Rechtsprechung
| BGH, 10.05.1960 - VI ZR 35/59 |
Straßenbahn-Ersatzwagen
§ 249 BGB, zur Ersatzfähigkeit von Vorhaltekosten
Volltextveröffentlichungen
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Zeitschriftenfundstellen
- BGHZ 32, 280
- NJW 1960, 1339
Wird zitiert von ... (16)
- BGH, 10.01.1978 - VI ZR 164/75
Ersatz der Vorhaltekosten eines Reservefahrzeugs bei Beschädigung eines …
Daß ein Reservefahrzeug eigens für fremdverschuldete Unfälle gehalten wurde, ist nicht erforderlich (Abweichung von BGHZ 32, 280 = NJW 1960, 1339).1. Die grundsätzliche Ersatzfähigkeit von Vorhaltekosten für ein Reservefahrzeug, soweit sie im gegebenen Fall erforderlich und geeignet waren, einen Ausfallschaden - etwa durch Verlust von Einnahmen, durch Inanspruchnahme eines Mietfahrzeugs oder durch arbeits- und kostenaufwendige Behelfsmaßnahmen - zu vermeiden, hat der Senat schon in seinem Urteil BGHZ 32, 280 (284 ff.) = NJW 1960, 1339, bejaht (vgl. ferner Senat, NJW 1976, 286 = VersR 1976, 170).
Überdies bestehen im Ergebnis gegen die damalige Entscheidung des III. Zivilsenats, die auch nur die dort von der Kl. unter Hinweis auf BGHZ 32, 280 = NJW 1960, 1339, begehrten Vorhaltekosten zugebilligt hat, keine Bedenken.
- BGH, 16.12.2008 - VI ZR 170/07
Grenzen außervertraglicher Herstellerpflichten bei Produkten mit …
Anderes lässt sich vorliegend auch nicht damit begründen, dass vor einem Schadensfall getätigte Aufwendungen für Maßnahmen zur Abwendung einer unmittelbar bevorstehenden Verletzung eines der in § 823 Abs. 1 BGB genannten Rechtsgüter als Schaden im Sinne dieser Vorschrift einzuordnen und zu ersetzen sein können (vgl. Senatsurteile BGHZ 32, 280, 285 ; 75, 230, 237 ; BGH, BGHZ 59, 286, 288 ; 80, 1, 6 f. ;… BGB-RGRK/Steffen, 12. Aufl., § 823, Rn. 454;… Stoll, Festgabe für Weitnauer, 1980, S. 411, 420;… von Caemmerer, Ges. Schriften III, 1983, S. 226, 234 f.). - BGH, 22.11.1985 - V ZR 237/84
Schadensersatz wegen entgangener Nutzungsmöglichkeit von beweglichen und …
In anderen Fällen ist für den Einsatz eines Reservefahrzeugs Ersatz von dessen Vorhaltekosten zugesprochen worden (BGHZ 32, 280 (284) = NJW 1960, 1339 - Bremer Straßenbahn; BGHZ 70, 199 (201) = NJW 1978, 812 - Bremer Linienbus; vgl. auch BGH, NJW 1985, 2471).Soweit beim Einsatz eines Reservefahrzeugs zur Schadensabwendung die Vorhaltekosten dennoch als ersatzfähig angesehen worden sind (BGHZ 32, 280 (284 f.) = NJW 1960, 1339; BGHZ 70, 199 (201) = NJW 1978, 812), beruht dies wesentlich auf dem engen Zusammenhang zwischen Schadensabwendung und (gem. § 254 BGB dem Geschädigten obliegender) Schadensminderung (vgl. BGHZ 32, 280 (285) = NJW 1960, 1339); im übrigen lassen sich die Ergebnisse dieser Rechtsprechung wohl auch im Rahmen von Kausalitätserwägungen begründen, wenn man auf den durch das haftungsbegründende Ereignis bewirkten Einsatz der Betriebsreserve abstellt (…so Thiele, in: Festschr. f. Felgentraeger, 1969, S. 405 f.).
