedarf mit Rücksicht auf die Entscheidung des Großen Senats über den Verbotsirrtum (BGHSt 2, 194) einer ihre Tragweit begrenzenden Ergänzung.
Er ist deshalb, wie der Senat schon entschieden hat (Urteil vom 14. Oktober 1952 - 1 StR 791/51), nach den Grundsätzen des Verbotsirrtums zu beurteilen (BGHSt 2, 194).
- BGH, 29.05.1961 - GSSt 1/61 Der Große Senat für Strafsachen ist in seinem Beschluß BGHSt 2, 194 nicht der Vorsatztheorie gefolgt, die als Voraussetzung der Vorsatzstrafe neben dem Tatvorsatz das Bewußtsein der Rechtswidrigkeit verlangt, sondern hat sich zur Schuldtheorie bekannt, die den Vorsatz als Tatvorsatz und das Bewußtsein der Rechtswidrigkeit als ein vom Vorsatz getrenntes, selbständiges Schuldelement begreift.
Diese Entscheidung lag aber zeitlich vor dem Beschluß des Großen Senats für Strafsachen BGHSt 2, 194 und geht noch von der Rechtsprechung des Reichsgerichts aus, das zwischen Tatsachenirrtum, außerstrafrechtlichem Rechtsirrtum und strafrechtlichem Rechtsirrtum unterschied, den außerstrafrechtlichen Rechtsirrtum dem Tatsachenirrtum gleichachtete und den strafrechtlichen Rechtsirrtum für belanglos erklärte.
Im übrigen haben alle Strafsenate des Bundesgerichtshofs in mehreren Entscheidungen, die teils vor, teils nach dem Beschluß des Großen Senats für Strafsachen BGHSt 2, 194 ergangen sind, wenn auch nicht immer eindeutig die Auffassung vertreten, daß die Garantenpflicht Tatbestandsmerkmal des unechten Unterlassungsdelikts sei und demgemäß das Bewußtsein von ihr zum Vorsatz gehöre (vgl. BGHSt 2, 150, 155; BGHSt 3, 82, 89, NJW 1953, 59114; BGHSt 4, 327, 331; NJW 1953, 183818; BGHSt 5, 187, 190, 3 StR 791/53 vom 7. Dezember 1954 bei Dallinger MDR 1956, 271; BGHSt 14, 229, 232).
- BGH, 05.05.1988 - 1 StR 5/88
Berücksichtigung von außertatbestandlichen Fernzielen; Nötigung durch …
Deshalb bestimmt § 240 Abs. 2 StGB , daß erst die Verquickung des Nötigungsmittels mit der angestrebten Verhaltensweise des Genötigten den Schluß auf tatbestandsmäßig-rechtswidriges Verhalten begründen kann (BGHSt 2, 194, 196).Die Besonderheit des § 240 StGB beschränkt sich - wie bereits ausgeführt - auf die Ausnahme von dem allgemeinen Grundsatz, daß die Verwirklichung des gesetzlichen Tatbestandes nur dann nicht rechtswidrig ist, wenn die tatbestandsmäßige Handlung durch eine Gegennorm erlaubt ist (BGHSt 2, 194, 195).
- BGH, 08.11.1965 - 8 StE 1/65
Pätsch - Art. 5 GG, Erörterung von Staatsgeheimnissen
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 10.06.2010 - 4 StR 474/09
Versuchte und vollendete Erpressung (empfindliches Übel; Näheverhältnis; …
Hierbei ist das rechtlich Verwerfliche nicht einseitig in dem angewandten Mittel oder in dem erstrebten Zweck zu suchen, sondern in der Beziehung beider zueinander (BGHSt 2, 194, 196; 17, 328, 331).Hierbei ist das rechtlich Verwerfliche nicht einseitig in dem angewandten Mittel oder in dem erstrebten Zweck zu suchen, sondern in der Beziehung beider zueinander (BGH, Beschluss vom 18. März 1952 - GSSt 2/51, BGHSt 2, 194, 196; BGH, Urteil vom 11. Mai 1962 - 4 StR 81/62, 17, 328, 331).
