Rechtsprechung
   BVerfG, 07.01.2004 - 2 BvR 1704/01   

Strafzumessungsentscheidung des Revisionsgerichts

§ 354 StPO, die bisherige Praxis des BGH, Einzelstrafen aufzuheben, wegen des Strafausspruchs jedoch nicht an die Tatsacheninstanz zurückzuverweisen, weil eine mildere Entscheidung durch die Tatsacheninstanz aus seiner Sicht "auszuschließen sei", stellt eine offensichtlich unhaltbare und damit willkürliche, d.h. gegen Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG verstoßende Rechtsanwendung dar (Anm. der Redaktion: Die wiedergegebene Rechtsauffassung der 3. Kammer des 2. Senats war in dieser Weite nicht entscheidungstragend, da nach ihrer Meinung vorliegend auch im Einzelfall "jedenfalls" ein klarer Fall der Kompetenzüberschreitung vorlag - die Kammern des BVerfG hatten bislang die Praxis des BGH ausdrücklich als verfassungsrechtlich zulässig bezeichnet, vgl. etwa «Tötung eines DDR-Grenzsoldaten [BVerfG]», worauf die Kammer allerdings vorliegend nicht eingegangen ist -- erste Reaktion des BGH: Beschluß vom 6.2.04, 2 StR 366/03;

die vorliegende Kammerentscheidung dürfte überholt sein aufgrund der gesetzlichen Neuregelung in § 354 Abs. 1a StPO zum 1.9.04)

Volltextveröffentlichungen (6)

  • HRR Strafrecht

    Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG; analog § 354 StPO
    Recht auf den gesetzlichen Richter (willkürliche Erwägungen; Auslegung einer Zuständigkeitsnorm); Revision (Strafzumessung; Zurückverweisung; grundsätzlich nur Rechtsprüfung keine eigene Ermessenserwägung des Revisionsgerichts); Kompetenz des Revisionsgerichts bei einer Veränderung des Schuldspruchs, die Rechtsfolgenentscheidung selbst zu treffen (Aufrechterhaltung der Gesamtstrafe trotz Wegfalls zweier Einzelstrafen; Durchentscheidung).

  • lexetius.com
  • Bundesverfassungsgericht
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Kurzfassungen/Presse (2)

  • Beck-Ticker (Kurzmitteilung)

    Revisionsgericht darf Rechtsfolgen bei Veränderung des Schuldspruchs nicht selbst festlegen

  • Jurion(Abodienst) (Verschiedene Textarten)

    Strafzumessung verletzt Art. 101 GG

Zeitschriftenfundstellen

  • BVerfGK 2, 207
  • NJW 2004, 1790
  • NStZ 2004, 273
  • StV 2004, 189
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Wird zitiert von ... (19)  

  • BVerfG, 03.02.2006 - 2 BvR 1765/05  

    Recht auf den gesetzlichen Richter (Auslegung einer Norm; willkürliche

    Grundsätzlich ist es denkbar, dass ein Angeklagter seinem gesetzlichen Richter i.S.d. Art. 101 Abs. 1 S. 2 GG dadurch entzogen wird, dass ein an die tatsächlichen Feststellungen der Vorinstanz gebundenes Revisionsgericht den Sachverhalt selbst erforscht oder eine nach dem Stand des Verfahrens gebotene Zurückverweisung an das Tatsachengericht zwecks weiterer Sachaufklärung unterlässt (vgl. BVerfGE 31, 145, 165; BVerfGK 2, 207, 209).

    b) Grundsätzlich ist es denkbar, dass ein Angeklagter seinem gesetzlichen Richter dadurch entzogen wird, dass ein an die tatsächlichen Feststellungen der Vorinstanz gebundenes Revisionsgericht den Sachverhalt selbst erforscht oder eine nach dem Stand des Verfahrens gebotene Zurückverweisung an das Tatsachengericht zwecks weiterer Sachaufklärung unterlässt (vgl. BVerfGE 31, 145 ; 54, 100 ; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 8. Mai 1991 - 2 BvR 1380/90 -, NJW 1991, S. 2893; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 1. März 2000 - 2 BvR 2049/99 -, juris; BVerfGK 2, 207 ).

  • BVerfG, 02.06.2006 - 2 BvR 906/06  

    Überprüfung einer Gesamtstrafenbildung und der Nichtberücksichtigung von

    Zwar kann ein Angeklagter seinem gesetzlichen Richter dadurch entzogen werden, dass ein an die tatsächlichen Feststellungen der Vorinstanz gebundenes Revisionsgericht eine nach dem Stand des Verfahrens gebotene Zurückverweisung an das Tatsachengericht unterlässt (vgl. BVerfGE 31, 145 ; 54, 100 ; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 8. Mai 1991 - 2 BvR 1380/90 -, veröffentlicht NJW 1991, S. 2893; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 1. März 2000 - 2 BvR 2049/99 -, juris; BVerfGK 2, 207 ).

    Mit der Aufrechterhaltung der Gesamtstrafe trotz Wegfalls zweier für ihre Bildung vom Tatrichter für wesentlich erachteter Einzelstrafen (vgl. BVerfGK 2, 207) ist diese Fallgestaltung nicht vergleichbar.