- BGH, 06.11.1979 - VI ZR 254/77
Fangprämie - §§ 823 Abs. 1, 249 BGB, Bearbeitungskosten, Schutzzweck …
Insoweit handelt es sich um Aufwendungen der eigentlichen Schadensbeseitigung oder Schadensverhütung, die das Schadensrecht als Aufgabe des Schädigers auch dort ansieht, wo es den Geschädigten befugt oder gar ihm auferlegt (§ 254 Abs. 2 BGB), die Beseitigung des Schadens selbst in die Hand zu nehmen (BGHZ 32, 280,285).Aus« demselben Grund kann die Revision der Kl. für sich nichts aus den Grundsätzen herleiten, nach denen Aufwendungen zu erstatten sind, die der Geschädigte vor Eintritt des schädigenden Ereignisses vorsorglich macht, um im Schadensfall drohende Verluste aufzufangen oder doch gering zu halten (BGHZ 32, 280,284; 70, 199 m. w. Nachw.).
- BGH, 15.11.1977 - VI ZR 101/76
Alkoholtest
Der Anspruch auf Erstattung schadensmindernder Aufwendungen, um den es hier geht (vgl BGHZ 32, 280, 285), schließt wegen der besonderen Art der Rechtsverletzung bei einem Angriff auf den Ruf einer Ware solche Maßnahmen in der Regel als zur Schadensminderung erforderlich ein. - BGH, 30.09.1963 - III ZR 137/62
Ersatz von Nutzungsausfall
Er hat also den Geschädigten wirtschaftlich so zu stellen, wie er ohne den Unfall gestanden hätte (BGHZ 30, 29; 32, 280/283; 35, 396, 398). - BGH, 09.03.1976 - VI ZR 98/75
Ersatz des Zeitaufwandes bei der außergerichtlichen Abwicklung eines …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 25.09.1980 - III ZR 74/78
Ordentlicher Rechtsweg
Den Kl. kann ferner aus dem rechtlichen Gesichtspunkt des Ersatzes schadensmindernder Aufwendungen (vgl. BGHZ 32, 280 [285] = NJW 1960, 1339) Anspruch auf Erstattung von Kosten für berichtigende Darstellungen und Gegenerklärungen ("Korrekturmaterial'') zustehen (vgl. BGHZ 66, 182 [191 ff.] = NJW 1976, 1198; BGHZ 70, 39 = NJW 1978, 210). - OLG Düsseldorf, 16.03.2007 - 17 U 11/06
Zur Produkthaftung wegen verendeter Hunde aufgrund der in einem Düngemittel …
Ersatzansprüche gehen aber nicht nur auf Ersatz eines eingetretenen Schadens, sie umfassen auch den Anspruch der Endabnehmer auf Maßnahmen zur Vermeidung weiterer Schadensfälle, wie etwa eine Rückholung bereits ausgelieferter fehlerhafter Produkte (vgl. BGHZ 32, 280 ff.; Oberlandesgericht Karlsruhe VersR 1986, 1125 ff; Oberlandesgericht München VersR 1992, 1135 f.). - BGH, 10.03.1972 - I ZR 160/70
Doppelte Tarifgebühr
Derartige besondere Umstände sind etwa angenommen worden bei schadensmindernden oder schadenvorbeugenden Vorsorgemassnahmen, die letztlich dem Schädiger zugute gekommen sind (BGHZ 32, 280 ff - Ersatzhaltung eines Strassenbahnwagens). - BGH, 14.10.1975 - VI ZR 255/74
Ausschluß des Nutzungsausfalls bei Vorhandensein eines weiteren ungenutzten …
- BGH, 04.05.1982 - VI ZR 175/80
Ersatzfähigkeit der Kosten einer beruflichen Umschulung bei anderenfalls …
- BGH, 13.12.1965 - III ZR 62/64
Ersatz von Vorhaltekosten
- LG Kleve, 17.08.2007 - 5 S 59/07
- BGH, 15.12.1992 - X ZR 84/91
- LG Zwickau, 19.12.2003 - 3 O 749/03