- BGH, 06.07.1956 - 2 StR 87/55 Diese Auffassung entspricht aber nicht der vom Bundesgerichtshof vertretenen Schuldlehre (BGHSt 2, 194).
§ 50 Abs. 1 StGB bedeutet vielmehr, daß der Teilnehmer auch strafbar sein soll, wenn der Täter zwar vorsätzlich, aber nicht vorwerfbar handelt, so wenn ihm die Schuldfähigkeit wegen Strafunmündigkeit (§ 1 Abs. 3 JGG ), mangelnder Reife (§ 3 JGG ), Unzurechnungsfähigkeit (§ 51 StGB ) fehlt oder er in verzeihlicher Weise das Verbot nicht kennt (BGHSt 2, 194).
- BGH, 04.03.1964 - 4 StR 529/63
Überholspur
Der Begriff "verwerflich" im Tatbestand des § 240 StGB richtet sich dagegen nach objektivem Maßstab, nämlich danach, ob die Nötigungshandlung zu dem erstrebten Zweck sittlich zu mißbilligen ist (BGHSt 2, 194 [196]).Ob die Gewaltanwendung im vorliegenden Falle verwerflich war, hängt allein davon ab, ob sie gegenüber dem erstrebten Zweck sittlich zu mißbilligen ist, ob sie so verwerflich war, daß sie ein als Vergehen strafwürdiges Unrecht darstellt (BGHSt 2, 194 [196]; 18, 389 mit weiteren Hinweisen).
- BayObLG, 22.09.2004 - 1St RR 110/04
Strafrecht - Drohung mit Veröffentlichung von Missständen: Nötigung?
Aufgabe des § 240 Abs. 2 StGB ist es somit zu bewirken, dass die Verbindung von Nötigungsmittel und angestrebter Verhaltensweise nur unter der einschränkenden Voraussetzung der Verwerflichkeit strafbar ist, wobei der Begriff "verwerflich" zugleich einen Wertungsmaßstab festlegt (BGHSt 2, 194/195; 35, 270/275 f., 279).Das bedeutet, dass die Rechtswidrigkeit der Nötigung sich nicht einseitig nach dem angewandten Mittel oder dem angestrebten Zweck bestimmt, sondern aus dem Verhältnis zueinander (BGHSt 2, 194/196).
- BVerfG, 25.10.1966 - 2 BvR 506/63
'nulla poena sine culpa'
- OLG Stuttgart, 26.06.2006 - 1 Ss 296/05
Unerlaubte Veranstaltung eines Glücksspiels: Unvermeidbarer Verbotsirrtum des …
- BGH, 06.06.1952 - 1 StR 708/51
Züchtigung - §§ 223, 16, 17 StGB, 'Doppelirrtum'
- BGH, 26.02.1953 - 5 StR 735/52
Reichsbankbestände - § 259 StGB, Vortat der Hehlerei muß strafbare Vorsatztat …
- BVerfG, 28.11.1973 - 2 BvL 42/71
Journalisten
- BGH, 19.05.1999 - 2 StR 86/99
Verbotsirrtum bei Strafvereitelung vom Ausland aus
- BVerwG, 23.11.1989 - 2 WD 50.86
- OLG Nürnberg, 15.05.2007 - 2 St OLG Ss 50/07
EU-Führerschein - Entziehung - Rechtsmitteleinlegung
- BGH, 19.12.1974 - 1 StR 313/74
- BGH, 29.10.1990 - AnwSt (R) 11/90
Auftreten als Mitglied einer überörtlichen Anwalts-Sozietät
- OLG Karlsruhe, 18.05.2004 - 3 Ss 148/02
Beihilfe zur versuchten Nötigung: Abgrenzung einer Drohung von einer bloßen …