  • BVerfG, 27.09.2006 - 2 BvR 1603/06  

    Willkürverbot; gesetzlicher Richter (Aufrechterhaltung der Gesamtstrafe als

    Zwar kann ein Angeklagter seinem gesetzlichen Richter dadurch entzogen werden, dass ein an die tatsächlichen Feststellungen der Vorinstanz gebundenes Revisionsgericht eine nach dem Stand des Verfahrens gebotene Zurückverweisung an das Tatsachengericht unterlässt (vgl. BVerfGE 31, 145 ; 54, 100 ; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 8. Mai 1991 - 2 BvR 1380/90 -, NJW 1991, S. 2893; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 1. März 2000 - 2 BvR 2049/99 -, juris; BVerfGK 2, 207 ).
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  • BGH, 05.02.2004 - 5 StR 580/03  

    Vollendete Steuerhinterziehung (Ausschluss durch Einleitung des

    Der Beschluß des Bundesverfassungsgerichts - Kammer - vom 7. Januar 2004 - 2 BvR 1704/01 nötigt nicht zur Aufhebung und Zurückverweisung der Sache.
  • BVerfG, 01.03.2004 - 2 BvR 2251/03  

    Anspruch auf den gesetzlichen Richter; Neufestsetzung von Einzelstrafen unter

    Entgegen der Auffassung der Beschwerdeführerin ist schließlich die Entscheidung der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Januar 2004 - 2 BvR 1704/01 - für diese Entscheidung im Ergebnis nicht von Bedeutung.
  • BGH, 30.06.2004 - 1 StR 526/03  

    Strafverfolgungsverjährung (Alternativität der Unterbrechungsmöglichkeiten:

    Insoweit bleibt für die Ausübung des dem Tatrichter vorbehaltenen Ermessens durch das Revisionsgericht kein Raum mehr (vgl. BVerfG, Beschluß vom 7. Januar 2004 - 2 BvR 1704/01; BGH, Beschluß vom 13. Februar 2004 - 1 StR 571/03 und Beschluß vom 11. Mai 2004 - 1 StR 181/04).
  • BGH, 07.04.2004 - 2 StR 436/03  

    Anwesenheitsrecht des Angeklagten; wesentlicher Teil der Hauptverhandlung

    Der Senat hatte erwogen, die Einstellung des Verfahrens hinsichtlich der Tatvorwürfe II. 6. bis 8. nach § 154 Abs. 2 StPO unter Aufrechterhaltung der Gesamtstrafe anzuregen, sieht sich daran jedoch durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Januar 2004 - 2 BvR 1704/01 - gehindert.
  • BGH, 07.04.2005 - 3 StR 347/04  

    Verfahrensverbindung (Entscheidung über die sachliche Zuständigkeit);

    b) Der Senat kann angesichts der bei der Gesamtstrafenbildung weiterhin zu berücksichtigenden Einzelstrafen (dreimal zwei Jahre und sechs Monate, dreimal zwei Jahre und drei Monate, einmal zwei Jahre, einmal ein Jahr und sechs Monate, einmal sieben Monate) und des damit für die Gesamtstrafenbildung eröffneten Strafrahmens von zwei Jahren und sieben Monaten bis zu 18 Jahren und drei Monaten) mit Sicherheit - unter maßgeblicher Berücksichtigung der Sicht des Tatgerichts (vgl. hierzu BVerfG - Kammer - NStZ 2004, 273) - ausschließen, daß das Landgericht eine noch geringere Gesamtstrafe gebildet hätte, wenn es dabei nur diese Einzelstrafen - und nicht zusätzlich noch die für den Fall II. 2.21 erkannte Einzelstrafe von zwei Jahren - zugrundegelegt hätte.
  • BGH, 29.07.2004 - 3 StR 65/04  

    Unterbrechung der Verjährung (Information über laufende Ermittlungen;

    Die festgesetzte Gesamtfreiheitsstrafe kann daher entsprechend dem Antrag des Generalbundesanwalts - auch unter Berücksichtigung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Januar 2004 (wistra 2004, 137) - bestehen bleiben.
  • BVerfG, 30.09.2005 - 2 BvR 1656/03  

    Anwendung des Straftatbestandes der Störung öffentlicher Betriebe auf eine

    Ob die Entscheidung des Revisionsgerichts auf willkürlichen Erwägungen beruht, ist jeweils nach den konkreten Umständen des Einzelfalles zu entscheiden (vgl. BVerfGK 2, 207 ).
  • BGH, 06.02.2004 - 2 StR 366/03  

    Aufklärungspflicht; Überzeugungsbildung; Gesamtstrafenbildung (teilweise

  • BGH, 11.02.2004 - 2 StR 290/01  

    Bildung der Gesamtfreiheitsstrafe (Zurückverweisung: gesetzlicher Richter; BVerfG

  • BGH, 04.05.2004 - 5 StR 575/03  

    Gesetzlicher Richter (Wegfall von Einzelstrafen; Zählfehler und offensichtliche

  • BGH, 20.10.2004 - 2 StR 277/04  

    Verfahrenshindernis der vorläufigen Einstellung.

  • BGH, 12.01.2005 - 3 StR 422/04  

    Strafzumessung (Einzelstrafe; Gesamtstrafe; Entscheidung des Revisionsgerichts;

  • BVerfG, 05.05.2005 - 2 BvR 1593/03  

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde; Entscheidung des Revisionsgerichts über

  • BGH, 15.09.2004 - 2 StR 288/04  

    Teilweise Einstellung des Verfahrens; Wegfall einer Einzelfreiheitsstrafe.

  • VerfGH Sachsen, 20.04.2006 - 61-IV-05  
  • VerfGH Sachsen, 20.04.2006 - 4-IV-05  
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