- BFH, 04.02.1987 - I R 58/86
Ernstliche Zweifel bei Parteispenden
- BVerwG, 25.03.1980 - 1 D 14.79
- BFH, 18.12.1986 - I B 49/86
Spenden zur Parteienfinanzierung
- BGH, 13.12.1995 - 3 StR 514/95
- AG Berlin-Tiergarten, 28.08.2008 - (279 Ds) 91 Js 5501/07
Glücksspiel: Strafbarkeit der Vermittlung von Sportwetten; Glücksspiel: …
- BVerfG, 04.02.1959 - 1 BvR 197/53
Wirtschaftsstrafgesetz
- BGH, 01.02.1961 - 2 StR 457/60
- BGH, 19.10.1962 - 9 StE 4/62
Staschyinskij - § 211 StGB, Heimtücke, § 25 StGB, Täterschaft und Teilnahme …
- BGH, 07.07.1987 - 1 StR 247/87
Begriff des Ladengeschäftes
- BGH, 11.07.1995 - 1 StR 242/95
- BGH, 23.04.1953 - 3 StR 219/52
Benzinmarken - § 246 StGB aF (Erfordernis des Selbstzueignungswillens), bei …
- BGH, 19.06.1963 - 4 StR 132/63
Ausbremsen - § 240 StGB, 'verwerflich'
- BVerfG, 17.12.1975 - 1 BvL 24/75
Verfassungsmäßigkeit der auf Strafmilderung beschränkten Strafzumessung bei …
- OLG Düsseldorf, 10.12.1985 - 2 Ss 334/85
- BGH, 10.07.1952 - 5 StR 358/52
- BGH, 23.12.1952 - 2 StR 612/52
- BGH, 22.01.1953 - 4 StR 373/52
Fausthieb gegen die Schläfe - § 226a (§ 228 StGB nF), §§ 222, 226 StGB aF (§ 227 …
- BGH, 06.12.1956 - 4 StR 234/56
Unrechtsbewußtsein und Schuld
- BGH, 23.09.1957 - VII ZR 403/56
Rechtswidrigkeit einer Drohung
- BGH, 24.06.1960 - 2 StR 621/59
- BGH, 28.02.1961 - 1 StR 467/60
- BGH, 02.03.1962 - 2 StR 9/62
- BGH, 11.05.1962 - 4 StR 81/62
Leistungsverweigerung der Dirne - § 240 StGB, Verwerflichkeit, 'allgemeine …
- BGH, 17.04.1984 - 1 StR 736/83
- OLG Bamberg, 23.03.1989 - Ws 134/89
- OLG Dresden, 16.09.1994 - 5 U 1423/93
- FG Niedersachsen, 07.08.2000 - 1 V 161/00
Aussetzung der Vollziehung, Vermögensteuer
- FG Niedersachsen, 01.09.2000 - 1 V 220/00
Ernstliche Zweifel hinsichtlich der Frage, ob Vermögensteuer hinterzogen werden …
- BGH, 02.10.1953 - 3 StR 151/53
'Die Sünderin' - § 32 StGB, Verteidigungswille des Angegriffenen auch bei …
- BGH, 08.04.1957 - GSSt 3/56
Berücksichtigung außertatbestandsmäßiger Schadensfolgen
- BGH, 21.09.1959 - III ZR 103/58
KFZ-Zulassungsamt - § 839 BGB, § 25 StVO, Schutz des Vorbehaltskäufers
- AG Hamburg, 21.12.2005 - 843-159/05
- AG Biberach, 31.05.2006 - 6 Ds 36 Js 24179/04
- BGH, 14.10.1952 - 1 StR 791/51
- BGH, 20.03.1953 - 2 StR 60/53
Freier - §§ 253, 255 StGB, 'zu Unrecht' bedeutet: im Widerspruch zum materiellen …
- BGH, 13.11.1953 - 5 StR 342/53
- BGH, 28.10.1955 - 2 StR 194/55
- BGH, 24.06.1952 - 1 StR 108/52
- BGH, 11.12.1952 - 5 StR 462/52
- BGH, 22.09.1953 - 1 StR 341/53
- KG, 18.04.2002 - 1 Ss 112/01
Sie publizieren im Internet?